Breitbandinternetversorgung Gemeinde Callenberg, Los 1: Ortsteile Callenberg, Grumbach, Langenchursdorf und Los 2: Falken, Langenberg, Meinsdorf

Gemeindeverwaltung Callenberg

In der Gemeinde Callenberg soll in den unterversorgten Ortsteilen Callenberg (Los 1), Grumbach (Los 1), Langenchursdorf (Los 1), Falken (Los 2), Langenberg (Los 2) und Meinsdorf (Los 2) die Verfügbarkeit von zuverlässigen und hochwertigen Breitbandanschlüssen zu vertretbaren Preisen hergestellt werden. Der Freistaat Sachsen fördert die Bereitstellung des Zugangs zu leistungsfähigen und breitbandigen Internetdiensten in ländlichen Räumen, in denen bisher keine oder nur unzureichende Möglichkeiten zur Nutzung dieser Internetdienste zu vertretbaren Preisen bestanden. Mit diesem Vergabeverfahren sollen in der Gemeinde Callenberg Breitbandinfrastrukturen in den als unterversorgt ermittelten Ortsteilen Callenberg (Los 1), Grumbach (Los 1), Langenchursdorf (Los 1), Falken (Los 2), Langenberg (Los 2) und Meinsdorf (Los 2) nach Maßgabe der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Integrierten Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen (RL ILE/2007) geschaffen werden. Durch die Maßnahme soll die Verfügbarkeit der Versorgung innerhalb der gesamten im Zusammenhang bebauten, in der Leistungsbeschreibung definierten Ortsteile (Lose 1 und 2) erreicht werden.
Die Ausschreibung erfolgt technologie- und anbieterneutral. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines / mehrerer Versorgungsverträge mit einer Laufzeit von 7 Jahren. Die Bewerber müssen spätestens bei Zuschlagserteilung über die angebotene(n) technische(n) Lösung(en) verfügen. Es müssen in allen Bereichen der zu versorgenden Lose Mindestübertragungsraten von 2 000 kbit/s downstream und 192 kbit/s upstream für einen Zeitraum von 7 Jahren garantiert werden. Höhere Übertragungsraten sowie im Falle von gewerblicher Nutzung symmetrische Übertragungsraten sind ausdrücklich gewünscht. Auf der Vorleistungsebene ist nach dem Verfahren sowie den Kriterien für die Preisfestsetzung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) offener Zugang zu gewähren. Der oder die Netzbetreiber müssen über eine Meldebestätigung der Bundesnetzagentur gem. § 6 TKG verfügen.
Die Verfügbarkeit der Breitbandtechnologie mit den geforderten Mindestübertragungsraten soll nach Möglichkeit innerhalb eines Jahres nach Vergabe des Auftrages sichergestellt werden. Die Umsetzung zur Bereitstellung der Breitbandtechnologie umfasst in diesem Fall voraussichtlich einen Zeitraum vom 1.1.2012 bis zum 1.1.2013.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-12.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-08-12 Auftragsbekanntmachung
2012-03-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge