Der Auftraggeber vergibt folgende sogenannte nachrangige Dienstleistungen für die Reisegepäckkontrolle am künftigen Flughafen Berlin Brandenburg (BER): — Transport von Gepäckstücken der Fluggäste innerhalb der Mehrstufigen Reisegepäckkontrolle sowie in die Nachkontrollräume für Gepäckstücköffnungen und zurück, — In Einzelfällen Transport von Gepäckstücken aus dem Kontrollraum in den Passagierbereich und zurück über Treppenhäuser und mehrere Ebenen, zum Zwecke der Zusammenführung mit dem Fluggast und Nachkontrolle durch die Bundespolizei, — Beschädigungsfreies Öffnen und Wiederverschließen von Reisegepäckstücken zum Zwecke der Nachkontrolle durch Luftsicherheitsassistenten der Bundespolizei und/oder Entnahme von nicht beförderungsfähigen Gegenständen, — Entnahme von Gefahrgut und/oder anderen nicht beförderungsfähigen Gegenständen aus dem Reisegepäck Transport und sortierte Entsorgung der entnommenen Gegenstände in die vom Auftraggeber bereitgestellten Abfallentsorgungsbehälter, — Selektion von vorab definierten wertvollen Gegenständen anhand einer Positivliste der Luftverkehrsgesellschaften und Übergabe an die jeweils beauftragten Gepäckermittlungsdienste, — Protokollierung und Unterzeichnung anhand eines standardisierten Formulars je bearbeitetem Gepäckstück, u.a. zum Zwecke der Fluggastinformation (Kopie in das Gepäckstück), — Ablage der Formulare und Dokumentation der Leistungen für den Auftraggeber. Leistungsbeginn ist voraussichtlich der 28. Mai 2012, wobei zu diesem Zeitpunkt zunächst die Teilnahme an Schulungen zur Topografie des Flughafens BER zu erfolgen hat. Die vollständige Leistungserbringung erfolgt ab Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (voraussichtlich am 3.6.2012). Das vom Dienstleister einzusetzende Personal muss bei Vertragsbeginn gemäß § 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft sowie in Besitz des erforderlichen Flughafenausweises und für alle relevanten Inhalte (z.B. Verfahrensweisen bei der Leistungserbringung) vollständig geschult und qualifiziert sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-12.
Auftragsbekanntmachung (2011-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Menge oder Umfang:
Nach den heutigen Schätzungen ist von einem Aufkommen von durchschnittlich ca. 58 000 in der Gepäcknachkontrolle zu bearbeitenden Gepäckstücken pro Jahr auszugehen. In der Spitzenstunde ist dabei von bis zu 40 zu bearbeitenden Gepäckstücken auszugehen. Unter zu bearbeitendn Gepäckstücken ist jeweils die Anzahl der vom Auftragnehmer im Rahmen des beschädigungsfreien Öffnens und Wiederverschließens von Gepäckstücken ohne Beisein des Fluggastes und Herstellung eines beförderungsfähigen Zustands, u.a. durch Entnahme von gefährlichen Gegenständen oder Gefahrgut, zu verstehen.Durch den Auftragnehmer ist eine durchgehende personelle Mindestbesetzung von einem Mitarbeiter im Zeitraum von täglich 4:00 bis 23:00 Uhr zwingend zu gewährleisten.Darüber hinaus ist der Personaleinsatz ständig flexibel dem momentanen Bedarf so anzupassen, dass eine jederzeitige Bearbeitung aller hierfür anfallenden Gepäckstücke innerhalb einer vom Auftraggeber vorgegebenen Bearbeitungszeit gewährleistet ist.
