Die KfW vergibt eine Dienstleistung im Rahmen der dauerhaften Betreuung der dezentralen Peripheriegeräte des EDV-Netzwerkes (PCs, Bildschirme, Drucker etc.) in den Gebäuden der Niederlassung Frankfurt. Die ausgeschriebene Leistung wird derzeit bereits von einem externen Unternehmen erbracht und soll auf Basis der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen neu vergeben werden. Technische Rahmenbedingungen. Die technische Netz-Infrastruktur der KfW wird standortübergreifend über ein Ethernet-Netzwerk betrieben. Derzeit sind neben zahlreichen Servern auf verschiedenen Plattformen Netzwerk PC's mit Zubehör (vorwiegend PC´s des Herstellers Dell, TFT-Monitore diverser Hersteller), Netzwerk-Laserdrucker (hauptsächlich Kyocera-Modelle) und diverse Multifunktionsgeräte im Netzwerk integriert. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Betreuung der nachfolgend benannten EDV-Peripherie: — ca. 3 700 Netzwerk-PC's mit Bildschirm und Zubehör, — ca. 1 800 Netzwerk-Laserdrucker, — vereinzelte Stand-Alone Drucker, — ca. 250 Multifunktionsgeräte, — Scanner in geringer Anzahl, — wenige Notebooks im Netzwerk (Anschluss Port Replikator/Dockingstation), — ca. 4 000 Telefonie-Endgeräte, — sonstige Peripheriegeräte: beispielsweise Lesestifte, Kartenleser etc. Fachliche Rahmenbedingungen. Die Prozesse im Incident-Management der KfW sind auf ITIL-Basis definiert und werden toolunterstützt (derzeit über HP Servicedesk) wie folgt betrieben: Der User Help Desk (UHD) in Frankfurt am Main ist zuständig für den 1st-Level-Support und nimmt Störungsmeldungen von Anwendern entgegen. Er dokumentiert und klassifiziert sie nach Prioritätsklassen, führt eine erste Untersuchung durch und ergreift sofern möglich erste Lösungsmaßnahmen. Kann der 1st-Level-Support die Störung nicht selbst beseitigen, leitet er sie zur Erledigung an den 2nd-Level-Support weiter. Je nach Prioritätsklasse existieren für die Erledigung Zeitvorgaben. Diese beginnen mit der Beauftragung und enden mit der ordnungsgemäßen Rückmeldung an den UHD.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2011-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung und Reparatur von Computerperipheriegeräten
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung und Reparatur von Computerperipheriegeräten📦
Ortsbesichtigung.
Es besteht für die Bieter die Möglichkeit, vor Abgabe eines Angebots an einer Ortsbesichtigungen teilzunehmen. Die Teilnahme ist freiwillig, die einzelnen Termine werden in den Vergabeunterlagen genannt.
Die KfW behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die bis einschließlich 12.11.2011 gestellt werden. Die erforderlichen Formblätter für die Abgabe eines Angebotes sind bei der im Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern. Für die Abgabe eines Angebotes haben die Bieter/Bietergemeinschaft zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und entsprechend zu unterzeichnen. Die Angebotsunterlagen sollen alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen enthalten. Nichtunterschriebene Angebotsunterlagen werden zwingend ausgeschlossen.
Es besteht für die Bieter die Möglichkeit, vor Abgabe eines Angebots an einer Ortsbesichtigungen teilzunehmen. Die Teilnahme ist freiwillig, die einzelnen Termine werden in den Vergabeunterlagen genannt.
Die KfW behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die bis einschließlich 12.11.2011 gestellt werden. Die erforderlichen Formblätter für die Abgabe eines Angebotes sind bei der im Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern. Für die Abgabe eines Angebotes haben die Bieter/Bietergemeinschaft zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und entsprechend zu unterzeichnen. Die Angebotsunterlagen sollen alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen enthalten. Nichtunterschriebene Angebotsunterlagen werden zwingend ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KfW vergibt eine Dienstleistung im Rahmen der dauerhaften Betreuung der dezentralen Peripheriegeräte des EDV-Netzwerkes (PCs, Bildschirme, Drucker etc.) in den Gebäuden der Niederlassung Frankfurt.
Die ausgeschriebene Leistung wird derzeit bereits von einem externen Unternehmen erbracht und soll auf Basis der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen neu vergeben werden.
Technische Rahmenbedingungen.
