Die Stadt Zehdenick beabsichtigt die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Abwasserbeseitigung in ihrem Satzungsgebiet. Die Laufzeit des abzuschließenden Konzessionsvertrages soll nach augenblicklicher Planung ca. 15 Jahre ggf. zuzüglich einer Verlängerungsoption betragen. Die Festlegung von Abweichungen im weiteren Verfahren bleibt vorbehalten. Die Stadt Zehdenick ist abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft in ihrem Stadtgebiet mit Ausnahme der Ortsteile Marienthal, Burgwall, Mildenberg, Badingen und Klein Mutz für die der TAV Lindow-Gransee zuständig ist. Die Stadt hat in die Erfüllung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung in ihrem Satzungsgebiet, die innerhalb der Stadt ihrem Eigenbetrieb "Entwässerungsbetrieb der Stadt Zehdenick" obliegt, als Betriebsführer die Stadtwerke Zehdenick GmbH eingeschaltet. Die Stadt beabsichtigt, in ihrem Satzungsgebiet die Abwasserbeseitigung künftig im Wege einer Dienstleistungskonzession durch einen Konzessionär durchführen zu lassen. Der Konzessionär soll von der Stadt beauftragt werden, diese als Erfüllungsgehilfe bei der Durchführung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung zu unterstützen. Eine Pflichtenübertragung findet nicht statt. Der Konzessionär wird ermächtigt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung privatrechtliche Entgelte von den Abwasserkunden im Satzungsgebiet der Stadt Zehdenick zu erheben und sich so zu refinanzieren. Die Anlagen zur Abwasserbeseitigung verbleiben im Eigentum des Eigenbetriebs "Entwässerungsbetrieb der Stadt Zehdenick". Mit der Ausschreibung der Abwasserkonzession sollen folgende Ziele soweit wie möglich erreicht werden: — Lösung der Altanschließerproblematik ohne zusätzliche Aufwendungen und Risiken für die Stadt, — Keine Erhöhung der prognostizierten Abwasserkosten für die Bürger der Stadt Zehdenick.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-21.
Auftragsbekanntmachung (2011-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Menge oder Umfang:
Abwasserbeseitigung im Satzungsgebiet der Stadt Zehdenick.Abwasserentsorgung: 11 459 Einwohner.Abschlussgrad: 97,6 %.Jahresschmutzwassermenge in 2010: 503 246 m³.Länge Kanalnetz: 92, 892 km.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Falkenthaler Chaussee 1
Postleitzahl: 16792
Postort: Zehdenick
Kontakt
E-Mail: stadtverwaltung@zehdenick.de📧
Telefon: +49 33074684112📞
Fax: +49 33074684188 📠
Bitte reichen Sie den Teilnahmeantrag in zweifacher Ausfertigung in einem verschlossenen Behältnis mit der Kennzeichnung "Achtung Teilnahmeantrag Abwasserkonzession Zehdenick, Öffnungstermin 16.8.2011, Nicht vorher Öffnen!" z.Hd. der Stelle laut I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) ein.
Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Vorliegend handelt es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Das Verfahren der Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterliegt weder dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren (§§ 97 ff. GWB) noch den gemeinschaftsrechtlichen Vergaberichtlinien. Es finden die Grundsätze des EU-Vertrages bezüglich der Publizität, des Wettbewerbs, der Transparenz, der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung Anwendung. Es soll daher ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Insofern wird die Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der VOL/A wie ein Verhandlungsverfahren gestaltet.
Der Auftraggeber bindet sich hiermit jedoch nicht an die Vorschriften des GWB und der VOL/A. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen des Auftraggebers, allerdings unter Einhaltung der allgemeinen europarechtlichen Grundsätze.
Zu Ziffer I.1): im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes werden keine zusätzlichen Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen versandt.
Bewerber, die die nach Abschnitt III dieser Bekanntmachung notwendigen Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Die Stadt Zehdenick behält sich vor, fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Bitte reichen Sie den Teilnahmeantrag in zweifacher Ausfertigung in einem verschlossenen Behältnis mit der Kennzeichnung "Achtung Teilnahmeantrag Abwasserkonzession Zehdenick, Öffnungstermin 16.8.2011, Nicht vorher Öffnen!" z.Hd. der Stelle laut I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) ein.
Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Vorliegend handelt es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Das Verfahren der Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterliegt weder dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren (§§ 97 ff. GWB) noch den gemeinschaftsrechtlichen Vergaberichtlinien. Es finden die Grundsätze des EU-Vertrages bezüglich der Publizität, des Wettbewerbs, der Transparenz, der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung Anwendung. Es soll daher ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Insofern wird die Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der VOL/A wie ein Verhandlungsverfahren gestaltet.
