Der JadeWeserPort in Wilhelmshaven wird nach seiner voraussichtlichen Inbetriebnahme im August 2012 der einzige tideunabhängige Container-Tiefwasserhafen an der Deutschen Küste sein. Neben dem Containerterminal für die größten Containerschiffe der Welt soll auf einer Fläche von max. 160 ha (Gewerbefläche Logistics Zone) das trimodale Güterverkehrszentrum (GVZ) JadeWeserPort entstehen. Hier werden einzigartig in Nordeuropa direkt an der Grenze des Containerterminals max. 145 ha neu errichtetes Industriegelände für hafennahe Dienstleistungen und Logistikunternehmen bereitgestellt (160 ha Gesamtfläche abzgl. Infrastrukturflächen). Diese Flächen werden durch einen Umschlagterminal für den Kombinierten Ladungsverkehr (KV) und die unmittelbar an der Logistics Zone endende BAB 29 an das europäische Verkehrsnetz angebunden sein. Der Konzessionsgeber ist Grundstückseigentümer der Gesamtflächen JadeWeserPort. Im Haupteinfahrtsbereich zum JadeWeserPort hat der Konzessionsgeber ein Grundstück von bis zu 1,57 ha für die Ansiedlung einer öffentlichen Tankstelle für PKW und LKW mit Nebenbetrieben reserviert, das im Erbbaurecht vergeben werden soll. Der Konzessionsinhaber wird verpflichtet, die folgenden Betriebskomponenten zwingend zu errichten und zu betreiben: 1. Öffentliche Tankstelle mit Shop- und Servicebereich für den Kundenkreis PKW- und LKW-Fahrer, Mautstellenterminal sowie Sanitäranlagen (insbesondere WC-Anlagen, Duschen), nachfolgend zusammenfassend „Hauptkomponente“. Der Konzessionsgeber weist darauf hin, dass der Shop- und Servicebereich auch von Schiffsbesatzungen genutzt werden soll. Die öffentliche Tankstelle hat einen Tankkartenabdeckungsgrad für LKW von mind. 50 % aufzuweisen. Der Konzessionsnehmer hat geeignete Nachweise vorzulegen. Weitere Angaben hierzu sind in den bei dem Konzessionsgeber abzufordernden Unterlagen enthalten. Die öffentliche Tankstelle soll zudem alle gängigen sowie auch alternative Kraftstoffe, wie beispielsweise Strom und ggf. zukünftig Wasserstoff anbieten. 2. Gastronomiebereich. Weitere Betriebsbereiche (z.B. räumlich separate öffentliche „Kartentankstelle", d.h. mit ausschließlicher Tankkartenabrechnung, LKW- und/oder PKW-Waschstraße, etc.) können mit vorheriger Zustimmung des Konzessionsgebers ebenfalls errichtet und betrieben werden, soweit hierzu die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen (Baurecht, Gewerberecht, etc.) erfüllt werden. Soweit eine zusätzliche Kartentankstelle mit korrespondierender Laufzeit zur öffentlichen Tankstelle betrieben werden soll, kann der Nachweis des Mindest-Tankkartenabdeckungsgrades mithilfe beider Tankstellenbereiche erfüllt werden. Gegebenenfalls wird der Konzessionsgeber auch die Errichtung und den Betrieb einer oder mehrerer Spielhallen („Entertainmentcenter“) erlauben, soweit hierzu nach öffentlichem Recht entsprechende Lizenzen in max. einem Gebäude erteilt werden. Jegliche Angebote des Erotikbereichs sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Zustimmung zu einzelnen Nebenbetrieben besteht nicht. Für den Betrieb der öffentlichen (Haupt-)Tankstelle sowie für die fakultativ zu errichtenden Betriebe öffentliche Kartentankstelle, LKW/PKW-Waschstraße und Entertainmentcenter ist die Vereinbarung von zeitlich befristetem Konkurrenzschutz für die im Eigentum des Konzessionsgebers stehenden Flächen des JadeWeserPort verhandelbar. Für die übrigen Bereiche ist Konkurrenzschutz ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten zum Verfahren ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen und sind Gegenstand des Strukturierten Bieterverfahrens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-26.
