Dienste zu Hilfeleistungen, um behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM - concerning the rights of disabled persons and persons with reduced mobility when travelling by air) auf dem Flughafen Berlin Brandenburg (BER) das An-Bord-Gehen und Von-Bord-Gehen von Luftfahrzeugen zu ermöglichen gemäß VO (EG) 1107/2006. Der Dienstleister hat auf eigene Kosten die erforderlichen Geräte (z.B. Rollstühle etc.) anzuschaffen und einzusetzen

Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH

Freiwillig ausgeschrieben werden Leistungen nach Anhang I B.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Erbringung aller notwendigen Hilfeleistungen, um behinderten Menschen und Person(en) mit eingeschränkter Mobilität (PRM) das An-Bord-Gehen und Von-Bord-Gehen von Luftfahrzeugen zu ermöglichen, gemäß den dem Flughafenunternehmer obliegenden Pflichten aus der VO (EG) 1107/2006.
Die Aufgabe des Dienstleisters besteht darin, den PRM gegenüber Hilfeleistungen zu erbringen, so dass diese u.a. in die Lage versetzt werden:
1. von einem ausgewiesenen Ort (Verweis auf VO (EG) Nr. 1107/2006) zum Abfertigungsschalter zu gelangen,
2. die Abfertigung zu erledigen und ihr Gepäck aufzugeben,
3. vom Abfertigungsschalter zum Luftfahrzeug zu gelangen und dabei ggfs. die nötigen Auswanderungs-, Zoll- und Sicherheitsverfahren zu durchlaufen,
4. ggfs. mit Hilfe von Lifts, Rollstühlen oder sonstigen benötigten Hilfen an Bord des Luftfahrzeugs zu gelangen,
5. von der Luftfahrzeugtür zu ihrem Sitz zu gelangen,
6. ihr Gepäck im Luftfahrzeug zu verstauen und wieder in Besitz zu nehmen,
7. von ihrem Sitz zur Luftfahrzeugtür zu gelangen,
8. ggfs. mit Hilfe von Lifts, Rollstühlen oder sonstigen benötigten Hilfen das Luftfahrzeug zu verlassen,
9. von Luftfahrzeugen zur Gepäckhalle zu gelangen und ihr Gepäck wieder in Besitz zu nehmen und dabei ggfs. die nötigen Einwanderungs- und Zollverfahren zu durchlaufen,
10. von der Gepäckhalle zu einem ausgewiesenen Ort zu gelangen,
11. im Transit mit der in der Luft und am Boden benötigten Hilfe innerhalb eines Abfertigungsgebäudes und zwischen zwei Abfertigungsgebäuden Anschlussflüge zu erreichen,
12. erforderlichenfalls zu den Toiletten zu gelangen.
Als PRM gelten:
— Behinderte Fluggäste oder,
— Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität (sensorisch, motorisch, dauerhaft oder zeitweilig),
— Fluggäste mit geistiger Behinderung,
— Fluggäste mit Beeinträchtigung wegen anderer Behinderungen.
Der Auftragnehmer hat für nachfolgend aufgeführte PRMs, (IATA Codes) die Dienstleistung zu erbringen:
— WCHR (Wheel Chair Ramp): Dieser Gast benötigt in der Regel keinen Rollstuhl oder nur, um längere Wege zu überbrücken. Er kann kurze Treppen steigen,
— WCHS (Wheel Chair Steps): Der Fluggast kann keine Treppen steigen, aber kurze Strecken zu Fuß zurücklegen,
— WCHC (Wheel Chair Cabin): Der Fluggast benötigt immer einen Rollstuhl, auch in der Kabine kann er sich nicht ohne fremde Hilfe bewegen. Der Gast führt einen eigenen Rollstuhl mit,
— BLND: Fluggäste mit einer Sehbehinderung und blinde Menschen,
— DEAF: Fluggäste die stark hörgeschädigt oder gehörlos sind,
— DPNA: Fluggäste die intellektuell oder in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind.
Der Dienstleister hat das für die Erbringung der Dienstleistung erforderliche technische Equipment auf eigene Kosten anzuschaffen, zu reinigen, zu warten, instandzusetzen und zu betreiben bzw. betriebsbereit zu halten.
