Die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, das Zweite Deutsche Fernsehen und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) schreibt die Vergabe von Postdienstleistungen an einen Auftragnehmer aus. Es ist beabsichtigt, einen Vertrag mit einem Postdienstleister mit einer Festlaufzeit von 2 Jahren abzuschließen. Die GEZ ist berechtigt, diesen Vertrag maximal zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Beschaffung umfasst den folgenden Leistungsumfang: 1. Vorgelagerte Leistungen: — Abholung von freigemachten Briefen an 2 Standorten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland: Gewährleistung der Abholung von freigemachten Briefen an 2 Standorten (am Standort der GEZ in Köln und am Standort des derzeitigen Druckdienstleisters in Lütjensee bei Hamburg). Die Abholung an den Standorten hat zu den von der GEZ vorgegebenen Zeiten in der Regel einmal täglich zu erfolgen, — DV-Freimachung: Der Postdienstleister muss eine automatisierte DV-Freimachung für den Auftraggeber anbieten, — Vorausverfügungen: Der GEZ muss die Möglichkeit zur Aufnahme von Vorausverfügungen auf sämtlichen Briefsendungen haben, — Bereitstellung von Arbeitsmaterialien: Der Postdienstleister hat der GEZ und dem externen Druckdienstleister die für die ordnungsgemäße Produktion und Auflieferung erforderlichen Arbeitsmaterialien in jeweils ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen (bspw. Briefbehälter, Transportwagen, Paletten). 2. Beförderung und Zustellung von Briefen aller Arten im In- und Ausland: — Brieflaufzeiten: Die Zustellung betreffend sind mindestens die nachfolgenden Anforderungen durch den Postdienstleister innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen: —— Briefpost: Die GEZ erwartet eine Brieflaufzeit für Briefpost von „E+1“. Unter den Begriff Briefpost fällt auch Briefpost mit Zusatzleistungen wie bspw. „Einschreiben mit Rückschein“ oder Postzustellaufträge. (E+1 = Die Brieflaufzeit ist entsprechend der europäischen Norm EN 13850 definiert. Es handelt sich um Einzelbriefsendungen, die den Empfänger einen Tag nach dem Versand erreichen. Von den an einem Werktag eingelieferten Briefsendungen müssen im Jahresdurchschnitt mindestens 80 vom Hundert an dem ersten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 95 vom Hundert bis zum zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag ausgeliefert werden), —— Massenpost: Für alle übrigen Briefe (heute Infopost und Infobrief), die nicht unter die Kriterien der Briefpost fallen, erwartet die GEZ eine maximale Brieflaufzeit von „E+4“. (E+4 =Einzelbriefsendung, die den Empfänger am vierten Werktag nach dem Versand erreicht.). — Zustellung bei Umzügen: Bei Vorlage eines Nachsendeauftrags des Anschrifteninhabers und der Vorlage einer entsprechenden Vorausverfügung der GEZ muss der Brief an die bekannte Nachsendeanschrift zugestellt werden, — Beförderung und Zustellung von Postzustellaufträgen: Der Postdienstleister hat die Beförderung und Zustellung von Postzustellaufträgen (förmliche Zustellung) sicherzustellen, — Laufzeitmessungen von Briefen: Der Postdienstleister ist dazu verpflichtet, Laufzeitmessungen für Infopostbriefe nach Absprache mit dem Auftraggeber durchzuführen, — Briefformate: Die folgenden Formate werden von der GEZ eingesetzt: 1. Briefart: Maße: L: 140-235 mm/ B: 90-125 mm/ H: bis 5 mm. Gewicht: bis 20 g. 2. Briefart: Maße: L: 100-235 mm/ B: 70-125 mm/ H: bis 10 mm. Gewicht: bis 50 g. 3. Briefart: Maße: L: 100-353 mm/ B: 70-250 mm/ H: bis 20 mm. Gewicht: bis 500 g. 4. Briefart: Maße: L: 100-353 mm/ B: 70-250 mm/ H: bis 150 mm. Gewicht: bis 1 000 g. 3. Nachgelagerte Leistungen: — Elektronisches Rückmeldeverfahren: Im Rahmen dieser Rückmeldung muss der Postdienstleister folgende Informationen zwingend als elektronischen Datensatz liefern: Grund der Unzustellbarkeit des Briefes, Umzugsanschriften bei Vorlage eines Nachsendeauftrags, Anschriftenkorrekturen (bspw. Ergänzung von Namenszusätzen, Korrekturen von Anschriftenteilen). Das elektronische Rücklaufverfahren muss Informationen zum Grund der Unzustellbarkeit beinhalten, die der Auftraggeber bei Versand der jeweiligen Briefsendung frei wählen kann. Sofern und soweit der Empfänger verzogen sein sollte und die korrekte Anschrift über einen Nachsendeauftrag bekannt ist, ist der Brief zuzustellen und die korrekte Anschrift in elektronischer Form an die GEZ zu liefern. Die beim Ausgangsbrief codierten Daten (bspw. Kundennummer, Briefnummer) sind zu erfassen und in Verbindung mit den Änderungsdaten im Rahmen des elektronischen Rücklaufverfahrens an die GEZ zu übermitteln. Sofern und soweit die Datenübertragung und –lieferung durch den Postdienstleister nicht mit Hilfe des bereits bei der GEZ eingesetzten Verfahrens erfolgen kann, ist der Postdienstleister verpflichtet, den erforderlichen monetären Aufwand für die Verfahrensänderungen bei der GEZ zu tragen. — Vernichtung von unzustellbaren Briefen: Vernichtung der Briefsendungen, zu denen eine Rückmeldung mittels eines elektronischen Datensatzes vorliegt. Aus Gründen des Datenschutzes und der Informationssicherheit muss die Vernichtung mindestens nach Sicherheitsstufe 3 der DIN 32757 erfolgen, — Rücklieferung des Original-Briefs: In geringem Umfang muss der Postdienstleister die unzustellbaren Briefe im Original mit der entsprechenden Änderungsinformation zurücksenden (Bsp.: Gebührenbescheide). Briefe, die nicht am elektronischen Rücklaufverfahren teilnehmen, müssen stets im Original mit dem jeweiligen (Unzustellbarkeits-) Vermerk bzw. der Nachsendeadresse an die GEZ zurück geliefert werden, — Abrechnung sämtlicher erbrachter Postdienstleistungen: Der Postdienstleister hat unter Einsatz einer geeigneten Software sicherzustellen, dass die GEZ und ihr externer Druckdienstleister Briefe mit Hilfe der DV-Freimachung abrechnen können. Freistempler müssen gesondert abgerechnet werden. Sofern und soweit der Postdienstleister die bei der GEZ und dem externen Druckdienstleister verwendeten Software-Typen nicht unterstützen kann, ist der Postdienstleister verpflichtet, die erforderliche Software der GEZ und dem externen Druckdienstleister zur Verfügung zu stellen. Der Postdienstleister hat der GEZ schriftliche Entgeltabrechnungen über die Portokosten für die mittels DV-Freimachung verschickten Briefe auszustellen. Portokosten für die mittels Freistempler verschickten Briefe haben über einen Ausdruck, den die GEZ zu Abrechnungszwecken nach jeder Aufladung von Guthaben auf den Freistempler erstellen kann, zu erfolgen, — Ermöglichung des Controllings der Produktion mit Hilfe der DV-Freimachung: Neben der klassischen Frankierung muss die DV-Freimachung zusätzliche elektronische Daten beinhalten, die der Absender für ein Controlling seiner Produktion nutzen und auswerten kann (bspw. Briefmenge, Portokosten, Tag