Dienstleistungsvertrag "Reinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen" im Stadtgebiet Pforzheim

Stadt Pforzheim

Reinigung und Sauberhaltung von Wegen, Plätzen, Verkehrsüberwegen, Stadtmöblierungen und Unterführungen im Stadtkreis Pforzheim sowie der fachgerechte Transport des Abfalls zu bereitgestellten Mulden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-08-31 Auftragsbekanntmachung
2011-11-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Menge oder Umfang:
— Unterhaltsreinigung in 8 Reinigungsbezirken: Pro Bezirk mit 1 Mitarbeiter und 1 Fahrzeug 36 Arbeitsstunden / Woche (Mo. - Sa.),— Innenstadtreinigung an Samstagen, Sonn, - und Feiertagen:: 8 Arbeitsstunden/Einsatz. Erfahrungsgemäß sind hierfür 4 Mitarbeiter ca. 2 Stunden beschäftigt.Parkflächenreinigung in der Innenstadt: 5-mal wöchentlich (Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag, Sonntag, Feiertags) mit 2 Personen, ca. 50 Arbeitsstunden /Woche. Die Reinigung ist vom 1. April bis zum 1. November zu leisten.— Sonderreinigung auf Stundenbasis: Die Stundenlohnarbeiten werden nach Bedarf beauftragt. Die benötigte Arbeitsleistung kann bis zu 1000 Arbeitsstunden pro Jahr betragen und ist auch an Sonn- und Feiertagen zu erbringen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl: 75175
Postort: Pforzheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.pforzheim.de 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@stadt-pforzheim.de 📧
Telefon: +49 723139-3849 📞
Fax: +49 723139-2846 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2011-10-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 168-277390
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Rückfragen zur Ausschreibung können schriftlich, per Post, Fax oder E-Mail bis zum 30.9.2011 (Eingang) an die Stadt Pforzheim Personal- und Organisationsamt, Zentrale Vergabestelle, Marktplatz 1, 75175 Pforzheim; Fax:+49 7231392846, E-Mail: ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de gestellt werden. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich zugesandten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Diese Ausschreibung wird auch über das elektronische Vergabeinformations-System subreportELViS abgewickelt. Die Vergabeunterlagen sind ab dem Tag dieser Bekanntmachung kostenlos unterwww.subreport.de/ E13152941abrufbar. Bei Teilnahme an der Elektronischen Vergabe über subreport können die Angebote (vollständig ausgefüllt undmit allen geforderten Unterlagen) auch elektronisch abgegeben werden. Bitte registrieren Sie sich dafür unterhttps://www.subreport-elvis.de/elvis/secure/anmeldung. Subreport unterstützt Sie gerne bei der Beschaffung der dafür notwendigen digitalen Signatur. ErsteInfromationen erhalten Sie unter www.subreport.de/evergabe-voraussetzungen oder direkt bei subreport: Tel.:+49 22198578-33, Fax: +49 22198578-66.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Reinigung und Sauberhaltung von Wegen, Plätzen, Verkehrsüberwegen, Stadtmöblierungen und Unterführungen im Stadtkreis Pforzheim sowie der fachgerechte Transport des Abfalls zu bereitgestellten Mulden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung in vier Bezirken im Stadtgebiet Pforzheim
Kurze Beschreibung:
— Aufnehmen von Grobverschmutzungen,— Handreinigung entlang der beparkten Bordsteinkante,— Entfernen von Aufwuchs, Laub, Unrat entlang der Bordsteinkante,— Säubern von Glascontainerstandorten,— Reinigung von Bushaltestellen und Verkehrsinseln,— Reinigung von Müllbehältern,— Entfernen von unerlaubten Müllablagerungen,— Leerung von Batteriebehältern,— Säuberung des Verkehrsbegleitgrüns.
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— Aufnehmen von Grobverschmutzungen,
— Handreinigung entlang der beparkten Bordsteinkante,
— Entfernen von Aufwuchs, Laub, Unrat entlang der Bordsteinkante,
— Säubern von Glascontainerstandorten,
— Reinigung von Bushaltestellen und Verkehrsinseln,
— Reinigung von Müllbehältern,
— Entfernen von unerlaubten Müllablagerungen,
— Leerung von Batteriebehältern,
— Säuberung des Verkehrsbegleitgrüns.
