Durchführung von Vorhabensprüfungen EFRE-kofinanzierter Fördervorhaben

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Referat 130 (EU-Finanzkontrolle EFRE, intern

Nach Art. 62 Absatz 1 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 1083/2006 i .V.m. Art. 16 und 17 der VO (EG) Nr. 1828/2006 ist durch die Prüfbehörde sicherzustellen, dass Vorhaben nach Ziehung geeigneter Stichproben im Hinblick auf die geltend gemachten Ausgaben geprüft werden. Im Rahmen des Auftrages sind Vorhaben aus der von der Prüfbehörde gezogenen Stichprobe für den Jahreskontrollbericht 2011 zu prüfen, die auf Grundlage des Operationellen Programms Mecklenburg-Vorpommerns für den EFRE in der Förderperiode 2007 - 2013 gefördert werden. Diese Vorhaben sind dem Förderbereich "Förderung produktiver Investitionen" zugeordnet. Die Vorhabensprüfungen sind beim Begünstigten vor Ort in Mecklenburg-Vorpommern anhand der vom Begünstigten geführten Unterlagen und Aufzeichnungen vorzunehmen. Dabei ist gemäß der von der Prüfbehörde vorgegebenen Methodik und unter Verwendung der vorgegebenen Prüf-Checklisten vorzugehen. Im Rahmen der Vorhabensprüfungen ist insbesondere zu prüfen, ob folgende Bedingungen erfüllt sind: das Vorhaben entspricht den Auswahlkriterien und den Förderfähigkeitsbestimmungen des Operationellen Programms und der / den zu Grunde liegenden Förderrichtlinie/ -grundsätzen; die geltend gemachten Ausgaben stimmen mit den vom Begünstigten geführten Buchführungsunterlagen und Belegen überein; die vom Begünstigten geltend gemachten Ausgaben stehen im Einklang mit den einschlägigen gemeinschaftlichen und nationalen Bestimmungen; die öffentliche Beteiligung wurde gemäß Art. 80 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 an den Begünstigten ausgezahlt. Über jede Prüfung ist ein Prüfbericht gemäß dem von der Prüfbehörde vorgegebenen Berichtsmuster zu erstellen, in dem u.a. die auf der Basis von Checklisten ermittelten Prüfergebnisse dargestellt und die ggf. festgestellten Probleme und Fehler, ihre Auswirkungen und Handlungsempfehlungen beschrieben werden. Die Ergebnisse der Prüfungen sind nach Bedarf mit der jeweils geprüften Stelle zu erörtern. Der Prüfbericht ist der Prüfbehörde im Entwurf zu übermitteln.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-07-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-01.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-07-01 Auftragsbekanntmachung