Auftragsbekanntmachung (2011-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betankung von Fahrzeugen
Menge oder Umfang:
Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession an einen Konzessionsnehmer zum Bau und Betrieb einer öffentlichen Tankstelle mit Nebenbetrieben als Kompaktanlage auf einem in dem Eigentum des Konzessionsgebers stehenden Grundstück als Erbbaurecht ("Erbbaugrundstück"). Die Dienstleistungskonzession/der Erbbaurechtsvertrag wird eine Laufzeit von mind. 15, max. 40 Jahren haben und kann auf Antrag des Konzessionsnehmers mit Zustimmung des Konzessionsgebers einmal um max. 35 weitere Jahre verlängert werden.Der Konzessionsnehmer baut und betreibt die Tankstelle und Nebenbetriebe (zusammen: „Betriebe“) in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der öffentlich-rechtlichen Festlegungen (Planfeststellungsbeschluss, Bebauungsplan, etc.).Der Konzessionsnehmer bestimmt im Rahmen der Vorgaben des Erbbaurechtsvertrages und der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie das Waren- und Dienstleistungsangebot der Betriebe. Die Betriebe sollen spätestens bis Ende des Jahres 2012 in Betrieb genommen werden.
Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession an einen Konzessionsnehmer zum Bau und Betrieb einer öffentlichen Tankstelle mit Nebenbetrieben als Kompaktanlage auf einem in dem Eigentum des Konzessionsgebers stehenden Grundstück als Erbbaurecht ("Erbbaugrundstück"). Die Dienstleistungskonzession/der Erbbaurechtsvertrag wird eine Laufzeit von mind. 15, max. 40 Jahren haben und kann auf Antrag des Konzessionsnehmers mit Zustimmung des Konzessionsgebers einmal um max. 35 weitere Jahre verlängert werden.Der Konzessionsnehmer baut und betreibt die Tankstelle und Nebenbetriebe (zusammen: „Betriebe“) in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der öffentlich-rechtlichen Festlegungen (Planfeststellungsbeschluss, Bebauungsplan, etc.).Der Konzessionsnehmer bestimmt im Rahmen der Vorgaben des Erbbaurechtsvertrages und der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie das Waren- und Dienstleistungsangebot der Betriebe. Die Betriebe sollen spätestens bis Ende des Jahres 2012 in Betrieb genommen werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betankung von Fahrzeugen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: JadeWeserPort Logistics Zone GmbH & Co. KG
Postanschrift: Kutterstraße 3
Postleitzahl: 26386
Postort: Wilhelmshaven
Kontakt
Internetadresse: http://www.jwplz.de🌏
E-Mail: vergabetank@jadeweserport.de📧
Telefon: +49 44214098042📞
Fax: +49 44214098088 📠
1. Der Konzessionsgeber wird zur Vergabe der Dienstleistungskonzession ein Strukturiertes Bieterverfahren mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. VOL/A durchführen;
2. Zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb müssen die Interessenten bei dem Konzessionsgeber ein Teilnahmewettbewerb-Informationsmemorandum (TW-Infomemo) mit weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zu dem Ablauf des Strukturierten Bieterverfahrens und den örtlichen Gegebenheiten anfordern. Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben - soweit möglich - in vorgegebenen Bewerberformularen zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei dem Konzessionsgeber einzureichen sind;
3. Das TW-Infomemo samt Anlagen kann telefonisch, schriftlich oder per Telefax spätestens bis zum Freitag, den 14.10.2011, 10:00 Uhr angefordert werden.
Der Konzessionsgeber wird allerdings ausschließlich solche Rückfragen zu dem Teilnahmewettbewerb sowie zu dem Inhalt der Bekanntmachung und des TW-Infomemo beantworten, wenn diese schriftlich oder per Telefax bis zum 17.10.2011, 10:00 Uhr bei dem Konzessionsgeber eingegangen sind.
4. Das Strukturierte Bieterverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Der Teilnahmeantrag mitsamt der weiteren geforderten Angaben und Unterlagen ist in schriftlicher Form oder per Telefax bei dem Konzessionsgeber einzureichen. Elektronische Abgabe ist nicht zugelassen. Die Frist für den Eingang des Antrags auf Teilnahme am Teilnahmewettbewerb endet am Dienstag, 25.10.2011 um 10:00 Uhr;
5. Der Konzessionsgeber wird Bewerber/Bieter mit Fristsetzung auffordern, unvollständige oder ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge oder Angebote zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen;
6. Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Konzessionsgeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen;
7. Für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb und dem strukturierten Bieterverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.