Nach den heutigen Schätzungen ist von einem Aufkommen von durchschnittlich ca. 58 000 in der Gepäcknachkontrolle zu bearbeitenden Gepäckstücken pro Jahr auszugehen. In der Spitzenstunde ist dabei von bis zu 40 zu bearbeitenden Gepäckstücken auszugehen. Unter zu bearbeitendn Gepäckstücken ist jeweils die Anzahl der vom Auftragnehmer im Rahmen des beschädigungsfreien Öffnens und Wiederverschließens von Gepäckstücken ohne Beisein des Fluggastes und Herstellung eines beförderungsfähigen Zustands, u.a. durch Entnahme von gefährlichen Gegenständen oder Gefahrgut, zu verstehen.Durch den Auftragnehmer ist eine durchgehende personelle Mindestbesetzung von einem Mitarbeiter im Zeitraum von täglich 4:00 bis 23:00 Uhr zwingend zu gewährleisten.Darüber hinaus ist der Personaleinsatz ständig flexibel dem momentanen Bedarf so anzupassen, dass eine jederzeitige Bearbeitung aller hierfür anfallenden Gepäckstücke innerhalb einer vom Auftraggeber vorgegebenen Bearbeitungszeit gewährleistet ist.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH
Postanschrift: Flughafen Berlin Schönefeld, Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 - Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
Fax: +49 306091-8121 📠
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch, wobei es sich hierbei um eine „nachrangige“ Dienstleistung nach § 4 Abs. 2 SektVO handelt. Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Die Vorschriften der SektVO gelten gem. § 4 Abs. 2 SektVO nur beschränkt.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, indem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweise um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
Sie werden gebeten, sich unter einkauf@berlin-airport.de unter Angabe Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir Ihnen gegebenenfalls weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren geben können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage (KT) vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Erst auf die Registrierung unter der oben genannten E-Mail-Adresse können wir Ihnen die in dieser Bekanntmachung erwähnten Formblätter zur Verfügung stellen. Eine Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen/Formblätter verwendet, ausgefüllt und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzt wird.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2011-211 auf dem verschlossenen Behältnis / Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und / oder gewertet werden).
Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber / Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind.
Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1, III.2.2, III.2.3).
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. der Einhaltung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die fünf zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, die die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.2.2 anhand der eingereichten Umsätze bezogen auf die zu vergebene Leistung und die technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.2.3) anhand der eingereichten Referenzen und der Angabe zum Ansprechpartner, gemäß Pkt. III.2.3), widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber werden auch mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt.
Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 1.000 Punkte erreichen, die sich wie folgt verteilen:
1. Maximal 300 Punkte auf die Bewertung der Höhe des durchschnittlichen Nettoumsatzes, vergleichbar mit der zu vergebenen Leistung, der letzten drei Geschäftsjahre (gemäß Punkt III.2.2, Ziffer 2).
Die Bewertung des Umsatzes vergleichbarer Leistungen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Summe aller Umsätze der letzten 3 Jahre) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe x 300.
2. Maximal 700 Punkte auf die Bewertung der Referenzen (wobei die jeweiligen Summen, wie nachfolgend erläutert, aus allen eingereichten Referenzen herangezogen wird; die Vorgaben zur Anzahl einzureichender Referenzen, mindestens eine, maximal jedoch drei Referenzen, gemäß Kapitel III.2.3, werden hierdurch nicht berührt, insofern dürfen nur maximal drei Referenzen eingereicht werden) hinsichtlich der gemäß III.2.3 geforderten Darstellungen und Eigenerklärungen, welche sich wie folgt aufgliedern:
a. maximal 250 Punkte für den Nachweis von Referenzen gemäß III.2.3) B. aus allen maximal 3 eingereichten Referenzen. Die Bewertung der Referenzen zu III.2.3) B. erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren:
125 Punkte erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bei Nachweis jeder Referenz, die die Anforderungen gemäß III.2.3. B. erfüllt, und die über die Mindestanforderung von einer Referenz hinaus geht. Wird nur eine Referenz nachgewiesen, die III.2.3. B. erfüllt, erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hier 0 Punkte. Bei Nachweis von zwei Referenzen, die III.2.3. B. erfüllen, erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft somit 125 Punkte. Bei Nachweis von 3 Referenzen die III.2.3.B. erfüllen, erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die maximale Punktzahl von 250 Punkte.