Menge oder Umfang: Die Leistung wird nach den geleisteten Arbeitsstunden vergütet. Die jeweiligen Reinigungen sind Montag - Samstag von 7:00-13:00 Uhr durchzuführen. Der wöchentliche Zeitaufwand beträgt pro Bezirk für einen Mitarbeiter mit einem Fahrzeug ca. 36 Arbeitsstunden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung in drei Bezirken und Reinigung von Unterführungen und Bezirk "Bahnhof"
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung in drei Bezirken:— Aufnehmen von Grobverschmutzungen,— Handreinigung entlang der beparkten Bordsteinkante,— Entfernen von Aufwuchs, Laub, Unrat entlang der Bordsteinkante,— Säubern von Glascontainerstandorten,— Reinigung von Bushaltestellen und Verkehrsinseln,— Reinigung von Müllbehältern,— Entfernung von unerlaubten Müllablagerungen,— Leerung von Batteriebehältern,— Säuberung des Verkehrsbegleitgrüns.Reinigung von Unterführungen und Bezirk "Bahnhof":— Aufnehmen von Grobverschmutzungen,— Ausfegen der Bushaltestellen,— Ausfegen von Ecken,— Entfernen von jeglichen Exkrementen,— Entfernen von Aufwuchs, Laub,— Reinigung der Wegweiser,— Reinigung der Abfallbehälter,— Säubern der Handläufe und Bänke,— Entfernen von Graffiti und Aufklebern.
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Unterhaltsreinigung in drei Bezirken:
— Entfernung von unerlaubten Müllablagerungen,
Reinigung von Unterführungen und Bezirk "Bahnhof":
— Ausfegen der Bushaltestellen,
— Ausfegen von Ecken,
— Entfernen von jeglichen Exkrementen,
— Entfernen von Aufwuchs, Laub,
— Reinigung der Wegweiser,
— Reinigung der Abfallbehälter,
— Säubern der Handläufe und Bänke,
— Entfernen von Graffiti und Aufklebern.
Menge oder Umfang: Unterhaltsreinigung in drei Bezirken:Die Leistung wird nach geleisteteten Arbeitsstunden vergütet. Die jeweiligen Reinigungen sind von Montag bis Samstag von 7:00-13:00 Uhr durchzuführen. Der wöchentliche Zeitaufwand beträgt pro Bezirk mit einem Mitarbeiter und einem Fahrzeug ca. 36 Arbeitsstunden.Reinigung von Unterführungen und Bezirk "Bahnhof":Die Reinigung ist täglich von Montag bis Sonntag von einem Mitarbeiter in ca. 6 Arbeitstunden zu leisten. Die Leistung wird nach geleisteten Arbeitsstunden vergütet. Der wöchentliche Zeitaufwand beträgt ca. 42 Arbeitsstunden.Die Reinigung der Unterführungen hat an Werktagen (incl. Samstag) von 6:00 bis 12:00 Uhr und an Sonntagvormittagen und Feiertagen in der Zeit zwischen 7:00 und 13:00 Uhr zu erfolgen.
Unterhaltsreinigung in drei Bezirken:
Die Leistung wird nach geleisteteten Arbeitsstunden vergütet. Die jeweiligen Reinigungen sind von Montag bis Samstag von 7:00-13:00 Uhr durchzuführen. Der wöchentliche Zeitaufwand beträgt pro Bezirk mit einem Mitarbeiter und einem Fahrzeug ca. 36 Arbeitsstunden.
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Reinigung von Unterführungen und Bezirk "Bahnhof":
Die Reinigung ist täglich von Montag bis Sonntag von einem Mitarbeiter in ca. 6 Arbeitstunden zu leisten. Die Leistung wird nach geleisteten Arbeitsstunden vergütet. Der wöchentliche Zeitaufwand beträgt ca. 42 Arbeitsstunden.
Die Reinigung der Unterführungen hat an Werktagen (incl. Samstag) von 6:00 bis 12:00 Uhr und an Sonntagvormittagen und Feiertagen in der Zeit zwischen 7:00 und 13:00 Uhr zu erfolgen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Innenstadtreinigung an Sonn- und Feiertagen, Reinigung der Grünananlagen (Parkflächenreinigung) und Sonderreinigung auf Stundenbasis
Kurze Beschreibung:
Innenstadtreinigung an Sonn- und Feiertagen:— Grobeverschmutzungen aufnehmen,— überfüllte Abfallbehälter leeren,— Entfernung von Exkrementen,— Säuberung der Pflanzmöblierung,— Säuberung der Grünanlagen.Parkflächenreinigung:— Aufnehmen von Grobverschmutzungen,— Entfernen von jeglichen Exkrementen,— Entfernen von einfachen Graffitis,— Leerung der Müllbehälter,— Reinigung der Müllbehälter,— Säuberung der Wegflächen,— Säuberung der Spielgeräte und Möblierung,— Entfernen des Grobschmutzes in den Brunnenanlagen und Wasserspielplatz.Sonderreinigung auf Stundenbasis:— Entfernen von stark anhaftenden Verunreinigungen auf Flächen (Farbverschmutzungen, Aufkleber),— Reinigung von Abfallbehältern und Aschenbecher,— Aufnehmen von Grobverschmutzungen und wilden Müllablagerungen,— Maschinelle Nassreinigung (z.B. Hochdruckreiniger etc.),— Wege, Flächen und Treppenanlagen abreinigen,— Säuberung von Freizeitflächen und Grillplätzen,— Farb-, Kaugummi und Exkrementenreinigung,— Reinigung von Beschilderungen,— Reinigung nach Veranstaltungen.