Die technische Netz-Infrastruktur der KfW wird standortübergreifend über ein Ethernet-Netzwerk betrieben. Derzeit sind neben zahlreichen Servern auf verschiedenen Plattformen Netzwerk PC's mit Zubehör (vorwiegend PC´s des Herstellers Dell, TFT-Monitore diverser Hersteller), Netzwerk-Laserdrucker (hauptsächlich Kyocera-Modelle) und diverse Multifunktionsgeräte im Netzwerk integriert. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Betreuung der nachfolgend benannten EDV-Peripherie:
Die technische Netz-Infrastruktur der KfW wird standortübergreifend über ein Ethernet-Netzwerk betrieben. Derzeit sind neben zahlreichen Servern auf verschiedenen Plattformen Netzwerk PC's mit Zubehör (vorwiegend PC´s des Herstellers Dell, TFT-Monitore diverser Hersteller), Netzwerk-Laserdrucker (hauptsächlich Kyocera-Modelle) und diverse Multifunktionsgeräte im Netzwerk integriert. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Betreuung der nachfolgend benannten EDV-Peripherie:
— ca. 3 700 Netzwerk-PC's mit Bildschirm und Zubehör,
— ca. 1 800 Netzwerk-Laserdrucker,
— vereinzelte Stand-Alone Drucker,
— ca. 250 Multifunktionsgeräte,
— Scanner in geringer Anzahl,
— wenige Notebooks im Netzwerk (Anschluss Port Replikator/Dockingstation),
— ca. 4 000 Telefonie-Endgeräte,
— sonstige Peripheriegeräte: beispielsweise Lesestifte, Kartenleser etc.
Fachliche Rahmenbedingungen.
Die Prozesse im Incident-Management der KfW sind auf ITIL-Basis definiert und werden toolunterstĂĽtzt (derzeit ĂĽber HP Servicedesk) wie folgt betrieben:
Der User Help Desk (UHD) in Frankfurt am Main ist zuständig für den 1st-Level-Support und nimmt Störungsmeldungen von Anwendern entgegen. Er dokumentiert und klassifiziert sie nach Prioritätsklassen, führt eine erste Untersuchung durch und ergreift sofern möglich erste Lösungsmaßnahmen. Kann der 1st-Level-Support die Störung nicht selbst beseitigen, leitet er sie zur Erledigung an den 2nd-Level-Support weiter. Je nach Prioritätsklasse existieren für die Erledigung Zeitvorgaben. Diese beginnen mit der Beauftragung und enden mit der ordnungsgemäßen Rückmeldung an den UHD.
Der User Help Desk (UHD) in Frankfurt am Main ist zuständig für den 1st-Level-Support und nimmt Störungsmeldungen von Anwendern entgegen. Er dokumentiert und klassifiziert sie nach Prioritätsklassen, führt eine erste Untersuchung durch und ergreift sofern möglich erste Lösungsmaßnahmen. Kann der 1st-Level-Support die Störung nicht selbst beseitigen, leitet er sie zur Erledigung an den 2nd-Level-Support weiter. Je nach Prioritätsklasse existieren für die Erledigung Zeitvorgaben. Diese beginnen mit der Beauftragung und enden mit der ordnungsgemäßen Rückmeldung an den UHD.
Beschreibung der Optionen:
Der Rahmenvertrag wird für den Zeitraum von 1 Jahr ab Zuschlagserteilung geschlossen. Die KfW ist berechtigt, die geschlossenen Rahmenvereinbarungen durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr auf insgesamt 3 Jahre zu verlängern.
Der Rahmenvertrag wird für den Zeitraum von 1 Jahr ab Zuschlagserteilung geschlossen. Die KfW ist berechtigt, die geschlossenen Rahmenvereinbarungen durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr auf insgesamt 3 Jahre zu verlängern.
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: VSt 71/11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Frankfurt/Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Der Bieter hat auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorzulegen, sofern er eintragungspflichtig ist,
2.) Der Bieter/die Bietergemeinschaft verpflichtet sich, im Auftragsfalle eine Betriebshaftpflichtversicherung für die gesamte Laufzeit des Vertrages mit einer Mindestdeckungssumme von 2 500 000 EUR pauschal für Personen und Sachschäden sowie mind. 500 000 EUR für Vermögensschäden, pro Kalenderjahr jeweils zweifach maximiert, abzuschließen bzw. den bereits erfolgten Abschluss einer entsprechenden Versicherung nachzuweisen. Dem Auftraggeber steht bezüglich Zahlungen an den Auftragnehmer bis zur Vorlage der Versicherungsnachweise ein Zurückbehaltungsrecht zu,
2.) Der Bieter/die Bietergemeinschaft verpflichtet sich, im Auftragsfalle eine Betriebshaftpflichtversicherung für die gesamte Laufzeit des Vertrages mit einer Mindestdeckungssumme von 2 500 000 EUR pauschal für Personen und Sachschäden sowie mind. 500 000 EUR für Vermögensschäden, pro Kalenderjahr jeweils zweifach maximiert, abzuschließen bzw. den bereits erfolgten Abschluss einer entsprechenden Versicherung nachzuweisen. Dem Auftraggeber steht bezüglich Zahlungen an den Auftragnehmer bis zur Vorlage der Versicherungsnachweise ein Zurückbehaltungsrecht zu,
3.) Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe in Form vorgegebener Eigenerklärungen, dass:
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und,
— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat: § 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
und, dass die dort den genannten Voraussetzungen fĂĽr einen Ausschluss nicht vorliegen.