b. maximal 450 Punkte auf die Anzahl der bearbeiteten Gepäckstücke gemäß III.2.3. b) bc.. Unter bearbeiteten Gepäckstücken ist jeweils die Anzahl der vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungen gemäß III.2.3. B. betreuten Gepäckstücke zu verstehen. Die Bewertung der Referenzen gemäß III.2.3. b) bc. erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Summe der im Durchschnitt bearbeiteten Gepäckstücke pro Jahr je Referenz) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe (oder 50.000) x 450. Die Höchstpunkzahl wird bei Nachweis von in der Summe 50.000 bearbeiteten Gepäckstücken im Durchschnitt pro Jahr über alle drei Referenzen erreicht. Sollte die Summe der im Durchschnitt bearbeitete Gepäckstücke pro Jahr und Referenz mehr als 50.000 bearbeiteten Gepäckstücke nachweisen, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch, wobei es sich hierbei um eine „nachrangige“ Dienstleistung nach § 4 Abs. 2 SektVO handelt. Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Die Vorschriften der SektVO gelten gem. § 4 Abs. 2 SektVO nur beschränkt.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, indem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweise um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
Sie werden gebeten, sich unter einkauf@berlin-airport.de unter Angabe Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir Ihnen gegebenenfalls weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren geben können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage (KT) vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Erst auf die Registrierung unter der oben genannten E-Mail-Adresse können wir Ihnen die in dieser Bekanntmachung erwähnten Formblätter zur Verfügung stellen. Eine Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen/Formblätter verwendet, ausgefüllt und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzt wird.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2011-211 auf dem verschlossenen Behältnis / Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und / oder gewertet werden).
Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber / Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind.
Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1, III.2.2, III.2.3).
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. der Einhaltung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die fünf zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, die die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.2.2 anhand der eingereichten Umsätze bezogen auf die zu vergebene Leistung und die technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.2.3) anhand der eingereichten Referenzen und der Angabe zum Ansprechpartner, gemäß Pkt. III.2.3), widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber werden auch mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt.
Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 1.000 Punkte erreichen, die sich wie folgt verteilen:
1. Maximal 300 Punkte auf die Bewertung der Höhe des durchschnittlichen Nettoumsatzes, vergleichbar mit der zu vergebenen Leistung, der letzten drei Geschäftsjahre (gemäß Punkt III.2.2, Ziffer 2).
Die Bewertung des Umsatzes vergleichbarer Leistungen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Summe aller Umsätze der letzten 3 Jahre) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe x 300.
2. Maximal 700 Punkte auf die Bewertung der Referenzen (wobei die jeweiligen Summen, wie nachfolgend erläutert, aus allen eingereichten Referenzen herangezogen wird; die Vorgaben zur Anzahl einzureichender Referenzen, mindestens eine, maximal jedoch drei Referenzen, gemäß Kapitel III.2.3, werden hierdurch nicht berührt, insofern dürfen nur maximal drei Referenzen eingereicht werden) hinsichtlich der gemäß III.2.3 geforderten Darstellungen und Eigenerklärungen, welche sich wie folgt aufgliedern:
a. maximal 250 Punkte für den Nachweis von Referenzen gemäß III.2.3) B. aus allen maximal 3 eingereichten Referenzen. Die Bewertung der Referenzen zu III.2.3) B. erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren:
125 Punkte erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bei Nachweis jeder Referenz, die die Anforderungen gemäß III.2.3. B. erfüllt, und die über die Mindestanforderung von einer Referenz hinaus geht. Wird nur eine Referenz nachgewiesen, die III.2.3. B. erfüllt, erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hier 0 Punkte. Bei Nachweis von zwei Referenzen, die III.2.3. B. erfüllen, erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft somit 125 Punkte. Bei Nachweis von 3 Referenzen die III.2.3.B. erfüllen, erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die maximale Punktzahl von 250 Punkte.
