Dienstleistungskonzession: Einsatz von mobilen Häckseldiensten für die Zerkleinerung von Grünabfällen aus (privaten) Haushalten im Stadtgebiet München

Abfallwirtschaftsbetrieb München

Gegenstand des Vertrages ist der Einsatz von mobilen Häckseldiensten zur Zerkleinerung von Grünabfällen im Münchner Stadtgebiet. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) behält sich - je nach Leistungskapazität der sich bewerbenden Häckselfirmen - die Aufteilung in 3 Gebietslose vor.
Zum berechtigten Kundenkreis gehören im Stadtgebiet München neben den Münchner Privathaushalten auch Kleingärten, Kleingartenvereine, Wohnanlagen bzw. Hausverwaltungen.
Die notwendige Öffentlichkeitsarbeit führt der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), Abteilung Marketing und Vertrieb durch.
Beim Konzessionsnehmer muss es sich um eine soziale Einrichtung handeln, die für die Durchführung der Häckselarbeiten überwiegend Menschen mit Behinderung und/oder Langzeitarbeitslose einsetzt.
Pflichten des Konzessionsnehmers:
Einsatz eines mobilen Häckseldienstes bei sämtlichen Anwesen, die diesen Service erkennbar in Anspruch nehmen wollen, bei eigenverantwortlicher Koordination und Tourenplanung.
Telefonische Erreichbarkeit werktags außer samstags zwischen 8:00 und 16:00 Uhr zwecks Terminvereinbarung mit Interessenten. Die Häckselaktion ist grundsätzlich innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Bestellung durchzuführen; der Häckselkunde ist ca. eine Woche vorher über den genauen Termin zu informieren.
Der Konzessionsnehmer stellt sämtliche für den Häckselvorgang benötigten Geräte sowie das Bedienpersonal.
Das von den Kunden bereitgestellte Material wird direkt auf dem Grundstück des Kunden gehäckselt. Falls dies dort nicht möglich ist, wird auf der öffentlichen Verkehrsfläche gehäckselt und das Häckselgut anschließend auf dem Grundstück gelagert. Findet der Häckselvorgang auf einer öffentlichen Verkehrsfläche statt, so ist diese nach Beendigung des Häckselvorgangs wieder zu reinigen.
Das gehäckselte Material darf nicht abtransportiert werden, sondern muss auf dem jeweiligen Grundstück Verwendung finden, z.B. durch Kompostierung. Der Kunde ist vorab über die Häckselformalitäten in Kenntnis zu setzen (Aushändigung des Faltblattes; dies ist über den AWM zu beziehen).
Mitarbeiter des Häckseldienstes haben auf Anfrage Auskünfte und Informationen zur Kompostierung zu erteilen. Info-Material kann vom AWM bereitgestellt werden.
Der Konzessionsnehmer hat bei jedem Einsatz eine Rechnung zu stellen, aus der die Menge des zu häckselnden Materials in m³ und die Adresse des Einsatzortes hervorgeht. Die Rechnung ist vom Grundstückeigentümer oder einem beauftragten Dritten zu unterschreiben. Die unterschriebene Rechnung dient auch zur Abrechnung mit dem AWM.
Der AWM ist berechtigt, die Arbeiten ständig zu überwachen.
Der AWM ist berechtigt, sich jederzeit über den Ablauf der Häckselaktion zu unterrichten und bereits vorhandene Unterlagen einzusehen.
Eigentumsrechte.
Die vom AWM zu Verfügung gestellten Unterlagen bleiben in seinem Eigentum. Sie sind bei Beendigung des Vertrages unverzüglich an den AWM herauszugeben; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. Sämtliche vom Konzessionsnehmer hergestellten oder verwendeten Unterlagen gehen in das Eigentum des AWM über.
Vergütung.
Der Konzessionsnehmer erhält vom AWM für jede vollständig ausgefüllte und vom Grundstückseigentümer oder beauftragtem Dritten unterzeichnete Abrechnung eine festgesetzte, Vergütung von 11,00 EUR (inkl. MwSt.) pro Kubikmeter. Die Vergütung wird monatsweise vom Konzessionsnehmer in Rechnung gestellt; sie ist drei Wochen nach Eingang der Rechnung beim AWM zur Zahlung fällig.
Der Häckselkunde bezahlt nach Mengenstaffelung, je angefangenen Kubikmeter Häckselmaterials:
— von 1 m³ bis max. 39 m³ 5,00 EUR/m³ (inkl. MwSt.),
— über 40 m³ (sog. "Großmengen") 3,00 EUR/m³ (inkl. MwSt.).
Der Konzessionsnehmer ist berechtigt und verpflichtet, nach jeder Durchführung von Häckselarbeiten vom Grundstückseigentümer oder einem bevollmächtigen Drittem das entsprechende Entgelt zu kassieren.
Haftung.
Der AWM haftet für keinerlei im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages entstehende Schäden.
Der Konzessionsnehmer haftet für eigenes Verschulden sowie für jedes Verschulden seines Hilfspersonals. Er hat den AWM von etwaigen Ersatzansprüchen Dritter, die diese im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Auftragnehmers stellen könnten, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen.
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, auf eigene Kosten für einen Versicherungsschutz zu sorgen, der im Haftpflichtfall mindestens 2 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden abdeckt und vor Vertragsabschluss eine Kopie des Versicherungsscheins vorzulegen.
Der AWM übernimmt keine Garantie für Qualität und Menge des zu häckselnden Materials.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-11-29.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-11-29 Auftragsbekanntmachung
2012-05-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge