Digitales Alarmierungsnetz Rheinland-Pfalz

Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur

Das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt, für den Bereich Brand- und Katastrophenschutz sowie für den Rettungsdienst in seinem Zuständigkeitsbereich einen Systemlieferanten zu finden, der die vorhandene analoge Alarmierung gegen eine digitale Alarmierung austauscht, um künftig über eine flächendeckende Alarmierungsmöglichkeit für die nicht polizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) nach der Technischen Richtlinie "Geräte für die digitale Funkalarmierung" (TR BOS) zu verfügen.
Das Alarmierungsnetz soll auf den gemäß der BOS-Funkrichtlinie (Stand 7.9.2009) zugeteilten Frequenzen im 2m-Band betrieben werden. Ein entsprechender Rahmenvertrag über die Lieferung der Komponenten und die betriebsbereite Übergabe des Alarmierungsnetzes mit einer Laufzeit von 48 Monaten wird in diesem Vergabeverfahren ausgeschrieben. Das Land bzw. der jeweilige Bezugsberechtigte wird Eigentümer des Alarmierungsnetzes. Eine bloße Nutzungsüberlassung ohne Übertragung der Eigentümerstellung ist ausgeschlossen.
Das Land Rheinland-Pfalz wird im Rahmen dieser Ausschreibung als zentrale Beschaffungsstelle tätig, um eine einheitliche flächendeckende Technologie im gesamten Bundesland zu gewährleisten. Bezugsberechtigte (und damit zugleich Nutzungsberechtigte) aus dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag sind die Regionen des Landes Rheinland-Pfalz, die zuständigen Kommunen sowie die im Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz tätigen Hilfsorganisationen, der Rettungsdienst und dis Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Als Bezugsberechtigte für das Alarmierungsnetz kommen insbesondere die nach LBKG und Rett.DG zuständigen Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) und der Rettungsdienst in Betracht. Als Bezugsberechtigte für die Digitalen Melde-Empfänger (DME) und Digitalen Sirenenfern-Empfängern (DSE) kommen daneben auch die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden, ebenso die Hilfsorganisationen, der Rettungsdienst und das THW in Betracht.
Das Land Rheinland-Pfalz bzw. die Bezugberechtigten werden Eigentümer des Alarmierungsnetzes. Eine Zurverfügungsstellung der Nutzung des Netzes gegen Entgelt ohne Übertragung des Eigentums kommt nicht in Betracht.
Als erstes soll auf der Grundlage des ausgeschriebenen Rahmenvertrages die Region Landau mit der neuen Technik versorgt werden. Die weiteren Regionen (Regionen 2 bis 8) sollen danach ausgerüstet werden. Sie sollen auf Abruf durch den Auftraggeber entsprechend den Bedingungen des hier ausgeschriebenen Rahmenvertrags ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens bedient werden.