der Postauflieferung, Briefarten, korrekte Rabattierung der versandten Briefmengen usw.). Diese elektronischen Daten, die der Auftragnehmer im Rahmen eines elektronischen Auftragsmanagementsystems zu erfassen und zu verwalten hat, müssen für die GEZ (in elektronischer Form) einsehbar und abrufbar sein. Die im elektronischen Auftragsmanagementsystem enthaltenen Daten sollen der GEZ auch statistische Auswertungen ermöglichen (bspw. zum Abgleich der ausgebrachten Briefe mit den Planmengen sowie zur Haushaltsplanung). Darüber hinaus nutzt die GEZ diese Daten, um die Postentgeltabrechnungen (bspw. auf korrekte Rabattierung) zu überprüfen und etwaige Reklamationen durchzuführen. Technische Neuerungen: Die GEZ weist darauf hin, dass die GEZ technischen Neuerungen wie bspw. dem Online-Brief bzw. DE-Mail gegenüber aufgeschlossen ist und sich ausdrücklich vorbehält, diese zukünftig einzusetzen. Sofern und soweit sich die GEZ dazu entschließen sollte, zukünftig bspw. ein Online-Briefverfahren einzusetzen, werden diese Leistungen gesondert ausgeschrieben und sind somit nicht Teil der Leistungsanforderung im Rahmen dieses Vergabeverfahrens. Die GEZ weist darauf hin, dass sich bspw. der Einsatz des Online-Briefverfahrens mindernd (bis maximal 10 % der Gesamtmenge) auf die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu vergebenden Ausbringungsmenge auswirken würde. Briefmengen: Im Jahr 2011 wird sich die Ausbringungsmenge auf ca. 83 000 000 Briefe belaufen. Dies entspricht nicht dem vorliegend ausgeschriebenen Auftragsvolumen, weil die Gesamtmenge für das Jahr 2011 sich durch die Dauer des Vergabeverfahrens und die monatliche Briefausbringung permanent reduziert. Aussagen zu den Ausbringungsmengen der folgenden Jahre können nicht getroffen werden. Bei den in den Vergabeunterlagen genannten Mengen handelt es sich nicht um garantierte Mindestabnahmemengen. Die jährliche Briefmenge hängt zum einen von den Reaktionen der Rundfunkteilnehmer sowie der Empfänger von Mailings ab. Zum anderen können sich durch Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen (bspw. Änderung des Rundfunkgebührenmodells) und/oder technische Neuerungen Mengenänderungen ergeben. Die GEZ wird dem Postdienstleister die Planmengen im Rahmen von Quartalsplänen mitteilen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Teil B.) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-05-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Post- und Kurierdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Post- und Kurierdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Freimersdorfer Weg 6
Postleitzahl: 50829
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.gez.de🌏
E-Mail: vergabe@gez.de📧
Fax: +49 22150612801 📠
Der Teilnahmeantrag muss schriftlich und in allen Teilen in deutscher Sprache erstellt sein. Dokumenten, die in anderen Sprachen erstellt sind, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einer Sendung in einem fest verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen. Dieser Umschlag/Dieses Paket ist von außen gut sichtbar mit folgendem Hinweis zu versehen:
„Nicht öffnen – Teilnahmeantrag zum Verhandlungsverfahren BW 05/10".
Der Teilnahmeantrag kann entweder per Post an die in Anhang A Ziffer III. dieser Bekanntmachung genannte Stelle geschickt oder persönlich beim Empfang der GEZ während der üblichen Geschäftszeiten im GEZ-Gebäude auf dem Gelände in Köln-Bocklemünd (nicht beim „Schrankenhäuschen“) abgegeben werden. Teilnahmeanträge dürfen nicht per Telefax oder E-Mail eingereicht werden.
Hinweis:
Die Bewerber können ein Formblatt „Eignung“, welches Ihnen die Abgabe eines vollständigen Teilnahmeantrags erleichtert, beim Auftraggeber bis spätestens zum 29.6.2011 (12:00) per Post, Email oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle abfragen.
Die Bewerber haben Fragen zur Bekanntmachung und/oder zum Vergabeverfahren bis spätestens zum 22.6.2011 (12:00) per Post, Email oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte.
Kontaktstelle zu richten.
Generelle Hinweise zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Im Laufe des Verfahrens werden sowohl die Anforderungen an die Angebote präzisiert als auch der Bieterkreis ggf. anhand der Zuschlagskriterien reduziert. Das Verhandlungsverfahren beginnt damit, dass die GEZ die von ihr vorbereiteten Vergabeunterlagen an die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs geeigneten Bieter versendet und die Bieter zur Abgabe eines Angebots auffordert. Die Bieter müssen diese Vergabeunterlagen ihren Angeboten zugrunde legen.
Die Angebote der Bieter müssen bis zu dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin verschlossen unter Wahrung des Geheimhaltungs- und Gleichbehandlungsgrundsatzes eingereicht werden. Auf Grundlage der Angebote der Bieter wird mit den Bietern verhandelt.
In Übereinstimmung mit den vergaberechtlichen Vorgaben wird die GEZ für die Wertung und den Inhalt der Angebote Anforderungen und Bedingungen in den Vergabeunterlagen vorgeben, die im laufenden Verfahren zugrunde gelegt, weiter konkretisiert und an den jeweiligen Verhandlungsstand angepasst werden.
Die GEZ wird voraussichtlich 2 Verhandlungsrunden durchführen. Es ist geplant, aufgetretene Unklarheiten und Lücken in den Angeboten in der ersten Verhandlungsrunde aufzuklären, während in der zweiten Verhandlungsrunde voraussichtlich die vertraglichen Regelungen mit den Bietern verhandelt werden. Die GEZ behält sich vor, weitere Verhandlungsrunden durchzuführen.
Die GEZ behält sich weiter vor, den Kreis der Bieter bereits nach der ersten Verhandlungsrunde auf Basis der Zuschlagskriterien weiter einzuschränken.
Die GEZ wird in jeder Verhandlungsrunde jeweils mit jedem Bieter einzeln Gespräche führen.
Der Teilnahmeantrag muss schriftlich und in allen Teilen in deutscher Sprache erstellt sein. Dokumenten, die in anderen Sprachen erstellt sind, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einer Sendung in einem fest verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen. Dieser Umschlag/Dieses Paket ist von außen gut sichtbar mit folgendem Hinweis zu versehen:
„Nicht öffnen – Teilnahmeantrag zum Verhandlungsverfahren BW 05/10".
Der Teilnahmeantrag kann entweder per Post an die in Anhang A Ziffer III. dieser Bekanntmachung genannte Stelle geschickt oder persönlich beim Empfang der GEZ während der üblichen Geschäftszeiten im GEZ-Gebäude auf dem Gelände in Köln-Bocklemünd (nicht beim „Schrankenhäuschen“) abgegeben werden. Teilnahmeanträge dürfen nicht per Telefax oder E-Mail eingereicht werden.
Hinweis:
Die Bewerber können ein Formblatt „Eignung“, welches Ihnen die Abgabe eines vollständigen Teilnahmeantrags erleichtert, beim Auftraggeber bis spätestens zum 29.6.2011 (12:00) per Post, Email oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle abfragen.
