Gegenstand der Ausschreibung ist die technische Betriebsführung des Geothermiekraftwerkes mit einer 4,1 MW (el) Kalina-Anlage in Unterhaching einschließlich deren Förderungs- und Fortleitungskomponenten sowie des Fernwärmenetzes mit einer Anschlussleistung von 46,5 MW (th), des zugehörigen Redundanzheizwerkes mit 2x23 MW (th) Gas-/Heizölkesseln sowie des Grundstückes und Gebäudes (insbes. Aufgaben des Facilitymanagements) über einen Zeitraum von 5 Jahren. Zur technischen Betriebsführung gehören. Insbesondere alle Aufgabenstellungen des Anlagenbetriebes, des technischen Controllings, der Instandhaltung, des (Ent-)Störungsmanagements, des technischen Berichts- und Meldewesens, der Entsorgung sowie der Abwicklung von Versicherungs- und Gewährleistungsfällen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-12.
Auftragsbekanntmachung (2011-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb von einem Elektrizitätswerk
Menge oder Umfang:
Vgl. Abschnitt II 1.5) "Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens".
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betrieb von einem Elektrizitätswerk📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Geothermie Unterhaching GmbH & Co KG
Postanschrift: Bahnhofsweg 8
Postleitzahl: 82008
Postort: Unterhaching
Kontakt
Internetadresse: http://www.geothermie-unterhaching.de🌏
Telefon: +49 896659826-12📞
Zu Abschnitt III.2) "Teilnahmebedingungen": Für den Teilnahmewettbewerb sind die geforderten Eigenerklärungen von den Bewerbern selbst ordnungsgemäß zu erstellen und beim Auftraggeber schriftlich sowie fristgerecht einzureichen; im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist kein elektronischer Zugang zu Informationen möglich. Nach Auswertung der eingereichten Teilnahmeanträge erfolgt ein elektronischer Zugang zu Informationen, d.h. die Vergabeunterlagen werden durch den Auftraggeber auf dem Vergabeportal www.roedl-vergabe.de für die ausgewählten Bewerber zum Herunterladen bereitgestellt.
Zu Abschnitt IV.1) "Verfahrensart": Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführt. Die unter Abschnitt III.2.1) Ziffer (1.) und Abschnitt III.2.2) Ziffer (2.) und Ziffer (3.) aufgeführten Teilnahmekriterien sind als Ausschlusskriterien formuliert, d.h. deren Nichterfüllung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Das im Abschnitt III.2.3) Ziffer (4.) aufgeführte Teilnahmekriterium wird - soweit die in Abschnitt III.2.3) Ziffer (4.) genannte Mindestanforderung erfüllt ist; andernfalls erfolgt der Ausschluss - hinsichtlich der ihm zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Unvollständige, fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen können nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
Zu Abschnitt III.2) "Teilnahmebedingungen": Für den Teilnahmewettbewerb sind die geforderten Eigenerklärungen von den Bewerbern selbst ordnungsgemäß zu erstellen und beim Auftraggeber schriftlich sowie fristgerecht einzureichen; im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist kein elektronischer Zugang zu Informationen möglich. Nach Auswertung der eingereichten Teilnahmeanträge erfolgt ein elektronischer Zugang zu Informationen, d.h. die Vergabeunterlagen werden durch den Auftraggeber auf dem Vergabeportal www.roedl-vergabe.de für die ausgewählten Bewerber zum Herunterladen bereitgestellt.
Zu Abschnitt IV.1) "Verfahrensart": Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführt. Die unter Abschnitt III.2.1) Ziffer (1.) und Abschnitt III.2.2) Ziffer (2.) und Ziffer (3.) aufgeführten Teilnahmekriterien sind als Ausschlusskriterien formuliert, d.h. deren Nichterfüllung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Das im Abschnitt III.2.3) Ziffer (4.) aufgeführte Teilnahmekriterium wird - soweit die in Abschnitt III.2.3) Ziffer (4.) genannte Mindestanforderung erfüllt ist; andernfalls erfolgt der Ausschluss - hinsichtlich der ihm zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Unvollständige, fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen können nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die technische Betriebsführung des Geothermiekraftwerkes mit einer 4,1 MW (el) Kalina-Anlage in Unterhaching einschließlich deren Förderungs- und Fortleitungskomponenten sowie des Fernwärmenetzes mit einer Anschlussleistung von 46,5 MW (th), des zugehörigen Redundanzheizwerkes mit 2x23 MW (th) Gas-/Heizölkesseln sowie des Grundstückes und Gebäudes (insbes. Aufgaben des Facilitymanagements) über einen Zeitraum von 5 Jahren. Zur technischen Betriebsführung gehören.
