Das Universitätsklinikum Ulm beabsichtigt die Beschaffung eines Durchleuchtungsgerätes für die Urologische Diagnostik und Therapie für die Klinik Urologie des Universitätsklinikums Ulm, Michelsberg. Das zu beschaffende Gerät (gemäß II.2.2 Leistungsbeschreibung) soll das bestehende Gerät der Fa. Dornier Medizintechnik GmbH, Modell OPUS P2 UF4 ersetzen. Das Angebot umfasst die Demontage und Inzahlungnahme der oben genannten Altanlage, Lieferung, Installation, behördliche und sicherheits-technische Abnahme bis zur Übergabe der voll funktionsfähigen Neuanlage einschließlich allen zum Betrieb erforderlichen Zubehörs gemäß LV an den Betreiber.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-07.
Auftragsbekanntmachung (2011-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Röntgengeräte
Menge oder Umfang: 1 Stück Durchleuchtungsgerät für die Urologische Diagnostik und Therapie.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Röntgengeräte📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Albert-Einstein-Allee 29
Postleitzahl: 89081
Postort: Ulm
Kontakt
Internetadresse: http://www.uniklinik-ulm.de🌏
E-Mail: elke.baersauter@uniklinik-ulm.de📧
Fax: +49 73150066212 📠
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Offizielle Bezeichnung: Durchleuchtungsgerät für die Urologische Diagnostik und Therapie.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Universitätsklinikum Ulm beabsichtigt die Beschaffung eines Durchleuchtungsgerätes für die Urologische Diagnostik und Therapie für die Klinik Urologie des Universitätsklinikums Ulm, Michelsberg. Das zu beschaffende Gerät (gemäß II.2.2 Leistungsbeschreibung) soll das bestehende Gerät der Fa. Dornier Medizintechnik GmbH, Modell OPUS P2 UF4 ersetzen.
Das Universitätsklinikum Ulm beabsichtigt die Beschaffung eines Durchleuchtungsgerätes für die Urologische Diagnostik und Therapie für die Klinik Urologie des Universitätsklinikums Ulm, Michelsberg. Das zu beschaffende Gerät (gemäß II.2.2 Leistungsbeschreibung) soll das bestehende Gerät der Fa. Dornier Medizintechnik GmbH, Modell OPUS P2 UF4 ersetzen.
Das Angebot umfasst die Demontage und Inzahlungnahme der oben genannten Altanlage, Lieferung, Installation, behördliche und sicherheits-technische Abnahme bis zur Übergabe der voll funktionsfähigen Neuanlage einschließlich allen zum Betrieb erforderlichen Zubehörs gemäß LV an den Betreiber.
Das Angebot umfasst die Demontage und Inzahlungnahme der oben genannten Altanlage, Lieferung, Installation, behördliche und sicherheits-technische Abnahme bis zur Übergabe der voll funktionsfähigen Neuanlage einschließlich allen zum Betrieb erforderlichen Zubehörs gemäß LV an den Betreiber.
Referenznummer: 31 101:065
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters und den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Beschaffung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Jahre,
— ein aktueller Nachweis des zuständigen Finanzamts, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
— Unbedenklichkeits-Bescheinigungen der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft (max. 3 Monate alt),
— eine ausdrückliche Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe nach § 6 Nr. 5 VOL (Insolvenzverfahren, Vergleich, Liquidation, schwere Verfehlung) nicht vorliegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätssicherungssystems des Herstellers (DIN EN ISO 9000 ff und DIN EN 46000 ff oder vergleichbar),
— Beabsichtigt der Bieter zur Erfüllung seiner Leistungen im Auftragsfalle, sich eines oder mehrer Nachunternehmer zu bedienen, so hat er in seinem Angebot anzugeben, welche Firma/Firmen (volle Firmenbezeichnung und Anschrift) und für welche Leistungsbereiche in welchem Umfang vorgesehen sind (siehe hierzu auch den Anhang Allgemeine Informationen und Auskünfte sowie auch Kapitel 8 der Bewerbungsbedingungen),
— Beabsichtigt der Bieter zur Erfüllung seiner Leistungen im Auftragsfalle, sich eines oder mehrer Nachunternehmer zu bedienen, so hat er in seinem Angebot anzugeben, welche Firma/Firmen (volle Firmenbezeichnung und Anschrift) und für welche Leistungsbereiche in welchem Umfang vorgesehen sind (siehe hierzu auch den Anhang Allgemeine Informationen und Auskünfte sowie auch Kapitel 8 der Bewerbungsbedingungen),
— Der Auftragnehmer legt einen detaillierten Schulungsplan für die Mitarbeiter der Medizintechnik, der Beauftragten Personen und der Anwender bei,
— Die ausgeschriebenen Artikel sind Medizinprodukte i.S.d. Medizinproduktegesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Die Bieter haben für alle angebotenen Produkte eine Konformitätserklärung gem. MPG einzureichen,
— Die baulichen Rahmenbedingungen und Installationsvoraussetzungen sind im Anhang II.5 Technische Anforderungen, Wartung und Schulung jeweils für alle Lose anzugeben. Das Angebot richtet sich nach diesen Bedingungen. Sollten eine oder mehrere in der Baubeschreibung dargestellten Voraussetzungen für die Einbringung des angebotenen Gerätes nicht ausreichen, muss der Bieter in seinem Angebot auf diese Voraussetzungen gesondert hinweisen. Bei fehlendem Hinweis übernimmt der Bieter die Mehrkosten für diese Nachrüstung!
— Die baulichen Rahmenbedingungen und Installationsvoraussetzungen sind im Anhang II.5 Technische Anforderungen, Wartung und Schulung jeweils für alle Lose anzugeben. Das Angebot richtet sich nach diesen Bedingungen. Sollten eine oder mehrere in der Baubeschreibung dargestellten Voraussetzungen für die Einbringung des angebotenen Gerätes nicht ausreichen, muss der Bieter in seinem Angebot auf diese Voraussetzungen gesondert hinweisen. Bei fehlendem Hinweis übernimmt der Bieter die Mehrkosten für diese Nachrüstung!
— Zeichnungen im Maßstab 1:20 sind in dreifacher Ausfertigung dem Angebot beizufügen, in denen sämtliche baurelevanten, technischen Angaben wie z.B. Strahlenschutz ersichtlich sind. Die Anforderung an die Transportwege während der Einbringung sowie Montage des Neugerätes sind ebenfalls in diesen Zeichnungen anzugeben,
— Zeichnungen im Maßstab 1:20 sind in dreifacher Ausfertigung dem Angebot beizufügen, in denen sämtliche baurelevanten, technischen Angaben wie z.B. Strahlenschutz ersichtlich sind. Die Anforderung an die Transportwege während der Einbringung sowie Montage des Neugerätes sind ebenfalls in diesen Zeichnungen anzugeben,
— Der Bieter hat mit seinem Angebot detaillierte Wartungspläne (Checklisten des Herstellers) mit einzureichen,
— eine Liste der wesentlichen Ersatz- und Verschleißteile mit Preisen, die mindesten 2 Jahre Gültigkeit haben, ist dem Angebot beizufügen.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2011-12-01 📅
Datum des Endes: 2012-03-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 31 101:065
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Schlossplatz 1-3
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 102 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzung eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 107 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Absatz 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 102 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzung eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 107 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Absatz 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
2. Auf die Frist von 30 Kalendertagen nach § 101b Absatz 2 Satz 2 GWB wird hingewiesen.