Schriftliche Anfragen/Fragen sowie Anfragen/Fragen per Fax oder E-Mail werden beantwortet, soweit sie spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag beim Auftraggeber eingehen. Mündliche und fernmündliche Anfragen/Fragen werden nicht beantwortet. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen ist bei Auftragsvergabe vorzulegen. Die Meldebestätigung nach § 6 TKG ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers unverzüglich vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben, sofern der/die Bewilligungsbescheide zur Breitbandförderung nach den Förderbestimmungen des Freistaats Sachsen nicht erlassen werden oder eine Bewilligung von Fördermitteln ganz oder teilweise nicht erfolgt oder die Wirtschaftlichkeitslücke bezogen auf das jeweilige Los einen Betrag von 200 000 EUR übersteigt.