Der Auftraggeber (nachfolgend auch mit AG bezeichnet) vergibt folgende sogenannte nachrangige Dienstleistungen zur Durchführung eines proaktiven Passagierservices sowie zur Aufrechterhaltung von reibungslosen Passagierprozessen im Fluggastterminal des künftigen Flughafens Berlin Brandenburg BER: — Unterstützung des Bereiches Aviation Management im Aufgabengebiet der Fluggastinformation und des Passagierservices, — Erteilung von flug- und flughafenspezifischen Auskünften für nationale und internationale Fluggäste im Ankunfts-, Abflugs-, Sicherheits- und Transferbereich, — Erteilung von Auskünften zur Wegeführung zum Bahnhof und den öffentlichen Verkehrsmitteln in Verbindung mit der Weitergabe von Informationen zum öffentlichen Nahverkehr in Berlin und Brandenburg, — Erläuterung von Monitoranzeigemodalitäten im Terminal, — Unterstützung bei der Wegeleitung im Terminal, — Weitergabe von Informationen zu den bestehenden Örtlichkeiten und Gewährung einer Orientierungshilfe, — Unterstützung bei der Umsetzung von Prozesserhebungen im Terminal (z. B. Messung/Erhebung von Prozesszeiten, Passagiermengen, etc.), — Durchführung von Sonderaufgaben in Verbindung mit Passagierinformation und -service bei besonderen Betriebszuständen (z.B. BER-Inbetriebnahmephase, Terminal-Störfallen) bzw. bei saisonal-, veranstaltungs- oder ereignisbedingt außergewöhnlichen Passagiermengen z.B. bei Messen, Veranstaltungen, Flugausfällen, etc. Für die gesamte Kommunikation ist ein Ansprechpartner/Koordinator durch den Auftragnehmer (nachfolgend auch mit AN bezeichnet) zu benennen, der die gesamte Steuerung der Aktivitäten gemäß der o.g. Anforderungen koordiniert und seinem Personal gegenüber weisungsbefugt ist. Leistungsbeginn ist ein Monat vor der Inbetriebnahme des Flughafens BER, voraussichtlich am 3. Mai 2012, wobei zu diesem Zeitpunkt zunächst die Teilnahme an der „Probebetriebsphase“ mit einer geringeren Anzahl an Personal zu erfolgen hat. Die vollständige Leistungserbringung erfolgt ab Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (voraussichtlich am 3.6.2012). Das vom AN eingesetzte Personal muss bei Vertragsbeginn gemäß § 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-12-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-11-01.
Auftragsbekanntmachung (2011-11-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Menge oder Umfang:
Der Einsatz erfolgt täglich an Wochen-, Sonn- und Feiertagen. Der Einsatzzeitraum folgt nicht dem Schichtplan des Terminalmanagement-Personals des AG und erstreckt sich von maximal 3:30 bis 24:00 Uhr.Nach den heutigen Schätzungen von Flugbewegungen und dem damit verbundenen Passagieraufkommen werden pro Woche voraussichtlich ca. 900 Personenstunden abgerufen, wofür eine Grundpauschale gezahlt wird.Der Einsatzplan der Standardwoche wird vom AG jeweils 4 Wochen im Voraus definiert, um dem AN ausreichend Vorlaufzeit für seine Personal- und Einsatzplanung zu geben.Darüber hinaus behält sich der AG den Abruf einer über die Wochenpauschale hinausgehenden Einsatzmenge vor, deren Abrechnung auf Stundenbasis erfolgt. Diese Möglichkeit ist jeweils kurzfristig beim späteren AN abrufbar.
Der Einsatz erfolgt täglich an Wochen-, Sonn- und Feiertagen. Der Einsatzzeitraum folgt nicht dem Schichtplan des Terminalmanagement-Personals des AG und erstreckt sich von maximal 3:30 bis 24:00 Uhr.Nach den heutigen Schätzungen von Flugbewegungen und dem damit verbundenen Passagieraufkommen werden pro Woche voraussichtlich ca. 900 Personenstunden abgerufen, wofür eine Grundpauschale gezahlt wird.Der Einsatzplan der Standardwoche wird vom AG jeweils 4 Wochen im Voraus definiert, um dem AN ausreichend Vorlaufzeit für seine Personal- und Einsatzplanung zu geben.Darüber hinaus behält sich der AG den Abruf einer über die Wochenpauschale hinausgehenden Einsatzmenge vor, deren Abrechnung auf Stundenbasis erfolgt. Diese Möglichkeit ist jeweils kurzfristig beim späteren AN abrufbar.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH
Postanschrift: Flughafen Berlin Schönefeld, Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 - Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
Fax: +49 306091-8121 📠
A. Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch, wobei es sich hierbei um eine „nachrangige“ Dienstleistung nach § 4 Abs. 2 SektVO handelt. Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Die Vorschriften der SektVO gelten nur beschränkt.
B. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, indem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweise um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
C. Sie werden gebeten, sich unter einkauf@berlin-airport.de unter Angabe Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir Ihnen gegebenenfalls weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren geben können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage (KT) vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Erst auf die Registrierung unter der oben genannten E-Mail-Adresse können wir Ihnen die in dieser Bekanntmachung erwähnten Formblätter zur Verfügung stellen. Eine Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen verwendet, ausgefüllt und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
D. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden.
E. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2011-219 auf dem verschlossenen Behältnis / Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und / oder gewertet werden).
F. Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber / Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind.
G. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
H. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim AG einzureichen. Der AG prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1, III.2.2, III.2.3).
