Dienstleistungskonzession - Lizenzvergabe Kieler-Woche-Werbemittel 2012-2016
Vergabe einer Dienstleistungskonzession.
— Lizenzvergabe Kieler-Woche-Werbemittel 2012-2016.
Während der letzten 129 Jahre etablierte sich die Kieler Woche als die größte Segelveranstaltung der Welt und zugleich als größtes Sommerfest im Norden Europas. Das umfangreiche 10-tägige Programm aus den Bereichen Kultur, Musik, Wissenschaft und Sport lockt jährlich über 3 000 000 Besucherinnen und Besucher aus mehr als 70 Ländern in die Hauptstadt Schleswig-Holsteins.
Ein fester Bestandteil der Kieler Woche ist das jährlich wechselnde Corporate Design, das auf der Grundlage eines Wettbewerbes ermittelt wird, der weltweit große Anerkennung genießt. Renommierte Designerinnen und Designer aus dem In- und Ausland nehmen auf Einladung an diesem Wettbewerb teil und stellen sich dem Urteil der Fachjury. Der Siegerentwurf ziert mittlerweile nicht mehr nur das Kieler-Woche-Plakat und andere Printmedien, sondern bildet auch die Grundlage für die Produktion der Werbemittel.
Das Kieler-Woche-Büro der Landeshauptstadt Kiel beabsichtigt, die Lizenz für die Produktion und den Vertrieb der Kieler-Woche-Werbemittel zu vergeben.
In diesem Rahmen wird die/der Lizenznehmerin/Lizenznehmer die gesamte Produktion und den alleinigen Vertrieb aller offiziellen Werbeartikel für die Kieler Wochen 2012 bis 2016 übernehmen. Zu den Werbemitteln zählen insbesondere T-Shirts, Sweatshirts, Schlüssel-bänder, Krawatten, Tücher, Plaketten, Anstecker, Kaffeebecher und Armbanduhren. Printmedien wie z.B. Plakate gehören nicht zu den Artikeln.
Im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren sind von dem Unternehmen entsprechende Referenzen über die bisherigen Projekte oder Aufträge in diesem Tätigkeitsfeld einzureichen. Zudem wird um die Erstellung eines Angebotes gebeten, aus dem sich die kalkulierten Einkaufspreise der einzelnen Produkte sowie die zu erwartenden Verkaufserlöse ergeben müssen. Als Datengrundlage sind die Angaben zu den oben genannten Produkten und jeweiligen Auflagen dieser Ausschreibung zu verwenden.
Die Entscheidung über die Vergabe der Lizenz hängt ab von den eingereichten Referenzen und der Beschaffenheit der Musterexemplare.
Die Schwerpunkte bei der Beurteilung der genannten Voraussetzungen werden wie folgt gesetzt:
Bei der Produktion der Artikel sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
1. Die Artikel sind mit dem jeweiligen Kieler-Woche-Design in der Art, wie es von der Landeshauptstadt Kiel und der/dem jährlich wechselnden Grafikerin/Grafiker vorgegeben wird, zu versehen,
2. Die/Der Lizenznehmerin/Lizenznehmer verpflichtet sich, vor Beginn der Produktion des jeweiligen Artikels mit der Landeshauptstadt Kiel und der/dem Grafikerin/Grafiker das Design und die Umsetzung des Entwurfs abzustimmen. Von jedem Artikel ist der Landeshauptstadt Kiel und der/dem zuständigen Grafikerin/Grafiker rechtzeitig ein Ausfallmuster zur Freigabe vorzulegen,
3. Im Vorwege sind mit der Landeshauptstadt Kiel Absprachen über die Qualität sowie den Einkaufs- und Verkaufspreis des Artikels zu treffen. Die Landeshauptstadt Kiel trifft die endgültige Entscheidung über die Auswahl des jeweiligen Artikels.
Für folgende Artikel sind die ausgewiesenen Mindestmengen vorzuhalten:
Artikel Mindestmenge:
— Krawatten 2 000,
— Tücher 1 500,
— Plaketten 4 200,
— Lanyards 4 500,
— Pins 3 000.
Die Landeshauptstadt Kiel beansprucht folgende Werbeartikel als Gast- und Dankesgeschenke:
— 30 Caps,
— 1 600 Lanyards,
— 650 Krawatten,
— 450 Tücher,
— 800 Pins,
— 3 900 Plaketten.
Für diese Artikel sind der Landeshauptstadt Kiel lediglich die Produktionskosten in Rechnung zu stellen.
Hinsichtlich des Vertriebes sind folgende Regelungen beabsichtigt:
1. Der Vertrieb erfolgt über die/den Lizenznehmerin/Lizenznehmer. Zu den Veranstaltungstagen der Kieler Woche werden ihr/ihm optional zwei Flächen für Verkaufsstände (Größe ca. 2,5 x 2,0 m) in der Kieler Innenstadt und eine in Schilksee (Hafenvorfeld) zur Verfügung gestellt. Sollten darüber hinaus weitere Verkaufsstandflächen benötigt werden, ist darüber zu verhandeln,
2. Während des gesamten Verkaufszeitraumes soll der Vertrieb nach Möglichkeit auch über den Einzelhandel erfolgen,
3. Der bundesweite Vertrieb sowie weitere Vertriebswege wie beispielsweise das Internet sind gestattet,
Die Vorfinanzierung der Werbemittel erfolgt durch die/den Lizenznehmerin/Lizenznehmer.
Die jährliche Gebühr für den Erwerb der Lizenz beträgt mindestens 30 000 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist bis spätestens 15. August des jeweiligen Veranstaltungsjahres an die Landeshauptstadt Kiel zu überweisen, sofern keine längere Fristen vom Kieler-Woche-Büro vorgegeben werden.
Weiterhin übernimmt die/der Lizenznehmerin/Lizenznehmer die Kosten für:
— Lagerung,
— Vertrieb,
— Fracht,
— Den Betrieb und die Einrichtung (inkl. Bereitstellung sowie auf- und Abbau) der 3 Verkaufsstände.
Die/Der Lizenznehmerin/Lizenznehmer überlässt der Landeshauptstadt Kiel in jedem Veranstaltungsjahr von jedem Produkt kostenfrei 2 Belegexemplare. Auch die/der aktuelle und die/der zukünftige Grafikerin/Grafiker erhalten jeweils 2 Exemplare pro Werbemittel.
Vertragsbeziehungen beim Verkauf der Artikel entstehen nur zwischen den Käuferinnen/Käufern und der/dem Lizenznehmerin/Lizenznehmer, die/der die Landeshauptstadt Kiel insoweit von Ansprüchen seiner Vertragspartnerinnen/Vertragspartner freistellt.
Die Landeshauptstadt Kiel behält sich bei vertragswidrigem Verhalten ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-17.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2011-05-17
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Auftragsbekanntmachung
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