Weiterhin muss die Dienstleistung durch den Dienstleister eigenständig koordiniert und disponiert sowie die Aufträge mit einer geeigneten Dispositionssoftware, mit Zeitstempeln erfasst, bearbeitet, dokumentiert und dem Auftraggeber so aufbereitet zur Verfügung gestellt werden, dass dieser zeit- und airlinebezogene, sowie kaufmännische Auswertungen durchführen kann. Die dafür benötigte Hard- und Software ist vom Dienstleister anzuschaffen, zu warten und betriebsbereit zu halten.
Das durch den Auftragnehmer einzusetzende Personal muss ab dem jeweiligen Leistungsbeginn eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG vorlegen, da die Leistungen zu einem erheblichen Teil im sensiblen Luftsicherheitsbereich stattfinden.
Leistungsbeginn ist voraussichtlich im November 2011, wobei zu diesem Zeitpunkt zunächst die Teilnahme an der „Probebetriebsphase“ mit einer geringen Anzahl an Personal und bereitzustellendem technischem Equipment zu gewährleisten ist. Die Probephasen werden voraussichtlich an zwei Tagen in der Woche stattfinden. Dort werden dann erstellte Basisszenarien vorgegeben, anhand derer der Auftragnehmer seine Prozesse in Abstimmung mit den Bodenverkehrsdienstleistern (BVD)/Luftverkehrsgesellschaften (LVG) autark durchführt. Die vollständige Leistungserbringung erfolgt ab Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (voraussichtlich 3.6.2012).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-03-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-02-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-02-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber geht von einer Anzahl an „PRM-Vorgängen“ in Höhe von ca. 49 000 pro Jahr für 2012 aus. Die Zahl wird sich schätzungsweise bis 2016 auf 65 000 Vorgänge pro Jahr kontinuierlich steigern.Die folgende Auflistung gibt einen durch den Auftraggeber erstellten Überblick über die prozentuale Verteilung der PRM’s entsprechend der verschiedenen Behinderungsgrade im zurückliegenden Zeitraum von Jan.–Okt. 2010. Die internationale neue Kategorie DPNA ist noch nicht aufgeführt.Art der Behinderung für den Zeitraum Jan.–Okt. 2010.BLND 3,3 %; DEAF 0,2 %; WCHC 19,4 %; WCHR 42,9 %; WCHS 34,2 %.Die durchschnittliche Betreuungsdauer eines „PRM-Vorgangs“ kann entsprechend des Behinderungsgrades sehr unterschiedlich sein.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Postanschrift: Flughafen Berlin Schönefeld, Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 - Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 306091-8121 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-02-25 📅
Einreichungsfrist: 2011-03-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 42-069041
ABl. S-Ausgabe: 42
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Demzufolge erfolgt die Ausschreibung durch die Vergabestelle als Sektorenauftraggeberin nach den Regelungen des 4. Teils des GWB und der SektVO. Es handelt sich hierbei um eine "nachrangige" Dienstleistung nach § 4 Abs. 2 SektVO. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2010-210 auf dem verschlossenen Behältnis / Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat schriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens EA-2010-210 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Bewerberfragen müssen bis spätestens 10 Tage vor dem Endtermin der Bewerbung (Bewerbungsfrist) bei der unter Ziff. I.1. genannten Stelle vorliegen. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1, III.2.2, III.2.3). Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen. Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die fünf zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, die die finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.2.2 anhand der eingereichten Umsätze bezogen auf die zu vergebende Leistung und die technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.2.3) anhand der eingereichten Referenzen, der Angabe zum Ansprechpartner und des vorgesehenen Teams, gemäß Pkt. III.2.3), widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber werden auch mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt. Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 1 000 Punkte erreichen, die sich wie folgt verteilen: 1. Maximal 50 Punkte auf die Bewertung der Höhe des durchschnittlichen Nettoumsatzes, vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung, der letzten drei Geschäftsjahre (gemäß Punkt III.2.2, Ziffer 2). Die Bewertung der Punkte erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: Der Bewerber mit der höchsten Angabe erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern in der dritten Prüfungsstufe Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber =Wert Bewerber / höchste Angabe x 50. 2. Maximal 650 Punkte auf die Bewertung der Referenzen hinsichtlich der gemäß III.2.3 geforderten Darstellungen, welche sich wie folgt aufgliedern: a. 100 Punkte, wenn mindestens eine der drei Referenzen auf einem Flughafen (öffentlicher Bereich und Sicherheitsbereich) erbracht wurde. b. Maximal 300 Punkte auf die Referenz mit mindestens 25.000 Betreuungsfällen pro Jahr. Die Höchstpunktzahl wird bei Nachweis von mindestens 50 000 Betreuungsfällen pro Jahr erreicht. Die Bewertung der Punkte erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: Die Bewerber mit mindestens 50 000 Betreuungsfällen erhalten die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern in der dritten Prüfungsstufe Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber =Wert Bewerber / 50 000 x 300. Sollten mehr als 50 000 Betreuungsfälle pro Jahr nachgewiesen werden, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden. c. Maximal 150 Punkte auf die weiteren 2, gemäß III.2.3 geforderten Referenzen. Davon entfallen: o Maximal 75 Punkte pro Referenz, mit mindestens 10 000 Betreuungsfällen pro Jahr. Die Höchstpunkzahl wird bei Nachweis von 50 000 Betreuungsfällen oder mehr pro Jahr erreicht. Die Bewertung der Punkte erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: Die Bewerber mit 50 000 Betreuungsfällen oder mehr erhalten die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern in der dritten Prüfungsstufe Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber / 50 000 x 75. Sollten mehr als 50 000 Betreuungsfälle pro Jahr pro Referenz nachgewiesen werden, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden. Die Bewertung der Punkte 2 a., b., c. erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: Der Bewerber mit der in den jeweiligen Punkten geforderten höchsten Angabe erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern in der dritten Prüfungsstufe Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber / höchste durch den Auftraggeber geforderte Angabe x jeweiliger maximal Punktzahl. Auch wenn ein Bewerber mehr als die geforderten Angaben in seinen Referenzen nachweist, werden nur die geforderten Angaben zur Bewertung der Punkte herangezogen. d. Maximal 100 Punkte auf die Anzahl und Art des eingesetzten Equipments in der Referenz mit der höchsten Anzahl an Betreuungsfällen pro Jahr. Hierbei wird folgender Wert gebildet: (größte Angabe des am meisten eingesetzten technischen Equipments x 100 / durchschnittliche Betreuungsfälle pro Jahr mit diesem eingesetzten technischen Equipment) + (zweitgrößte Angabe des eingesetzten technischen Equipments x 100 / durchschnittliche Betreuungsfälle pro Jahr mit diesem eingesetzten technischen Equipment). Der Bewerber mit dem höchsten gebildeten Wert erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern in der dritten Prüfungsstufe Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: (Wert Bewerber x 100) / höchster gebildeter Wert = Punktzahl Bewerber 3. Maximal 100 Punkte auf einen genannten Ansprechpartner und dessen Erfahrung als Teamleiter/Vorarbeiterfunktion über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten und einem Team mit mindestens 25 Mitarbeitern, die er geführt hat, in den Geschäftsjahren 2007, 2008, 2009, in Mitarbeiterführung und Schichtplanerstellung. Es werden maximal 100 Punkte auf die Angaben zur Mitarbeiterführung des benannten festen Ansprechpartners, gemäß III.2.3 vergeben. Der Bewerber mit der höchsten Angabe an geführten Mitarbeitern erhält die Höchstpunktzahl. Alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern in der dritten Prüfungsstufe Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: (Mitarbeiter im Team x 100) / höchste Angabe MA im Team = Punktzahl Bewerber. 