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Innenstadtreinigung an Sonn- und Feiertagen:
— Grobeverschmutzungen aufnehmen,
— überfüllte Abfallbehälter leeren,
— Entfernung von Exkrementen,
— Säuberung der Pflanzmöblierung,
— Säuberung der Grünanlagen.
Parkflächenreinigung:
— Entfernen von einfachen Graffitis,
— Leerung der Müllbehälter,
— Reinigung der Müllbehälter,
— Säuberung der Wegflächen,
— Säuberung der Spielgeräte und Möblierung,
— Entfernen des Grobschmutzes in den Brunnenanlagen und Wasserspielplatz.
Sonderreinigung auf Stundenbasis:
— Entfernen von stark anhaftenden Verunreinigungen auf Flächen (Farbverschmutzungen, Aufkleber),
— Reinigung von Abfallbehältern und Aschenbecher,
— Aufnehmen von Grobverschmutzungen und wilden Müllablagerungen,
— Maschinelle Nassreinigung (z.B. Hochdruckreiniger etc.),
— Wege, Flächen und Treppenanlagen abreinigen,
— Säuberung von Freizeitflächen und Grillplätzen,
— Farb-, Kaugummi und Exkrementenreinigung,
— Reinigung von Beschilderungen,
— Reinigung nach Veranstaltungen.
Menge oder Umfang: Innenstadtreinigung:Die Reinigung hat an Samstagnachmittagen und an Sonn- und Feiertagen, in der Zeit zwischen 16:00 und 18:00 Uhr zu erfolgen. Erfahrungsgemäß sind hierfür 4 Mitarbeiter 2 Stunden beschäftigt. Der Arbeitsaufwand beträgt ca. 8 Arbeitsstunden / Einsatz und wird nach geleisteten Arbeitsstunden vergütet.Parkflächenreinigung:Die Reinigung ist vom 1. April bis zum 1. Novemeber zu leisten. Sie ist 5-mal wöchentlich mit zwei Mitarbeitern durchzuführen. Die Reinigung hat Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag, Sonntag und Feiertags ab 6:00 Uhr, bis spätestens 12:00 Uhr zu erfolgen.Die Leistung wird nach geleisteten Arbeitsstunden vergütet. Der wöchentliche Zeitaufwand beträgt ca. 50 Arbeitsstunden.Sonderreigung auf Stundenbasis:Die Beauftragung kann von Montag bis Sonntag sowie an Feiertagen erfolgen. Die Stundenlohnarbeiten werden nach Bedarf beauftragt. Die benötigten Arbeitsleistung kann bis zu ca. 1 000 Arbeitsstunden pro Jahr betragen. Vergütet wird nach tatsächlichem Aufwand vergütet. Die Leistung ist innerhalb von 24 Stunden nach Auftragseingang oder nach Vereinbarung zu erbringen.
Innenstadtreinigung:
Die Reinigung hat an Samstagnachmittagen und an Sonn- und Feiertagen, in der Zeit zwischen 16:00 und 18:00 Uhr zu erfolgen. Erfahrungsgemäß sind hierfür 4 Mitarbeiter 2 Stunden beschäftigt. Der Arbeitsaufwand beträgt ca. 8 Arbeitsstunden / Einsatz und wird nach geleisteten Arbeitsstunden vergütet.
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Parkflächenreinigung:
Die Reinigung ist vom 1. April bis zum 1. Novemeber zu leisten. Sie ist 5-mal wöchentlich mit zwei Mitarbeitern durchzuführen. Die Reinigung hat Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag, Sonntag und Feiertags ab 6:00 Uhr, bis spätestens 12:00 Uhr zu erfolgen.
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Die Leistung wird nach geleisteten Arbeitsstunden vergütet. Der wöchentliche Zeitaufwand beträgt ca. 50 Arbeitsstunden.
