Dienstleistungen zur Vorbereitung, Durchführung und Abschluss des Bund-Länder-Programms "Städtebaulicher Denkmalschutz" für die Programmjahre 2012-2013, Option für 2014-2015

Land Berlin vertreten durch Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - Referat Stadterneuerung IV C

Auf der Grundlage der "Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder" nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV – Städtebauförderung), Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" finanziert das Land Berlin in Gesamtmaßnahmen die denkmalgerechte notwendige Sicherung und Modernisierung erhaltenswerter baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung im öffentlichen und privaten Infrastrukturbereich (z.B. Schulen, Straßen, Plätze). Um die Durchführung des Programms "Städtebaulicher Denkmalschutz" zu unterstützen und zu beschleunigen sind folgende Leistungen.
A) Ingenieurtechnische Leistungen:
1. Information und Beratung der Fördernehmer im Rahmen der Antragsstellung,
2. Ermittlung notwendiger förderfähiger Baumaßnahmen (inklusive Kostenschätzung) der denkmalgerechten Sanierung einer Fördermaßnahme über einen Grobcheck des Bauzustandes entsprechend den Fördervorgaben, Prüfung der eingereichten Bauplanungsunterlagen auf Förderfähigkeit und Kostenplausibilität, einschließlich geeigneter Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bzw. erstellen eines Maßnahme- und Kostenkataloges,
3. Abstimmung der Ergebnisse mit den öffentlichen bzw. privaten Eigentümern, Nutzern, Auftraggebern und Denkmalpflegern entsprechend den Fördermöglichkeiten,
4. Vorbereitung von Förderbescheiden,
5. Betreuung der Projekte bezirklicher Eigentümer bis zum Ende der Fördermaßnahmen (Baukontrolle, Bauberichte und Schlussabrechnung der Förderung),
6. Fortschreibung eines vorhandenen Standard-Maßnahmen- und Kostenkatalog.
Die Kostenermittlung (s. 2.) erfolgt auf Basis einheitlicher, pauschaler Ausführungspreise, die einem ständig zu aktualisierten Kostenkatalog zu entnehmen sind. Dieser vorhandene Standard-Maßnahmen- und Kostenkatalog beruht auf Kostenermittlungen auf Basis von Baumaßnahmen in Berlin und dem Raum Brandenburg.
B) Koordinierende und stadtplanerische Leistungen:
1. Koordination und Moderation des Vorbereitungs-, Durchführungs- und Abschlussprozesses von Fördermaßnahmen im Rahmen der städtebaulichen und denkmalpflegerischen Aufwertungsprozesse der einzelnen Fördergebiete,
2. Aufgaben bei der Fortentwicklung des Programms (Überprüfung Gebietsabgrenzung),
3. Durchführung einer prozessbegleitenden Datenerfassung und die Durchführung von konkreten Landes- bzw. Bundesevaluationen, Bewertung des Einsatzes der Fördermittel hinsichtlich der Wirkung und Zielerreichung,
4. Aufgaben der Dokumentation, der auftragsbezogenen Öffentlichkeitsarbeit in den üblichen Formaten und Durchführung verschiedener Öffentlichkeitsprojekte.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-15.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-07-15 Auftragsbekanntmachung