4. max. 200 Punkte auf den Aspekt der Eignung und Qualifikation der vorgesehenen Personen in Bezug auf die unter III.2.3 -3 geforderten Darstellungen. Bewertet wird die in Bezug auf die zu vergebende Leistung nachgewiesene Qualifikation der einzusetzenden Mitarbeiter bzw. die vorgesehene Qualifikation des einzusetzenden bzw. einzustellenden oder zu schulenden Personals. Die Punkte werden wie folgt vergeben: — 200 Punkte, wenn alle für die Leistungserbringung vorgesehenen bzw. einzustellenden oder zu schulenden Mitarbeiter eine Ausbildung zur Erbringung der Leistung nachweisen können, — 150 Punkte, wenn mehr als die Hälfte der für die Leistungserbringung vorgesehenen bzw. einzustellenden oder zu schulenden Mitarbeiter eine Ausbildung zur Erbringung der Leistung nachweisen können, — 100 Punkte, wenn die Hälfte der für die Leistungserbringung vorgesehenen bzw. einzustellenden oder zu schulenden Mitarbeiter eine Ausbildung zur Erbringung der Leistung nachweisen können, — 50 Punkte, wenn weniger als die Hälfte der für die Leistungserbringung vorgesehenen bzw. einzustellenden oder zu schulenden Mitarbeiter eine Ausbildung zur Erbringung der Leistung nachweisen können, — 0 Punkte, wenn keiner der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter eine Ausbildung zur Erbringung der Leistung nachweisen können. Zu II.3.: Der Vertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten ab Inbetriebnahme des Flughafen Berlin Brandenburgs zzgl. einzelner Leistungen im Rahmen des Probebetriebs. Bitte berücksichtigen Sie daher, dass ergänzend zu der unter Punkt II.3 dargestellten Vertragslaufzeit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft partiell mit eingeschränktem Personal zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Flughafens Berlin Brandenburgs auch am Probebetrieb teilzunehmen hat, der nach aktuellem Kenntnisstand am 24.11.2011 startet. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 20
Die Bekanntmachung betrifft: Public_contract
Kurze Beschreibung:
Freiwillig ausgeschrieben werden Leistungen nach Anhang I B.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Erbringung aller notwendigen Hilfeleistungen, um behinderten Menschen und Person(en) mit eingeschränkter Mobilität (PRM) das An-Bord-Gehen und Von-Bord-Gehen von Luftfahrzeugen zu ermöglichen, gemäß den dem Flughafenunternehmer obliegenden Pflichten aus der VO (EG) 1107/2006.
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Die Aufgabe des Dienstleisters besteht darin, den PRM gegenüber Hilfeleistungen zu erbringen, so dass diese u.a. in die Lage versetzt werden:
1. von einem ausgewiesenen Ort (Verweis auf VO (EG) Nr. 1107/2006) zum Abfertigungsschalter zu gelangen,
2. die Abfertigung zu erledigen und ihr Gepäck aufzugeben,
3. vom Abfertigungsschalter zum Luftfahrzeug zu gelangen und dabei ggfs. die nötigen Auswanderungs-, Zoll- und Sicherheitsverfahren zu durchlaufen,
4. ggfs. mit Hilfe von Lifts, Rollstühlen oder sonstigen benötigten Hilfen an Bord des Luftfahrzeugs zu gelangen,
5. von der Luftfahrzeugtür zu ihrem Sitz zu gelangen,
6. ihr Gepäck im Luftfahrzeug zu verstauen und wieder in Besitz zu nehmen,
7. von ihrem Sitz zur Luftfahrzeugtür zu gelangen,
8. ggfs. mit Hilfe von Lifts, Rollstühlen oder sonstigen benötigten Hilfen das Luftfahrzeug zu verlassen,
9. von Luftfahrzeugen zur Gepäckhalle zu gelangen und ihr Gepäck wieder in Besitz zu nehmen und dabei ggfs. die nötigen Einwanderungs- und Zollverfahren zu durchlaufen,
10. von der Gepäckhalle zu einem ausgewiesenen Ort zu gelangen,
11. im Transit mit der in der Luft und am Boden benötigten Hilfe innerhalb eines Abfertigungsgebäudes und zwischen zwei Abfertigungsgebäuden Anschlussflüge zu erreichen,
12. erforderlichenfalls zu den Toiletten zu gelangen.
Als PRM gelten:
— Behinderte Fluggäste oder,
— Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität (sensorisch, motorisch, dauerhaft oder zeitweilig),
— Fluggäste mit geistiger Behinderung,
— Fluggäste mit Beeinträchtigung wegen anderer Behinderungen.