Sonderreigung auf Stundenbasis:
Die Beauftragung kann von Montag bis Sonntag sowie an Feiertagen erfolgen. Die Stundenlohnarbeiten werden nach Bedarf beauftragt. Die benötigten Arbeitsleistung kann bis zu ca. 1 000 Arbeitsstunden pro Jahr betragen. Vergütet wird nach tatsächlichem Aufwand vergütet. Die Leistung ist innerhalb von 24 Stunden nach Auftragseingang oder nach Vereinbarung zu erbringen.
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— Unterhaltsreinigung in 8 Reinigungsbezirken: Pro Bezirk mit 1 Mitarbeiter und 1 Fahrzeug 36 Arbeitsstunden / Woche (Mo. - Sa.),
— Innenstadtreinigung an Samstagen, Sonn, - und Feiertagen:: 8 Arbeitsstunden/Einsatz. Erfahrungsgemäß sind hierfür 4 Mitarbeiter ca. 2 Stunden beschäftigt.
Parkflächenreinigung in der Innenstadt: 5-mal wöchentlich (Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag, Sonntag, Feiertags) mit 2 Personen, ca. 50 Arbeitsstunden /Woche. Die Reinigung ist vom 1. April bis zum 1. November zu leisten.
— Sonderreinigung auf Stundenbasis: Die Stundenlohnarbeiten werden nach Bedarf beauftragt. Die benötigte Arbeitsleistung kann bis zu 1000 Arbeitsstunden pro Jahr betragen und ist auch an Sonn- und Feiertagen zu erbringen.
Beschreibung der Optionen:
Zweimalige optionale Vertragsverlängerung um je ein weiteres Jahr, im beiderseitigen Einvernehmen bei gleichbleibenden Preisen und Vertragsbedingungen.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 12 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: TD 2011.08
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Pforzheim.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auf Verlangen sind die unter Nr. 12 der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen (Komm (D) BB) genannten Eignungsnachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auf Verlangen sind die unter Nr. 12 der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen (Komm (D) BB) genannten Eignungsnachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auf Verlangen sind die unter Nr. 12 der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen (Komm (D) BB) genannten Eignungsnachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
— bei Anforderung der Ausschreibungunterlagen in Papierform vorab per Verrechnungsscheck,
— bei Anforderung über das elektronische Vergabeinformations- System subreport ELViS kostenfrei.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-10-10 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pforzheim
Kontakt
Kontaktperson: Christina Jansen
Internetadresse: www.pforzheim.de 🌏
Name: E-Vergabe-Plattform subreport
Postanschrift: Buchforststraße 1-15
Postort: Köln
Postleitzahl: 51101
Telefon: +49 22198578-33 📞
Fax: +49 22198578-66 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2012-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: TD 2011.08
Zusätzliche Informationen
Rückfragen zur Ausschreibung können schriftlich, per Post, Fax oder E-Mail bis zum 30.9.2011 (Eingang) an die Stadt Pforzheim Personal- und Organisationsamt, Zentrale Vergabestelle, Marktplatz 1, 75175 Pforzheim; Fax:+49 7231392846, E-Mail: ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de gestellt werden.
Mehr anzeigen
Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich zugesandten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Diese Ausschreibung wird auch über das elektronische Vergabeinformations-System subreportELViS abgewickelt. Die Vergabeunterlagen sind ab dem Tag dieser Bekanntmachung kostenlos unterwww.subreport.de/ E13152941abrufbar.
Bei Teilnahme an der Elektronischen Vergabe über subreport können die Angebote (vollständig ausgefüllt undmit allen geforderten Unterlagen) auch elektronisch abgegeben werden. Bitte registrieren Sie sich dafür unterhttps://www.subreport-elvis.de/elvis/secure/anmeldung.
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Subreport unterstützt Sie gerne bei der Beschaffung der dafür notwendigen digitalen Signatur. ErsteInfromationen erhalten Sie unter www.subreport.de/evergabe-voraussetzungen oder direkt bei subreport: Tel.:+49 22198578-33, Fax: +49 22198578-66.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Postfach
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219260 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf die§§ 101b und 107 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 107 Abs. 3, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenübe rdem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2011/S 168-277390 (2011-08-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-11-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-11-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 222-360396
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 168-277390
ABl. S-Ausgabe: 222

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-11-11 📅
Name: Gebäudereinigung Karcher GmbH
Postanschrift: Blücherstraße 2
Postort: Pforzheim
Postleitzahl: 75177
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 101b und 107 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2011/S 222-360396 (2011-11-16)