Die Bewerber haben Fragen zur Bekanntmachung und/oder zum Vergabeverfahren bis spätestens zum 22.6.2011 (12:00) per Post, Email oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte.
Kontaktstelle zu richten.
Generelle Hinweise zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Im Laufe des Verfahrens werden sowohl die Anforderungen an die Angebote präzisiert als auch der Bieterkreis ggf. anhand der Zuschlagskriterien reduziert. Das Verhandlungsverfahren beginnt damit, dass die GEZ die von ihr vorbereiteten Vergabeunterlagen an die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs geeigneten Bieter versendet und die Bieter zur Abgabe eines Angebots auffordert. Die Bieter müssen diese Vergabeunterlagen ihren Angeboten zugrunde legen.
Die Angebote der Bieter müssen bis zu dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin verschlossen unter Wahrung des Geheimhaltungs- und Gleichbehandlungsgrundsatzes eingereicht werden. Auf Grundlage der Angebote der Bieter wird mit den Bietern verhandelt.
In Übereinstimmung mit den vergaberechtlichen Vorgaben wird die GEZ für die Wertung und den Inhalt der Angebote Anforderungen und Bedingungen in den Vergabeunterlagen vorgeben, die im laufenden Verfahren zugrunde gelegt, weiter konkretisiert und an den jeweiligen Verhandlungsstand angepasst werden.
Die GEZ wird voraussichtlich 2 Verhandlungsrunden durchführen. Es ist geplant, aufgetretene Unklarheiten und Lücken in den Angeboten in der ersten Verhandlungsrunde aufzuklären, während in der zweiten Verhandlungsrunde voraussichtlich die vertraglichen Regelungen mit den Bietern verhandelt werden. Die GEZ behält sich vor, weitere Verhandlungsrunden durchzuführen.
Die GEZ behält sich weiter vor, den Kreis der Bieter bereits nach der ersten Verhandlungsrunde auf Basis der Zuschlagskriterien weiter einzuschränken.
Die GEZ wird in jeder Verhandlungsrunde jeweils mit jedem Bieter einzeln Gespräche führen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, das Zweite Deutsche Fernsehen und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) schreibt die Vergabe von Postdienstleistungen an einen Auftragnehmer aus.
Die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, das Zweite Deutsche Fernsehen und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) schreibt die Vergabe von Postdienstleistungen an einen Auftragnehmer aus.
Es ist beabsichtigt, einen Vertrag mit einem Postdienstleister mit einer Festlaufzeit von 2 Jahren abzuschließen. Die GEZ ist berechtigt, diesen Vertrag maximal zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Die Beschaffung umfasst den folgenden Leistungsumfang:
1. Vorgelagerte Leistungen:
— Abholung von freigemachten Briefen an 2 Standorten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland: Gewährleistung der Abholung von freigemachten Briefen an 2 Standorten (am Standort der GEZ in Köln und am Standort des derzeitigen Druckdienstleisters in Lütjensee bei Hamburg). Die Abholung an den Standorten hat zu den von der GEZ vorgegebenen Zeiten in der Regel einmal täglich zu erfolgen,
— Abholung von freigemachten Briefen an 2 Standorten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland: Gewährleistung der Abholung von freigemachten Briefen an 2 Standorten (am Standort der GEZ in Köln und am Standort des derzeitigen Druckdienstleisters in Lütjensee bei Hamburg). Die Abholung an den Standorten hat zu den von der GEZ vorgegebenen Zeiten in der Regel einmal täglich zu erfolgen,
— DV-Freimachung: Der Postdienstleister muss eine automatisierte DV-Freimachung für den Auftraggeber anbieten,
— Vorausverfügungen: Der GEZ muss die Möglichkeit zur Aufnahme von Vorausverfügungen auf sämtlichen Briefsendungen haben,
— Bereitstellung von Arbeitsmaterialien: Der Postdienstleister hat der GEZ und dem externen Druckdienstleister die für die ordnungsgemäße Produktion und Auflieferung erforderlichen Arbeitsmaterialien in jeweils ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen (bspw. Briefbehälter, Transportwagen, Paletten).
— Bereitstellung von Arbeitsmaterialien: Der Postdienstleister hat der GEZ und dem externen Druckdienstleister die für die ordnungsgemäße Produktion und Auflieferung erforderlichen Arbeitsmaterialien in jeweils ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen (bspw. Briefbehälter, Transportwagen, Paletten).
2. Beförderung und Zustellung von Briefen aller Arten im In- und Ausland:
— Brieflaufzeiten: Die Zustellung betreffend sind mindestens die nachfolgenden Anforderungen durch den Postdienstleister innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen:
—— Briefpost: Die GEZ erwartet eine Brieflaufzeit für Briefpost von „E+1“. Unter den Begriff Briefpost fällt auch Briefpost mit Zusatzleistungen wie bspw. „Einschreiben mit Rückschein“ oder Postzustellaufträge. (E+1 = Die Brieflaufzeit ist entsprechend der europäischen Norm EN 13850 definiert. Es handelt sich um Einzelbriefsendungen, die den Empfänger einen Tag nach dem Versand erreichen. Von den an einem Werktag eingelieferten Briefsendungen müssen im Jahresdurchschnitt mindestens 80 vom Hundert an dem ersten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 95 vom Hundert bis zum zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag ausgeliefert werden),
—— Briefpost: Die GEZ erwartet eine Brieflaufzeit für Briefpost von „E+1“. Unter den Begriff Briefpost fällt auch Briefpost mit Zusatzleistungen wie bspw. „Einschreiben mit Rückschein“ oder Postzustellaufträge. (E+1 = Die Brieflaufzeit ist entsprechend der europäischen Norm EN 13850 definiert. Es handelt sich um Einzelbriefsendungen, die den Empfänger einen Tag nach dem Versand erreichen. Von den an einem Werktag eingelieferten Briefsendungen müssen im Jahresdurchschnitt mindestens 80 vom Hundert an dem ersten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 95 vom Hundert bis zum zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag ausgeliefert werden),
—— Massenpost: Für alle übrigen Briefe (heute Infopost und Infobrief), die nicht unter die Kriterien der Briefpost fallen, erwartet die GEZ eine maximale Brieflaufzeit von „E+4“.
(E+4 =Einzelbriefsendung, die den Empfänger am vierten Werktag nach dem Versand erreicht.).
— Zustellung bei Umzügen: Bei Vorlage eines Nachsendeauftrags des Anschrifteninhabers und der Vorlage einer entsprechenden Vorausverfügung der GEZ muss der Brief an die bekannte Nachsendeanschrift zugestellt werden,
— Beförderung und Zustellung von Postzustellaufträgen: Der Postdienstleister hat die Beförderung und Zustellung von Postzustellaufträgen (förmliche Zustellung) sicherzustellen,
— Laufzeitmessungen von Briefen: Der Postdienstleister ist dazu verpflichtet, Laufzeitmessungen für Infopostbriefe nach Absprache mit dem Auftraggeber durchzuführen,
— Briefformate: Die folgenden Formate werden von der GEZ eingesetzt:
1. Briefart: Maße: L: 140-235 mm/ B: 90-125 mm/ H: bis 5 mm. Gewicht: bis 20 g.
2. Briefart: Maße: L: 100-235 mm/ B: 70-125 mm/ H: bis 10 mm. Gewicht: bis 50 g.
3. Briefart: Maße: L: 100-353 mm/ B: 70-250 mm/ H: bis 20 mm. Gewicht: bis 500 g.
4. Briefart: Maße: L: 100-353 mm/ B: 70-250 mm/ H: bis 150 mm. Gewicht: bis 1 000 g.
3. Nachgelagerte Leistungen:
— Elektronisches Rückmeldeverfahren: Im Rahmen dieser Rückmeldung muss der Postdienstleister folgende Informationen zwingend als elektronischen Datensatz liefern: Grund der Unzustellbarkeit des Briefes, Umzugsanschriften bei Vorlage eines Nachsendeauftrags, Anschriftenkorrekturen (bspw. Ergänzung von Namenszusätzen, Korrekturen von Anschriftenteilen).