Der Auftragnehmer hat für nachfolgend aufgeführte PRMs, (IATA Codes) die Dienstleistung zu erbringen:
— WCHR (Wheel Chair Ramp): Dieser Gast benötigt in der Regel keinen Rollstuhl oder nur, um längere Wege zu überbrücken. Er kann kurze Treppen steigen,
— WCHS (Wheel Chair Steps): Der Fluggast kann keine Treppen steigen, aber kurze Strecken zu Fuß zurücklegen,
— WCHC (Wheel Chair Cabin): Der Fluggast benötigt immer einen Rollstuhl, auch in der Kabine kann er sich nicht ohne fremde Hilfe bewegen. Der Gast führt einen eigenen Rollstuhl mit,
— BLND: Fluggäste mit einer Sehbehinderung und blinde Menschen,
— DEAF: Fluggäste die stark hörgeschädigt oder gehörlos sind,
— DPNA: Fluggäste die intellektuell oder in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind.
Der Dienstleister hat das für die Erbringung der Dienstleistung erforderliche technische Equipment auf eigene Kosten anzuschaffen, zu reinigen, zu warten, instandzusetzen und zu betreiben bzw. betriebsbereit zu halten.
Weiterhin muss die Dienstleistung durch den Dienstleister eigenständig koordiniert und disponiert sowie die Aufträge mit einer geeigneten Dispositionssoftware, mit Zeitstempeln erfasst, bearbeitet, dokumentiert und dem Auftraggeber so aufbereitet zur Verfügung gestellt werden, dass dieser zeit- und airlinebezogene, sowie kaufmännische Auswertungen durchführen kann. Die dafür benötigte Hard- und Software ist vom Dienstleister anzuschaffen, zu warten und betriebsbereit zu halten.
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Das durch den Auftragnehmer einzusetzende Personal muss ab dem jeweiligen Leistungsbeginn eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG vorlegen, da die Leistungen zu einem erheblichen Teil im sensiblen Luftsicherheitsbereich stattfinden.
Leistungsbeginn ist voraussichtlich im November 2011, wobei zu diesem Zeitpunkt zunächst die Teilnahme an der „Probebetriebsphase“ mit einer geringen Anzahl an Personal und bereitzustellendem technischem Equipment zu gewährleisten ist. Die Probephasen werden voraussichtlich an zwei Tagen in der Woche stattfinden. Dort werden dann erstellte Basisszenarien vorgegeben, anhand derer der Auftragnehmer seine Prozesse in Abstimmung mit den Bodenverkehrsdienstleistern (BVD)/Luftverkehrsgesellschaften (LVG) autark durchführt. Die vollständige Leistungserbringung erfolgt ab Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (voraussichtlich 3.6.2012).
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Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber geht von einer Anzahl an „PRM-Vorgängen“ in Höhe von ca. 49 000 pro Jahr für 2012 aus. Die Zahl wird sich schätzungsweise bis 2016 auf 65 000 Vorgänge pro Jahr kontinuierlich steigern.
Die folgende Auflistung gibt einen durch den Auftraggeber erstellten Überblick über die prozentuale Verteilung der PRM’s entsprechend der verschiedenen Behinderungsgrade im zurückliegenden Zeitraum von Jan.–Okt. 2010. Die internationale neue Kategorie DPNA ist noch nicht aufgeführt.
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Art der Behinderung für den Zeitraum Jan.–Okt. 2010.
BLND 3,3 %; DEAF 0,2 %; WCHC 19,4 %; WCHR 42,9 %; WCHS 34,2 %.
Die durchschnittliche Betreuungsdauer eines „PRM-Vorgangs“ kann entsprechend des Behinderungsgrades sehr unterschiedlich sein.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer einmal um 2 Jahre verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
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Referenznummer: EA-2010-210

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
2.) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beziffern und zu beschreiben.
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3.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a. Ich/wir erklären, dass eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO genannten Bestimmungen verurteilt worden ist,
b. Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet,
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c. Ich/wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachkommen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu 1.), 2.) und 3.) ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (z.B. durch eine „Verpflichtungserklärung“). Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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Auf Ziffer VI.3. der Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den Geschäftsjahren, die in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von mindestens 2 000 000 EUR.
