Gegenstand der Ausschreibung / des Vertrages ist die Unterstützung bei der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen im Rahmen des Beitragseinzuges sowie des Beitragseinzuges im Insolvenzverfahren für den Arbeitgeberbereich und selbstzahlenden Versicherten sowie die Unterstützung bei der Betreuung von ca. 4.600 Arbeitgeberkonten für die BKK VICTORIA-D.A.S.
Im Rahmen der Unterstützungshandlungen (Vollstreckung und Insolvenzen) ist der Einzug von ausstehenden Beitragsforderungen (Krankenversicherungs-, Pflegeversicherungs-, Zusatz-, Arbeitslosenversicherungs- und Rentenversicherungsbeitrag, Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft, Insolvenzgeldumlage, nicht geleistete Zuzahlungen nach § 61 SGB V) gegenüber Arbeitgebern und selbstzahlenden Versicherten durchzuführen.
Die Dienstleistung (Beitragskonten) umfasst die Anlage der Beitragskonten, die Bebuchung, Überprüfung sowie Pflege dieser Konten nach abgestimmten Prozessen und Vorgaben der BKK VICTORIA-D.A.S. Ziel der Dienstleistung ist der ordnungsgemäße Beitragseinzug. Die Betreuung der Arbeitgeberkonten erfolgt unter ISKV_21c.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
Menge oder Umfang:
“Es werden folgende Fallzahlen geschätzt:— ca. 170 laufende Vollstreckungsfälle zur Übernahme zum Vertragsbeginn,— ca. 80 neue Vollstreckungsfälle je Monat,—...”
Menge oder Umfang
Es werden folgende Fallzahlen geschätzt:— ca. 170 laufende Vollstreckungsfälle zur Übernahme zum Vertragsbeginn,— ca. 80 neue Vollstreckungsfälle je Monat,— ca. 190 laufende Insolvenzfälle zur Übernahme zum Vertragsbeginn,— ca. 3 neue Insolvenzfälle je Monat, die sich aus laufenden Vollstreckungsfällen ergeben.Es handelt sich um circa Mengenangaben, welche Sie Ihrer Kalkulation zugrunde legen können. Es werden keine Abnahmemengen vertraglich zugesichert.