Dienstleistungskonzession - Öffentlicher Tankstellenbereich und Nebenbetriebe am JadeWeserPort

JadeWeserPort Logistics Zone GmbH & Co. KG

Der JadeWeserPort in Wilhelmshaven wird nach seiner voraussichtlichen Inbetriebnahme im August 2012 der einzige tideunabhängige Container-Tiefwasserhafen an der Deutschen Küste sein. Neben dem Containerterminal für die größten Containerschiffe der Welt soll auf einer Fläche von max. 160 ha (Gewerbefläche Logistics Zone) das trimodale Güterverkehrszentrum (GVZ) JadeWeserPort entstehen. Hier werden einzigartig in Nordeuropa direkt an der Grenze des Containerterminals max. 145 ha neu errichtetes Industriegelände für hafennahe Dienstleistungen und Logistikunternehmen bereitgestellt (160 ha Gesamtfläche abzgl. Infrastrukturflächen). Diese Flächen werden durch einen Umschlagterminal für den Kombinierten Ladungsverkehr (KV) und die unmittelbar an der Logistics Zone endende BAB 29 an das europäische Verkehrsnetz angebunden sein.
Der Konzessionsgeber ist Grundstückseigentümer der Gesamtflächen JadeWeserPort. Im Haupteinfahrtsbereich zum JadeWeserPort hat der Konzessionsgeber ein Grundstück von bis zu 1,57 ha für die Ansiedlung einer öffentlichen Tankstelle für PKW und LKW mit Nebenbetrieben reserviert, das im Erbbaurecht vergeben werden soll.
Der Konzessionsinhaber wird verpflichtet, die folgenden Betriebskomponenten zwingend zu errichten und zu betreiben:
1. Öffentliche Tankstelle mit Shop- und Servicebereich für den Kundenkreis PKW- und LKW-Fahrer, Mautstellenterminal sowie Sanitäranlagen (insbesondere WC-Anlagen, Duschen), nachfolgend zusammenfassend „Hauptkomponente“. Der Konzessionsgeber weist darauf hin, dass der Shop- und Servicebereich auch von Schiffsbesatzungen genutzt werden soll. Die öffentliche Tankstelle hat einen Tankkartenabdeckungsgrad für LKW von mind. 50 % aufzuweisen. Der Konzessionsnehmer hat geeignete Nachweise vorzulegen. Weitere Angaben hierzu sind in den bei dem Konzessionsgeber abzufordernden Unterlagen enthalten. Die öffentliche Tankstelle soll zudem alle gängigen sowie auch alternative Kraftstoffe, wie beispielsweise Strom und ggf. zukünftig Wasserstoff anbieten.
2. Gastronomiebereich.
Weitere Betriebsbereiche (z.B. räumlich separate öffentliche „Kartentankstelle", d.h. mit ausschließlicher Tankkartenabrechnung, LKW- und/oder PKW-Waschstraße, etc.) können mit vorheriger Zustimmung des Konzessionsgebers ebenfalls errichtet und betrieben werden, soweit hierzu die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen (Baurecht, Gewerberecht, etc.) erfüllt werden. Soweit eine zusätzliche Kartentankstelle mit korrespondierender Laufzeit zur öffentlichen Tankstelle betrieben werden soll, kann der Nachweis des Mindest-Tankkartenabdeckungsgrades mithilfe beider Tankstellenbereiche erfüllt werden.
Gegebenenfalls wird der Konzessionsgeber auch die Errichtung und den Betrieb einer oder mehrerer Spielhallen („Entertainmentcenter“) erlauben, soweit hierzu nach öffentlichem Recht entsprechende Lizenzen in max. einem Gebäude erteilt werden. Jegliche Angebote des Erotikbereichs sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Zustimmung zu einzelnen Nebenbetrieben besteht nicht.
Für den Betrieb der öffentlichen (Haupt-)Tankstelle sowie für die fakultativ zu errichtenden Betriebe öffentliche Kartentankstelle, LKW/PKW-Waschstraße und Entertainmentcenter ist die Vereinbarung von zeitlich befristetem Konkurrenzschutz für die im Eigentum des Konzessionsgebers stehenden Flächen des JadeWeserPort verhandelbar. Für die übrigen Bereiche ist Konkurrenzschutz ausgeschlossen.
Weitere Einzelheiten zum Verfahren ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen und sind Gegenstand des Strukturierten Bieterverfahrens.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-26.

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Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-09-26 Auftragsbekanntmachung