— Elektronisches Rückmeldeverfahren: Im Rahmen dieser Rückmeldung muss der Postdienstleister folgende Informationen zwingend als elektronischen Datensatz liefern: Grund der Unzustellbarkeit des Briefes, Umzugsanschriften bei Vorlage eines Nachsendeauftrags, Anschriftenkorrekturen (bspw. Ergänzung von Namenszusätzen, Korrekturen von Anschriftenteilen).
Das elektronische Rücklaufverfahren muss Informationen zum Grund der Unzustellbarkeit beinhalten, die der Auftraggeber bei Versand der jeweiligen Briefsendung frei wählen kann. Sofern und soweit der Empfänger verzogen sein sollte und die korrekte Anschrift über einen Nachsendeauftrag bekannt ist, ist der Brief zuzustellen und die korrekte Anschrift in elektronischer Form an die GEZ zu liefern.
Das elektronische Rücklaufverfahren muss Informationen zum Grund der Unzustellbarkeit beinhalten, die der Auftraggeber bei Versand der jeweiligen Briefsendung frei wählen kann. Sofern und soweit der Empfänger verzogen sein sollte und die korrekte Anschrift über einen Nachsendeauftrag bekannt ist, ist der Brief zuzustellen und die korrekte Anschrift in elektronischer Form an die GEZ zu liefern.
Die beim Ausgangsbrief codierten Daten (bspw. Kundennummer, Briefnummer) sind zu erfassen und in Verbindung mit den Änderungsdaten im Rahmen des elektronischen Rücklaufverfahrens an die GEZ zu übermitteln. Sofern und soweit die Datenübertragung und –lieferung durch den Postdienstleister nicht mit Hilfe des bereits bei der GEZ eingesetzten Verfahrens erfolgen kann, ist der Postdienstleister verpflichtet, den erforderlichen monetären Aufwand für die Verfahrensänderungen bei der GEZ zu tragen.
Die beim Ausgangsbrief codierten Daten (bspw. Kundennummer, Briefnummer) sind zu erfassen und in Verbindung mit den Änderungsdaten im Rahmen des elektronischen Rücklaufverfahrens an die GEZ zu übermitteln. Sofern und soweit die Datenübertragung und –lieferung durch den Postdienstleister nicht mit Hilfe des bereits bei der GEZ eingesetzten Verfahrens erfolgen kann, ist der Postdienstleister verpflichtet, den erforderlichen monetären Aufwand für die Verfahrensänderungen bei der GEZ zu tragen.
— Vernichtung von unzustellbaren Briefen: Vernichtung der Briefsendungen, zu denen eine Rückmeldung mittels eines elektronischen Datensatzes vorliegt. Aus Gründen des Datenschutzes und der Informationssicherheit muss die Vernichtung mindestens nach Sicherheitsstufe 3 der DIN 32757 erfolgen,
— Vernichtung von unzustellbaren Briefen: Vernichtung der Briefsendungen, zu denen eine Rückmeldung mittels eines elektronischen Datensatzes vorliegt. Aus Gründen des Datenschutzes und der Informationssicherheit muss die Vernichtung mindestens nach Sicherheitsstufe 3 der DIN 32757 erfolgen,
— Rücklieferung des Original-Briefs: In geringem Umfang muss der Postdienstleister die unzustellbaren Briefe im Original mit der entsprechenden Änderungsinformation zurücksenden (Bsp.: Gebührenbescheide). Briefe, die nicht am elektronischen Rücklaufverfahren teilnehmen, müssen stets im Original mit dem jeweiligen (Unzustellbarkeits-) Vermerk bzw. der Nachsendeadresse an die GEZ zurück geliefert werden,
— Rücklieferung des Original-Briefs: In geringem Umfang muss der Postdienstleister die unzustellbaren Briefe im Original mit der entsprechenden Änderungsinformation zurücksenden (Bsp.: Gebührenbescheide). Briefe, die nicht am elektronischen Rücklaufverfahren teilnehmen, müssen stets im Original mit dem jeweiligen (Unzustellbarkeits-) Vermerk bzw. der Nachsendeadresse an die GEZ zurück geliefert werden,
— Abrechnung sämtlicher erbrachter Postdienstleistungen: Der Postdienstleister hat unter Einsatz einer geeigneten Software sicherzustellen, dass die GEZ und ihr externer Druckdienstleister Briefe mit Hilfe der DV-Freimachung abrechnen können. Freistempler müssen gesondert abgerechnet werden. Sofern und soweit der Postdienstleister die bei der GEZ und dem externen Druckdienstleister verwendeten Software-Typen nicht unterstützen kann, ist der Postdienstleister verpflichtet, die erforderliche Software der GEZ und dem externen Druckdienstleister zur Verfügung zu stellen. Der Postdienstleister hat der GEZ schriftliche Entgeltabrechnungen über die Portokosten für die mittels DV-Freimachung verschickten Briefe auszustellen. Portokosten für die mittels Freistempler verschickten Briefe haben über einen Ausdruck, den die GEZ zu Abrechnungszwecken nach jeder Aufladung von Guthaben auf den Freistempler erstellen kann, zu erfolgen,
— Abrechnung sämtlicher erbrachter Postdienstleistungen: Der Postdienstleister hat unter Einsatz einer geeigneten Software sicherzustellen, dass die GEZ und ihr externer Druckdienstleister Briefe mit Hilfe der DV-Freimachung abrechnen können. Freistempler müssen gesondert abgerechnet werden. Sofern und soweit der Postdienstleister die bei der GEZ und dem externen Druckdienstleister verwendeten Software-Typen nicht unterstützen kann, ist der Postdienstleister verpflichtet, die erforderliche Software der GEZ und dem externen Druckdienstleister zur Verfügung zu stellen. Der Postdienstleister hat der GEZ schriftliche Entgeltabrechnungen über die Portokosten für die mittels DV-Freimachung verschickten Briefe auszustellen. Portokosten für die mittels Freistempler verschickten Briefe haben über einen Ausdruck, den die GEZ zu Abrechnungszwecken nach jeder Aufladung von Guthaben auf den Freistempler erstellen kann, zu erfolgen,
— Ermöglichung des Controllings der Produktion mit Hilfe der DV-Freimachung:
Neben der klassischen Frankierung muss die DV-Freimachung zusätzliche elektronische Daten beinhalten, die der Absender für ein Controlling seiner Produktion nutzen und auswerten kann (bspw. Briefmenge, Portokosten, Tag der Postauflieferung, Briefarten, korrekte Rabattierung der versandten Briefmengen usw.). Diese elektronischen Daten, die der Auftragnehmer im Rahmen eines elektronischen Auftragsmanagementsystems zu erfassen und zu verwalten hat, müssen für die GEZ (in elektronischer Form) einsehbar und abrufbar sein. Die im elektronischen Auftragsmanagementsystem enthaltenen Daten sollen der GEZ auch statistische Auswertungen ermöglichen (bspw. zum Abgleich der ausgebrachten Briefe mit den Planmengen sowie zur Haushaltsplanung). Darüber hinaus nutzt die GEZ diese Daten, um die Postentgeltabrechnungen (bspw. auf korrekte Rabattierung) zu überprüfen und etwaige Reklamationen durchzuführen.
Neben der klassischen Frankierung muss die DV-Freimachung zusätzliche elektronische Daten beinhalten, die der Absender für ein Controlling seiner Produktion nutzen und auswerten kann (bspw. Briefmenge, Portokosten, Tag der Postauflieferung, Briefarten, korrekte Rabattierung der versandten Briefmengen usw.). Diese elektronischen Daten, die der Auftragnehmer im Rahmen eines elektronischen Auftragsmanagementsystems zu erfassen und zu verwalten hat, müssen für die GEZ (in elektronischer Form) einsehbar und abrufbar sein. Die im elektronischen Auftragsmanagementsystem enthaltenen Daten sollen der GEZ auch statistische Auswertungen ermöglichen (bspw. zum Abgleich der ausgebrachten Briefe mit den Planmengen sowie zur Haushaltsplanung). Darüber hinaus nutzt die GEZ diese Daten, um die Postentgeltabrechnungen (bspw. auf korrekte Rabattierung) zu überprüfen und etwaige Reklamationen durchzuführen.
Technische Neuerungen:
Die GEZ weist darauf hin, dass die GEZ technischen Neuerungen wie bspw. dem Online-Brief bzw. DE-Mail gegenüber aufgeschlossen ist und sich ausdrücklich vorbehält, diese zukünftig einzusetzen.
Sofern und soweit sich die GEZ dazu entschließen sollte, zukünftig bspw. ein Online-Briefverfahren einzusetzen, werden diese Leistungen gesondert ausgeschrieben und sind somit nicht Teil der Leistungsanforderung im Rahmen dieses Vergabeverfahrens. Die GEZ weist darauf hin, dass sich bspw. der Einsatz des Online-Briefverfahrens mindernd (bis maximal 10 % der Gesamtmenge) auf die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu vergebenden Ausbringungsmenge auswirken würde.
Sofern und soweit sich die GEZ dazu entschließen sollte, zukünftig bspw. ein Online-Briefverfahren einzusetzen, werden diese Leistungen gesondert ausgeschrieben und sind somit nicht Teil der Leistungsanforderung im Rahmen dieses Vergabeverfahrens. Die GEZ weist darauf hin, dass sich bspw. der Einsatz des Online-Briefverfahrens mindernd (bis maximal 10 % der Gesamtmenge) auf die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu vergebenden Ausbringungsmenge auswirken würde.
Briefmengen:
Im Jahr 2011 wird sich die Ausbringungsmenge auf ca. 83 000 000 Briefe belaufen. Dies entspricht nicht dem vorliegend ausgeschriebenen Auftragsvolumen, weil die Gesamtmenge für das Jahr 2011 sich durch die Dauer des Vergabeverfahrens und die monatliche Briefausbringung permanent reduziert. Aussagen zu den Ausbringungsmengen der folgenden Jahre können nicht getroffen werden. Bei den in den Vergabeunterlagen genannten Mengen handelt es sich nicht um garantierte Mindestabnahmemengen.
Im Jahr 2011 wird sich die Ausbringungsmenge auf ca. 83 000 000 Briefe belaufen. Dies entspricht nicht dem vorliegend ausgeschriebenen Auftragsvolumen, weil die Gesamtmenge für das Jahr 2011 sich durch die Dauer des Vergabeverfahrens und die monatliche Briefausbringung permanent reduziert. Aussagen zu den Ausbringungsmengen der folgenden Jahre können nicht getroffen werden. Bei den in den Vergabeunterlagen genannten Mengen handelt es sich nicht um garantierte Mindestabnahmemengen.
Die jährliche Briefmenge hängt zum einen von den Reaktionen der Rundfunkteilnehmer sowie der Empfänger von Mailings ab. Zum anderen können sich durch Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen (bspw. Änderung des Rundfunkgebührenmodells) und/oder technische Neuerungen Mengenänderungen ergeben.
Die jährliche Briefmenge hängt zum einen von den Reaktionen der Rundfunkteilnehmer sowie der Empfänger von Mailings ab. Zum anderen können sich durch Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen (bspw. Änderung des Rundfunkgebührenmodells) und/oder technische Neuerungen Mengenänderungen ergeben.
Die GEZ wird dem Postdienstleister die Planmengen im Rahmen von Quartalsplänen mitteilen.
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Teil B.) zu entnehmen.
Referenznummer: BW 05/10
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Generelle Hinweise zu den Teilnahmebedingungen.
Die Eigenerklärungen müssen aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an den vom Bieter erbrachten Eigenerklärungen ergeben, ist der Bieter verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls eine aktualisierte Eigenerklärung abzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bieters zu berücksichtigen.
Die Eigenerklärungen müssen aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an den vom Bieter erbrachten Eigenerklärungen ergeben, ist der Bieter verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls eine aktualisierte Eigenerklärung abzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bieters zu berücksichtigen.
A. Bietergemeinschaften.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft die Vorlage der verlangten Eigenerklärungen erforderlich. Im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit genügt bei Bewerber-/Bietergemeinschaften die Vorlage der Eigenerklärungen über die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die jeweilige von ihm zu erbringende Teilleistung. Alternativ können Bewerber-/Bietergemeinschaften eine einheitliche Eigenerklärung für die gesamte Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit vorlegen. Eine Vorlage dieser Eigenerklärungen durch jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist daher nicht notwendig.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft die Vorlage der verlangten Eigenerklärungen erforderlich. Im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit genügt bei Bewerber-/Bietergemeinschaften die Vorlage der Eigenerklärungen über die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die jeweilige von ihm zu erbringende Teilleistung. Alternativ können Bewerber-/Bietergemeinschaften eine einheitliche Eigenerklärung für die gesamte Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit vorlegen. Eine Vorlage dieser Eigenerklärungen durch jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist daher nicht notwendig.
B. Subunternehmer.
Bei Einsatz von Subunternehmern für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Hauptleistungen (bspw. teilweise Abgabe der Briefzustellung an einen Subunternehmer) ist die Vorlage der „Eigenerklärung für Subunternehmer für die Hauptleistung“ mit dem Teilnahmeantrag notwendig.
Bei Einsatz von Subunternehmern für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Hauptleistungen (bspw. teilweise Abgabe der Briefzustellung an einen Subunternehmer) ist die Vorlage der „Eigenerklärung für Subunternehmer für die Hauptleistung“ mit dem Teilnahmeantrag notwendig.
Die „Eigenerklärung für Subunternehmer“ ist nicht vorzulegen von Subunternehmern,
— die ausschließlich im Rahmen der Zustellung von Briefen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden oder,
— die Postuniversaldienstleister im Sinne der Post-Universaldienstleistungsverordnung (nachfolgend „PUDLV“) sind.