Das Land Rheinland-Pfalz wird den Bezugsberechtigten den Aufbau ihrer digitalen Alarmierungsnetze auf Basis des ausgeschriebenen Rahmenvertrags empfehlen und hierzu ggf. auch einen gewissen finanziellen Anreiz bieten. Es besteht jedoch keine Abrufverpflichtung und dementsprechend auch kein Anspruch des Auftragnehmers, dass ein Abruf durch die Bezugsberechtigten aus diesem Rahmenvertrag auch tatsächlich erfolgt. Eine Verpflichtung entsteht erst mit dem Einzelabruf von Bezugsberechtigten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-09-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-09-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Drahtloses Fernmeldesystem
Menge oder Umfang: 10 Mio.20 Mio.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drahtloses Fernmeldesystem 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Postanschrift: Schillerplatz 3-5
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Kontakt
E-Mail: rainer.karn@isim.rlp.de 📧
Telefon: +49 613116-3442 📞
Fax: +49 61311617-3442 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-09-13 📅
Einreichungsfrist: 2011-10-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-09-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 177-290484
ABl. S-Ausgabe: 177
Zusätzliche Informationen
1. Weitere als die in dieser Bekanntmachung aufgeführten Informationen sind im Rahmen dieses vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs bei den genannten Kontaktstellen nicht erhältlich. Für die Teilnahmeanträge werden keine vorgefertigten Unterlagen oder Formulare zur Verfügung gestellt. Falls sachdienliche Auskünfte erforderlich werden, sind entsprechnde Anfragen in Textform an Herrn Dieter Olowson (OFP GmbH) unter dem Betreff "Verhandlungsverfahren Rahmenvertrag Digitale Alarmierung Land Rheinland-Pfalz" zu richten. 2. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in deutscher Sprache in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk "Teilnahmeantrag für das Verhandlungsverfahren Rahmenvertrag Digitale Alarmierung Land Rheinland-Pfalz - nicht öffnen!" bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Land Rheinland-Pfalz) einzureichen. Zudem ist ein ungeheftetes Kopieexemplar des Teilnahmeantrages einzureichen. 3. Der Auftraggeber übernimmt keine Kosten, die für die Erstellung des Teilnahmeranträge entstehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt, für den Bereich Brand- und Katastrophenschutz sowie für den Rettungsdienst in seinem Zuständigkeitsbereich einen Systemlieferanten zu finden, der die vorhandene analoge Alarmierung gegen eine digitale Alarmierung austauscht, um künftig über eine flächendeckende Alarmierungsmöglichkeit für die nicht polizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) nach der Technischen Richtlinie "Geräte für die digitale Funkalarmierung" (TR BOS) zu verfügen.
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Das Alarmierungsnetz soll auf den gemäß der BOS-Funkrichtlinie (Stand 7.9.2009) zugeteilten Frequenzen im 2m-Band betrieben werden. Ein entsprechender Rahmenvertrag über die Lieferung der Komponenten und die betriebsbereite Übergabe des Alarmierungsnetzes mit einer Laufzeit von 48 Monaten wird in diesem Vergabeverfahren ausgeschrieben. Das Land bzw. der jeweilige Bezugsberechtigte wird Eigentümer des Alarmierungsnetzes. Eine bloße Nutzungsüberlassung ohne Übertragung der Eigentümerstellung ist ausgeschlossen.
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Das Land Rheinland-Pfalz wird im Rahmen dieser Ausschreibung als zentrale Beschaffungsstelle tätig, um eine einheitliche flächendeckende Technologie im gesamten Bundesland zu gewährleisten. Bezugsberechtigte (und damit zugleich Nutzungsberechtigte) aus dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag sind die Regionen des Landes Rheinland-Pfalz, die zuständigen Kommunen sowie die im Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz tätigen Hilfsorganisationen, der Rettungsdienst und dis Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Als Bezugsberechtigte für das Alarmierungsnetz kommen insbesondere die nach LBKG und Rett.DG zuständigen Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) und der Rettungsdienst in Betracht. Als Bezugsberechtigte für die Digitalen Melde-Empfänger (DME) und Digitalen Sirenenfern-Empfängern (DSE) kommen daneben auch die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden, ebenso die Hilfsorganisationen, der Rettungsdienst und das THW in Betracht.
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Das Land Rheinland-Pfalz bzw. die Bezugberechtigten werden Eigentümer des Alarmierungsnetzes. Eine Zurverfügungsstellung der Nutzung des Netzes gegen Entgelt ohne Übertragung des Eigentums kommt nicht in Betracht.
Als erstes soll auf der Grundlage des ausgeschriebenen Rahmenvertrages die Region Landau mit der neuen Technik versorgt werden. Die weiteren Regionen (Regionen 2 bis 8) sollen danach ausgerüstet werden. Sie sollen auf Abruf durch den Auftraggeber entsprechend den Bedingungen des hier ausgeschriebenen Rahmenvertrags ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens bedient werden.