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Einhaltung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
I. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der AG die fünf zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der AG die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der AG eine Bewertungsmatrix verwenden, die die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.2.2 anhand der eingereichten Umsätze bezogen auf die zu vergebene Leistung und die technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.2.3) anhand der eingereichten Referenzen und der Angabe zum Ansprechpartner, gemäß Pkt. III.2.3), widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber werden auch mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt.
J. Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 1.000 Punkte erreichen, die sich wie folgt verteilen:
1. Maximal 150 Punkte auf die Bewertung der Höhe des durchschnittlichen Nettoumsatzes, vergleichbar mit der zu vergebenen Leistung, der letzten drei Geschäftsjahre (gemäß Punkt III.2.2, Ziffer 2).
Die Bewertung des Umsatzes vergleichbarer Leistungen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Summe aller Umsätze der letzten 3 Jahre) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe x 150.
2. Maximal 300 Punkte auf die Bewertung der Referenzen (wobei die jeweiligen Summen, wie nachfolgend erläutert, aus allen eingereichten Referenzen herangezogen wird; die Vorgaben zur Anzahl einzureichender Referenzen, mindestens eine, maximal jedoch drei Referenzen, gemäß Kapitel III.2.3 Ziffer 1, werden hierdurch nicht berührt, insofern dürfen nur maximal drei Referenzen eingereicht werden) hinsichtlich der gemäß III.2.3 geforderten Darstellungen und Eigenerklärungen, welche sich wie folgt aufgliedern:
2.1 150 Punkte auf die Branche der Referenzen gemäß III.2.3 Ziff. 1. Dabei können 150 Punkte erreicht werden für den Nachweis einer Referenz in der Luftverkehrsbranche über einen Zeitraum von 12 Monaten. Sollte diese Bedingung nicht in mindestens einer der eingereichten Referenzen nachgewiesen worden sein, erhält der Bewerber hier 0 Punkte.
2.2 Maximal 150 Punkte auf die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) gemäß III.2.3 Abschnitt 1.). Es wird die Referenz mit der höchsten Angabe bewertet. Die Bewertung der Referenz gemäß III.2.3 Abschnitt 1.) erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: Der Bewerber mit der höchsten Angabe (Summe der eingesetzten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) der Referenzen) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe (oder 30) x 150. Die Höchstpunkzahl wird bei Nachweis von 30 eingesetzten Mitarbeitern (Vollzeitäquivalent) erreicht. Sollte die Summe der Referenzen mehr als 30 eingesetzte Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) nachweisen, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden.
3. Maximal 200 Punkte auf den gemäß III.2.3 Abschnitt 2.) benannten Ansprechpartner/Koordinator und dessen Erfahrung in Mitarbeiterführung. Es werden dabei maximal 200 Punkte auf die Angaben zur Mitarbeiterführung des benannten festen Ansprechpartners, gemäß III.2.3 Ziff. 2 vergeben. Die Bewertung erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (vom benannten Ansprechpartner geführten Mitarbeiter pro Jahr in den vergangenen 2 Jahren) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe (oder 30) x 200. Die Höchstpunktzahl wird bei Nachweis einer Führung eines Teams von 30 Mitarbeitern/Jahr in den vergangenen 2 Jahren erreicht. Sollten mehr als 30 Mitarbeiter/Jahr in den vergangenen 2 Jahren in einem Team geführt worden sein, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden.
4. Maximal 350 Punkte für den Nachweis der Eignung und Qualifikation des derzeit (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags) verfügbaren Gesamtteams unter Vorlage einer Gliederung nach Sprachkompetenzen der einzelnen Mitarbeiter hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung. In diesem Zusammenhang sind vom Bewerber detaillierte Angaben zu machen, in welchem Umfang der derzeit verfügbare Personalstamm über die o.g. über Englisch hinausgehenden Fremdsprachenkenntnisse (neben der deutschen Sprache) verfügt. (Die Gliederung dieser Darstellung bzw. ein Formular hierfür ist bei der Vergabestelle gemäß den Erläuterungen in Kapitel VI.3 Punkt C. abzufordern.)
4.1 Maximal 200 Punkte auf die über Englisch hinausgehenden Fremdsprachkenntnisse (neben der deutschen Sprache) des derzeit (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags) verfügbaren Personalstamms, die wie folgt ermittelt werden:
Die Vergabestelle wird die Angaben des Bewerbers in dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formblatt für die Angabe der Sprachkenntnisse auszählen. Hierbei werden die Anzahl der Mitarbeiter sowie die Gesamtanzahl der Sprachkompetenzen, die über die deutsche und englische Sprache hinausgehen, gezählt und dann folgender Quotient ermittelt: Anzahl der Mitarbeiter geteilt durch Gesamtanzahl der über die deutsche und englische Sprache hinausgehenden Sprachkompetenzen. Der Bewerber mit dem niedrigsten auf diesem Wege ermittelten Quotienten erhält die Maximalpunktzahl von 200 Punkten, alle anderen Bewerber erhalten relational dazu Abschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Quotient des Bewerbers x 200 geteilt durch höchster ermittelter Quotient.
4.2 Maximal 100 Punkte für die Erläuterungen des Bewerbers, inwieweit die Anforderungen an ein hohes Maß an Servicebereitschaft sowie ein positives Erscheinungsbild seitens des Bewerbers mit seinem derzeit verfügbaren Personal in den vom Bewerber eingereichten Referenzen umgesetzt werden.
Bewerber, die eine uneingeschränkt nachvollziehbare Ausführung liefern, erhalten 100 Punkte; Bewerber, die eine nicht uneingeschränkt nachvollziehbare Ausführung dazu einreichen, erhalten Punktabschläge.