— während der Vertragslaufzeit zur Vermeidung von Interessenskonflikten keine Beratung von Dritten auf die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen auszuschreibenden IT-Betriebsdienstleistungen durchgeführt wird,
— und dass die eigene Teilnahme am Verfahren der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen auszuschreibenden IT-Betriebsdienstleistungen ausgeschlossen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zum (ggf. testierten) Nettojahresgesamtumsatz für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
Es werden solche Bieter/Bietergemeinschaften als finanziell leistungsfähig angesehen, die in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen jährlichen Nettogesamtumsatz > 1 000 000 EUR und im gleichen Zeitraum im Bereich vergleichbarer Leistungen (Wartung und Support im Bereich EDV-Peripherie) einen durchschnittlichen jährlichen Nettoumsatz > 500 000 EUR erzielt haben. Diese Angaben sind in der Bietererklärung Teil B der Vergabeunterlagen abzugeben. Es muss keine gesonderte Erklärung hierzu abgegeben werden.
Es werden solche Bieter/Bietergemeinschaften als finanziell leistungsfähig angesehen, die in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen jährlichen Nettogesamtumsatz > 1 000 000 EUR und im gleichen Zeitraum im Bereich vergleichbarer Leistungen (Wartung und Support im Bereich EDV-Peripherie) einen durchschnittlichen jährlichen Nettoumsatz > 500 000 EUR erzielt haben. Diese Angaben sind in der Bietererklärung Teil B der Vergabeunterlagen abzugeben. Es muss keine gesonderte Erklärung hierzu abgegeben werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Kurzdarstellung des Unternehmens unter Angabe des Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit, sowie der Unternehmensorganisation,
— Angabe von mindestens 3, höchstens 5 Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die der Bieter jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht hat und deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2009 liegt. In mindestens einer der dargestellten Leistungen müssen mindestens 3 000 PC-Arbeitsplätze und 1 000 Drucker betreut worden sein. Werden mehr als 5 Leistungen angegeben, gehen die 5 erstgenannten Leistungen in die Wertung ein.
— Angabe von mindestens 3, höchstens 5 Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die der Bieter jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht hat und deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2009 liegt. In mindestens einer der dargestellten Leistungen müssen mindestens 3 000 PC-Arbeitsplätze und 1 000 Drucker betreut worden sein. Werden mehr als 5 Leistungen angegeben, gehen die 5 erstgenannten Leistungen in die Wertung ein.
Es sind hierbei insbesondere folgende Angaben zu machen:
— Darstellung in welcher Art und Weise die vergleichbare Leistung im Bereich Betreuung von Hardware oder EDV-Peripherie im Dauereinssatz vor Ort oder Support nach Abruf erbracht wurde, ggf. das Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbieters oder des Mitglieds der Bietergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient),
— Darstellung in welcher Art und Weise die vergleichbare Leistung im Bereich Betreuung von Hardware oder EDV-Peripherie im Dauereinssatz vor Ort oder Support nach Abruf erbracht wurde, ggf. das Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbieters oder des Mitglieds der Bietergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient),
— Auftraggeber (mit Adresse),
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer),
— Leistungsvolumen der erbrachten Leistung: in Euro netto,
— Zeitraum der Leistungserbringung der erbrachten Leistung.
AuftragsausfĂĽhrung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen (vgl. § 6 EG Abs. 2 VOL/A). Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern mit Unterschrift im Orignal zu unterzeichnende Erklärung abzugeben:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen (vgl. § 6 EG Abs. 2 VOL/A). Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern mit Unterschrift im Orignal zu unterzeichnende Erklärung abzugeben:
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch im Fall der Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Verfahren
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2011-12-31 đź“…
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Ă–ffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Frank Weber
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 đź“…
Datum des Endes: 2012-12-31 đź“…
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VSt 71/11
Zusätzliche Informationen
Ortsbesichtigung.
Es besteht für die Bieter die Möglichkeit, vor Abgabe eines Angebots an einer Ortsbesichtigungen teilzunehmen. Die Teilnahme ist freiwillig, die einzelnen Termine werden in den Vergabeunterlagen genannt.
Die KfW behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die bis einschließlich 12.11.2011 gestellt werden. Die erforderlichen Formblätter für die Abgabe eines Angebotes sind bei der im Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern. Für die Abgabe eines Angebotes haben die Bieter/Bietergemeinschaft zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und entsprechend zu unterzeichnen. Die Angebotsunterlagen sollen alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen enthalten. Nichtunterschriebene Angebotsunterlagen werden zwingend ausgeschlossen.
Die KfW behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die bis einschließlich 12.11.2011 gestellt werden. Die erforderlichen Formblätter für die Abgabe eines Angebotes sind bei der im Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern. Für die Abgabe eines Angebotes haben die Bieter/Bietergemeinschaft zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und entsprechend zu unterzeichnen. Die Angebotsunterlagen sollen alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen enthalten. Nichtunterschriebene Angebotsunterlagen werden zwingend ausgeschlossen.
Nach § 107 (3) GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerĂĽgten VerstoĂź gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenĂĽber dem Auftraggeber nicht unverzĂĽglich gerĂĽgt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂĽge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2011/S 197-321300 (2011-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-12-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Ă–ffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 697431-1833📞
Fax: +49 697431-3106 đź“