b. maximal 450 Punkte auf die Anzahl der bearbeiteten Gepäckstücke gemäß III.2.3. b) bc.. Unter bearbeiteten Gepäckstücken ist jeweils die Anzahl der vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungen gemäß III.2.3. B. betreuten Gepäckstücke zu verstehen. Die Bewertung der Referenzen gemäß III.2.3. b) bc. erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Summe der im Durchschnitt bearbeiteten Gepäckstücke pro Jahr je Referenz) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe (oder 50.000) x 450. Die Höchstpunkzahl wird bei Nachweis von in der Summe 50.000 bearbeiteten Gepäckstücken im Durchschnitt pro Jahr über alle drei Referenzen erreicht. Sollte die Summe der im Durchschnitt bearbeitete Gepäckstücke pro Jahr und Referenz mehr als 50.000 bearbeiteten Gepäckstücke nachweisen, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 20
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt folgende sogenannte nachrangige Dienstleistungen für die Reisegepäckkontrolle am künftigen Flughafen Berlin Brandenburg (BER):
— Transport von Gepäckstücken der Fluggäste innerhalb der Mehrstufigen Reisegepäckkontrolle sowie in die Nachkontrollräume für Gepäckstücköffnungen und zurück,
— In Einzelfällen Transport von Gepäckstücken aus dem Kontrollraum in den Passagierbereich und zurück über Treppenhäuser und mehrere Ebenen, zum Zwecke der Zusammenführung mit dem Fluggast und Nachkontrolle durch die Bundespolizei,
— Beschädigungsfreies Öffnen und Wiederverschließen von Reisegepäckstücken zum Zwecke der Nachkontrolle durch Luftsicherheitsassistenten der Bundespolizei und/oder Entnahme von nicht beförderungsfähigen Gegenständen,
— Entnahme von Gefahrgut und/oder anderen nicht beförderungsfähigen Gegenständen aus dem Reisegepäck Transport und sortierte Entsorgung der entnommenen Gegenstände in die vom Auftraggeber bereitgestellten Abfallentsorgungsbehälter,
— Selektion von vorab definierten wertvollen Gegenständen anhand einer Positivliste der Luftverkehrsgesellschaften und Übergabe an die jeweils beauftragten Gepäckermittlungsdienste,
— Protokollierung und Unterzeichnung anhand eines standardisierten Formulars je bearbeitetem Gepäckstück, u.a. zum Zwecke der Fluggastinformation (Kopie in das Gepäckstück),
— Ablage der Formulare und Dokumentation der Leistungen für den Auftraggeber.
Leistungsbeginn ist voraussichtlich der 28. Mai 2012, wobei zu diesem Zeitpunkt zunächst die Teilnahme an Schulungen zur Topografie des Flughafens BER zu erfolgen hat. Die vollständige Leistungserbringung erfolgt ab Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (voraussichtlich am 3.6.2012).
Leistungsbeginn ist voraussichtlich der 28. Mai 2012, wobei zu diesem Zeitpunkt zunächst die Teilnahme an Schulungen zur Topografie des Flughafens BER zu erfolgen hat. Die vollständige Leistungserbringung erfolgt ab Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (voraussichtlich am 3.6.2012).
Das vom Dienstleister einzusetzende Personal muss bei Vertragsbeginn gemäß § 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft sowie in Besitz des erforderlichen Flughafenausweises und für alle relevanten Inhalte (z.B. Verfahrensweisen bei der Leistungserbringung) vollständig geschult und qualifiziert sein.
Das vom Dienstleister einzusetzende Personal muss bei Vertragsbeginn gemäß § 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft sowie in Besitz des erforderlichen Flughafenausweises und für alle relevanten Inhalte (z.B. Verfahrensweisen bei der Leistungserbringung) vollständig geschult und qualifiziert sein.
Menge oder Umfang:
Nach den heutigen Schätzungen ist von einem Aufkommen von durchschnittlich ca. 58 000 in der Gepäcknachkontrolle zu bearbeitenden Gepäckstücken pro Jahr auszugehen. In der Spitzenstunde ist dabei von bis zu 40 zu bearbeitenden Gepäckstücken auszugehen. Unter zu bearbeitendn Gepäckstücken ist jeweils die Anzahl der vom Auftragnehmer im Rahmen des beschädigungsfreien Öffnens und Wiederverschließens von Gepäckstücken ohne Beisein des Fluggastes und Herstellung eines beförderungsfähigen Zustands, u.a. durch Entnahme von gefährlichen Gegenständen oder Gefahrgut, zu verstehen.