Gegenstand der Ausschreibung ist die technische Betriebsführung des Geothermiekraftwerkes mit einer 4,1 MW (el) Kalina-Anlage in Unterhaching einschließlich deren Förderungs- und Fortleitungskomponenten sowie des Fernwärmenetzes mit einer Anschlussleistung von 46,5 MW (th), des zugehörigen Redundanzheizwerkes mit 2x23 MW (th) Gas-/Heizölkesseln sowie des Grundstückes und Gebäudes (insbes. Aufgaben des Facilitymanagements) über einen Zeitraum von 5 Jahren. Zur technischen Betriebsführung gehören.
Insbesondere alle Aufgabenstellungen des Anlagenbetriebes, des technischen Controllings, der Instandhaltung, des (Ent-)Störungsmanagements, des technischen Berichts- und Meldewesens, der Entsorgung sowie der Abwicklung von Versicherungs- und Gewährleistungsfällen.
Insbesondere alle Aufgabenstellungen des Anlagenbetriebes, des technischen Controllings, der Instandhaltung, des (Ent-)Störungsmanagements, des technischen Berichts- und Meldewesens, der Entsorgung sowie der Abwicklung von Versicherungs- und Gewährleistungsfällen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Unterhaching.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1.) Eigenerklärung mit einer Darstellung des Unternehmens, insbesondere hinsichtlich der Gesellschafts-/Eigentümerstruktur sowie eine Kurzbeschreibung des Konzerns, sofern das Unternehmen konzernzugehörig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(2.) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
(3.) Eigenerklärung darüber, dass über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder die Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(4.) Eigenerklärung durch Nennung von höchstens zehn Referenzen, gegliedert nach: (4.1) Name des Auftraggebers, (4.2) Ort der erbrachten Leistung, (4.3) Ansprechpartner mit Telefonnummer, (4.4) Art der Anlage, untergliedert nach (4.4.1) Kalina-oder ORC-Anlage mit einer Leistung von mehr als 500 kWel, (4.4.1.1) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens drei Jahren und mehr [12 Punkte], (4.4.1.2) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens fünf Jahren und mehr [14 Punkte], oder (4.4.1.3) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens zehn Jahren und mehr [16 Punkte], (4.4.2.) Kraftwerke (fossile Brennstoffe oder Biomasse) mit mehr als 10 MWel, (4.4.2.1) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens drei Jahren und mehr [8 Punkte], (4.4.2.2) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens fünf Jahren und mehr [10 Punkte], oder (4.4.2.3) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens zehn Jahren und mehr [12 Punkte], (4.4.3) Dampfkessel (fossile Brennstoffe oder Biomasse) mit mehr als 15 MWth, (4.4.3.1) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens drei Jahren und mehr [6 Punkte], (4.4.3.2) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens fünf Jahren und mehr [8 Punkte], oder (4.4.3.3) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens zehn Jahren und mehr [10 Punkte], (4.4.4.) Kälteanlage mit über 5 MWth Kälteleistung, (4.4.4.1) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens drei Jahren und mehr [6 Punkte], (4.4.4.2) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens fünf Jahren und mehr [8 Punkte], oder (4.4.4.3) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens zehn Jahren und mehr [10 Punkte], (4.4.5) Geothermie-Tiefbohrungen mit entsprechender Peripherie und einer Wärmeleistung von über 10 MW, (4.4.5.1) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens drei Jahren und mehr [10 Punkte], (4.4.5.2) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens fünf Jahren und mehr [12 Punkte], oder (4.4.5.3) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens zehn Jahren und mehr [14 Punkte], (4.4.6) Heizwerk (fossile Brennstoffe oder Biomasse) mit mehr als 25 MWth, (4.4.6.1) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens drei Jahren und mehr [6 Punkte], (4.4.6.2) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens fünf Jahren und mehr [8 Punkte], sowie (4.4.6.3) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens zehn Jahren und mehr [10 Punkte], (4.4.7) Fernwärmenetz mit einer Wärmeleistung von über 30 MW, (4.4.7.1) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens drei Jahren und mehr [10 Punkte], (4.4.7.2) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens fünf Jahren und mehr [12 Punkte], oder (4.4.7.3) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens zehn Jahren und mehr [14 Punkte].