Als Subunternehmen gelten rechtlich selbständige, nicht mit dem Bieter identische Firmen, die Teile des operativen Geschäfts übernehmen. Eine nicht fristgerechte Abgabe oder eine negative Auswertung dieser Nachweise bzw. Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers vom Verhandlungsverfahren führen.
Als Subunternehmen gelten rechtlich selbständige, nicht mit dem Bieter identische Firmen, die Teile des operativen Geschäfts übernehmen. Eine nicht fristgerechte Abgabe oder eine negative Auswertung dieser Nachweise bzw. Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers vom Verhandlungsverfahren führen.
C. Unvollständige Eignungsnachweise.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß § 19 Absatz 2 VOL/A-EG nach pflichtgemäßem Interesse Gebrauch machen wird.
I. Eigenerklärung des Bewerbers.
Die Bewerber können ein Formblatt „Eignungsnachweise“, welches ihnen die Abgabe eines vollständigen Teilnahmeantrags erleichtert, beim Auftraggeber bis spätestens 29.6.2011 (12:00) per Post, E-Mail oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle abfragen.
Die Bewerber können ein Formblatt „Eignungsnachweise“, welches ihnen die Abgabe eines vollständigen Teilnahmeantrags erleichtert, beim Auftraggeber bis spätestens 29.6.2011 (12:00) per Post, E-Mail oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle abfragen.
Der Bieter erklärt,
1. Zuverlässigkeit.
a) dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
b) dass ihm keine strafrechtlichen Verurteilungen seiner verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in § 6 Absatz 4 VOL/A-EG aufgezählten Tatbestände bekannt sind;
c) dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat;
d) dass er in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
d) dass er in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
e) dass der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem er ansässig ist, regelmäßig nachkommt und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen;
e) dass der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem er ansässig ist, regelmäßig nachkommt und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen;
f) dass der Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie der Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (für den Fall, dass für das Jahr 2010 noch keine Geschäftszahlen vorliegen, sind die Umsatzzahlen von 2007 - 2009 anzugeben; andernfalls sind die Umsatzzahlen von 2008 – 2010 anzugeben) sich wie folgt darstellt:
f) dass der Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie der Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (für den Fall, dass für das Jahr 2010 noch keine Geschäftszahlen vorliegen, sind die Umsatzzahlen von 2007 - 2009 anzugeben; andernfalls sind die Umsatzzahlen von 2008 – 2010 anzugeben) sich wie folgt darstellt:
Gesamtumsatz Unternehmen in 2007, 2008, 2009, 2010.
Gesamtumsatz durch mit der Auftragsleistung vergleichbare Aufträge in 2007, 2008, 2009, 2010.
Und.
g) dass über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Bieters eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erklärt der Bieter, dass er zusätzlich Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen).
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Bieters eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erklärt der Bieter, dass er zusätzlich Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen).
2. Fachkunde und Leistungsfähigkeit.
a) dass er sowie ggf. sämtliche Unterauftragnehmer, die für die Durchführung der Zustellung gem. Postgesetz erforderliche(n) Lizenz(en) besitzt bzw. besitzen und diese auf Verlangen dem Auftraggeber auch vorlegen kann bzw. können und dass kein Lizenzwiderrufsverfahren gegen den Bieter/Bewerber anhängig ist;
a) dass er sowie ggf. sämtliche Unterauftragnehmer, die für die Durchführung der Zustellung gem. Postgesetz erforderliche(n) Lizenz(en) besitzt bzw. besitzen und diese auf Verlangen dem Auftraggeber auch vorlegen kann bzw. können und dass kein Lizenzwiderrufsverfahren gegen den Bieter/Bewerber anhängig ist;
b) dass die für die Durchführung des Auftrages erforderliche Entgeltgenehmigung gemäß § 19 ff. PostG vorliegt, sofern der Bieter/Bewerber eine marktbeherrschende Stellung inne hat;
c) dass sein Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung alle relevanten Sicherheitserfordernisse angelehnt an die ISO 27001f. oder einen vergleichbaren nationalen Standard (bspw. IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik) des Mitgliedsstaats, in dem der Auftragnehmer seinen Sitz hat, während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten wird.
c) dass sein Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung alle relevanten Sicherheitserfordernisse angelehnt an die ISO 27001f. oder einen vergleichbaren nationalen Standard (bspw. IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik) des Mitgliedsstaats, in dem der Auftragnehmer seinen Sitz hat, während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten wird.
II. Eigenerklärung des Subunternehmers.
Der/ die Subunternehmer erklärt/ erklären,
e) dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem er ansässig ist, regelmäßig nachkommt und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen.
e) dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem er ansässig ist, regelmäßig nachkommt und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen.
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Bieters eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erklärt der Bieter, dass er zusätzlich Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen.).
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Bieters eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erklärt der Bieter, dass er zusätzlich Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen.).
a) dass er die für die Durchführung der Zustellung gem. Postgesetz erforderliche(n) Lizenz(en) besitzt und diese auf Verlangen dem Auftraggeber auch vorlegen kann bzw. können und dass kein Lizenzwiderrufsverfahren gegen den Bieter/Bewerber anhängig ist;
a) dass er die für die Durchführung der Zustellung gem. Postgesetz erforderliche(n) Lizenz(en) besitzt und diese auf Verlangen dem Auftraggeber auch vorlegen kann bzw. können und dass kein Lizenzwiderrufsverfahren gegen den Bieter/Bewerber anhängig ist;
b) dass die für die Durchführung des Auftrages erforderliche Entgeltgenehmigung vorliegt gemäß § 19 ff. PostG vorliegt, sofern der Bieter/Bewerber eine marktbeherrschende Stellung inne hat;
III. Referenzlisten und Firmenprofil.
Zum Nachweis der Eignung haben alle Bewerber folgende Referenzlisten sowie ein Firmenprofil mit den unten geforderten Mindestangaben vorzulegen:
1. Referenzliste „Tägliche versendung“.
Der Auftraggeber hat derzeit ein durchschnittliches tägliches Volumen von 325 000 Briefsendungen – verteilt auf 2 Standorte. Es kommt jedoch jeden Monat zu so genannten „Spitzen“ von bis zu 500 000 täglich aufgelieferten Briefen.
Aus diesem Grund sind nur Bewerber geeignet, die eine Referenzliste mit mindestens 1 Referenzauftrag innerhalb der letzten 3 Jahre innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit einem Volumen von täglich (= Mo.-Fr.) mindestens 65 000 postaufgelieferten Briefsendungen des angegebenen Referenzkunden mit bundesweiter Zustellung vorlegen können.
Aus diesem Grund sind nur Bewerber geeignet, die eine Referenzliste mit mindestens 1 Referenzauftrag innerhalb der letzten 3 Jahre innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit einem Volumen von täglich (= Mo.-Fr.) mindestens 65 000 postaufgelieferten Briefsendungen des angegebenen Referenzkunden mit bundesweiter Zustellung vorlegen können.
Die Referenzliste muss folgende Mindestangaben enthalten:
— Angabe des Referenzkunden (Angabe zwingend erforderlich),
— Dauer des als Referenz angegebenen Auftrags, inkl. Angabe von Vertragsbeginn und -ende (Angabe zwingend erforderlich) und,
— Ansprechpartner beim Referenzkunden mit Kontaktdaten, inkl. Email-Adresse und Telefonnummer (Angabe zwingend erforderlich; es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzkunden der GEZ nur auf Anfrage konkret benannt wird).
