Dienstleistungskonzession zur Übertragung der Pflicht zur Tierkörperbeseitigung
Der Kreis Borken als zuständige Behörde für die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten beabsichtigt im Wege einer Dienstleistungskonzession die „Pflicht zur Abholung, Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung oder Beseitigung von tierischen Nebenprodukten“ auf einen Dritten zu übertragen.
Hierzu führt der Kreis Borken ein wettbewerbliches Verfahren als transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren außerhalb des EG- bzw. Kartellvergaberechts der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.3.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleis-tungsaufträge (VKR), der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.3.2004 zur Koordinierung der Zuschlagerteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (SKR) sowie der Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.12.2007 zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der Sektorenverordnung (SektVO) und der Vergabe- und Vertragsordnungen insbesondere der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOLEG).
Teil A - Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A-EG), sowie außerhalb eines formellen Verfahrens nach dem Haushaltsrecht durch.
Im wettbewerblichen Verfahren werden Transparenz, Gleichbehandlung und Unparteilichkeit gewährleistet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-14.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2011-07-14
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Auftragsbekanntmachung
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