4.3 Maximal 50 Punkte für die Erläuterungen des Bewerbers, inwiefern sein derzeit verfügbares Personal über die in Punkt e.) des Kapitels III.1.4 geforderten Eigenschaften bei den vom Bewerber eingereichten Referenzen verfügt.
Bewerber, die eine uneingeschränkt nachvollziehbare Ausführung liefern, erhalten 50 Punkte; Bewerber, die eine nicht uneingeschränkt nachvollziehbare Ausführung dazu einreichen, erhalten Punktabschläge.
K. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
A. Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch, wobei es sich hierbei um eine „nachrangige“ Dienstleistung nach § 4 Abs. 2 SektVO handelt. Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Die Vorschriften der SektVO gelten nur beschränkt.
B. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, indem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweise um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
C. Sie werden gebeten, sich unter einkauf@berlin-airport.de unter Angabe Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir Ihnen gegebenenfalls weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren geben können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage (KT) vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Erst auf die Registrierung unter der oben genannten E-Mail-Adresse können wir Ihnen die in dieser Bekanntmachung erwähnten Formblätter zur Verfügung stellen. Eine Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen verwendet, ausgefüllt und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
D. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden.
E. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2011-219 auf dem verschlossenen Behältnis / Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und / oder gewertet werden).
F. Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber / Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind.
G. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
H. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim AG einzureichen. Der AG prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1, III.2.2, III.2.3).
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Einhaltung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
I. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der AG die fünf zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der AG die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der AG eine Bewertungsmatrix verwenden, die die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.2.2 anhand der eingereichten Umsätze bezogen auf die zu vergebene Leistung und die technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.2.3) anhand der eingereichten Referenzen und der Angabe zum Ansprechpartner, gemäß Pkt. III.2.3), widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber werden auch mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt.
J. Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 1.000 Punkte erreichen, die sich wie folgt verteilen:
1. Maximal 150 Punkte auf die Bewertung der Höhe des durchschnittlichen Nettoumsatzes, vergleichbar mit der zu vergebenen Leistung, der letzten drei Geschäftsjahre (gemäß Punkt III.2.2, Ziffer 2).
Die Bewertung des Umsatzes vergleichbarer Leistungen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Summe aller Umsätze der letzten 3 Jahre) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe x 150.
2. Maximal 300 Punkte auf die Bewertung der Referenzen (wobei die jeweiligen Summen, wie nachfolgend erläutert, aus allen eingereichten Referenzen herangezogen wird; die Vorgaben zur Anzahl einzureichender Referenzen, mindestens eine, maximal jedoch drei Referenzen, gemäß Kapitel III.2.3 Ziffer 1, werden hierdurch nicht berührt, insofern dürfen nur maximal drei Referenzen eingereicht werden) hinsichtlich der gemäß III.2.3 geforderten Darstellungen und Eigenerklärungen, welche sich wie folgt aufgliedern:
2.1 150 Punkte auf die Branche der Referenzen gemäß III.2.3 Ziff. 1. Dabei können 150 Punkte erreicht werden für den Nachweis einer Referenz in der Luftverkehrsbranche über einen Zeitraum von 12 Monaten. Sollte diese Bedingung nicht in mindestens einer der eingereichten Referenzen nachgewiesen worden sein, erhält der Bewerber hier 0 Punkte.
2.2 Maximal 150 Punkte auf die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) gemäß III.2.3 Abschnitt 1.). Es wird die Referenz mit der höchsten Angabe bewertet. Die Bewertung der Referenz gemäß III.2.3 Abschnitt 1.) erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: Der Bewerber mit der höchsten Angabe (Summe der eingesetzten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) der Referenzen) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe (oder 30) x 150. Die Höchstpunkzahl wird bei Nachweis von 30 eingesetzten Mitarbeitern (Vollzeitäquivalent) erreicht. Sollte die Summe der Referenzen mehr als 30 eingesetzte Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) nachweisen, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden.
3. Maximal 200 Punkte auf den gemäß III.2.3 Abschnitt 2.) benannten Ansprechpartner/Koordinator und dessen Erfahrung in Mitarbeiterführung. Es werden dabei maximal 200 Punkte auf die Angaben zur Mitarbeiterführung des benannten festen Ansprechpartners, gemäß III.2.3 Ziff. 2 vergeben. Die Bewertung erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (vom benannten Ansprechpartner geführten Mitarbeiter pro Jahr in den vergangenen 2 Jahren) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe (oder 30) x 200. Die Höchstpunktzahl wird bei Nachweis einer Führung eines Teams von 30 Mitarbeitern/Jahr in den vergangenen 2 Jahren erreicht. Sollten mehr als 30 Mitarbeiter/Jahr in den vergangenen 2 Jahren in einem Team geführt worden sein, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden.
4. Maximal 350 Punkte für den Nachweis der Eignung und Qualifikation des derzeit (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags) verfügbaren Gesamtteams unter Vorlage einer Gliederung nach Sprachkompetenzen der einzelnen Mitarbeiter hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung. In diesem Zusammenhang sind vom Bewerber detaillierte Angaben zu machen, in welchem Umfang der derzeit verfügbare Personalstamm über die o.g. über Englisch hinausgehenden Fremdsprachenkenntnisse (neben der deutschen Sprache) verfügt. (Die Gliederung dieser Darstellung bzw. ein Formular hierfür ist bei der Vergabestelle gemäß den Erläuterungen in Kapitel VI.3 Punkt C. abzufordern.)