Der Auftraggeber bindet sich hiermit jedoch nicht an die Vorschriften des GWB und der VOL/A. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen des Auftraggebers, allerdings unter Einhaltung der allgemeinen europarechtlichen Grundsätze.
Zu Ziffer I.1): im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes werden keine zusätzlichen Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen versandt.
Bewerber, die die nach Abschnitt III dieser Bekanntmachung notwendigen Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Die Stadt Zehdenick behält sich vor, fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Zehdenick beabsichtigt die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Abwasserbeseitigung in ihrem Satzungsgebiet. Die Laufzeit des abzuschließenden Konzessionsvertrages soll nach augenblicklicher Planung ca. 15 Jahre ggf. zuzüglich einer Verlängerungsoption betragen. Die Festlegung von Abweichungen im weiteren Verfahren bleibt vorbehalten.
Die Stadt Zehdenick beabsichtigt die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Abwasserbeseitigung in ihrem Satzungsgebiet. Die Laufzeit des abzuschließenden Konzessionsvertrages soll nach augenblicklicher Planung ca. 15 Jahre ggf. zuzüglich einer Verlängerungsoption betragen. Die Festlegung von Abweichungen im weiteren Verfahren bleibt vorbehalten.
Die Stadt Zehdenick ist abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft in ihrem Stadtgebiet mit Ausnahme der Ortsteile Marienthal, Burgwall, Mildenberg, Badingen und Klein Mutz für die der TAV Lindow-Gransee zuständig ist. Die Stadt hat in die Erfüllung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung in ihrem Satzungsgebiet, die innerhalb der Stadt ihrem Eigenbetrieb "Entwässerungsbetrieb der Stadt Zehdenick" obliegt, als Betriebsführer die Stadtwerke Zehdenick GmbH eingeschaltet.
Die Stadt Zehdenick ist abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft in ihrem Stadtgebiet mit Ausnahme der Ortsteile Marienthal, Burgwall, Mildenberg, Badingen und Klein Mutz für die der TAV Lindow-Gransee zuständig ist. Die Stadt hat in die Erfüllung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung in ihrem Satzungsgebiet, die innerhalb der Stadt ihrem Eigenbetrieb "Entwässerungsbetrieb der Stadt Zehdenick" obliegt, als Betriebsführer die Stadtwerke Zehdenick GmbH eingeschaltet.
Die Stadt beabsichtigt, in ihrem Satzungsgebiet die Abwasserbeseitigung künftig im Wege einer Dienstleistungskonzession durch einen Konzessionär durchführen zu lassen. Der Konzessionär soll von der Stadt beauftragt werden, diese als Erfüllungsgehilfe bei der Durchführung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung zu unterstützen. Eine Pflichtenübertragung findet nicht statt. Der Konzessionär wird ermächtigt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung privatrechtliche Entgelte von den Abwasserkunden im Satzungsgebiet der Stadt Zehdenick zu erheben und sich so zu refinanzieren.
Die Stadt beabsichtigt, in ihrem Satzungsgebiet die Abwasserbeseitigung künftig im Wege einer Dienstleistungskonzession durch einen Konzessionär durchführen zu lassen. Der Konzessionär soll von der Stadt beauftragt werden, diese als Erfüllungsgehilfe bei der Durchführung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung zu unterstützen. Eine Pflichtenübertragung findet nicht statt. Der Konzessionär wird ermächtigt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung privatrechtliche Entgelte von den Abwasserkunden im Satzungsgebiet der Stadt Zehdenick zu erheben und sich so zu refinanzieren.
Die Anlagen zur Abwasserbeseitigung verbleiben im Eigentum des Eigenbetriebs "Entwässerungsbetrieb der Stadt Zehdenick". Mit der Ausschreibung der Abwasserkonzession sollen folgende Ziele soweit wie möglich erreicht werden:
— Lösung der Altanschließerproblematik ohne zusätzliche Aufwendungen und Risiken für die Stadt,
— Keine Erhöhung der prognostizierten Abwasserkosten für die Bürger der Stadt Zehdenick.
Menge oder Umfang:
Abwasserbeseitigung im Satzungsgebiet der Stadt Zehdenick.
Abwasserentsorgung: 11 459 Einwohner.
Abschlussgrad: 97,6 %.
Jahresschmutzwassermenge in 2010: 503 246 m³.
Länge Kanalnetz: 92, 892 km.
