Digitales Alarmierungsnetz Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt, für den Bereich Brand- und Katastrophenschutz sowie für den Rettungsdienst in seinem Zuständigkeitsbereich einen Systemlieferanten zu finden, der die vorhandene analoge Alarmierung gegen eine digitale Alarmierung austauscht, um künftig über eine flächendeckende Alarmierungsmöglichkeit für die nicht polizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) nach der Technischen Richtlinie "Geräte für die digitale Funkalarmierung" (TR BOS) zu verfügen.
Das Alarmierungsnetz soll auf den gemäß der BOS-Funkrichtlinie (Stand 7.9.2009) zugeteilten Frequenzen im 2m-Band betrieben werden. Ein entsprechender Rahmenvertrag über die Lieferung der Komponenten und die betriebsbereite Übergabe des Alarmierungsnetzes mit einer Laufzeit von 48 Monaten wird in diesem Vergabeverfahren ausgeschrieben. Das Land bzw. der jeweilige Bezugsberechtigte wird Eigentümer des Alarmierungsnetzes. Eine bloße Nutzungsüberlassung ohne Übertragung der Eigentümerstellung ist ausgeschlossen.
Das Land Rheinland-Pfalz wird im Rahmen dieser Ausschreibung als zentrale Beschaffungsstelle tätig, um eine einheitliche flächendeckende Technologie im gesamten Bundesland zu gewährleisten. Bezugsberechtigte (und damit zugleich Nutzungsberechtigte) aus dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag sind die Regionen des Landes Rheinland-Pfalz, die zuständigen Kommunen sowie die im Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz tätigen Hilfsorganisationen, der Rettungsdienst und dis Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Als Bezugsberechtigte für das Alarmierungsnetz kommen insbesondere die nach LBKG und Rett.DG zuständigen Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) und der Rettungsdienst in Betracht. Als Bezugsberechtigte für die Digitalen Melde-Empfänger (DME) und Digitalen Sirenenfern-Empfängern (DSE) kommen daneben auch die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden, ebenso die Hilfsorganisationen, der Rettungsdienst und das THW in Betracht.
Das Land Rheinland-Pfalz bzw. die Bezugberechtigten werden Eigentümer des Alarmierungsnetzes. Eine Zurverfügungsstellung der Nutzung des Netzes gegen Entgelt ohne Übertragung des Eigentums kommt nicht in Betracht.
Als erstes soll auf der Grundlage des ausgeschriebenen Rahmenvertrages die Region Landau mit der neuen Technik versorgt werden. Die weiteren Regionen (Regionen 2 bis 8) sollen danach ausgerüstet werden. Sie sollen auf Abruf durch den Auftraggeber entsprechend den Bedingungen des hier ausgeschriebenen Rahmenvertrags ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens bedient werden.
Das Land Rheinland-Pfalz wird den Bezugsberechtigten den Aufbau ihrer digitalen Alarmierungsnetze auf Basis des ausgeschriebenen Rahmenvertrags empfehlen und hierzu ggf. auch einen gewissen finanziellen Anreiz bieten. Es besteht jedoch keine Abrufverpflichtung und dementsprechend auch kein Anspruch des Auftragnehmers, dass ein Abruf durch die Bezugsberechtigten aus diesem Rahmenvertrag auch tatsächlich erfolgt. Eine Verpflichtung entsteht erst mit dem Einzelabruf von Bezugsberechtigten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-13.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2011-09-13
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Auftragsbekanntmachung
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