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Das Land Rheinland-Pfalz wird den Bezugsberechtigten den Aufbau ihrer digitalen Alarmierungsnetze auf Basis des ausgeschriebenen Rahmenvertrags empfehlen und hierzu ggf. auch einen gewissen finanziellen Anreiz bieten. Es besteht jedoch keine Abrufverpflichtung und dementsprechend auch kein Anspruch des Auftragnehmers, dass ein Abruf durch die Bezugsberechtigten aus diesem Rahmenvertrag auch tatsächlich erfolgt. Eine Verpflichtung entsteht erst mit dem Einzelabruf von Bezugsberechtigten.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 10 Mio. 💰
20 Mio. 💰
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 30 339

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche unter den Ziffern III.2.1), III.2.2) und III.2.3) geforderten Angaben Erklärungen und Darlegungen (nachfolgend auch als "Eignungsnachweise" bezeichnet) sind mit dem Teilnahmeantrag spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist ordnungsgemäß bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
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Geforderte Erklärungen und Nachweise:
1. Eigenerklärung gemäß § 6 Abs. 6 EG VOL/A.
a.) dass kein Insolvenzverfahren und kein vergleichbares anderes gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Bieters beantragt oder eröffnet oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
b.) dass keine Liquidation des Betriebs des Bewerbers eingeleitet ist;
c.) dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung des Bewerbers vorliegt, die dessen Zuverlässigkeit in Frage stellt;
d.) dass der Bewerber die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
e.) dass der Bewerber im Teilnahmeantrag keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung aggegeben hat.
2. Eigenerklärung, dass die Geschäftsführer oder leitenden Mitarbeiter des Bewerbers in den letzten fünf Jahren nicht wegen einer der in § 6 Abs. 4 EG VOL/A aufgeführten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sind. Einem Verstoß gegen die dort genannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechnde Strafnormen anderer Staaten.
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3. Eigenerklärung, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht
— gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder,
— gemäß § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 ? belegt worden ist.
4. Unternehmensdarstellung (max. 5 Seiten) unter Nennung der Gesellschaftsform (ggf. Konzernzugehörigkeit), Standorte, Unternehmensstruktur, Ansprechpartner, Darstellung der Kernkompetenzen/Geschäftsfelder und des Leistungsportfolios.
5. Nachweis zum Qualitäts- und Projektmanagement durch Vorlage von Zertifizierungsnachweisen unter Angabe der zertifizierten Bereiche (wie z.B. ISO 9000) oder detaillierten Angaben zum Qualitäts- und Projektmanagement.
6. Der Bewerber hat anzugeben, für welche Leistungen er beabsichtigt, Unteraufträge zu erteilen. In diesenm Fall sind die entsprechenden Unternehmen zu benennen.
7. Vorlage eines aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Handelsregisterauszuges.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedstaats, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils nach Geschäftsjahr aufgeschlüsselt. Erklärung über den Umsatz der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils nach Geschäftsjahr, Hard- und Software Service und Dienstleistung aufgeschlüsselt, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber hat seine fachliche Eignung (Fachkompetenz) sowie die Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarere Leistungen bei der Umsetzung digitaler Alarmierungsnetze nachzuweisen durch:
1. Darstellung von mindestens drei Referenzen, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen in den vergangenen 36 Monaten seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgreich unter Einhaltung der Ausführungsfristen und des vorgegebenen Bugets realisiert und in Produktionsbetrieb genommen wurden, mit folgenden Angaben zum Referenzobjekt:
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a.) Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
b.) Projektgröße (Auftragswert der umgesetzten Alarmierungsnetze, Mitarbeitereinsatz etc.);
c.) Zeitraum der Leistungserbringung;
d.) Umgesetzte Lösung; Beschreibung der umgesetzen Referenzlösungen, insbesondere POCSAG, Verschlüsselung, Alarmierungszeiten und eingesetzte Funkmeldeempfänger;
e.) ggf. Angabe, ob Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden.
