Dienste zu Hilfeleistungen, um behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM -concerning the rights of disabled persons and persons with reduced mobility when travelling by air) auf dem Flughafen Berlin Brandenburg (BER) das An-Bord-Gehen und Von-Bord-Gehen von Luftfahrzeugen zu ermöglichen gemäß VO (EG) 1107/2006

Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Erbringung aller notwendigen Hilfeleistungen, um behinderten Menschen und Person(en) mit eingeschränkter Mobilität (PRM) das An-Bord-Gehen und Von-Bord-Gehen von Luftfahrzeugen zu ermöglichen, gemäß den dem Flughafenunternehmer obliegenden Pflichten aus der VO (EG) 1107/2006.
Die Aufgabe des Dienstleisters besteht darin, den PRM gegenüber Hilfeleistungen zu erbringen, so dass diese u.a. in die Lage versetzt werden:
1. von einem ausgewiesenen Ort zum Abfertigungsschalter zu gelangen,
2. die Abfertigung zu erledigen und ihr Gepäck aufzugeben,
3. vom Abfertigungsschalter zum Luftfahrzeug zu gelangen und dabei ggfs. die nötigen Auswanderungs-, Zoll- und Sicherheitsverfahren zu durchlaufen,
4. ggfs. mit Hilfe von Lifts, Rollstühlen oder sonstigen benötigten Hilfen an Bord des Luftfahrzeugs zu gelangen,
5. von der Luftfahrzeugtür zu ihrem Sitz zu gelangen,
6. ihr Gepäck im Luftfahrzeug zu verstauen und wieder in Besitz zu nehmen,
7. von ihrem Sitz zur Luftfahrzeugtür zu gelangen,
8. ggfs. mit Hilfe von Lifts, Rollstühlen oder sonstigen benötigten Hilfen das Luftfahrzeug zu verlassen,
9. von Luftfahrzeugen zur Gepäckhalle zu gelangen und ihr Gepäck wieder in Besitz zu nehmen und dabei ggfs. die nötigen Einwanderungs- und Zollverfahren zu durchlaufen,
10. von der Gepäckhalle zu einem ausgewiesenen Ort zu gelangen
11. im Transit mit der in der Luft und am Boden benötigten Hilfe innerhalb eines Abfertigungsgebäudes und zwischen 2 Abfertigungsgebäuden Anschlussflüge zu erreichen,
12. erforderlichenfalls zu den Toiletten zu gelangen.
Als PRM gelten:
— Behinderte Fluggäste oder,
— Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität (sensorisch, motorisch, dauerhaft oder zeitweilig),
— Fluggäste mit geistiger Behinderung,
— Fluggäste mit Beeinträchtigung wegen anderer Behinderungen.
Der Auftragnehmer hat für nachfolgend aufgeführte PRMs,(IATA Codes) die Dienstleistung zu erbringen:
— WCHR (Wheel Chair Ramp): dieser Gast benötigt in der Regel keinen Rollstuhl oder nur, um längere Wege zu überbrücken. Er kann kurze Treppen steigen,
— WCHS (Wheel Chair Steps): der Fluggast kann keine Treppen steigen, aber kurze Strecken zu Fuß zurücklegen,
— WCHC (Wheel Chair Cabin): der Fluggast benötigt immer einen Rollstuhl, auch in der Kabine kann er sich nicht ohne fremde Hilfe bewegen. Der Gast führt einen eigenen Rollstuhl mit,
— BLND.
Fluggäste mit einer Sehbehinderung und blinde Menschen.
— DEAF.
Fluggäste die stark hörgeschädigt oder gehörlos sind.
— DPNA.
Fluggäste die intellektuell oder in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind.
Der Dienstleister hat das für die Erbringung der Dienstleistung erforderliche technische Equipment auf eigene Kosten anzuschaffen, zu reinigen, zu warten, instandzusetzen und zu betreiben bzw. betriebsbereit zu halten.
Weiterhin muss die Dienstleistung durch den Dienstleister eigenständig koordiniert und disponiert sowie die Aufträge mit einer geeigneten Dispositionssoftware, mit Zeitstempeln erfasst, bearbeitet, dokumentiert und dem Auftraggeber so aufbereitet zur Verfügung gestellt werden, dass dieser zeit- und airlinebezogene, sowie kaufmännische Auswertungen durchführen kann. Die dafür benötigte Hard- und Software ist vom Dienstleister anzuschaffen, zu warten und betriebsbereit zu halten.
Das durch den Auftragnehmer einzusetzende Personal muss ab dem jeweiligen Leistungsbeginn eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG vorlegen, da die Leistungen zu einem erheblichen Teil im sensiblen Luftsicherheitsbereich stattfinden.
Leistungsbeginn ist voraussichtlich im November 2011, wobei zu diesem Zeitpunkt zunächst die Teilnahme an der "Probebetriebsphase" mit einer geringen Anzahl an Personal und bereitzustellendem technischem Equipment zu gewährleisten ist. Die Probephasen werden voraussichtlich an zwei Tagen in der Woche stattfinden. Dort werden dann erstellte Basisszenarien vorgegeben, anhand derer der Auftragnehmer seine Prozesse in Abstimmung mit den Bodenverkehrsdienstleistern (BVD)/Luftverkehrsgesellschaften (LVG) autark durchführt. Die vollständige Leistungserbringung erfolgt ab Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (voraussichtlich 3.6.2012).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-03-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-01-31.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-01-31 Auftragsbekanntmachung
2011-02-08 Ergänzende Angaben
2011-02-08 Ergänzende Angaben
2011-02-24 Ergänzende Angaben