Nach den heutigen Schätzungen ist von einem Aufkommen von durchschnittlich ca. 58 000 in der Gepäcknachkontrolle zu bearbeitenden Gepäckstücken pro Jahr auszugehen. In der Spitzenstunde ist dabei von bis zu 40 zu bearbeitenden Gepäckstücken auszugehen. Unter zu bearbeitendn Gepäckstücken ist jeweils die Anzahl der vom Auftragnehmer im Rahmen des beschädigungsfreien Öffnens und Wiederverschließens von Gepäckstücken ohne Beisein des Fluggastes und Herstellung eines beförderungsfähigen Zustands, u.a. durch Entnahme von gefährlichen Gegenständen oder Gefahrgut, zu verstehen.
Durch den Auftragnehmer ist eine durchgehende personelle Mindestbesetzung von einem Mitarbeiter im Zeitraum von täglich 4:00 bis 23:00 Uhr zwingend zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist der Personaleinsatz ständig flexibel dem momentanen Bedarf so anzupassen, dass eine jederzeitige Bearbeitung aller hierfür anfallenden Gepäckstücke innerhalb einer vom Auftraggeber vorgegebenen Bearbeitungszeit gewährleistet ist.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich Verlängerungen um je ein Jahr, insgesamt jedoch maximal um zwei Jahre nach Ende der anfänglichen Laufzeit vor. Die Abrufe können gegebenenfalls stufenweise erfolgen.
Der Abruf der Option wird jeweils bis spätestens 6 Monaten vor Ende der zum Zeitpunkt aktuellen Vertragslaufzeit von der Auftraggeberin angekündigt.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf der optionalen Verlängerung und kann bei einer nicht erfolgten Weiterbeauftragung auch keine weitergehenden Ansprüche geltend machen.
Referenznummer: EA-2011-211
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Brandenburg (BER).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; deren Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; deren Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein),
2.) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beziffern und zu beschreiben,
2.) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beziffern und zu beschreiben,
3.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a. Ich/wir erklären, dass eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO genannten Bestimmungen verurteilt worden ist,
b. Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet,
b. Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet,
c. Ich/wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachkommen.
Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
4.) Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundenes Unternehmen; im Folgenden: Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
4.) Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundenes Unternehmen; im Folgenden: Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1) bis 3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht. Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1) bis 3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht. Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
5.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung), die Namen sämtlicher Mitglieder, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zu Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen zu schließen, ergibt. Das entsprechende Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern (vgl. Ziff. VI. 3) dieser Bekanntmachung).
5.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung), die Namen sämtlicher Mitglieder, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zu Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen zu schließen, ergibt. Das entsprechende Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern (vgl. Ziff. VI. 3) dieser Bekanntmachung).
6.) Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers in den Jahren 2008-2010, dargestellt als Gesamtumsatz im jeweiligen Geschäftsjahr.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Gesamtjahresumsatz (netto, exkl. Umsatzsteuer) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von mindestens EUR 1.05 Mio./Jahr in den 3 Geschäftsjahren 2008, 2009 und 2010.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Gesamtjahresumsatz (netto, exkl. Umsatzsteuer) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von mindestens EUR 1.05 Mio./Jahr in den 3 Geschäftsjahren 2008, 2009 und 2010.
2.) Erklärung über die Umsätze des Bewerbers in den Jahren 2008-2010, soweit diese Umsätze Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, bzw. die Leistungen gemäß Beschreibung unter II.1.5 in Verbindung mit II.2.1 enthalten, dargestellt als Umsatz vergleichbarer Leistungen im jeweiligen Geschäftsjahr.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.) Erklärung über die Umsätze des Bewerbers in den Jahren 2008-2010, soweit diese Umsätze Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, bzw. die Leistungen gemäß Beschreibung unter II.1.5 in Verbindung mit II.2.1 enthalten, dargestellt als Umsatz vergleichbarer Leistungen im jeweiligen Geschäftsjahr.