Beschreibung der Optionen: Z.B. Verlängerungsoption
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Satzungsgebiet der Stadt Zehdenick.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgend unter Ziff. III.2.1) bis III.2.3) geforderten Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag an die in I.1) genannte Anschrift bis spätestens zu dem in IV.3.4) genannten Schlusstermin einzureichen. Sie sind grundsätzlich vom Bieter selbst zu erbringen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft jeweilsgesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben entsprechend vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Die nachfolgend unter Ziff. III.2.1) bis III.2.3) geforderten Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag an die in I.1) genannte Anschrift bis spätestens zu dem in IV.3.4) genannten Schlusstermin einzureichen. Sie sind grundsätzlich vom Bieter selbst zu erbringen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft jeweilsgesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben entsprechend vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Werden zur Erbringung wesentlicher Teilleistungen Nachunternehmer vorgesehen, sind diese imTeilnahmeantrag zu benennen und deren vorgesehener Leistungsteil zubeschreiben. Es ist eine vom Nachunternehmer unterzeichnete Erklärung über die Bereitschaft zur Erbringung der Leistung vorzulegen. Zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmens für den zu übernehmenden Leistungsteil sind entsprechendeNachweise, analog den unter Ziff. III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen beizufügen.
Werden zur Erbringung wesentlicher Teilleistungen Nachunternehmer vorgesehen, sind diese imTeilnahmeantrag zu benennen und deren vorgesehener Leistungsteil zubeschreiben. Es ist eine vom Nachunternehmer unterzeichnete Erklärung über die Bereitschaft zur Erbringung der Leistung vorzulegen. Zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmens für den zu übernehmenden Leistungsteil sind entsprechendeNachweise, analog den unter Ziff. III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen beizufügen.
Nachweise allein von konzernverbundenen Unternehmen oder Dritten werden nur dann berücksichtigt, wenn die Voraussetzungen der Eignungsleihe entsprechend § 7 EG Abs. 9 VOL/A über die Gesamtlaufzeit vorliegen und nachgewiesen werden.
1. Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Datum dieser Bekanntmachung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Unternehmensdarstellung, insbesondere Geschäftsfähigkeit, Gesellschafterstruktur, Konzernzugehörigkeit und im Jahresdurchschnitt beschäftigte Mitarbeiter (nach Berufsgruppen gegliedert) sowie Angaben zur Unternehmensstruktur und -leitung,
2. Bilanzen bzw. Bilanzauszüge sowie dazugehörige Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
3. Umsatzdarstellung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre der im Bereich der Abwasserbeseitigung getätigten Umsätze (Tabelle gegliedert nach Betriebsführungen, Kooperation- und Beteiligungsmodellen),
4. Vorlage einer aktuellen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten (nicht älter als 2 Monate gerechnet vom Datum dieser Bekanntmachung),
5. Aktuelle Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes (nicht älter als 2 Monate gerechnet vom Datum dieser Bekanntmachung),
6. Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung,
7. Rechtsverbindliche Erklärung (unterschrieben von Vertretungsberechtigtem), dass die in § 6 EG Abs. 6 VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen,
8. Rechtsverbindliche Erklärung (unterschrieben von Vertretungsberechtigtem) nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A.
Mindeststandards:
Die Haftspflichtversicherung muss mindestens 30 000 000 EUR Personen- und Sachschäden und daraus resultierenden Vermögensfolgeschäden sowie 20 000 000 EUR für Vermögenschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis von Erfahrungen im Bereich der Abwasserbeseitigung durch Vorlage von Referenzen, mit Angabe von Ort (Entsorgungsgebiet), Auftraggeber, Zeitraum, Anzahl der im Entsorgungsgebiet angeschlossenen Einwohner und Auftragsinhalt (tabellarische Form oder Bestätigungsschreiben des AG),
1. Nachweis von Erfahrungen im Bereich der Abwasserbeseitigung durch Vorlage von Referenzen, mit Angabe von Ort (Entsorgungsgebiet), Auftraggeber, Zeitraum, Anzahl der im Entsorgungsgebiet angeschlossenen Einwohner und Auftragsinhalt (tabellarische Form oder Bestätigungsschreiben des AG),
