Druck von Autobahn- und Rastplatzplakaten

VWV Verkehrssicherheits-, Werbe- und Vertriebs-GmbH

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) haben bisher in der Regel zweimal jährlich an den deutschen Autobahnen Verkehrssicherheitswerbung plakatiert. Bundesweit werden dabei an ca. 320 Autobahnstandorten Großplakate (Maße: 3 790 mm x 2 540 mm) aufgestellt sowie an ca. 500 Standorten Rastplatzplakate (Maße: 1 500 mm x 2 000 mm) plakatiert.
Die Logistikleistungen im Rahmen der Plakataktionen werden zukünftig - an Stelle des DVR - durch die VWV durchgeführt. Lediglich das Eigentum an den Aufstellvorrichtungen und den jeweiligen Plakaten wird weiter beim DVR liegen. Im Hinblick auf das vorliegende Vergabeverfahren ist die VWV jedoch der alleinige Auftraggeber. Die VWV wird damit auch alleiniger Vertragspartner des zukünftigen Auftragnehmers.
Die VWV beabsichtigt, den Auftrag über die Produktion und Lieferung von Plakaten mit Verkehrssicherheitswerbung für die deutschen Autobahnen und Rastplätze zu vergeben. Der Auftrag wird in Form eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von vier Jahren vergeben. Der Einzelauftrag über die Produktion und Lieferung der Plakate für die jeweilige Plakataktion setzt daher eine entsprechende Bestellung der VWV voraus. Eine Pflicht zu Bestellungen besteht - wegen der Abhängigkeit von einer Bewilligung der Finanzmittel - nicht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-08-26 Auftragsbekanntmachung
2011-12-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Druckereidienste
Menge oder Umfang:
Der Auftragnehmer hat im wesentlichen - pro Plakataktion des Auftraggebers - die folgenden Leistungen zu erbringen:— Druck und Transportverpackung von ca. 350 Autobahnplakaten,— Druck und Transportverpackung von ca. 500 Rastplatzplakaten sowie,— Druck und Versand von ca. 120 18/1-Plakaten.Die Plakataktionen des Auftraggebers finden in der Regel zweimal jährlich statt. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer.— einmal jährlich - zusammen mit den Plakaten einer Plakataktion - 17.000 Spanngummis (in Packungen á 50 Stück) bereit zu stellen sowie,— während der gesamten Vertragslaufzeit einzelne Spanngummis an einen Dienstleister der VWV zu versenden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Druckereidienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Auguststraße 29
Postleitzahl: 53229
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.dvr.de 🌏
E-Mail: autobahnplakate@vwv-bonn.de 📧
Telefon: +49 2284002980 📞
Fax: +49 22840029816 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-08-26 📅
Einreichungsfrist: 2011-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 166-274402
ABl. S-Ausgabe: 166