8. Vorliegend wird eine Dienstleistungskonzession vergeben. Es besteht daher kein Anspruch auf die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
Das Verfahren wird in Anlehnung an die VOL/A durchgeführt, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Einhaltung der Vorgaben der VOL/A besteht. Selbst wenn im Verfahren oder in dieser Bekanntmachung Begriffe wie "Auftrag, Teilnahmeantrag" etc. genannt werden, wird der Charakter des Verfahrens zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession hierdurch nicht geändert.
1. Der Konzessionsgeber wird zur Vergabe der Dienstleistungskonzession ein Strukturiertes Bieterverfahren mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. VOL/A durchführen;
2. Zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb müssen die Interessenten bei dem Konzessionsgeber ein Teilnahmewettbewerb-Informationsmemorandum (TW-Infomemo) mit weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zu dem Ablauf des Strukturierten Bieterverfahrens und den örtlichen Gegebenheiten anfordern. Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben - soweit möglich - in vorgegebenen Bewerberformularen zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei dem Konzessionsgeber einzureichen sind;
3. Das TW-Infomemo samt Anlagen kann telefonisch, schriftlich oder per Telefax spätestens bis zum Freitag, den 14.10.2011, 10:00 Uhr angefordert werden.
Der Konzessionsgeber wird allerdings ausschließlich solche Rückfragen zu dem Teilnahmewettbewerb sowie zu dem Inhalt der Bekanntmachung und des TW-Infomemo beantworten, wenn diese schriftlich oder per Telefax bis zum 17.10.2011, 10:00 Uhr bei dem Konzessionsgeber eingegangen sind.
4. Das Strukturierte Bieterverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Der Teilnahmeantrag mitsamt der weiteren geforderten Angaben und Unterlagen ist in schriftlicher Form oder per Telefax bei dem Konzessionsgeber einzureichen. Elektronische Abgabe ist nicht zugelassen. Die Frist für den Eingang des Antrags auf Teilnahme am Teilnahmewettbewerb endet am Dienstag, 25.10.2011 um 10:00 Uhr;
5. Der Konzessionsgeber wird Bewerber/Bieter mit Fristsetzung auffordern, unvollständige oder ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge oder Angebote zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen;
6. Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Konzessionsgeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen;
7. Für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb und dem strukturierten Bieterverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.
8. Vorliegend wird eine Dienstleistungskonzession vergeben. Es besteht daher kein Anspruch auf die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
Das Verfahren wird in Anlehnung an die VOL/A durchgeführt, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Einhaltung der Vorgaben der VOL/A besteht. Selbst wenn im Verfahren oder in dieser Bekanntmachung Begriffe wie "Auftrag, Teilnahmeantrag" etc. genannt werden, wird der Charakter des Verfahrens zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession hierdurch nicht geändert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der JadeWeserPort in Wilhelmshaven wird nach seiner voraussichtlichen Inbetriebnahme im August 2012 der einzige tideunabhängige Container-Tiefwasserhafen an der Deutschen Küste sein. Neben dem Containerterminal für die größten Containerschiffe der Welt soll auf einer Fläche von max. 160 ha (Gewerbefläche Logistics Zone) das trimodale Güterverkehrszentrum (GVZ) JadeWeserPort entstehen. Hier werden einzigartig in Nordeuropa direkt an der Grenze des Containerterminals max. 145 ha neu errichtetes Industriegelände für hafennahe Dienstleistungen und Logistikunternehmen bereitgestellt (160 ha Gesamtfläche abzgl. Infrastrukturflächen). Diese Flächen werden durch einen Umschlagterminal für den Kombinierten Ladungsverkehr (KV) und die unmittelbar an der Logistics Zone endende BAB 29 an das europäische Verkehrsnetz angebunden sein.
