Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens schreibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) für staatliche Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst den Bezug von Virus Protection Softwarelizenzen aus. Mit dem in der Ausschreibung ermittelten Vertragspartner soll ein Rahmenvertrag über den Bezugszeitraum geschlossen werden. Federführend für dieses Vergabeverfahren ist die Universität Würzburg (Vergabestelle). Ausschreibungsgegenstand und Ziel der Ausschreibung ist es, es dem Auftraggeber zu ermöglichen, diese Lizenzen beziehen zu können und zu einem Festpreis zu erhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-15.
Auftragsbekanntmachung (2011-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Virenschutzsoftwarepaket
Menge oder Umfang: 300 000,00400 000,00
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Virenschutzsoftwarepaket📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Postanschrift: Sanderring 2
Postleitzahl: 97070
Postort: Würzburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.zv.uni-wuerzburg.de/vergabeverfahren🌏
E-Mail: einkauf@uni-wuerzburg.de📧
Telefon: +49 9313182014📞
Fax: +49 9313182015 📠
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens schreibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) für staatliche Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst den Bezug von Virus Protection Softwarelizenzen aus. Mit dem in der Ausschreibung ermittelten Vertragspartner soll ein Rahmenvertrag über den Bezugszeitraum geschlossen werden.
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens schreibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) für staatliche Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst den Bezug von Virus Protection Softwarelizenzen aus. Mit dem in der Ausschreibung ermittelten Vertragspartner soll ein Rahmenvertrag über den Bezugszeitraum geschlossen werden.
Federführend für dieses Vergabeverfahren ist die Universität Würzburg (Vergabestelle).
Ausschreibungsgegenstand und Ziel der Ausschreibung ist es, es dem Auftraggeber zu ermöglichen, diese Lizenzen beziehen zu können und zu einem Festpreis zu erhalten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 300 000,00 💰
400 000,00 💰
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 522.510
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens schreibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) für Einrichtungen des Freistaats Bayern im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst oder vom Freistaat Bayern ausdrücklich autorisierten Einrichtungen im Bereich Wissenschaft, Forschung und Kunst aus.
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens schreibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) für Einrichtungen des Freistaats Bayern im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst oder vom Freistaat Bayern ausdrücklich autorisierten Einrichtungen im Bereich Wissenschaft, Forschung und Kunst aus.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerbeanmeldung,
— Erklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben, zu strafrechtlichen Ermittlungen, zum Gewerbezentralregister, zu Insolvenzverfahren, Ausbildungsplätzen sowie zur Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften,
— Nachweise durch den Hersteller und weitere (siehe Unterlagen zur Eignungsfeststellung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jahresumsatz des Unternehmens bezogen auf den Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (Endpoint Security Suite) in den Jahren 2008, 2009, 2010 in Euro für Installationen an Standorten in Deutschland (siehe Unterlagen zur Eignungsfeststellung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis über bis zu 6 Referenzen (Endpoint Security und Email Security für Einrichtungen mit mehr als 1 000 Arbeitsplatzsystemen) des Unternehmens innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre in Deutschland,
— Referenzschreiben von bis zu 3 Unternehmen in Deutschland der o.g. Referenzen,
— Service.
(siehe Unterlagen zur Eignungsfeststellung)
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Folgende Sicherheitsleistungen sind für dieses Vergabeverfahren möglich:
— Bankbürgschaft mit max. 5 % der Auftragssumme,
— Hinterlegung von Geld bei einem zu vereinbarenden Geldinstitut,
— Abschluss einer Versicherung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
30 Tage rein netto. Ein Skonto findet bei der Bewertung der Angebote keine Berücksichtigung.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber wird höchstens 6 Bewerber zu Verhandlungen auffordern. Die objektiven Kriterien für die Auswahl der höchstens 6 Bewerber sind in Abschnitt III.2.1) bis Abschnitt III.2.3) aufgeführt. Die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Teilnahmekriterien sind als Ausschlusskriterien formuliert d.h. deren Nichterfüllung führt grundsätzlich zwingend zum Ausschluss. Die im Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Kriterien werden hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die vergebende Leistung gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet, das in den beim Auftraggeber anzufordernden Unterlagen erläutert ist.
Der Auftraggeber wird höchstens 6 Bewerber zu Verhandlungen auffordern. Die objektiven Kriterien für die Auswahl der höchstens 6 Bewerber sind in Abschnitt III.2.1) bis Abschnitt III.2.3) aufgeführt. Die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Teilnahmekriterien sind als Ausschlusskriterien formuliert d.h. deren Nichterfüllung führt grundsätzlich zwingend zum Ausschluss. Die im Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Kriterien werden hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die vergebende Leistung gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet, das in den beim Auftraggeber anzufordernden Unterlagen erläutert ist.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-09-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch die Universität Würzburg
Kontakt
Kontaktperson: Frau Hüber
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 522.510
Verfahren vor der Vergabekammer: Nachprüfungsverfahren (§ 107 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 107 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 107 Abs. 3 Nrn 1–3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 107 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 107 Abs. 3 Nrn 1–3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Universität Würzburg
Referat 3.3
Sanderring 2
97070 Würzburg
DEUTSCHLAND
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer (s. Nr. VI.4.1) einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 116 GWB).
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 116 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 113 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 116 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 116 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 113 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 116 Abs. 2 GWB).
Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 116 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 116 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen.
Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universität Würzburg
Postanschrift: Sanderring 2
Postort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
E-Mail: einkauf@uni-wuerzburg.de📧
Telefon: +49 9313182016📞
Internetadresse: http://www.uni-wuerzburg.de🌏
Fax: +49 9313182015 📠
Quelle: OJS 2011/S 137-227930 (2011-07-15)