2. Referenzliste „Jahresvolumen“.
Der Auftraggeber hat derzeit ein durchschnittliches Jahresvolumen von ca. 83 000 000 Briefsendungen – verteilt auf 2 Standorte. Aus diesem Grund sind nur Bewerber geeignet, die eine Referenzliste mit mindestens 1 Referenzauftrag innerhalb der letzten 3 Jahre und innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit einem Volumen von mindestens 16 500 000 postaufgelieferten Briefsendungen des angegebenen Referenzkunden pro Jahr mit bundesweiter Zustellung vorlegen kann.
Der Auftraggeber hat derzeit ein durchschnittliches Jahresvolumen von ca. 83 000 000 Briefsendungen – verteilt auf 2 Standorte. Aus diesem Grund sind nur Bewerber geeignet, die eine Referenzliste mit mindestens 1 Referenzauftrag innerhalb der letzten 3 Jahre und innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit einem Volumen von mindestens 16 500 000 postaufgelieferten Briefsendungen des angegebenen Referenzkunden pro Jahr mit bundesweiter Zustellung vorlegen kann.
— Jahresvolumen (Angabe zwingend erforderlich),
3. Firmenprofil.
In einem Firmenprofil ist die fachliche und technische Leistungsfähigkeit durch den Bewerber darzulegen. Die Darstellung aller nachfolgend genannten Einzelpunkte soll auf maximal 20 DIN A 4 Seiten insbesondere Angaben zu folgenden auftragsrelevanten Daten enthalten:
In einem Firmenprofil ist die fachliche und technische Leistungsfähigkeit durch den Bewerber darzulegen. Die Darstellung aller nachfolgend genannten Einzelpunkte soll auf maximal 20 DIN A 4 Seiten insbesondere Angaben zu folgenden auftragsrelevanten Daten enthalten:
— Eingesetztes Equipment in den Briefzentren: Nennung der eingesetzten technischen Ausstattung…
… (bspw. Briefsortieranlagen, Gangfolgesortieranlagen) der jeweiligen Briefzentren für die Zustellung der Briefe,
… (Maschinenbezeichnungen etc.) der Standorte für die Rücklaufverarbeitung von unzustellbaren Briefen,
— Eingesetzter Fuhrpark: Nennung der vorhandenen Fuhrparks zur Erbringung der Postdienstleistungen,
— Eingesetzte Entsorgungstechnik: Nennung der eingesetzten Technik zur Vernichtung und Entsorgung von Briefen,
— Eingesetzte IT-Technik: Beschreibung des IT-Umfelds zur Erbringung der Postdienstleistungen und zur Abrechnung.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist freigestellt, sofern diese eine gesamtschuldnerische Haftung.
Sicherstellt und ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, orientiert sich an den Teilnahmebedingungen (s.o. Ziffer III.2.1)) und wird auf Basis der nachfolgenden objektiven Kriterien erfolgen: Die GEZ wird maximal 100 Punkte pro Bewerber vergeben. Diese teilen sich wie folgt auf (nachfolgend ist jeweils die maximal erreichbare Punktzahl angegeben):
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, orientiert sich an den Teilnahmebedingungen (s.o. Ziffer III.2.1)) und wird auf Basis der nachfolgenden objektiven Kriterien erfolgen: Die GEZ wird maximal 100 Punkte pro Bewerber vergeben. Diese teilen sich wie folgt auf (nachfolgend ist jeweils die maximal erreichbare Punktzahl angegeben):
— Referenzliste „Jahresvolumen“ (40 Punkte),
— 20 Punkte für die Anzahl der Referenzaufträge, die über das vorgegebene Mindestvolumen verfügen (je mehr Referenzaufträge, desto mehr Punkte),
— 20 Punkte für die Überschreitung des Mindestvolumens (bei der Bewertung wird die Summe aller Überschreitungen des Mindestvolumens aller angegebenen Referenzaufträge gebildet; der Bewerber, der die höchste Summe hat, erhält die volle Punktzahl; alle Bewerber mit einer niedrigeren Summe der Überschreitungen des Mindestvolumens werden mit diesem Bewerber verglichen und die Punktzahl wird im Verhältnis herabgesetzt.),
— 20 Punkte für die Überschreitung des Mindestvolumens (bei der Bewertung wird die Summe aller Überschreitungen des Mindestvolumens aller angegebenen Referenzaufträge gebildet; der Bewerber, der die höchste Summe hat, erhält die volle Punktzahl; alle Bewerber mit einer niedrigeren Summe der Überschreitungen des Mindestvolumens werden mit diesem Bewerber verglichen und die Punktzahl wird im Verhältnis herabgesetzt.),
— Referenzliste „tägliches Volumen“ (40 Punkte),
— 20 Punkte für die Anzahl der Referenzaufträge, die über das vorgegebene Mindestvolumen verfügen (je mehr Referenzaufträge, desto mehr Punkte), — 20 Punkte für die Überschreitung des Mindestvolumens (bei der Bewertung wird die Summe aller Überschreitungen des Mindestvolumens aller angegebenen Referenzaufträge gebildet; der Bewerber, der die höchste Summe hat, erhält die volle Punktzahl; alle Bewerber mit einer niedrigeren Summe der Überschreitungen des Mindestvolumens werden mit diesem Bewerber verglichen und die Punktzahl wird im Verhältnis herabgesetzt.),
— 20 Punkte für die Anzahl der Referenzaufträge, die über das vorgegebene Mindestvolumen verfügen (je mehr Referenzaufträge, desto mehr Punkte), — 20 Punkte für die Überschreitung des Mindestvolumens (bei der Bewertung wird die Summe aller Überschreitungen des Mindestvolumens aller angegebenen Referenzaufträge gebildet; der Bewerber, der die höchste Summe hat, erhält die volle Punktzahl; alle Bewerber mit einer niedrigeren Summe der Überschreitungen des Mindestvolumens werden mit diesem Bewerber verglichen und die Punktzahl wird im Verhältnis herabgesetzt.),
— 20 Punkte für das Firmenprofil,
— Eingesetztes Equipment in den Briefzentren: Nennung der eingesetzten technischen Ausstattung…
… (bspw. Briefsortieranlagen, Gangfolgesortieranlagen) der jeweiligen Briefzentren für die Zustellung der Briefe (4 Punkte),
… (Maschinenbezeichnungen etc.) der Standorte für die Rücklaufverarbeitung von unzustellbaren Briefen (4 Punkte),
— Eingesetzter Fuhrpark: Nennung der vorhandenen Fuhrparks zur Erbringung der Postdienstleistungen (4 Punkte),
— Eingesetzte Entsorgungstechnik: Nennung der eingesetzten Technik zur Vernichtung und Entsorgung von Briefen (4 Punkte),
— Eingesetzte IT-Technik: Beschreibung des IT-Umfelds zur Erbringung der Postdienstleistungen und zur Abrechnung (4 Punkte) Die Bewertung erfolgt anhand vergleichender Beurteilung der Teilnahmeanträge der Bewerber. Bei der Bewertung der geforderten Referenzliste werden sowohl die Anzahl der Referenzkunden als auch die Höhe des Volumens der angegebenen Referenzkunden bewertet. Den Bewerbern ist daher zu raten, mehr als die jeweils geforderte Mindestreferenz anzugeben. Es liegt im Interesse der Bewerber, die GEZ in die Lage zu versetzen, die angegebenen Kriterien möglichst umfassend bewerten zu können.