4.1 Maximal 200 Punkte auf die über Englisch hinausgehenden Fremdsprachkenntnisse (neben der deutschen Sprache) des derzeit (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags) verfügbaren Personalstamms, die wie folgt ermittelt werden:
Die Vergabestelle wird die Angaben des Bewerbers in dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formblatt für die Angabe der Sprachkenntnisse auszählen. Hierbei werden die Anzahl der Mitarbeiter sowie die Gesamtanzahl der Sprachkompetenzen, die über die deutsche und englische Sprache hinausgehen, gezählt und dann folgender Quotient ermittelt: Anzahl der Mitarbeiter geteilt durch Gesamtanzahl der über die deutsche und englische Sprache hinausgehenden Sprachkompetenzen. Der Bewerber mit dem niedrigsten auf diesem Wege ermittelten Quotienten erhält die Maximalpunktzahl von 200 Punkten, alle anderen Bewerber erhalten relational dazu Abschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Quotient des Bewerbers x 200 geteilt durch höchster ermittelter Quotient.
4.2 Maximal 100 Punkte für die Erläuterungen des Bewerbers, inwieweit die Anforderungen an ein hohes Maß an Servicebereitschaft sowie ein positives Erscheinungsbild seitens des Bewerbers mit seinem derzeit verfügbaren Personal in den vom Bewerber eingereichten Referenzen umgesetzt werden.
Bewerber, die eine uneingeschränkt nachvollziehbare Ausführung liefern, erhalten 100 Punkte; Bewerber, die eine nicht uneingeschränkt nachvollziehbare Ausführung dazu einreichen, erhalten Punktabschläge.
4.3 Maximal 50 Punkte für die Erläuterungen des Bewerbers, inwiefern sein derzeit verfügbares Personal über die in Punkt e.) des Kapitels III.1.4 geforderten Eigenschaften bei den vom Bewerber eingereichten Referenzen verfügt.
Bewerber, die eine uneingeschränkt nachvollziehbare Ausführung liefern, erhalten 50 Punkte; Bewerber, die eine nicht uneingeschränkt nachvollziehbare Ausführung dazu einreichen, erhalten Punktabschläge.
K. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 20
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber (nachfolgend auch mit AG bezeichnet) vergibt folgende sogenannte nachrangige Dienstleistungen zur Durchführung eines proaktiven Passagierservices sowie zur Aufrechterhaltung von reibungslosen Passagierprozessen im Fluggastterminal des künftigen Flughafens Berlin Brandenburg BER:
Der Auftraggeber (nachfolgend auch mit AG bezeichnet) vergibt folgende sogenannte nachrangige Dienstleistungen zur Durchführung eines proaktiven Passagierservices sowie zur Aufrechterhaltung von reibungslosen Passagierprozessen im Fluggastterminal des künftigen Flughafens Berlin Brandenburg BER:
— Unterstützung des Bereiches Aviation Management im Aufgabengebiet der Fluggastinformation und des Passagierservices,
— Erteilung von flug- und flughafenspezifischen Auskünften für nationale und internationale Fluggäste im Ankunfts-, Abflugs-, Sicherheits- und Transferbereich,
— Erteilung von Auskünften zur Wegeführung zum Bahnhof und den öffentlichen Verkehrsmitteln in Verbindung mit der Weitergabe von Informationen zum öffentlichen Nahverkehr in Berlin und Brandenburg,
— Erläuterung von Monitoranzeigemodalitäten im Terminal,
— Unterstützung bei der Wegeleitung im Terminal,
— Weitergabe von Informationen zu den bestehenden Örtlichkeiten und Gewährung einer Orientierungshilfe,
— Unterstützung bei der Umsetzung von Prozesserhebungen im Terminal (z. B. Messung/Erhebung von Prozesszeiten, Passagiermengen, etc.),
— Durchführung von Sonderaufgaben in Verbindung mit Passagierinformation und -service bei besonderen Betriebszuständen (z.B. BER-Inbetriebnahmephase, Terminal-Störfallen) bzw. bei saisonal-, veranstaltungs- oder ereignisbedingt außergewöhnlichen Passagiermengen z.B. bei Messen, Veranstaltungen, Flugausfällen, etc.
— Durchführung von Sonderaufgaben in Verbindung mit Passagierinformation und -service bei besonderen Betriebszuständen (z.B. BER-Inbetriebnahmephase, Terminal-Störfallen) bzw. bei saisonal-, veranstaltungs- oder ereignisbedingt außergewöhnlichen Passagiermengen z.B. bei Messen, Veranstaltungen, Flugausfällen, etc.
Für die gesamte Kommunikation ist ein Ansprechpartner/Koordinator durch den Auftragnehmer (nachfolgend auch mit AN bezeichnet) zu benennen, der die gesamte Steuerung der Aktivitäten gemäß der o.g. Anforderungen koordiniert und seinem Personal gegenüber weisungsbefugt ist.
Für die gesamte Kommunikation ist ein Ansprechpartner/Koordinator durch den Auftragnehmer (nachfolgend auch mit AN bezeichnet) zu benennen, der die gesamte Steuerung der Aktivitäten gemäß der o.g. Anforderungen koordiniert und seinem Personal gegenüber weisungsbefugt ist.
Leistungsbeginn ist ein Monat vor der Inbetriebnahme des Flughafens BER, voraussichtlich am 3. Mai 2012, wobei zu diesem Zeitpunkt zunächst die Teilnahme an der „Probebetriebsphase“ mit einer geringeren Anzahl an Personal zu erfolgen hat. Die vollständige Leistungserbringung erfolgt ab Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (voraussichtlich am 3.6.2012).