Die Umsatzangaben für 1.) und 2.) sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben. Das Geschäftsjahr ist definiert als das Geschäftsjahr des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, welches in dem jeweiligen geforderten Jahr endete.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Umsatzangaben für 1.) und 2.) sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben. Das Geschäftsjahr ist definiert als das Geschäftsjahr des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, welches in dem jeweiligen geforderten Jahr endete.
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundenes Unternehmen; im Folgenden: Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundenes Unternehmen; im Folgenden: Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1) bis 3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht. Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1) bis 3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht. Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. von der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften müssen ihre technische Leistungsfähigkeit anhand von Referenzen für Aufträge, die die ausgeschriebenen Leistungen gemäß II.1.5 in Verbindung mit II.2.1 ganz oder in Teilen zum Auftragsgegenstand haben, nachweisen. Hierzu ist mindestens eine, maximal sind jedoch drei Referenzen aufzuführen und zu beschreiben, bei der die erbrachten Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung (gemäß II.1.5 in Verbindung mit II.2.1) vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind insofern:
Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften müssen ihre technische Leistungsfähigkeit anhand von Referenzen für Aufträge, die die ausgeschriebenen Leistungen gemäß II.1.5 in Verbindung mit II.2.1 ganz oder in Teilen zum Auftragsgegenstand haben, nachweisen. Hierzu ist mindestens eine, maximal sind jedoch drei Referenzen aufzuführen und zu beschreiben, bei der die erbrachten Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung (gemäß II.1.5 in Verbindung mit II.2.1) vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind insofern:
A. Transport von Gepäckstücken innerhalb geschlossener Räume einzeln per Hand oder gesammelt mit Hilfe von Handwagen.
B. Beschädigungsfreies Öffnen und Wiederverschließen von Gepäckstücken ohne Beisein des Fluggastes und Herstellung eines beförderungsfähigen Zustands, u.a. durch Entnahme von gefährlichen Gegenständen oder Gefahrgut.
a) Folgende Mindestanforderungen müssen dabei erfüllt sein (Mindestanforderung):
aa. Die als Referenzen benannten Leistungen müssen im Zeitraum der letzten drei Jahre, mithin nach dem August 2008, erbracht worden sein oder erbracht werden.
Sofern der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangenen drei Jahren erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb und für eine eventuelle Wertung der Referenzen in Stufe III des Teilnahmewettbewerbs gemäß VI.3), ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Der Bewerber kann sich somit bei der Angabe von bearbeiteten Gepäckstücken nicht auf Prognosen oder Schätzungen in der Zukunft stützen.
Sofern der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangenen drei Jahren erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb und für eine eventuelle Wertung der Referenzen in Stufe III des Teilnahmewettbewerbs gemäß VI.3), ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Der Bewerber kann sich somit bei der Angabe von bearbeiteten Gepäckstücken nicht auf Prognosen oder Schätzungen in der Zukunft stützen.
ab. wobei es auf den unmissverständlichen Nachweis ankommt, dass die jeweiligen Leistungen für die Dauer von mindestens 18 Monaten in der letzten drei Jahren ununterbrochen durchgeführt wurden oder werden.
Sofern der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mit einer oder mehreren Referenzen Aufträge zum Nachweis der Eignung anführt, die vom Bewerber / der Bewerbergemeinschaft dauerhaft und ununterbrochen über mehr als 18 Monate in den letzten drei Jahren für Dritte erbracht wurden oder zum überwiegenden Teil bereits erbracht wurden und im Jahre 2011 bzw. 2012 noch fortgeführt werden sollen, hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft eindeutig und zweifelsfrei in der Darstellung der Referenzen zu erklären, welcher 18 Monatszeitraum bzw. welche 1,5 Jahre für die Prüfung der Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb sowie für eine eventuelle Wertung der Referenzen in Stufe III des Teilnahmewettbewerbs, wie in Kapitel VI.3 dieser Bekanntmachung erläutert und dargestellt, von der Vergabestelle herangezogen werden soll. Sofern diese Angabe des 18 Monatszeitraums in einem solchen Falle fehlt, wird die Vergabestelle automatisch den jüngsten ununterbrochenen 18 Monatszeitraum für die Prüfung der Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb sowie für eine eventuelle Wertung der Referenzen in Stufe III des Teilnahmewettbewerbs heranziehen.