Der JadeWeserPort in Wilhelmshaven wird nach seiner voraussichtlichen Inbetriebnahme im August 2012 der einzige tideunabhängige Container-Tiefwasserhafen an der Deutschen Küste sein. Neben dem Containerterminal für die größten Containerschiffe der Welt soll auf einer Fläche von max. 160 ha (Gewerbefläche Logistics Zone) das trimodale Güterverkehrszentrum (GVZ) JadeWeserPort entstehen. Hier werden einzigartig in Nordeuropa direkt an der Grenze des Containerterminals max. 145 ha neu errichtetes Industriegelände für hafennahe Dienstleistungen und Logistikunternehmen bereitgestellt (160 ha Gesamtfläche abzgl. Infrastrukturflächen). Diese Flächen werden durch einen Umschlagterminal für den Kombinierten Ladungsverkehr (KV) und die unmittelbar an der Logistics Zone endende BAB 29 an das europäische Verkehrsnetz angebunden sein.
Der Konzessionsgeber ist Grundstückseigentümer der Gesamtflächen JadeWeserPort. Im Haupteinfahrtsbereich zum JadeWeserPort hat der Konzessionsgeber ein Grundstück von bis zu 1,57 ha für die Ansiedlung einer öffentlichen Tankstelle für PKW und LKW mit Nebenbetrieben reserviert, das im Erbbaurecht vergeben werden soll.
Der Konzessionsgeber ist Grundstückseigentümer der Gesamtflächen JadeWeserPort. Im Haupteinfahrtsbereich zum JadeWeserPort hat der Konzessionsgeber ein Grundstück von bis zu 1,57 ha für die Ansiedlung einer öffentlichen Tankstelle für PKW und LKW mit Nebenbetrieben reserviert, das im Erbbaurecht vergeben werden soll.
Der Konzessionsinhaber wird verpflichtet, die folgenden Betriebskomponenten zwingend zu errichten und zu betreiben:
1. Öffentliche Tankstelle mit Shop- und Servicebereich für den Kundenkreis PKW- und LKW-Fahrer, Mautstellenterminal sowie Sanitäranlagen (insbesondere WC-Anlagen, Duschen), nachfolgend zusammenfassend „Hauptkomponente“. Der Konzessionsgeber weist darauf hin, dass der Shop- und Servicebereich auch von Schiffsbesatzungen genutzt werden soll. Die öffentliche Tankstelle hat einen Tankkartenabdeckungsgrad für LKW von mind. 50 % aufzuweisen. Der Konzessionsnehmer hat geeignete Nachweise vorzulegen. Weitere Angaben hierzu sind in den bei dem Konzessionsgeber abzufordernden Unterlagen enthalten. Die öffentliche Tankstelle soll zudem alle gängigen sowie auch alternative Kraftstoffe, wie beispielsweise Strom und ggf. zukünftig Wasserstoff anbieten.
1. Öffentliche Tankstelle mit Shop- und Servicebereich für den Kundenkreis PKW- und LKW-Fahrer, Mautstellenterminal sowie Sanitäranlagen (insbesondere WC-Anlagen, Duschen), nachfolgend zusammenfassend „Hauptkomponente“. Der Konzessionsgeber weist darauf hin, dass der Shop- und Servicebereich auch von Schiffsbesatzungen genutzt werden soll. Die öffentliche Tankstelle hat einen Tankkartenabdeckungsgrad für LKW von mind. 50 % aufzuweisen. Der Konzessionsnehmer hat geeignete Nachweise vorzulegen. Weitere Angaben hierzu sind in den bei dem Konzessionsgeber abzufordernden Unterlagen enthalten. Die öffentliche Tankstelle soll zudem alle gängigen sowie auch alternative Kraftstoffe, wie beispielsweise Strom und ggf. zukünftig Wasserstoff anbieten.
2. Gastronomiebereich.
Weitere Betriebsbereiche (z.B. räumlich separate öffentliche „Kartentankstelle", d.h. mit ausschließlicher Tankkartenabrechnung, LKW- und/oder PKW-Waschstraße, etc.) können mit vorheriger Zustimmung des Konzessionsgebers ebenfalls errichtet und betrieben werden, soweit hierzu die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen (Baurecht, Gewerberecht, etc.) erfüllt werden. Soweit eine zusätzliche Kartentankstelle mit korrespondierender Laufzeit zur öffentlichen Tankstelle betrieben werden soll, kann der Nachweis des Mindest-Tankkartenabdeckungsgrades mithilfe beider Tankstellenbereiche erfüllt werden.