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) haben bisher in der Regel zweimal jährlich an den deutschen Autobahnen Verkehrssicherheitswerbung plakatiert. Bundesweit werden dabei an ca. 320 Autobahnstandorten Großplakate (Maße: 3 790 mm x 2 540 mm) aufgestellt sowie an ca. 500 Standorten Rastplatzplakate (Maße: 1 500 mm x 2 000 mm) plakatiert.
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Die Logistikleistungen im Rahmen der Plakataktionen werden zukünftig - an Stelle des DVR - durch die VWV durchgeführt. Lediglich das Eigentum an den Aufstellvorrichtungen und den jeweiligen Plakaten wird weiter beim DVR liegen. Im Hinblick auf das vorliegende Vergabeverfahren ist die VWV jedoch der alleinige Auftraggeber. Die VWV wird damit auch alleiniger Vertragspartner des zukünftigen Auftragnehmers.
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Die VWV beabsichtigt, den Auftrag über die Produktion und Lieferung von Plakaten mit Verkehrssicherheitswerbung für die deutschen Autobahnen und Rastplätze zu vergeben. Der Auftrag wird in Form eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von vier Jahren vergeben. Der Einzelauftrag über die Produktion und Lieferung der Plakate für die jeweilige Plakataktion setzt daher eine entsprechende Bestellung der VWV voraus. Eine Pflicht zu Bestellungen besteht - wegen der Abhängigkeit von einer Bewilligung der Finanzmittel - nicht.
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Menge oder Umfang:
Der Auftragnehmer hat im wesentlichen - pro Plakataktion des Auftraggebers - die folgenden Leistungen zu erbringen:
— Druck und Transportverpackung von ca. 350 Autobahnplakaten,
— Druck und Transportverpackung von ca. 500 Rastplatzplakaten sowie,
— Druck und Versand von ca. 120 18/1-Plakaten.
Die Plakataktionen des Auftraggebers finden in der Regel zweimal jährlich statt. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer.
— einmal jährlich - zusammen mit den Plakaten einer Plakataktion - 17.000 Spanngummis (in Packungen á 50 Stück) bereit zu stellen sowie,
— während der gesamten Vertragslaufzeit einzelne Spanngummis an einen Dienstleister der VWV zu versenden.
Dauer: 48 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung der Bieter, dass.
— über ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— sie keine nachweislich schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 6 Abs. 4 Buchst. a) bis g) VOL/A-EG genannten Strafnormen oder entsprechender Strafnormen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist,
— sie ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben,
— sie im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft sind die Nachweise der Ziffern III.2.1 - 3 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Mindestanforderung an die technische Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.2.3 muss nur von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden.
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Soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen beruft, sind die Nachweise der Ziffern III.2.1 - 3 auch von diesen Unternehmen zu erbringen. Darüber hinaus ist mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens auch jeweils zur Verfügung stehen.
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Sämtliche Erklärungen und Nachweise, die in Ziffer III.2.1 - 3 benannt sind, sind mit dem Angebot vorzulegen. Sollten mit einem Angebot Nachweise oder Erklärungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sein, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Erklärungen und Nachweise unter Fristsetzung vor (§ 19 Abs. 2 VOL/A-EG).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung der Bieter - jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre - über.
— den Gesamtumsatz des Unternehmens,
— den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart „Druck von Plakaten“.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen unter Angabe des jeweiligen Auftragsvolumens, der Leistungszeit, der Art der Leistung sowie des jeweiligen Auftraggebers (unter Benennung eines Ansprechpartners).
Mindeststandards:
Mindestens eine Leistung (Referenzprojekt) muss mit den hier abgefragten Leistungen vergleichbar sein. Die Vergleichbarkeit muss sich dabei auf alle hier ausgeschriebenen Herstellungsarten beziehen. Dies gilt insbesondere für:
— Druck von einteiligen Plakaten auf PVC-Folie im Format B x H 3 790 mm x 2 540 mm, 4/0-farbig, witterungs- und lichtbeständig, Brandschutz-Zertifikat B1, frei von Cadmium oder sonstigen Schwermetallen und toxischen Belastungen, Festigkeit = 48kN/m in Kettrichtung, umlaufend gesäumt und geöst,
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— Druck von Plakaten im Format 1 500 x 2 000 mm in 2er-Teilung auf SK-Hochleistungsfolie weiß B1, 4/0-farbig,
— Druck von Plakaten im 18/1-Format (B x H 3 560 mm x 2 520 mm) in 4er-Teilung auf Selbstklebefolie weiß ablösbar, 4/0-farbig, 1 Jahr Haltbarkeit für Außenanwendung, Laminat matt, auf Hartfaserplatten aufkaschiert, Kanten umklebt.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit einem Mitglied als bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-10-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: VWV Verkehrssicherheits-, Werbe- und Vertriebs-GmbH
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Der Auftrag wird im Namen anderer öffentlicher Auftraggeber vergeben
Kontakt
Kontaktperson: VWV Verkehrssicherheits-, Werbe- und Vertriebs-GmbH
Frau Klotz und Frau Krasniqi

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 166-274402 (2011-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-12-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://http://www.dvr.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 234-378317
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 166-274402
ABl. S-Ausgabe: 234

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-11-18 📅
Name: Kürten & Lechner GmbH
Postanschrift: Ernst-Reuter-Straße 3
Postort: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2011/S 234-378317 (2011-12-01)