Leistungsbeginn ist ein Monat vor der Inbetriebnahme des Flughafens BER, voraussichtlich am 3. Mai 2012, wobei zu diesem Zeitpunkt zunächst die Teilnahme an der „Probebetriebsphase“ mit einer geringeren Anzahl an Personal zu erfolgen hat. Die vollständige Leistungserbringung erfolgt ab Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (voraussichtlich am 3.6.2012).
Das vom AN eingesetzte Personal muss bei Vertragsbeginn gemäß § 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft sein.
Menge oder Umfang:
Der Einsatz erfolgt täglich an Wochen-, Sonn- und Feiertagen. Der Einsatzzeitraum folgt nicht dem Schichtplan des Terminalmanagement-Personals des AG und erstreckt sich von maximal 3:30 bis 24:00 Uhr.
Nach den heutigen Schätzungen von Flugbewegungen und dem damit verbundenen Passagieraufkommen werden pro Woche voraussichtlich ca. 900 Personenstunden abgerufen, wofür eine Grundpauschale gezahlt wird.
Der Einsatzplan der Standardwoche wird vom AG jeweils 4 Wochen im Voraus definiert, um dem AN ausreichend Vorlaufzeit für seine Personal- und Einsatzplanung zu geben.
Darüber hinaus behält sich der AG den Abruf einer über die Wochenpauschale hinausgehenden Einsatzmenge vor, deren Abrechnung auf Stundenbasis erfolgt. Diese Möglichkeit ist jeweils kurzfristig beim späteren AN abrufbar.
Beschreibung der Optionen:
Option 1: Der AG behält sich eine optionale Verlängerung um bis zu 12 weitere Monate, nach dem Ende der anfänglichen Laufzeit vor. Die etwaige Ausübung der Option muss durch den AG spätestens drei Monate vor dem Ende der anfänglichen Laufzeit dem AN schriftlich übermittelt werden.
Option 1: Der AG behält sich eine optionale Verlängerung um bis zu 12 weitere Monate, nach dem Ende der anfänglichen Laufzeit vor. Die etwaige Ausübung der Option muss durch den AG spätestens drei Monate vor dem Ende der anfänglichen Laufzeit dem AN schriftlich übermittelt werden.
Der AN hat keinen Anspruch auf einen Abruf der optionalen Leistungen und kann bei einer nicht erfolgten Weiterbeauftragung auch keine weitergehenden Ansprüche geltend machen.
Referenznummer: EA-2011-219
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Brandenburg (BER).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Erklärungen, Angaben und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die nachstehenden Erklärungen, Angaben und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein),
2.) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beziffern und zu beschreiben,
2.) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beziffern und zu beschreiben,
3.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) „Ich/Wir erkläre/n,
— dass über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO),
— dass ich/wir uns nicht in Liquidation befinde/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO),
— dass ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO),
— dass ich/wir im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf meine/unsere Eignung abgegeben habe/n oder diese Auskünfte nicht unberechtigt nicht erteilen werde/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO),
— dass ich/wir keine nachweislich schwere Verfehlung begangen haben, die meine/unsere Zuverlässigkeit oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage stellt. (§ 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO),
— dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss vom Wettbewerb nach § 21 Abs. 1 SektVO rechtfertigen.
Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärungen“ ist beim AG anzufordern, vgl. Ziffer VI.3. Punkt C. dieser Bekanntmachung.
4.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen; nachfolgend: Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
4.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen; nachfolgend: Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diesen Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1), und die in Ziff. III.2.2 und III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung)steht.
In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diesen Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1), und die in Ziff. III.2.2 und III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung)steht.
Die entsprechenden Formblätter sind beim AG anzufordern, vgl. Ziffer VI.3. Punkt C. dieser Bekanntmachung.
5.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist – neben den vorgenannten Nachweisen und Erklärungen gemäß III.2.1 1.), 2.) und 3.) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft - mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.3 dieser Bekanntmachung), die Namen sämtlicher Mitglieder, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Das entsprechende Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ ist beim AG anzufordern, vgl. Ziffer VI.3. Punkt C. dieser Bekanntmachung.
5.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist – neben den vorgenannten Nachweisen und Erklärungen gemäß III.2.1 1.), 2.) und 3.) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft - mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.3 dieser Bekanntmachung), die Namen sämtlicher Mitglieder, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Das entsprechende Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ ist beim AG anzufordern, vgl. Ziffer VI.3. Punkt C. dieser Bekanntmachung.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
1.) Angaben zum Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens, für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten.
Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zu addieren. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Das entsprechende Formblatt "Eigenerklärung" ist beim AG anzufordern, vgl. Ziffer VI.3. Punkt C. dieser Bekanntmachung.
2.) Angaben zum Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens mit Leistungen die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten.
„Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind Servicedienstleistungen in der Verkehrsbranche, die Auskunfterteilungen an Benutzer von Verkehrsinfrastruktureinrichtungen (Flug- und/oder Fahrgäste) in verschiedenen Sprachen beinhalten, z.B. im Auftrag von Fluggesellschaften, Bodenabfertigungsunternehmen, Flughafenbetreibern, Eisenbahnunternehmen, Busunternehmen, etc.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
„Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind Servicedienstleistungen in der Verkehrsbranche, die Auskunfterteilungen an Benutzer von Verkehrsinfrastruktureinrichtungen (Flug- und/oder Fahrgäste) in verschiedenen Sprachen beinhalten, z.B. im Auftrag von Fluggesellschaften, Bodenabfertigungsunternehmen, Flughafenbetreibern, Eisenbahnunternehmen, Busunternehmen, etc.
Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind separat aufzuführen und zu addieren. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Kapitel VI.3. dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen; nachfolgend: Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen; nachfolgend: Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.2) 1) und 2) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.2) 1) und 2) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht.
Die entsprechenden Formblätter sind beim AG anzufordern, vgl. Ziffer VI.3. Punkt C. dieser Bekanntmachung.
Auf Ziffer VI.3. der Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. von der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
1) Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften müssen ihre technische Leistungsfähigkeit anhand von Referenzen für Aufträge, die die ausgeschriebenen Leistungen gemäß II.1.5 in Verbindung mit II.2.1 ganz oder in Teilen zum Auftragsgegenstand haben, nachweisen. Hierzu ist mindestens eine, maximal sind jedoch drei Referenzen aufzuführen und zu beschreiben, bei der die erbrachten Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung (gemäß II.1.5 in Verbindung mit II.2.1) vergleichbar sind.
1) Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften müssen ihre technische Leistungsfähigkeit anhand von Referenzen für Aufträge, die die ausgeschriebenen Leistungen gemäß II.1.5 in Verbindung mit II.2.1 ganz oder in Teilen zum Auftragsgegenstand haben, nachweisen. Hierzu ist mindestens eine, maximal sind jedoch drei Referenzen aufzuführen und zu beschreiben, bei der die erbrachten Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung (gemäß II.1.5 in Verbindung mit II.2.1) vergleichbar sind.
Vergleichbare Leistungen sind insofern:
Servicedienstleistungen in der Verkehrsbranche, die Auskunftserteilungen an Benutzer von Verkehrsinfrastruktureinrichtungen (Flug- und/oder Fahrgäste) in verschiedenen Sprachen beinhalten, z.B. im Auftrag von Fluggesellschaften, Bodenabfertigungsunternehmen, Flughafenbetreibern, Eisenbahnunternehmen, Busunternehmen, etc.
Servicedienstleistungen in der Verkehrsbranche, die Auskunftserteilungen an Benutzer von Verkehrsinfrastruktureinrichtungen (Flug- und/oder Fahrgäste) in verschiedenen Sprachen beinhalten, z.B. im Auftrag von Fluggesellschaften, Bodenabfertigungsunternehmen, Flughafenbetreibern, Eisenbahnunternehmen, Busunternehmen, etc.
Bei Vorlage von weniger als einer Referenz führt dies zum Auschluss aus dem Verfahren. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf den Referenzen eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Prüfung der Mindestanforderungen und Wertung gemäß VI.3. dieser Bekanntmachung zu verwenden sind. Sofern in dem vorgenannten Fall eine solche eindeutige Angabe nicht vorliegt, wird die Vergabestelle die Referenzen zur Wertung heranziehen, die im Teilnahmeantrag des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in der Reihenfolge der Nennung aller Referenzen auf den ersten drei Positionen eingereicht wurden (bzw. die ersten drei Referenzen in der Reihenfolge des Teilnahmeantrags).
Bei Vorlage von weniger als einer Referenz führt dies zum Auschluss aus dem Verfahren. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf den Referenzen eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Prüfung der Mindestanforderungen und Wertung gemäß VI.3. dieser Bekanntmachung zu verwenden sind. Sofern in dem vorgenannten Fall eine solche eindeutige Angabe nicht vorliegt, wird die Vergabestelle die Referenzen zur Wertung heranziehen, die im Teilnahmeantrag des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in der Reihenfolge der Nennung aller Referenzen auf den ersten drei Positionen eingereicht wurden (bzw. die ersten drei Referenzen in der Reihenfolge des Teilnahmeantrags).
a). Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein (Mindestanforderung):
aa. Die als Referenzen benannten Leistungen müssen im Zeitraum der letzten fünf Jahre, mithin nach dem Oktober 2006, erbracht worden sein oder erbracht werden.
Sofern der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangenen 5 Jahren erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb und für eine eventuelle Wertung der Referenzen in Stufe III des Teilnahmewettbewerbs ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Der Bewerber kann sich somit bei der Angabe von Referenzen nicht auf Prognosen oder Schätzungen in der Zukunft stützen,
Sofern der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangenen 5 Jahren erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb und für eine eventuelle Wertung der Referenzen in Stufe III des Teilnahmewettbewerbs ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Der Bewerber kann sich somit bei der Angabe von Referenzen nicht auf Prognosen oder Schätzungen in der Zukunft stützen,
ab. wobei es auf den unmissverständlichen Nachweis ankommt, dass die jeweiligen Leistungen für die Dauer von mindestens 12 Monaten ununterbrochen durchgeführt wurden oder werden.
