Dienstleistungskonzession - Betrieb Glasfasernetz

eins energie in sachsen GmbH & Co. KG

Die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG ist regionaler Energieversorger für Strom, Gas und Fernwärme in Sachsen und betreibt u.a. die entsprechenden Netze in Chemnitz. Angesichts eines weiter wachsenden Bandbreitenbedarfs in Chemnitz beabsichtigt die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG den Ausbau eines passiven Hochleistungsbreitbandnetzes mit Lichtwellenleitern im Stadtgebiet von Chemnitz. Die Breitbandinfrastruktur soll den dort ansässigen Bürgern und Gewerbebetrieben eine leistungsstarke Anbindung an das Internet ermöglichen. Die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG plant daher die Errichtung eines passiven Glasfasernetzes auf Basis der Passive Opticle Network (PON)-Technologie in der Netzebene 3 die sich vom Netzübergabepunkt als Glasfaser-Hauptverteiler bis zum Glasfaserabschlusspunkt des zu versorgenden Gebäudes erstreckt. Darüberhinaus ist geplant, ein Glasfaser-Gebäudenetz der Netzebene 4 zu errichten, soweit dieses nicht durch Dritte selbst errichtet wird. Das Glasfasernetz der Netzebenen 3 und 4 zusammen auch als "Glasfasernetz" bezeichnet. Das Glasfasernetz wird einem ausgewählten Betreiber für einen Zeitraum von voraussichtlich 20 Jahren zur Nutzung mit Ausnahme der Erbringung von energienahen Dienstleistungen (z.B. Smart-Meter-Produkte), soweit diese mit Energielieferangeboten verbunden sind und zum eigenverantwortlichen Betrieb vermietet. Das errichtete Glasfasernetz bleibt weiterhin im Eigentum der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, die auch die Instandhaltung des Glasfasernetzes übernimmt. Der Betreiber hat den Betrieb auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu führen, er trägt insbesondere das Auslastungsrisiko sowie das Investitionsrisiko. Die Mietzahlungen werden unabhängig von der Netzauslastung fällig und müssen die von eins energie in sachsen GmbH & Co. KG getätigten Investitionen, Finanzierungszinsen, Betriebsaufwand und einen angemessenen Risikozuschlag refinanzieren. Der Betreiber wird der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG bezüglich des Verkaufs des Glasfasernetzes eine Put-Option einräumen, wobei der Kaufpreis insbesondere die Höhe der noch nicht refinanzierten Investitionen reflektieren muss. Der Betreiber ist verpflichtet sämtliche zum Netzbetrieb erforderliche aktive Technik auf eigene Kosten herzustellen und zu unterhalten. Ferner ist der Betreiber verpflichtet, sicherzustellen, dass Telekommunikationsdienste gegenüber den Endkunden durch den Betreiber selbst oder durch einen dritten Provider erbracht werden. Darüber hinaus wird der jeweilige Betreiber verpflichtet sein, auch Drittanbietern diskriminierungsfreien Zugang zum Netz zu gewähren.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-12-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-11-09.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-11-09 Auftragsbekanntmachung
2011-11-10 Ergänzende Angaben
2012-06-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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