BW 13/10 Virtualisierte Tape Library

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten der BRD, ZDF, Deutschlandradio vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugsz

Die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, das Zweite Deutsche Fernsehen und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) schreibt die Beschaffung von 2 virtualisierten Tape Libraries bestehend aus Virtualisierungseinheiten und automatisierten Tape Libraries (im folgenden ATL/VTL-Systeme genannt) inklusive deren Lieferung und der Übereignung hierzu benötigter Hard- und Softwarekomponenten zum Einsatz an den IBM z-Series Mainframes für hoch skalierbare automatisierte Datenspeicherung aus. Darüber hinaus sind die Unterstützung der GEZ bei der Anbindung der neuen ATL/VTL-Systeme an die vorhandene SAN-Infrastruktur, die Migration der vorhandenen Daten bzw. sämtliche Vorbereitungen zur Durchführung der Migration und nach abgeschlossener Migration die Entsorgung der alten Systeme und Datenträger ebenfalls Gegenstand des abzuschließenden Vertrages.
Des weiteren hat der Auftragnehmer die Wartungsleistungen für die vertragsgegenständlichen Hard- und Softwarekomponenten während der Vertraglaufzeit entsprechend den Vorgaben der Vergabeunterlagen durchzuführen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-09-08 Auftragsbekanntmachung
2011-12-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-09-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hardware für Zentralrechner
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hardware für Zentralrechner 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Freimersdorfer Weg 6
Postleitzahl: 50829
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.gez.de 🌏
E-Mail: vergabe@gez.de 📧
Fax: +49 2215061-2801 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-09-08 📅
Einreichungsfrist: 2011-10-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-09-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 175-287200
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einer Sendung in einem verschlossenenUmschlag/Paket einzureichen. Dieser Umschlag/Dieses Paket ist von außen gut sichtbar mit folgendem Hinweis zu versehen: „nicht öffnen – Angebot zum Verfahren BW 13/10". Das Angebot kann entweder per Post an die in I.1 (Angebote) dieser Bekanntmachung genannte Stelle geschickt oder persönlich beim Empfang der GEZ während der üblichen Geschäftszeiten im GEZ-Gebäude auf dem Gelände in Köln-Bocklemünd (nicht beim „Schrankenhäuschen“) abgegeben werden. Hinweis: Die Bieter werden gebeten, Fragen zur Bekanntmachung und/oder zum Vergabeverfahren möglichst bis spätestens zum 14.10.2011, 12:00 Uhr per Post, Email oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, das Zweite Deutsche Fernsehen und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) schreibt die Beschaffung von 2 virtualisierten Tape Libraries bestehend aus Virtualisierungseinheiten und automatisierten Tape Libraries (im folgenden ATL/VTL-Systeme genannt) inklusive deren Lieferung und der Übereignung hierzu benötigter Hard- und Softwarekomponenten zum Einsatz an den IBM z-Series Mainframes für hoch skalierbare automatisierte Datenspeicherung aus. Darüber hinaus sind die Unterstützung der GEZ bei der Anbindung der neuen ATL/VTL-Systeme an die vorhandene SAN-Infrastruktur, die Migration der vorhandenen Daten bzw. sämtliche Vorbereitungen zur Durchführung der Migration und nach abgeschlossener Migration die Entsorgung der alten Systeme und Datenträger ebenfalls Gegenstand des abzuschließenden Vertrages.
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Des weiteren hat der Auftragnehmer die Wartungsleistungen für die vertragsgegenständlichen Hard- und Softwarekomponenten während der Vertraglaufzeit entsprechend den Vorgaben der Vergabeunterlagen durchzuführen.
Referenznummer: BW 13/10