2. Nachweis von Erfahrungen im Betrieb von Kanalnetzen und Kläranlagen für mindestens 15 000 EW durch Vorlage von Referenzen, mit Angabe von Ort (Entsorgungsgebiet), Auftraggeber, Zeitraum, Anzahl der im Entsorgungsgebiet angeschlossenen Einwohner und Auftragsinhalt (tabellarische Form oder Bestätigungsschreiben des AG),
2. Nachweis von Erfahrungen im Betrieb von Kanalnetzen und Kläranlagen für mindestens 15 000 EW durch Vorlage von Referenzen, mit Angabe von Ort (Entsorgungsgebiet), Auftraggeber, Zeitraum, Anzahl der im Entsorgungsgebiet angeschlossenen Einwohner und Auftragsinhalt (tabellarische Form oder Bestätigungsschreiben des AG),
3. Nachweis von Erfahrungen im Umgang mit der Altanschließerproblemtaik durch Vorlage von Referenzen, mit Angabe von Ort (Entsorgungsgebiet), Auftraggeber, Zeitraum, Anzahl der im Entsorgungsgebiet angeschlossenen Einwohner und Auftragsinhalt (tabellarische Form oder Bestätigungsschreiben des AG),
3. Nachweis von Erfahrungen im Umgang mit der Altanschließerproblemtaik durch Vorlage von Referenzen, mit Angabe von Ort (Entsorgungsgebiet), Auftraggeber, Zeitraum, Anzahl der im Entsorgungsgebiet angeschlossenen Einwohner und Auftragsinhalt (tabellarische Form oder Bestätigungsschreiben des AG),
4. Nachweis der Erfahrung bei der Umsetzung von Abwassermodellen in der kommunalen Zusammenarbeit (insbesondere Konzessionsmodelle) durch Vorlage von Referenzen, mit Angabe von Ort (Entsorgungsgebiet), Auftraggeber, Zeitraum, Anzahl der im Entsorgungsgebiet angeschlossenen Einwohner und Auftragsinhalt (tabellarische Form oder Bestätigungsschreiben des AG),
4. Nachweis der Erfahrung bei der Umsetzung von Abwassermodellen in der kommunalen Zusammenarbeit (insbesondere Konzessionsmodelle) durch Vorlage von Referenzen, mit Angabe von Ort (Entsorgungsgebiet), Auftraggeber, Zeitraum, Anzahl der im Entsorgungsgebiet angeschlossenen Einwohner und Auftragsinhalt (tabellarische Form oder Bestätigungsschreiben des AG),
5. Erklärung des strategischen Interesses an einem langfristigen Engagement sowie Darstellung der Überlegungen zur Übernahme und Durchführung der Aufgaben (darf 2 DIN A4 Seiten, Schrift Times New Roman, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5 nicht überschreiten).
5. Erklärung des strategischen Interesses an einem langfristigen Engagement sowie Darstellung der Überlegungen zur Übernahme und Durchführung der Aufgaben (darf 2 DIN A4 Seiten, Schrift Times New Roman, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5 nicht überschreiten).
Mindeststandards:
Der Bieter muss in den Bereichen 1. bis 4. jeweils über mindestens eine Referenz verfügen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bieter hat eine Vertragserfüllungsbürgschaft/Bankbürgschaft gemäß Ausschreibungsunterlagen zu stellen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Einzelheiten siehe Ausschreibungsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben:
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Im Teilnahmeantrag ist die Arbeitsteilung zu beschreiben und die Gründe für die Arbeitsgemeinschaft darzulegen. Es bleibt vorbehalten, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit des Zusammenschlusses nach § 1 GWB belegen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Entscheidend ist die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Diese werden auf der Grundlage der unter III. abgeforderten Unterlagen bewertet. Für die Auswahl ist das Maß der Eignung entscheidend. Nur Bewerber, welche die Erklärungen und Nachweise anforderungsgemäß abgeben und die Mindeststandards erfüllen, können als geeignet betrachtet werden. Die Zuverlässigkeit wird anhand der abgeforderten Nachweise und Erklärungen gem. III.2.2) 7. und 8. festgestellt. Leistungsfähigkeit und Fachkunde werden im Verhältnis 30 Punkte zu 70 Punkte gewertet. Die Leistungsfähigkeit wird anhand der Nachweise unter III.2.1) 1. sowie III.2.2) 1. bis 6. qualitativ bewertet. Entscheidend ist der Nachweis, in welchem Maß der Bewerber über die personellen, technischen und finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können (max. 30 Punkte). Die Fachkunde wird anhand der Referenzen nach III.2.3) qualitativ bewertet. Entscheidend ist der Nachweis, in welchem Maß der Bewerber über die speziellen leistungsbezogenen Fachkenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um die Leistung fachgerecht vorbereiten und ausführen zu können. Maßgebend sind in einer Gesamtschau die Quantität und die Qualität der eingereichten Referenzen (Vergleichbarkeit mit den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung) sowie Überzeugung und Nachvollziehbarkeit des strategischen Interesses und der geforderten Überlegungen. Für die Referenzen nach III.2.3) gibt es max. 70 Punkte.