2. Angabe der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, die in dem Geschäftsbereich tätig sind, der für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen vorgesehen ist.
3. Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen einschließlich Deutschsprachigkeit der Mitarbeiter, die im Projekt eingesetzt werden sollen, mit Angaben über Kenntnisse sowie einschlägige Projekterfahrungen (möglichst in Projekten gezogen auf den Ausschreibungsgegenstand). Erwartet werden mindestens 3 Mitarbeiter. Es sind Mitarbeiterprofile vorzulegen, sowie eine Erklärung, dass die Mitarbeiter für die zeit der Leistungserbringung im gebotenen Umfang zur Verfügung stehen werden.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme für Personenschäden je Schadensereignis von jeweils mindestens 1 000 000,00 EUR.
Nachweis einer IT-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Vermögensschäden versichert, die durch diesen Auftrag hervorgerufen werden können, mindestens mit Deckungssummen von 1 000 000,00 EUR pro Versicherungsjahr.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bewerber-/Bietergemeineschaft erklärt ist,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— in der alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder - auch im Vergabeverfahren - rechtsverbindlich vertritt und,
— dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertragslicher und außervertraglicher Verpflichtungen alas Gesamtschuldner haften.
Die Bildung oder Änderung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Frist zur Erreichung der Teil zur Einreichung der Teilnahmeanträge ist nicht zulässig. Unzulässig ist, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter anzubieten. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt. Ein solches Angebotsverhalten wird vom Auftraggeber grundsätzlich als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede gewertet und führt gemäß § 19 Abs. 3 Buchstabe f VOL/A zum Ausschluss beider Angebote, es sei denn, die beteiligten Unternehmen weisen mit dem Teilnahmeantrag nach, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung nicht besteht.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
a.) Die allgemeine Fähigkeit des Bewerbers zur Ausführung eines Projektes dieser Größenordnung im Hinblick auf die technischen, wirtschaftlichen und personellen Ressourcen;
b.) die Erfahrung und Fachkenntnis des Bewerbers, die auf der Grundlage der in Ziffer III.2.2) und III.2.3) genannten Nachweise, insbesonder der Referenze, bewertet werden.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung 5
H. Karn
Name: OFP GmbH
Postanschrift: Scharnhorstplatz 4
Postort: Northeim
Postleitzahl: 37154
Kontaktperson: H. Olowson
Telefon: +49 555190837-11 📞
E-Mail: olowson@ofp-consult.de 📧
Fax: +49 555190837-19 📠
URL für weitere Informationen: www.ofp-consult.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 30 339
Zusätzliche Informationen
1. Weitere als die in dieser Bekanntmachung aufgeführten Informationen sind im Rahmen dieses vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs bei den genannten Kontaktstellen nicht erhältlich. Für die Teilnahmeanträge werden keine vorgefertigten Unterlagen oder Formulare zur Verfügung gestellt. Falls sachdienliche Auskünfte erforderlich werden, sind entsprechnde Anfragen in Textform an Herrn Dieter Olowson (OFP GmbH) unter dem Betreff "Verhandlungsverfahren Rahmenvertrag Digitale Alarmierung Land Rheinland-Pfalz" zu richten.
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2. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in deutscher Sprache in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk "Teilnahmeantrag für das Verhandlungsverfahren Rahmenvertrag Digitale Alarmierung Land Rheinland-Pfalz - nicht öffnen!" bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Land Rheinland-Pfalz) einzureichen. Zudem ist ein ungeheftetes Kopieexemplar des Teilnahmeantrages einzureichen.
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3. Der Auftraggeber übernimmt keine Kosten, die für die Erstellung des Teilnahmeranträge entstehen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 97 ff. GWB. Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass nach 3 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Einreichung der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zudem wird auf die Frist für die Stellung eines Nachprüfungsantrags gemäß § 101b Abs. 2 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2011/S 177-290484 (2011-09-13)