Verdingungsunterlagen können nur versendet werden, wenn auf der Überweisung der Verwendungszweckangegeben wurde, gleichzeitig mit der Überweisung die Verdingungsunterlagen per Brief oder Fax (unterAngabe der vollständigen Firmenadresse) bei der unter I.1) genannten Stelle angefordert wurden und dasEntgelt auf dem Konto des Emfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.