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eigenerklärungen müssen aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an den vom Bieter erbrachten Eigenerklärungen ergeben, ist der Bieter verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen abzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bieters zu berücksichtigen.
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A. Bietergemeinschaften.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Vorlage der verlangten Eigenerklärungen erforderlich. Im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit genügt bei Bieter-gemeinschaften die Vorlage der Eigenerklärungen über die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft für die jeweilige von ihm zu erbringende Teilleistung. Alternativ können Bietergemeinschaften einheitliche Eigenerklärungen für die gesamte Bietergemeinschaft zum Nachweis von Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorlegen. Eine Vorlage dieser Eigenerklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist daher nicht notwendig.
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B. Subunternehmer für die Hauptleistung (bspw. Service bzw. Wartung).
Bei Einsatz von Subunternehmern für die Hauptleistung (bspw. Service bzw. Wartung) ist die Vorlage der „Eigenerklärung für Subunternehmer für die Hauptleistung“ erforderlich.
Dies gilt nicht, wenn es sich beim eingesetzten Subunternehmer für die Hauptleistung um den Hersteller der vertragsgegenständlichen Produkte oder ein mit ihm gemäß § 15 AktG verbundenes Unternehmen handelt. In diesem Fall ist die Vorlage der „Eigenerklärung für Subunternehmer für die Hauptleistung“ nicht erforderlich.
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I. Eigenerklärung des Bieters.
Der Bieter erklärt,
1. Zuverlässigkeit
a) dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
b) dass ihm keine strafrechtlichen Verurteilungen seiner verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in § 6 EG Absatz 4 VOL/A aufgezählten Tatbestände bekannt sind;
c) dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuver-lässigkeit abgegeben hat;
d) dass er in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
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e) dass der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem er ansässig ist, regelmäßig nachkommt und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen und
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f) dass über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Bieters eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erklärt der Bieter, dass er zusätzlich Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen.).
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2. Fachkunde und Leistungsfähigkeit.
a) dass die vom Bieter eingesetzten Techniker für alle auszuführenden Tätigkeiten und Geräte sowie für die Software zertifiziert sind;
b) dass die in der Referenzliste mindestens 3 aufgeführten Referenzaufträge innerhalb der letzten 3 Jahre im Bereich automatisierte virtualisierte Tape Libraries (Enterprise-Systeme) und deren Anbindung und Migration erbracht wurden/werden. Folgende Mindestangaben sind anzugeben:
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— Vertragsgegenstand: genaue Bezeichnung der im Rahmen des Referenzauftrags durchzuführenden Leistungen,
— Umfang des als Referenz angegebenen Dienstleistungsvertrags (unter Angabe der insgesamt erbrachten/zu erbringenden Stunden),
— Angabe von Vertragsbeginn und -ende.
II. Eigenerklärung des Subunternehmers für die Hauptleistung.
Der/Die Subunternehmer erklärt/erklären,
c) dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat;
e) dass der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem er ansäs-sig ist, regelmäßig nachkommt und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen und
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(Hinweis: Angebote mit einer unvollständigen Referenzliste (insbesondere fehlende Mindestangaben, wie bspw. eine Referenzliste ohne nähere Informationen zum Vertragsgegenstand oder zur Auftragsdauer) können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.).
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Die Referenzliste sollte möglichst die Kontaktdaten eines Ansprechpartners des Referenzunternehmens enthalten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftraggeber behält sich vor, vom Auftragnehmer als Sicherheit für eine erfolgte Vorauszahlung eine Vorauszahlungsbürgschaft zu verlangen. Die genauen Anforderungen an diese Vorauszahlungsbürgschaft sind den Vergabeunterlagen (8. Formblatt „Vertrag“) zu entnehmen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist freigestellt, sofern diese eine gesamtschuldnerische Haftung sicherstellt und ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten der BRD, ZDF, Deutschlandradio vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Yabanci
Name: Öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalten der BRD, ZDF und Deutschlandradio vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale GEZ
Kontaktperson: Sekretariat Abteilung VRP, Frau Heller

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: BW 13/10
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einer Sendung in einem verschlossenenUmschlag/Paket einzureichen. Dieser Umschlag/Dieses Paket ist von außen gut sichtbar mit folgendem Hinweis zu versehen:
„nicht öffnen – Angebot zum Verfahren BW 13/10".
Das Angebot kann entweder per Post an die in I.1 (Angebote) dieser Bekanntmachung genannte Stelle geschickt oder persönlich beim Empfang der GEZ während der üblichen Geschäftszeiten im GEZ-Gebäude auf dem Gelände in Köln-Bocklemünd (nicht beim „Schrankenhäuschen“) abgegeben werden.
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Hinweis:
Die Bieter werden gebeten, Fragen zur Bekanntmachung und/oder zum Vergabeverfahren möglichst bis spätestens zum 14.10.2011, 12:00 Uhr per Post, Email oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Telefon: +49 2211472120 📞
Fax: +49 2211473185 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 GWB nur zulässig ist,
— wenn der Antragsteller einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— wenn aufgrund der Bekanntmachung erkennbare Verstöße spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— wenn erst in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— wenn der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, ei-ner Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere § 107 GWB entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 175-287200 (2011-09-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-12-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 1-000265
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 175-287200
ABl. S-Ausgabe: 1

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-11-15 📅
Name: PROFI Engineering Systems AG
Postort: Bochum
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstraße 2 -10
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist darauf hin,dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 GWB nur zulässig ist,
— wenn der Antragsteller einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich nachKenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— wenn aufgrund der Bekanntmachung erkennbare Verstöße spätestens bis Ablauf der in derBekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,
— wenn erst in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachunggenannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— wenn der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, ei-ner Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §107 GWB entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Quelle: OJS 2012/S 001-000265 (2011-12-29)