(4.) Eigenerklärung durch Nennung von höchstens zehn Referenzen, gegliedert nach: (4.1) Name des Auftraggebers, (4.2) Ort der erbrachten Leistung, (4.3) Ansprechpartner mit Telefonnummer, (4.4) Art der Anlage, untergliedert nach (4.4.1) Kalina-oder ORC-Anlage mit einer Leistung von mehr als 500 kWel, (4.4.1.1) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens drei Jahren und mehr [12 Punkte], (4.4.1.2) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens fünf Jahren und mehr [14 Punkte], oder (4.4.1.3) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens zehn Jahren und mehr [16 Punkte], (4.4.2.) Kraftwerke (fossile Brennstoffe oder Biomasse) mit mehr als 10 MWel, (4.4.2.1) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens drei Jahren und mehr [8 Punkte], (4.4.2.2) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens fünf Jahren und mehr [10 Punkte], oder (4.4.2.3) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens zehn Jahren und mehr [12 Punkte], (4.4.3) Dampfkessel (fossile Brennstoffe oder Biomasse) mit mehr als 15 MWth, (4.4.3.1) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens drei Jahren und mehr [6 Punkte], (4.4.3.2) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens fünf Jahren und mehr [8 Punkte], oder (4.4.3.3) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens zehn Jahren und mehr [10 Punkte], (4.4.4.) Kälteanlage mit über 5 MWth Kälteleistung, (4.4.4.1) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens drei Jahren und mehr [6 Punkte], (4.4.4.2) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens fünf Jahren und mehr [8 Punkte], oder (4.4.4.3) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens zehn Jahren und mehr [10 Punkte], (4.4.5) Geothermie-Tiefbohrungen mit entsprechender Peripherie und einer Wärmeleistung von über 10 MW, (4.4.5.1) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens drei Jahren und mehr [10 Punkte], (4.4.5.2) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens fünf Jahren und mehr [12 Punkte], oder (4.4.5.3) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens zehn Jahren und mehr [14 Punkte], (4.4.6) Heizwerk (fossile Brennstoffe oder Biomasse) mit mehr als 25 MWth, (4.4.6.1) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens drei Jahren und mehr [6 Punkte], (4.4.6.2) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens fünf Jahren und mehr [8 Punkte], sowie (4.4.6.3) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens zehn Jahren und mehr [10 Punkte], (4.4.7) Fernwärmenetz mit einer Wärmeleistung von über 30 MW, (4.4.7.1) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens drei Jahren und mehr [10 Punkte], (4.4.7.2) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens fünf Jahren und mehr [12 Punkte], oder (4.4.7.3) Dauer der technischen Betriebsführung von mindestens zehn Jahren und mehr [14 Punkte].
Es können maximal zehn Referenzen benannt werden. Es muss mindestens (a-b) eine Referenz für die technische Betriebsführung einer (a) Kalina- oder ORC-Anlage mit mehr als 500 kWel sowie einer mindestens dreijährigen Dauer der technischen Betriebsführung oder eines Kraftwerkes (fossile Brennstoffe oder Biomasse) mit einer Feuerungsleistung von mindestens 10 MW sowie einer einer mindestens dreijährigen Dauer der technischen Betriebsführung sowie (b) eines Fernwärmenetzes mit einer Anschlussleistung von über 30 MW benannt werden. Kann keine Referenz nach a-b benannt werden, erfolgt der Ausschluss.
Es können maximal zehn Referenzen benannt werden. Es muss mindestens (a-b) eine Referenz für die technische Betriebsführung einer (a) Kalina- oder ORC-Anlage mit mehr als 500 kWel sowie einer mindestens dreijährigen Dauer der technischen Betriebsführung oder eines Kraftwerkes (fossile Brennstoffe oder Biomasse) mit einer Feuerungsleistung von mindestens 10 MW sowie einer einer mindestens dreijährigen Dauer der technischen Betriebsführung sowie (b) eines Fernwärmenetzes mit einer Anschlussleistung von über 30 MW benannt werden. Kann keine Referenz nach a-b benannt werden, erfolgt der Ausschluss.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus, mit Nennung eines bevollmächtigten Vertreters.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Geothermie Unterhaching GmbH & Co KG, Bahnhofsweg 8, 82008 Unterhaching
Herrn Dipl. Ing. Dirk Rosemeier
Name: Rödl & Partner GbR
Postanschrift: Äußere Sulzbacher Str. 100
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90491
URL der Dokumente: http://roedl-vergabe.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-04-01 📅
Datum des Endes: 2017-03-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland haben einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit (1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland haben einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit (1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 205-334754 (2011-10-12)