Dienstleistungskonzession - Erteilung einer Genehmigung für die Durchführung der Primär-Luftrettung im Bundesland Sachsen-Anhalt (Luftrettungsstation Landeshauptstadt Magdeburg)

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Das Land als Träger der Luftrettung nach § 3 Abs. 1 Satz 3 Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) vom 21.3.2006 (veröffentlicht im GVBI. LSA 2006, S. 84 ff., zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Dezember 2010 (GVBl. LSA 2010, S. 554 ff.)) erteilt zur Durchführung der Luftrettung Hubschrauber-Unternehmen Genehmigungen.
Die Luftrettung dient der Unterstützung und Ergänzung des bodengebundenen Rettungsdienstes, der von den Landkreisen und kreisfreien Städten organisiert wird.
Der Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erteilung der Genehmigung für die Primär-Luftrettung vom Standort Magdeburg, die den Hauptzweck verfolgt, das Rettungspersonal (Notarzt und Rettungsassistent) schnell an den Ort zu befördern, an dem die medizinische Behandlung beim Menschen notwendig ist, um Maßnahmen zur Lebenserhaltung oder zur Verminderung schwerer gesundheitlicher Schäden durchzuführen und Transportfähigkeit herzustellen. Die Beförderung von Patienten in ein Krankenhaus mittels Hubschrauber schließt sich an, sofern ein bodengebundenes Fahrzeug des Rettungsdienstes nicht vor Ort oder nicht geeignet ist.
Durch das Land Sachsen-Anhalt erfolgen weder eine Vergütung noch eine Übernahme von Verbindlichkeiten noch sonstige Kostenübernahmen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Luftrettungsstation, der Fluggeräte und der Durchführung der Luftrettung stehen. Das heißt, dass der Betreiber die Entgelte für die Einsätze direkt mit dem zuständigen Träger der Sozialversicherung und den Selbstzahlern zu verhandeln und abzurechnen hat. Er trägt das Kostenrisiko selbst, wenn Patienten oder deren Krankenversicherungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht herangezogen werden können.
Der Genehmigungszeitraum ist vom 1.4.2012 bis 31.12.2017.
Bindefrist der Bewerbung: 31.3.2011.
Der formlose Antrag für den Abruf der Bewerbungsunterlagen muss bis zum 23.11.2011 beim Technischen Polizeiamt Sachsen-Anhalt eingegangen sein (Teilnahmefrist), ein späterer Eingang des Antrages bleibt unberücksichtigt.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-12-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-11-02.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-11-02 Auftragsbekanntmachung
2012-02-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge