Büroreinigung der Justizgebäude in Aschaffenburg (Schlossplatz 3/5, Schlossplatz 7 und Erthalstraße 3)

Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg

Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausführung der Gebäudereinigung für folgende Objekte:
a) Justizgebäude, Schlossplatz 3/5, 63739 Aschaffenburg, DEUTSCHLAND
b) Justizgebäude, Schlossplatz 7, 63739 Aschaffenburg, DEUTSCHLAND
c) Justizgebäude, Erthalstraße 3, 63739 Aschaffenburg, DEUTSCHLAND
Der Auftragnehmer übernimmt die laufende Reinigung (Unterhaltsreinigung).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-07-04 Auftragsbekanntmachung
2011-12-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-07-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Menge oder Umfang:
Die Grundfläche der zu reinigenden Objekte beträgt:Schloßplatz 3/5: 1 335,30 m².Schloßplatz 7: 2 860,89 m².Erthalstraße 3: 1 423,42 m².240 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 240 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Wilhelmsplatz 1
Postleitzahl: 96047
Postort: Bamberg
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@olg-ba.bayern.de 📧
Telefon: +49 951833-1201 📞
Fax: +49 951833-1230 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-07-04 📅
Einreichungsfrist: 2011-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 128-212812
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
Eine Objektbesichtigung durch den Bieter ist zwingend am 1.8.2011 oder 3.8.2011, jeweils um 10:00 Uhr, erforderlich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausführung der Gebäudereinigung für folgende Objekte:
a) Justizgebäude, Schlossplatz 3/5, 63739 Aschaffenburg, DEUTSCHLAND
b) Justizgebäude, Schlossplatz 7, 63739 Aschaffenburg, DEUTSCHLAND
c) Justizgebäude, Erthalstraße 3, 63739 Aschaffenburg, DEUTSCHLAND
Der Auftragnehmer übernimmt die laufende Reinigung (Unterhaltsreinigung).
Menge oder Umfang:
Die Grundfläche der zu reinigenden Objekte beträgt:
Schloßplatz 3/5: 1 335,30 m².
Schloßplatz 7: 2 860,89 m².
Erthalstraße 3: 1 423,42 m².
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungspflicht beginnt am 1.4.2012 und endet mit Ablauf des 31.3.2014. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 31.3.2017, wenn keine Kündigung erfolgt.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 5371- II/5 - 180/11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aschaffenburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung im Herkunftsland des Unternehmens nachgekommen, kein Insolvenzverfahren anhängig ist, sich die Firma nicht in Liquidation befindet und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt.
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2) Erklärung über Straf- und Bußgeldverfahren
3) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in Kopie).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung zum Umsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre (Erklärung 3 zum Angebot).
2) Erklärung über den Bestand einer Haftpflichtversicherung bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung (Erklärung 4 zum Angebot)
Mindeststandards:
Mindesdeckungssummen für die Haftpflichtversicherung:
— Personenschäden 3 000 000 EUR,
— Sach- und Umweltschäden 1 500 000 EUR,
— Allmählichkeitsschäden 1 000 000 EUR,
— Schlüsselverlustschäden 125 000 EUR,
— Bearbeitungsschäden 500 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage der Referenzliste mit 3 Auftraggebern, für die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Gebäudereinigungsarbeiten durchgeführt worden sind. Bei Bietergemeinschaften genügt der Referenznachweis für die jeweils in der Vergangenheit erbrachte Teilleistung des hierfür verantwortlichen Mitglieds der Bietergemeinschaft.
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(Erklärung 5 zum Angebot).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Verdingungsunterlagen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-01-05 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg
Der Auftrag wird im Namen anderer öffentlicher Auftraggeber vergeben
Kontakt
Kontaktperson: Der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg, Vergabestelle, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg
Thomas Bender

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-04-01 📅
Datum des Endes: 2014-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 5371- II/5 - 180/11

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 98153-1277 📞
Fax: +49 98153-1837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 GWB (Einleitung, Antrag) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 108 GWB (Form) lautet:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
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(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Wiederkehrender Auftrag
01/07/2017
Quelle: OJS 2011/S 128-212812 (2011-07-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-12-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 193 937,80 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 250-407834
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 128-212812
ABl. S-Ausgabe: 250

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 5371 - II/30 - 180/11

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität der Leistungserbringung (75)
2. Häufigkeit und Umfang der Kontroll der Reinigungsleistungen (5)
3. Maßnahmen zum Umweltschutz (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-12-16 📅
Name: Fa. Moritz Fürst GmbH & Co. KG
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 6
Postort: Würzburg
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.fuerst-gruppe.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 14

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Landgerichts Aschaffenburg
Postanschrift: Erthalstraße 3
Postort: Aschaffenburg
Postleitzahl: 63739
Kontakt
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinenRechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden istoder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll einbestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oderGeschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereichdieses Gesetzes zu benennen.
Mehr anzeigen
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behauptetenRechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthaltensowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Promendae 27
Quelle: OJS 2011/S 250-407834 (2011-12-27)