Weitere Betriebsbereiche (z.B. räumlich separate öffentliche „Kartentankstelle", d.h. mit ausschließlicher Tankkartenabrechnung, LKW- und/oder PKW-Waschstraße, etc.) können mit vorheriger Zustimmung des Konzessionsgebers ebenfalls errichtet und betrieben werden, soweit hierzu die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen (Baurecht, Gewerberecht, etc.) erfüllt werden. Soweit eine zusätzliche Kartentankstelle mit korrespondierender Laufzeit zur öffentlichen Tankstelle betrieben werden soll, kann der Nachweis des Mindest-Tankkartenabdeckungsgrades mithilfe beider Tankstellenbereiche erfüllt werden.
Gegebenenfalls wird der Konzessionsgeber auch die Errichtung und den Betrieb einer oder mehrerer Spielhallen („Entertainmentcenter“) erlauben, soweit hierzu nach öffentlichem Recht entsprechende Lizenzen in max. einem Gebäude erteilt werden. Jegliche Angebote des Erotikbereichs sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Zustimmung zu einzelnen Nebenbetrieben besteht nicht.
Gegebenenfalls wird der Konzessionsgeber auch die Errichtung und den Betrieb einer oder mehrerer Spielhallen („Entertainmentcenter“) erlauben, soweit hierzu nach öffentlichem Recht entsprechende Lizenzen in max. einem Gebäude erteilt werden. Jegliche Angebote des Erotikbereichs sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Zustimmung zu einzelnen Nebenbetrieben besteht nicht.
Für den Betrieb der öffentlichen (Haupt-)Tankstelle sowie für die fakultativ zu errichtenden Betriebe öffentliche Kartentankstelle, LKW/PKW-Waschstraße und Entertainmentcenter ist die Vereinbarung von zeitlich befristetem Konkurrenzschutz für die im Eigentum des Konzessionsgebers stehenden Flächen des JadeWeserPort verhandelbar. Für die übrigen Bereiche ist Konkurrenzschutz ausgeschlossen.
Für den Betrieb der öffentlichen (Haupt-)Tankstelle sowie für die fakultativ zu errichtenden Betriebe öffentliche Kartentankstelle, LKW/PKW-Waschstraße und Entertainmentcenter ist die Vereinbarung von zeitlich befristetem Konkurrenzschutz für die im Eigentum des Konzessionsgebers stehenden Flächen des JadeWeserPort verhandelbar. Für die übrigen Bereiche ist Konkurrenzschutz ausgeschlossen.
Weitere Einzelheiten zum Verfahren ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen und sind Gegenstand des Strukturierten Bieterverfahrens.
Menge oder Umfang:
Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession an einen Konzessionsnehmer zum Bau und Betrieb einer öffentlichen Tankstelle mit Nebenbetrieben als Kompaktanlage auf einem in dem Eigentum des Konzessionsgebers stehenden Grundstück als Erbbaurecht ("Erbbaugrundstück"). Die Dienstleistungskonzession/der Erbbaurechtsvertrag wird eine Laufzeit von mind. 15, max. 40 Jahren haben und kann auf Antrag des Konzessionsnehmers mit Zustimmung des Konzessionsgebers einmal um max. 35 weitere Jahre verlängert werden.
Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession an einen Konzessionsnehmer zum Bau und Betrieb einer öffentlichen Tankstelle mit Nebenbetrieben als Kompaktanlage auf einem in dem Eigentum des Konzessionsgebers stehenden Grundstück als Erbbaurecht ("Erbbaugrundstück"). Die Dienstleistungskonzession/der Erbbaurechtsvertrag wird eine Laufzeit von mind. 15, max. 40 Jahren haben und kann auf Antrag des Konzessionsnehmers mit Zustimmung des Konzessionsgebers einmal um max. 35 weitere Jahre verlängert werden.
Der Konzessionsnehmer baut und betreibt die Tankstelle und Nebenbetriebe (zusammen: „Betriebe“) in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der öffentlich-rechtlichen Festlegungen (Planfeststellungsbeschluss, Bebauungsplan, etc.).
Der Konzessionsnehmer bestimmt im Rahmen der Vorgaben des Erbbaurechtsvertrages und der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie das Waren- und Dienstleistungsangebot der Betriebe. Die Betriebe sollen spätestens bis Ende des Jahres 2012 in Betrieb genommen werden.