— Eingesetzte IT-Technik: Beschreibung des IT-Umfelds zur Erbringung der Postdienstleistungen und zur Abrechnung (4 Punkte) Die Bewertung erfolgt anhand vergleichender Beurteilung der Teilnahmeanträge der Bewerber. Bei der Bewertung der geforderten Referenzliste werden sowohl die Anzahl der Referenzkunden als auch die Höhe des Volumens der angegebenen Referenzkunden bewertet. Den Bewerbern ist daher zu raten, mehr als die jeweils geforderte Mindestreferenz anzugeben. Es liegt im Interesse der Bewerber, die GEZ in die Lage zu versetzen, die angegebenen Kriterien möglichst umfassend bewerten zu können.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalten der BRD, ZDF und Deutschlandradio vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Messedat
Internetadresse: www.gez.de🌏
Name: Öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalten der BRD, ZDF und Deutschlandradio vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Kontaktperson: Abteilung VRP
Sekretariat; Frau Heller
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2011-03-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: BW 05/10
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2010/S 062-092141
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag muss schriftlich und in allen Teilen in deutscher Sprache erstellt sein. Dokumenten, die in anderen Sprachen erstellt sind, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einer Sendung in einem fest verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen. Dieser Umschlag/Dieses Paket ist von außen gut sichtbar mit folgendem Hinweis zu versehen:
„Nicht öffnen – Teilnahmeantrag zum Verhandlungsverfahren BW 05/10".
Der Teilnahmeantrag kann entweder per Post an die in Anhang A Ziffer III. dieser Bekanntmachung genannte Stelle geschickt oder persönlich beim Empfang der GEZ während der üblichen Geschäftszeiten im GEZ-Gebäude auf dem Gelände in Köln-Bocklemünd (nicht beim „Schrankenhäuschen“) abgegeben werden. Teilnahmeanträge dürfen nicht per Telefax oder E-Mail eingereicht werden.
Der Teilnahmeantrag kann entweder per Post an die in Anhang A Ziffer III. dieser Bekanntmachung genannte Stelle geschickt oder persönlich beim Empfang der GEZ während der üblichen Geschäftszeiten im GEZ-Gebäude auf dem Gelände in Köln-Bocklemünd (nicht beim „Schrankenhäuschen“) abgegeben werden. Teilnahmeanträge dürfen nicht per Telefax oder E-Mail eingereicht werden.
Hinweis:
Die Bewerber können ein Formblatt „Eignung“, welches Ihnen die Abgabe eines vollständigen Teilnahmeantrags erleichtert, beim Auftraggeber bis spätestens zum 29.6.2011 (12:00) per Post, Email oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle abfragen.
Die Bewerber können ein Formblatt „Eignung“, welches Ihnen die Abgabe eines vollständigen Teilnahmeantrags erleichtert, beim Auftraggeber bis spätestens zum 29.6.2011 (12:00) per Post, Email oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle abfragen.
Die Bewerber haben Fragen zur Bekanntmachung und/oder zum Vergabeverfahren bis spätestens zum 22.6.2011 (12:00) per Post, Email oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte.
Kontaktstelle zu richten.
Generelle Hinweise zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Im Laufe des Verfahrens werden sowohl die Anforderungen an die Angebote präzisiert als auch der Bieterkreis ggf. anhand der Zuschlagskriterien reduziert. Das Verhandlungsverfahren beginnt damit, dass die GEZ die von ihr vorbereiteten Vergabeunterlagen an die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs geeigneten Bieter versendet und die Bieter zur Abgabe eines Angebots auffordert. Die Bieter müssen diese Vergabeunterlagen ihren Angeboten zugrunde legen.
Im Laufe des Verfahrens werden sowohl die Anforderungen an die Angebote präzisiert als auch der Bieterkreis ggf. anhand der Zuschlagskriterien reduziert. Das Verhandlungsverfahren beginnt damit, dass die GEZ die von ihr vorbereiteten Vergabeunterlagen an die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs geeigneten Bieter versendet und die Bieter zur Abgabe eines Angebots auffordert. Die Bieter müssen diese Vergabeunterlagen ihren Angeboten zugrunde legen.
Die Angebote der Bieter müssen bis zu dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin verschlossen unter Wahrung des Geheimhaltungs- und Gleichbehandlungsgrundsatzes eingereicht werden. Auf Grundlage der Angebote der Bieter wird mit den Bietern verhandelt.
Die Angebote der Bieter müssen bis zu dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin verschlossen unter Wahrung des Geheimhaltungs- und Gleichbehandlungsgrundsatzes eingereicht werden. Auf Grundlage der Angebote der Bieter wird mit den Bietern verhandelt.
In Übereinstimmung mit den vergaberechtlichen Vorgaben wird die GEZ für die Wertung und den Inhalt der Angebote Anforderungen und Bedingungen in den Vergabeunterlagen vorgeben, die im laufenden Verfahren zugrunde gelegt, weiter konkretisiert und an den jeweiligen Verhandlungsstand angepasst werden.
In Übereinstimmung mit den vergaberechtlichen Vorgaben wird die GEZ für die Wertung und den Inhalt der Angebote Anforderungen und Bedingungen in den Vergabeunterlagen vorgeben, die im laufenden Verfahren zugrunde gelegt, weiter konkretisiert und an den jeweiligen Verhandlungsstand angepasst werden.
Die GEZ wird voraussichtlich 2 Verhandlungsrunden durchführen. Es ist geplant, aufgetretene Unklarheiten und Lücken in den Angeboten in der ersten Verhandlungsrunde aufzuklären, während in der zweiten Verhandlungsrunde voraussichtlich die vertraglichen Regelungen mit den Bietern verhandelt werden. Die GEZ behält sich vor, weitere Verhandlungsrunden durchzuführen.
Die GEZ wird voraussichtlich 2 Verhandlungsrunden durchführen. Es ist geplant, aufgetretene Unklarheiten und Lücken in den Angeboten in der ersten Verhandlungsrunde aufzuklären, während in der zweiten Verhandlungsrunde voraussichtlich die vertraglichen Regelungen mit den Bietern verhandelt werden. Die GEZ behält sich vor, weitere Verhandlungsrunden durchzuführen.
Die GEZ behält sich weiter vor, den Kreis der Bieter bereits nach der ersten Verhandlungsrunde auf Basis der Zuschlagskriterien weiter einzuschränken.
Die GEZ wird in jeder Verhandlungsrunde jeweils mit jedem Bieter einzeln Gespräche führen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211472120📞
Fax: +49 2211473185 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 GWB nur zulässig ist,
1. wenn der Antragsteller einen erkannten Verstoß unverzüglich nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
2. wenn aufgrund der Bekanntmachung erkennbare Verstöße spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. wenn in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. wenn der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere § 107 GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 107-176472 (2011-05-30)
Ergänzende Angaben (2011-07-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der BRD (ARD), das ZDF und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Kontakt
Internetadresse: http://www.rundfunkbeitrag.de/service🌏
E-Mail: vergabe@beitragsservice.de📧