Sofern der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mit einer oder mehreren Referenzen Aufträge zum Nachweis der Eignung anführt, die vom Bewerber / der Bewerbergemeinschaft dauerhaft und ununterbrochen über mehr als 18 Monate in den letzten drei Jahren für Dritte erbracht wurden oder zum überwiegenden Teil bereits erbracht wurden und im Jahre 2011 bzw. 2012 noch fortgeführt werden sollen, hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft eindeutig und zweifelsfrei in der Darstellung der Referenzen zu erklären, welcher 18 Monatszeitraum bzw. welche 1,5 Jahre für die Prüfung der Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb sowie für eine eventuelle Wertung der Referenzen in Stufe III des Teilnahmewettbewerbs, wie in Kapitel VI.3 dieser Bekanntmachung erläutert und dargestellt, von der Vergabestelle herangezogen werden soll. Sofern diese Angabe des 18 Monatszeitraums in einem solchen Falle fehlt, wird die Vergabestelle automatisch den jüngsten ununterbrochenen 18 Monatszeitraum für die Prüfung der Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb sowie für eine eventuelle Wertung der Referenzen in Stufe III des Teilnahmewettbewerbs heranziehen.
ac. Bei diesen Referenzen muss es sich jeweils um Aufträge gehandelt haben bzw. handeln, die mindestens eine der o.g. beschriebenen Leistungen (bzw. die Leistungen gemäß III.2.3) A. oder B.) beinhaltet haben bzw. beinhalten.
ad. Insgesamt müssen mit allen der maximal drei einzureichenden Referenzen alle Leistungen (vgl. die o.g. Leistungen gemäß III.2.3. A und B) nachgewiesen werden.
Sofern eine oder mehrere der vorgenannten Ziffern A und B vom Bewerber / der Bewerbergemeinschaft insgesamt nicht, d.h. insgesamt mit keiner der maximal drei eingereichten Referenzen, nachgewiesen wurde, wird die Vergabestelle den Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausschließen.
Sofern eine oder mehrere der vorgenannten Ziffern A und B vom Bewerber / der Bewerbergemeinschaft insgesamt nicht, d.h. insgesamt mit keiner der maximal drei eingereichten Referenzen, nachgewiesen wurde, wird die Vergabestelle den Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausschließen.
ae. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine Anzahl von durchschnittlich geöffneten und wiederverschlossenen Gepäckstücken in einem Zeitraum von mindestens 18 Monaten ununterbrochener Leistungserbringung von mindestens 20.000 Gepäckstücken pro Jahr. Unter bearbeiteten Gepäckstücken ist jeweils die Anzahl der vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungen gemäß III.2.3. B. betreuten Gepäckstücke zu verstehen. Die Anzahl der bearbeiteten Gepäckstücke für die Prüfung der vorgenannten Mindestanforderung ergibt sich aus der Aufsummierung der Anzahl bearbeiteter Gepäckstücke in jeweils einem ununterbrochenen 18 Monatszeitraum, welcher zur Ermittlung des Durchschnitts durch 1,5 (Jahre) geteilt wird und pro Leistungskomplex der vergleichbaren Leistungen gemäß III.2.3 B. pro eingereichter Referenz ermittelt wird.