Der Konzessionsnehmer bestimmt im Rahmen der Vorgaben des Erbbaurechtsvertrages und der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie das Waren- und Dienstleistungsangebot der Betriebe. Die Betriebe sollen spätestens bis Ende des Jahres 2012 in Betrieb genommen werden.
Beschreibung der Optionen:
Der Konzessionsgeber behält sich vor, eine weitere Fläche von bis zu ca. 4 400 m² in die Dienstleistungskonzession mit einzubinden, wenn der Konzessionsnehmer entsprechenden zusätzlichen Flächenbedarf zur Errichtung einer in sich abgeschlossenen Betriebskomponente haben sollte ("Optionsfläche"). Die Errichtung der Hauptkomponente (vgl. II.1.5) 3. Absatz) und/oder des fakultativen Entertainmentcenter ist auf dieser Optionsfläche jedoch ausgeschlossen.
Der Konzessionsgeber behält sich vor, eine weitere Fläche von bis zu ca. 4 400 m² in die Dienstleistungskonzession mit einzubinden, wenn der Konzessionsnehmer entsprechenden zusätzlichen Flächenbedarf zur Errichtung einer in sich abgeschlossenen Betriebskomponente haben sollte ("Optionsfläche"). Die Errichtung der Hauptkomponente (vgl. II.1.5) 3. Absatz) und/oder des fakultativen Entertainmentcenter ist auf dieser Optionsfläche jedoch ausgeschlossen.
Diese Optionsfläche ist räumlich von der Fläche, auf der zwingend die Hauptkomponente zu errichten ist, durch eine Erschließungsstraße getrennt.
Die weiteren Randbedingungen hierzu sind Gegenstand des Strukturierten Bieterverfahrens.
Referenznummer: 147-11 Strukturiertes Bieterverfahren
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wilhelmshaven, JadeWeserPort.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bewerbergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
a) Eigenerklärung des Bewerbers, dass:
— über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— er wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 2 500,00 EUR belegt worden ist,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat oder abgeben wird,
— über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für das jeweilige Unternehmen sowie seine geschäftsführenden natürlichen Personen.
Auf gesondertes Verlangen des Konzessionsgebers sind einzureichen:
b) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bewerbers;
c) aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 3 Monate sein).
Soweit einzelne Betriebskomponenten von Nachunternehmern errichtet und betrieben werden sollen, behält sich der Konzessionsgeber vor, die vorstehenden Unterlagen auch bezüglich des Nachunternehmers abzuverlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bewerbergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache.
Beizufügen. Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
a) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
b) Angabe der Umsätze in den letzten 3 Geschäftsjahren, soweit diese Leistungen betreffen, die mit dem zu vergebenden Betrieb der Hauptkomponente vergleichbar sind.
c) Angabe der Umsätze in den letzten 3 Geschäftsjahren, soweit diese Leistungen betreffen, die mit dem zu vergebenden Gastronomiebetrieb vergleichbar sind.
Auf gesondertes Verlangen des Konzessionsgebers sind einzureichen:
d) Nachweis für den angegebenen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, z.B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
e) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bewerbers für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; - soweit keine Offenlegung nach deutschem Rechtvorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
e) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bewerbers für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; - soweit keine Offenlegung nach deutschem Rechtvorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
f) Geeigneter Nachweis, dass der Bewerber die für das Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z.B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
f) Geeigneter Nachweis, dass der Bewerber die für das Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z.B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
g) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein), die mindestens die folgenden Informationen enthält:
— Art und Dauer der Geschäftsbeziehung,
— Auskunft über evtl. Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten,
— Einschätzung der finanziellen Verhältnisse (Bonität),
— Beurteilung der Kreditwürdigkeit,
— Empfehlungen zum Eingehen einer Geschäftsbeziehung.
h) Geplantes Finanzierungskonzept (2 - 3 Seiten) mit den wesentlichen Komponenten der Finanzierung.