Sofern der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mit einer oder mehreren Referenzen Aufträge zum Nachweis der Eignung anführt, die vom Bewerber / der Bewerbergemeinschaft dauerhaft und ununterbochen über mehr als 12 Monate in den letzten 5 Jahren für Dritte erbracht wurden oder zum überwiegenden Teil bereits erbracht wurden und im Jahre 2012 noch fortgeführt werden sollen, hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft eindeutig und zweifelsfrei in der Darstellung der Referenzen zu erklären, welcher 12 Monatszeitraum bzw. welches Jahr für die Prüfung der Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb sowie für eine eventuelle Wertung der Referenzen in Stufe III des Teilnahmewettbewerbs, wie in Kapitel VI.3 dieser Bekanntmachung erläutert und dargestellt, von der Vergabestelle herangezogen werden soll. Sofern diese Angabe des 12 Monatszeitraums in einem solchen Falle fehlt, wird die Vergabestelle automatisch den jüngsten ununterbrochenen 12 Monatszeitraum für die Prüfung der Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb sowie für eine eventuelle Wertung der Referenzen in Stufe III des Teilnahmewettbewerbs heranziehen,
Sofern der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mit einer oder mehreren Referenzen Aufträge zum Nachweis der Eignung anführt, die vom Bewerber / der Bewerbergemeinschaft dauerhaft und ununterbochen über mehr als 12 Monate in den letzten 5 Jahren für Dritte erbracht wurden oder zum überwiegenden Teil bereits erbracht wurden und im Jahre 2012 noch fortgeführt werden sollen, hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft eindeutig und zweifelsfrei in der Darstellung der Referenzen zu erklären, welcher 12 Monatszeitraum bzw. welches Jahr für die Prüfung der Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb sowie für eine eventuelle Wertung der Referenzen in Stufe III des Teilnahmewettbewerbs, wie in Kapitel VI.3 dieser Bekanntmachung erläutert und dargestellt, von der Vergabestelle herangezogen werden soll. Sofern diese Angabe des 12 Monatszeitraums in einem solchen Falle fehlt, wird die Vergabestelle automatisch den jüngsten ununterbrochenen 12 Monatszeitraum für die Prüfung der Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb sowie für eine eventuelle Wertung der Referenzen in Stufe III des Teilnahmewettbewerbs heranziehen,
ac. Bei diesen Referenzen muss es sich jeweils um Aufträge gehandelt haben bzw. handeln, die vergleichbaren Leistungen in der Verkehrsbranche, die Servicedienste und Auskunftserteilungen an Benutzer von Verkehrsinfrastruktureinrichtungen (Flug- und/oder Fahrgäste) in verschiedenen Sprachen beinhalten, z.B. im Auftrag von Fluggesellschaften, Bodenabfertigungsunternehmen, Flughafenbetreibern, Eisenbahnunternehmen, Busunternehmen, etc., beinhaltet haben bzw. beinhalten.
ac. Bei diesen Referenzen muss es sich jeweils um Aufträge gehandelt haben bzw. handeln, die vergleichbaren Leistungen in der Verkehrsbranche, die Servicedienste und Auskunftserteilungen an Benutzer von Verkehrsinfrastruktureinrichtungen (Flug- und/oder Fahrgäste) in verschiedenen Sprachen beinhalten, z.B. im Auftrag von Fluggesellschaften, Bodenabfertigungsunternehmen, Flughafenbetreibern, Eisenbahnunternehmen, Busunternehmen, etc., beinhaltet haben bzw. beinhalten.
Sofern keine der oben genannten vergleichbaren Leistungen durch die eingereichte(n) Referenz(en) nachgewiesen wurde, wird die Vergabestelle den Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausschließen.
b) Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform mit mindestens nachfolgenden Inhalten zu erfolgen. Die Tabelle kann bei der Vergabestelle nach vorheriger expliziter und schriftlicher Anforderung (die Anforderung muss bis spätestens eine Kalenderwoche vor Fristende für die Einreichung von Teilnahmeanträge gemäß Kapitel VI.3 Punkt C. bei der Vergabestelle vorliegen) über die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de angefordert werden:
b) Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform mit mindestens nachfolgenden Inhalten zu erfolgen. Die Tabelle kann bei der Vergabestelle nach vorheriger expliziter und schriftlicher Anforderung (die Anforderung muss bis spätestens eine Kalenderwoche vor Fristende für die Einreichung von Teilnahmeanträge gemäß Kapitel VI.3 Punkt C. bei der Vergabestelle vorliegen) über die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de angefordert werden:
ba. Name und Anschrift, (möglichst auch aktuelle Telefonnummer) eines Ansprechpartners beim AG,
bb. Ausführungszeitraum der erbrachten Leistung,
bc. Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent),
bd. Kurze Beschreibung der Leistungserbringung.
2) Nennung des verantwortlichen Ansprechpartners des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, welcher im gesamten Vertragszeitraum als Ansprechpartner des AG vorgesehen ist. Anzugeben ist dabei außerdem die berufliche Erfahrung, bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, und die aktuellen Aufgaben und Funktionsbereiche dieser Person, seine/ihre Erfahrungen im Bereich vergleichbarer Dienstleistungen und in einer ähnlichen Funktion, z.B. als Teamleiter mit Koordinationsaufgaben und Mitarbeiterführung.
2) Nennung des verantwortlichen Ansprechpartners des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, welcher im gesamten Vertragszeitraum als Ansprechpartner des AG vorgesehen ist. Anzugeben ist dabei außerdem die berufliche Erfahrung, bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, und die aktuellen Aufgaben und Funktionsbereiche dieser Person, seine/ihre Erfahrungen im Bereich vergleichbarer Dienstleistungen und in einer ähnlichen Funktion, z.B. als Teamleiter mit Koordinationsaufgaben und Mitarbeiterführung.
Darüber hinaus ist in Form einer Eigenerklärung nachzuweisen, dass diese Person in der bisherigen beruflichen Tätigkeit ein Team erfolgreich geführt hat. Den Unterlagen ist ebenfalls ein detaillierter Lebenslauf dieser Person beizufügen. Die Eigenerklärung und der Lebenslauf müssen explizit die Anzahl an geführten Mitarbeitern darstellen. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine Anzahl an von der benannten Person im operativen Tagesgeschäft ununterbrochen geführten Mitarbeitern von im Durchschnitt 10 Personen/Jahr in den vergangenen 2 Jahren.