Entscheidend ist die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Diese werden auf der Grundlage der unter III. abgeforderten Unterlagen bewertet. Für die Auswahl ist das Maß der Eignung entscheidend. Nur Bewerber, welche die Erklärungen und Nachweise anforderungsgemäß abgeben und die Mindeststandards erfüllen, können als geeignet betrachtet werden. Die Zuverlässigkeit wird anhand der abgeforderten Nachweise und Erklärungen gem. III.2.2) 7. und 8. festgestellt. Leistungsfähigkeit und Fachkunde werden im Verhältnis 30 Punkte zu 70 Punkte gewertet. Die Leistungsfähigkeit wird anhand der Nachweise unter III.2.1) 1. sowie III.2.2) 1. bis 6. qualitativ bewertet. Entscheidend ist der Nachweis, in welchem Maß der Bewerber über die personellen, technischen und finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können (max. 30 Punkte). Die Fachkunde wird anhand der Referenzen nach III.2.3) qualitativ bewertet. Entscheidend ist der Nachweis, in welchem Maß der Bewerber über die speziellen leistungsbezogenen Fachkenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um die Leistung fachgerecht vorbereiten und ausführen zu können. Maßgebend sind in einer Gesamtschau die Quantität und die Qualität der eingereichten Referenzen (Vergleichbarkeit mit den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung) sowie Überzeugung und Nachvollziehbarkeit des strategischen Interesses und der geforderten Überlegungen. Für die Referenzen nach III.2.3) gibt es max. 70 Punkte.
Zahlungsweise für die Unterlagen: Überweisung.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-08-23 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Zehdenick
Kontakt
Kontaktperson: Bürgermeister
Herrn Arno Dahlenburg
Adresse des Käuferprofils: http://www.zehdenick.de🌏
Name: Rechtsanwälte White & Case LLP
Postanschrift: Kurfürstendamm 32
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10719
Kontaktperson: Rechtsanwälte White & Case LLP
RA Dr. Jan Peter Scharf
Telefon: +49 30880911552📞
E-Mail: jscharf@whitecase.com📧
Fax: +49 30880911599 📠
URL für weitere Informationen: www.whitecase.de🌏
URL der Dokumente: www.whitecase.de🌏
URL der Teilnahme: www.whitecase.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Bitte reichen Sie den Teilnahmeantrag in zweifacher Ausfertigung in einem verschlossenen Behältnis mit der Kennzeichnung "Achtung Teilnahmeantrag Abwasserkonzession Zehdenick, Öffnungstermin 16.8.2011, Nicht vorher Öffnen!" z.Hd. der Stelle laut I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) ein.
Bitte reichen Sie den Teilnahmeantrag in zweifacher Ausfertigung in einem verschlossenen Behältnis mit der Kennzeichnung "Achtung Teilnahmeantrag Abwasserkonzession Zehdenick, Öffnungstermin 16.8.2011, Nicht vorher Öffnen!" z.Hd. der Stelle laut I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) ein.
Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Vorliegend handelt es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Das Verfahren der Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterliegt weder dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren (§§ 97 ff. GWB) noch den gemeinschaftsrechtlichen Vergaberichtlinien. Es finden die Grundsätze des EU-Vertrages bezüglich der Publizität, des Wettbewerbs, der Transparenz, der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung Anwendung. Es soll daher ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Insofern wird die Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der VOL/A wie ein Verhandlungsverfahren gestaltet.
Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Vorliegend handelt es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Das Verfahren der Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterliegt weder dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren (§§ 97 ff. GWB) noch den gemeinschaftsrechtlichen Vergaberichtlinien. Es finden die Grundsätze des EU-Vertrages bezüglich der Publizität, des Wettbewerbs, der Transparenz, der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung Anwendung. Es soll daher ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Insofern wird die Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der VOL/A wie ein Verhandlungsverfahren gestaltet.
Der Auftraggeber bindet sich hiermit jedoch nicht an die Vorschriften des GWB und der VOL/A. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen des Auftraggebers, allerdings unter Einhaltung der allgemeinen europarechtlichen Grundsätze.
Der Auftraggeber bindet sich hiermit jedoch nicht an die Vorschriften des GWB und der VOL/A. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen des Auftraggebers, allerdings unter Einhaltung der allgemeinen europarechtlichen Grundsätze.
Zu Ziffer I.1): im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes werden keine zusätzlichen Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen versandt.
Bewerber, die die nach Abschnitt III dieser Bekanntmachung notwendigen Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Die Stadt Zehdenick behält sich vor, fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bezüglich der Anwendbarkeit des Vergaberechts wird auf § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB hingewiesen.