2) Erklärung über die Umsätze des Unternehmens in den Geschäftsjahren, die in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten, soweit diese Umsätze Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
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Die Umsatzangaben für 1) und 2) sind für jedes Jahr separat (abgeschlossene Geschäftsjahre in 2008, 2009, 2010) unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
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Die vorstehend unter 1)-2) genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zu addieren.
Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen unter 1)-2) auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.2 auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
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Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (z.B. durch eine „Verpflichtungserklärung“). Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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Auf Ziffer VI.3. der Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Es sind drei Referenzen vom Bewerber / der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und zu beschreiben, bei denen die erbrachten Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung (Pkt. II.1.5 und II.2.1) vergleichbar sind.
Als vergleichbar gilt folgende Auslegung des flughafenspezifischen Punkts II.1.5: zu 1.) Von einem Ort zum anderen Ort, zu 2.) Angelegenheiten zu erledigen, zu 3.) Begleitung des PRM zu 4.,5.) den PRM mittels verschiedenartiger Transportmittel über mehr als eine Ebene zu transportieren,
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6-11.) entfällt,
12) zu den Toiletten zu begleiten.
Die Darstellung aller Referenzen sollte in Tabellenform und muss mit folgendem Inhalt erfolgen:
— Name und Adresse des Auftraggebers,
— Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, ggf. mit Telefonnummer des Ansprechpartners,
— Ausführungszeitraum der erbrachten Leistung,
— Anzahl der Betreuungsfälle (Angaben pro Geschäftsjahr, das in 2008, 2009 und 2010 endete) und Aufschlüsselung der Fälle in Kategorien, wie sie in II.1.5. beschrieben sind,
— detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistung,
— inklusive Nachweis / Zertifikate über die Qualifikation, Ausbildung und Erfahrungen des in den Referenzen eingesetzten operativen Personals (beispielsweise Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs, Schulung im Umgang mit behinderten Menschen, Ausbildung / Weiterbildung in sozialen Bereichen / im Umgang mit behinderten Menschen),
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— Art und Umfang des dafür eingesetzten Equipments Rollstühle, BTWs, etc.) und deren Anzahl sowie Angabe des mit dem jeweiligen Equipment durchgeführten Betreuungsfall pro Geschäftsjahr, das in 2008, 2009 und 2010 endete.
a) Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb muss in allen Referenzen nachgewiesen werden, dass als technisches Equipment mindestens Rollstühle oder Behindertentransportwagen BTWs eingesetzt wurden.
Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Ziffer VI.3 der Bekanntmachung wird verwiesen.
b) Als weitere Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb muss mindestens eine der drei Referenzen eine Referenz aus einem sicherheitsrelevanten Bereich (also ein Bereich für dessen Zutritt ein (Sicherheits)Ausweis erforderlich ist, zu dessen grundsätzlicher Erlangung die Vorlage eines einwandfreien polizeilichen Führungszeugnisses benötigt wird.) sein und mindestens 10 000 Betreuungsfälle pro Jahr nachweisen. Vorteilhaft, aber keine Mindestbedingung ist es, wenn eine der drei Referenzen auf einem Flughafen (öffentlicher Bereich sowie Sicherheitsbereich) eines Flughafens erbracht wurde.
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c) Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb muss in mindestens einer Referenz nachgewiesen werden, dass ein jährliches Betreuungsvolumen von mindestens 25 000 Personen (behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität) erbracht wurde bzw. erbracht wird. Als Betreuungsfall gilt, dass die zu betreuende Person begleitet von einem Ort zum anderen bewegt wurde.
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d) Die anderen beiden einzureichenden Referenzen müssen pro Referenz ein jährliches Betreuungsvolumen von mindestens 10.000 Personen (behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität) nachweisen. Referenzen mit weniger als 10.000 Betreuungsfällen pro Jahr werden mit 0 Punkten gewertet (siehe Punkt VI 2a-d).
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2) Nennung des verantwortlichen Ansprechpartners des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, welcher im gesamten Vertragszeitraum vorgesehen ist. Anzugeben ist dabei außerdem die berufliche Erfahrung dieser Person, bezogen auf die ausgeschriebene Leistung und die aktuellen Aufgaben und Funktionsbereiche, Erfahrungen des verantwortlichen Ansprechpartners im Bereich vergleichbarer Dienstleistungen und in einer ähnlichen Funktion, z. B. als Teamleiter mit Mitarbeiterführung und Erfahrungen mit der Konzeption von Einsatzplänen.
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Darüber hinaus ist in Form einer Eigenerklärung nachzuweisen, dass diese Person in der bisherigen beruflichen Tätigkeit über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten ein Team mit mindestens 25 Mitarbeitern geführt hat, sowie die Leitung von Projekten übernommen und diese Projekte im laufenden Betrieb umgesetzt hat. Den Unterlagen ist ebenfalls ein Lebenslauf dieser Person beizufügen. Die Eigenerklärung muss explizit die Anzahl an geführten Mitarbeiter darstellen. Eine Personalführung mit weniger als 25 Mitarbeitern (Mindestvoraussetzung) wird nicht berücksichtigt und nicht gewertet.
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3) Angaben zur beruflichen Qualifikation der Personen des vorgesehenen Teams (Nachweis / Zertifikate über die Qualifikation, Ausbildung und Erfahrungen: beispielsweise Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs, Schulung im Umgang mit behinderten Menschen, Ausbildung / Weiterbildung in sozialen Bereichen / im Umgang mit behinderten Menschen (Bsp. Erzieher in sonderpädagogischen Einrichtungen, Altenpfleger, Heilerziehungspfleger. Heilerziehungspflegehelfer, Heilpädagoge, Krankenpfleger, Krankenpfleger Behindertenpflege, Pflegehelfer, Reisehelfer für Menschen mit Behinderung, Sozialarbeiter, etc.).
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Weisen Sie die ausreichenden Qualifizierungen der zur Umsetzung der Anforderungen eingeplanten Mitarbeiter nach. Die Darstellung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter sollte in Tabellenform, aufgelistet nach den Ausbildungsberufen, erfolgen.
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Gehen Sie in den Darstellungen auf die Berufspraxis und Erfahrungen, bezogen auf die zu vergebende Leistung, der vorgesehenen Mitarbeiter ein.
Sofern zum Zeitpunkt der Erstellung des Teilnahmeantrages noch kein bzw. noch kein geschultes Personal zur Erbringung der zu vergebenden Leistung vorgesehen oder vorhanden ist, stellen Sie in Form einer Eigenerklärung detailliert dar, mit welcher Qualifikation und in welchem Verhältnis (Qualifikation: Mitarbeiter) die Leistungserbringung im Zuschlagsfall sichergestellt würde. Geben Sie dabei bitte in Tabellenform an, in welchem Verhältnis Sie Mitarbeiter mit welchem Ausbildungshintergrund im Zuschlagsfall schulen bzw. einzustellen gedenken. (z.B. 20 % der einzustellenden Mitarbeiter müssen eine Ausbildung als Krankenpfleger haben, 30 % kommen aus anderen Ausbildungshintergründen werden aber fortgebildet usw.). Vom Bewerber werden ferner nachvollziehbare Aussagen dazu erwartet, wie er die Verfügbarkeit ausreichenden Personals im Auftragsfall sicherstellt. Berücksichtigen Sie bitte, dass alle im Teilnahmewettbewerb eingereichten Angaben auch um Zuschlagsfall gelten müssen.
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Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise dieses Kapitels III.2.3 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (z.B. durch eine „Verpflichtungserklärung“). Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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Auf Ziffer VI.3. der Bekanntmachung wird verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Das durch den Auftragnehmer einzusetzende Personal muss ab dem jeweiligen Leistungsbeginn eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG vorlegen, da die Leistungen zu einem erheblichen Teil im sensiblen Luftsicherheitsbereich stattfinden.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH
Haupttätigkeit: Airport_related_activities
Kontakt
Kontaktperson: Mandy Begoihn
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-06-03 📅
Datum des Endes: 2015-06-02 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg,
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617 📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
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§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
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Quelle: OJS 2011/S 042-069041 (2011-02-25)