ae. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine Anzahl von durchschnittlich geöffneten und wiederverschlossenen Gepäckstücken in einem Zeitraum von mindestens 18 Monaten ununterbrochener Leistungserbringung von mindestens 20.000 Gepäckstücken pro Jahr. Unter bearbeiteten Gepäckstücken ist jeweils die Anzahl der vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungen gemäß III.2.3. B. betreuten Gepäckstücke zu verstehen. Die Anzahl der bearbeiteten Gepäckstücke für die Prüfung der vorgenannten Mindestanforderung ergibt sich aus der Aufsummierung der Anzahl bearbeiteter Gepäckstücke in jeweils einem ununterbrochenen 18 Monatszeitraum, welcher zur Ermittlung des Durchschnitts durch 1,5 (Jahre) geteilt wird und pro Leistungskomplex der vergleichbaren Leistungen gemäß III.2.3 B. pro eingereichter Referenz ermittelt wird.
b) Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform mit mindestens nachfolgenden Inhalten zu erfolgen. Die Tabelle kann bei der Vergabestelle nach vorheriger expliziter und schriftlicher Anforderung (die Anforderung muss bis spätestens 10 Kalendertage vor Fristende für die Einreichung von Teilnahmeanträge gemäß Kapitel VI.3 bei der Vergabestelle vorliegen) über die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de angefordert werden:
b) Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform mit mindestens nachfolgenden Inhalten zu erfolgen. Die Tabelle kann bei der Vergabestelle nach vorheriger expliziter und schriftlicher Anforderung (die Anforderung muss bis spätestens 10 Kalendertage vor Fristende für die Einreichung von Teilnahmeanträge gemäß Kapitel VI.3 bei der Vergabestelle vorliegen) über die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de angefordert werden:
ba. Name und Anschrift, (möglichst auch aktuelle Telefonnummer) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
bb. Ausführungszeitraum der erbrachten Leistung.
bc. Anzahl der im Durchschnitt bearbeiteten Gepäckstücke pro Jahr je Leistungsbestandteil, hierzu sind zudem die Summen der verarbeiteten Gepäckstücke in den einzelnen Jahren unter Angabe der Jahreszahl aufzuführen. Unter bearbeiteten Gepäckstücken ist jeweils die Anzahl der vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungen gemäß III.2.3. B. betreuten Gepäckstücke zu verstehen.
bc. Anzahl der im Durchschnitt bearbeiteten Gepäckstücke pro Jahr je Leistungsbestandteil, hierzu sind zudem die Summen der verarbeiteten Gepäckstücke in den einzelnen Jahren unter Angabe der Jahreszahl aufzuführen. Unter bearbeiteten Gepäckstücken ist jeweils die Anzahl der vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungen gemäß III.2.3. B. betreuten Gepäckstücke zu verstehen.
bd. pro Referenz ist auf maximal 2 DIN A4 Seiten (einfach bedruckt) zudem detailliert die erbrachte Leistung sowie das in dem als Referenz eingereichten Auftragsverhältnis angewandte Konzept zur Personaleinsatzplanung und –steuerung darzustellen.
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundenes Unternehmen; im Folgenden: Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundenes Unternehmen; im Folgenden: Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1) bis 3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht. Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1) bis 3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht. Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Dienstleister muss zur Ausführung im Leistungszeitraum folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Das vom Dienstleister einzusetzende Personal muss zu Beginn des Leistungszeitraums gemäß § 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft sein,
b) Die einzusetzenden Mitarbeiter müssen in der Lage sein, körperliche Aktivitäten auszuführen, wie z.B. das Aufheben und Tragen von Gepäckstücken mit einem durchschnittlichen Gewicht von 20 kg, auch über Treppenhäuser und mehrere Ebenen,
c) Die einzusetzenden Mitarbeiter müssen in der Lage sein, auf Höhen bis zu 4 m arbeiten zu können.
Alle o.g. Bedingungen müssen während des gesamten Leistungszeitraum vorliegen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Dolores Roures
Internetadresse: www.berlin-airport.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-05-28 📅
Datum des Endes: 2014-06-02 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de🌏
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge. Da es sich bei den hiesigen Leistungen um sogenannte nachrangige Dienste handelt, ist der Rechtsschutz auf die Überprüfung dieser Frage grundsätzlich beschränkt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge. Da es sich bei den hiesigen Leistungen um sogenannte nachrangige Dienste handelt, ist der Rechtsschutz auf die Überprüfung dieser Frage grundsätzlich beschränkt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.