Soweit einzelne Betriebskomponenten von Nachunternehmern errichtet und betrieben werden sollen, behält sich der Konzessionsgeber vor, die vorstehenden Unterlagen auch bezüglich des Nachunternehmers abzuverlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bewerbergemeinschaften wie folgt einzureichen: Je Bewerbergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben und Formalitäten mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bewerbergemeinschaften wie folgt einzureichen: Je Bewerbergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben und Formalitäten mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1. Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
a) Vorlage von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 8 Geschäftsjahren über die Ausführung von Leistungen die mit der zu vergebenden Leistung des Betriebs der Hauptkomponente vergleichbar sind. Nähere Angaben zur Vergleichbarkeit sind in dem bei dem Konzessionsgeber abzurufenden TW-Infomemo enthalten.
a) Vorlage von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 8 Geschäftsjahren über die Ausführung von Leistungen die mit der zu vergebenden Leistung des Betriebs der Hauptkomponente vergleichbar sind. Nähere Angaben zur Vergleichbarkeit sind in dem bei dem Konzessionsgeber abzurufenden TW-Infomemo enthalten.
b) Vorlage von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 8 Geschäftsjahren über die Ausführung
Von Leistungen im Tätigkeitsbereich Gastronomiebetrieb, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Nähere Angaben zur Vergleichbarkeit sind in dem bei dem Konzessionsgeber abzurufenden TW-Infomemo enthalten.
c) Verpflichtungserklärung der Drittunternehmen soweit sich ein Unternehmen hinsichtlich seiner eigenen Eignung auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit von Drittunternehmen beruft oder insbesondere auch auf deren Referenzen zurückgreift;
Auf gesondertes Verlangen des Konzessionsgebers sind einzureichen:
d) detailliertes Betriebskonzept einschließlich Lageplänen und bildhafter Darstellungen
e) Referenzen bezüglich der von dem Bewerber in seinem Betriebskonzept benannten fakultativen Betriebsbereiche. Soweit diese Betriebskomponenten von Nachunternehmern errichtet und betrieben werden sollen, hat der Bewerber die entsprechenden Referenzen des Nachunternehmers einzureichen.
e) Referenzen bezüglich der von dem Bewerber in seinem Betriebskonzept benannten fakultativen Betriebsbereiche. Soweit diese Betriebskomponenten von Nachunternehmern errichtet und betrieben werden sollen, hat der Bewerber die entsprechenden Referenzen des Nachunternehmers einzureichen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Konzessionsgeber behält sich die Forderung von Sicherheiten/Kautionen während des Ablaufs des Strukturierten Bieterverfahrens vor.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gem. Ausschreibungsunterlagen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Der Konzessionsgeber behält sich vor, die Anzahl der Teilnehmer am Strukturierten Bieterverfahren auf 3 Teilnehmer zu begrenzen. Sollte der Konzessionsgeber die Anzahl der Teilnehmer am Strukturierten Bieterverfahren auf 3 begrenzen wollen, werden unter den geeigneten Bewerbern die Bewerber, die zur Teilnahme an dem Strukturierten Bieterverfahren aufgefordert werden, anhand der in dem TW-Infomemo genannten, auf die eingereichten Referenzen bezogenen Kriterien mittels einer Bewertungsmatrix ausgewählt. Bewertet werden der Umfang und die Aussagekraft der Referenzunterlagen, die Aktualität und die Vergleichbarkeit der Referenzen. Nähere Einzelheiten hierzu enthält das bei dem Konzessionsgeber erhältlichen TW-Infomemo. Der Konzessionsgeber behält sich die schrittweise Verringerung der Teilnehmer während des Strukturierten Bieterverfahrens vor.