Darüber hinaus ist in Form einer Eigenerklärung nachzuweisen, dass diese Person in der bisherigen beruflichen Tätigkeit ein Team erfolgreich geführt hat. Den Unterlagen ist ebenfalls ein detaillierter Lebenslauf dieser Person beizufügen. Die Eigenerklärung und der Lebenslauf müssen explizit die Anzahl an geführten Mitarbeitern darstellen. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine Anzahl an von der benannten Person im operativen Tagesgeschäft ununterbrochen geführten Mitarbeitern von im Durchschnitt 10 Personen/Jahr in den vergangenen 2 Jahren.
3) Darstellung der Sprachkompetenzen der zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags beim Bewerber/der Bewerbergemeinschaft verfügbaren Mitarbeiter/innen:
A. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft verpflichtet/en sich durch die Eigenerklärung, dass die für die Tätigkeit vorgesehenen Mitarbeiter mit den angegebenen Erfahrungen bzw. Kompetenzen im Unternehmen zur Leistungserbringung verfügen und diese über sehr gute Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch verfügen,
A. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft verpflichtet/en sich durch die Eigenerklärung, dass die für die Tätigkeit vorgesehenen Mitarbeiter mit den angegebenen Erfahrungen bzw. Kompetenzen im Unternehmen zur Leistungserbringung verfügen und diese über sehr gute Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch verfügen,
B. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft verpflichtet/en sich durch die Eigenerklärung, dass das später eingesetzte Team über gute Sprachkenntnisse in Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch, Russisch, Arabisch, Polnisch, Türkisch, Chinesisch und Gebärdensprache verfügen.
B. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft verpflichtet/en sich durch die Eigenerklärung, dass das später eingesetzte Team über gute Sprachkenntnisse in Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch, Russisch, Arabisch, Polnisch, Türkisch, Chinesisch und Gebärdensprache verfügen.
Die Gliederung der zu den vorgenannten Punkten A und B einzureichenden Darstellung bzw. ein Formular hierfür ist bei der Vergabestelle gemäß den Erläuterungen in Kapitel VI.3 Punkt C. abzufordern.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass jedwede Angaben des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft im gesamten Teilnahmeantrag wahrheitsgemäß zu erfolgen haben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Details zur Präzisierung und/oder zum Nachweis der Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, insbesondere zu den Punkten A. und B. des Punktes 3) dieses Kapitels III.2.3, im weiteren Verfahrensverlauf einzufordern. Sofern die Vergabestelle dabei feststellt, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft unwahre Angaben gemacht hat – dabei ist es unerheblich in welchem Punkt seines Teilnahmeantrags – führt dies zum sofortigen Aussschluß aus dem Verfahren.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass jedwede Angaben des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft im gesamten Teilnahmeantrag wahrheitsgemäß zu erfolgen haben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Details zur Präzisierung und/oder zum Nachweis der Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, insbesondere zu den Punkten A. und B. des Punktes 3) dieses Kapitels III.2.3, im weiteren Verfahrensverlauf einzufordern. Sofern die Vergabestelle dabei feststellt, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft unwahre Angaben gemacht hat – dabei ist es unerheblich in welchem Punkt seines Teilnahmeantrags – führt dies zum sofortigen Aussschluß aus dem Verfahren.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.3) 1), 2) und III.2.3) 3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichungserklärung) steht.
In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.3) 1), 2) und III.2.3) 3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichungserklärung) steht.
Die entsprechenden Formblätter sind beim AG anzufordern, vgl. Ziffer VI.3. Punkt C. dieser Bekanntmachung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der AN muss zur Ausführung im Leistungszeitraum folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Das vom AN einzusetzende Personal muss zu Beginn des Leistungszeitraums gemäß § 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft und im Besitz des Flughafensicherheitsausweises sein,
b) Das vom AN einzusetzende Personal muss die deutsche und englische Sprache sehr gut beherrschen,
c) Das vom AN einzusetzende Personal muss gute Sprachkenntnisse in Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch, Russisch, Arabisch, Polnisch, Türkisch, Chinesisch und Gebärdensprache nachweisen,
d) Das vom AN einzusetzende Personal muss ein hohes Maß an Servicebereitschaft sowie ein positives Erscheinungsbild vorweisen, das dem Anspruch eines internationalen Großflughafens entspricht,
e) Da Passagiere im Falle von Fehlverhalten oder Sondersituationen wie z.B. Flugausfällen oder -verspätungen aggressiv reagieren können, hat der AN geeignetes Personal einzusetzen, welches in Konfliktsituationen mit Passagieren Konfliktfähigkeit zeigt, dabei aber dennoch stets deeskalierend, freundlich und hilfsbereit auftritt. Der vorgegebene Servicegedanke des AG hat dabei höchste Priorität.
e) Da Passagiere im Falle von Fehlverhalten oder Sondersituationen wie z.B. Flugausfällen oder -verspätungen aggressiv reagieren können, hat der AN geeignetes Personal einzusetzen, welches in Konfliktsituationen mit Passagieren Konfliktfähigkeit zeigt, dabei aber dennoch stets deeskalierend, freundlich und hilfsbereit auftritt. Der vorgegebene Servicegedanke des AG hat dabei höchste Priorität.
Alle o.g. Bedingungen müssen während des gesamten Leistungszeitraum vorliegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Dolores Roures
Internetadresse: www.berlin-airport.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-05-03 📅
Datum des Endes: 2013-06-02 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de🌏
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der AG hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Der AG hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der AG.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.