Der Konzessionsgeber behält sich vor, die Anzahl der Teilnehmer am Strukturierten Bieterverfahren auf 3 Teilnehmer zu begrenzen. Sollte der Konzessionsgeber die Anzahl der Teilnehmer am Strukturierten Bieterverfahren auf 3 begrenzen wollen, werden unter den geeigneten Bewerbern die Bewerber, die zur Teilnahme an dem Strukturierten Bieterverfahren aufgefordert werden, anhand der in dem TW-Infomemo genannten, auf die eingereichten Referenzen bezogenen Kriterien mittels einer Bewertungsmatrix ausgewählt. Bewertet werden der Umfang und die Aussagekraft der Referenzunterlagen, die Aktualität und die Vergleichbarkeit der Referenzen. Nähere Einzelheiten hierzu enthält das bei dem Konzessionsgeber erhältlichen TW-Infomemo. Der Konzessionsgeber behält sich die schrittweise Verringerung der Teilnehmer während des Strukturierten Bieterverfahrens vor.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Volker Weiß
1. Der Konzessionsgeber wird zur Vergabe der Dienstleistungskonzession ein Strukturiertes Bieterverfahren mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. VOL/A durchführen;
2. Zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb müssen die Interessenten bei dem Konzessionsgeber ein Teilnahmewettbewerb-Informationsmemorandum (TW-Infomemo) mit weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zu dem Ablauf des Strukturierten Bieterverfahrens und den örtlichen Gegebenheiten anfordern. Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben - soweit möglich - in vorgegebenen Bewerberformularen zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei dem Konzessionsgeber einzureichen sind;
2. Zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb müssen die Interessenten bei dem Konzessionsgeber ein Teilnahmewettbewerb-Informationsmemorandum (TW-Infomemo) mit weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zu dem Ablauf des Strukturierten Bieterverfahrens und den örtlichen Gegebenheiten anfordern. Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben - soweit möglich - in vorgegebenen Bewerberformularen zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei dem Konzessionsgeber einzureichen sind;
3. Das TW-Infomemo samt Anlagen kann telefonisch, schriftlich oder per Telefax spätestens bis zum Freitag, den 14.10.2011, 10:00 Uhr angefordert werden.
Der Konzessionsgeber wird allerdings ausschließlich solche Rückfragen zu dem Teilnahmewettbewerb sowie zu dem Inhalt der Bekanntmachung und des TW-Infomemo beantworten, wenn diese schriftlich oder per Telefax bis zum 17.10.2011, 10:00 Uhr bei dem Konzessionsgeber eingegangen sind.
Der Konzessionsgeber wird allerdings ausschließlich solche Rückfragen zu dem Teilnahmewettbewerb sowie zu dem Inhalt der Bekanntmachung und des TW-Infomemo beantworten, wenn diese schriftlich oder per Telefax bis zum 17.10.2011, 10:00 Uhr bei dem Konzessionsgeber eingegangen sind.
4. Das Strukturierte Bieterverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Der Teilnahmeantrag mitsamt der weiteren geforderten Angaben und Unterlagen ist in schriftlicher Form oder per Telefax bei dem Konzessionsgeber einzureichen. Elektronische Abgabe ist nicht zugelassen. Die Frist für den Eingang des Antrags auf Teilnahme am Teilnahmewettbewerb endet am Dienstag, 25.10.2011 um 10:00 Uhr;
4. Das Strukturierte Bieterverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Der Teilnahmeantrag mitsamt der weiteren geforderten Angaben und Unterlagen ist in schriftlicher Form oder per Telefax bei dem Konzessionsgeber einzureichen. Elektronische Abgabe ist nicht zugelassen. Die Frist für den Eingang des Antrags auf Teilnahme am Teilnahmewettbewerb endet am Dienstag, 25.10.2011 um 10:00 Uhr;
5. Der Konzessionsgeber wird Bewerber/Bieter mit Fristsetzung auffordern, unvollständige oder ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge oder Angebote zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen;
6. Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Konzessionsgeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen;
6. Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Konzessionsgeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen;
7. Für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb und dem strukturierten Bieterverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.
8. Vorliegend wird eine Dienstleistungskonzession vergeben. Es besteht daher kein Anspruch auf die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
Das Verfahren wird in Anlehnung an die VOL/A durchgeführt, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Einhaltung der Vorgaben der VOL/A besteht. Selbst wenn im Verfahren oder in dieser Bekanntmachung Begriffe wie "Auftrag, Teilnahmeantrag" etc. genannt werden, wird der Charakter des Verfahrens zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession hierdurch nicht geändert.
Das Verfahren wird in Anlehnung an die VOL/A durchgeführt, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Einhaltung der Vorgaben der VOL/A besteht. Selbst wenn im Verfahren oder in dieser Bekanntmachung Begriffe wie "Auftrag, Teilnahmeantrag" etc. genannt werden, wird der Charakter des Verfahrens zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession hierdurch nicht geändert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorliegend wird eine Dienstleistungskonzession vergeben. Es besteht daher kein Anspruch auf die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer.