Einsammeln, Befördern, Transportieren und Entsorgen von gefährlichen Abfällen im Landkreis Parchim

Landkreis Parchim

Gegenstand des Auftrags ist das Einsammeln der gefährlichen Abfälle mit dem Schadstoffmobil, die Beförderung und der Transport sowie die Entsorgung der dem Landkreis überlassenen gefährliche Abfälle aus Haushalten und Kleinstmengen aus dem Gewerbe.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-05-04 Auftragsbekanntmachung
2011-09-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-05-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
Menge oder Umfang:
In den letzten Jahren wurden insgesamt rund 60 Mg Abfälle über das Schadstoffmobil gesammelt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Putzlitzer Straße 25
Postleitzahl: 19370
Postort: Parchim
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-pch.de 🌏
E-Mail: hergert@lkparchim.de 📧
Fax: +49 38717228259 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-05-04 📅
Einreichungsfrist: 2011-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-05-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 89-145381
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können unter www.kreis-pch.de (Bekanntmachungen/öffentliche Ausschreibungen) heruntergeladen werden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist das Einsammeln der gefährlichen Abfälle mit dem Schadstoffmobil, die Beförderung und der Transport sowie die Entsorgung der dem Landkreis überlassenen gefährliche Abfälle aus Haushalten und Kleinstmengen aus dem Gewerbe.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat das Recht die Laufzeit zweimalig durch Erklärung um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerungsoption muss jeweils bis zum 31.07. des Vorjahres ausgeübt werden.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 31 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 6810/L/02-11/ö
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Parchim.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Eigenerklärung des Bieters, dass.
— keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4, 6 VOL/A sowie nach dem A-EntG vorliegen,
— über das Vermögen des Bieters nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— er sich nicht in Liquitation befindet,
— er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Auf Verlangen des Auftraggebers zusätzlich vorzulegen:
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate),
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate),
— aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis
der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
einer Betriebshaftpflichtversicherung,
— Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 23 Abs. 1, 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes und § 18 Abs. 1 und 2 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einzuholen.
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Hinweise zu III.2.1., III.2.2. und III.2.3.:
Für die dort enthaltenen und geprüften Nachweise wird auch die Eintragung des Bieters in das ULV-MV oder in das PQ-VOL akzeptiert.
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A kann sich ein Unternehmen auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der auf dem Gebiet Einsammeln, Befördern, Transport und Entsorgung von gefährlichen Abfällen durchge-führten Tätigkeiten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Auflistung von Referenzaufträgen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über Einsammeln, Befördern, Transport und Entsorgung von gefährlichen Abfällen, mit Benennung von Auftraggeber (Telefon-Nr.), Leistungszeitraum und Auftragswert pro Jahr,
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— aktuelle, d. h. bei Vorlage gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Entsorgungsfachbetriebsverordnung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen stehen kostenlos unter www.kreis-pch.de (Bekanntmachungen/öffentiche Ausschreibungen) zum Download bereit. Sie können schriftlich bei WMRC Rechtsanwälte, Chausseestraße 5, 10115 Berlin, Telefax: 030 288848310 gegen Nachweis der Zahlung der Kosten auf das Konto WMRC Rechtsanwälte, DKB BLZ 120 300 00, Kontonummer 20 11 7636 (Überweisungsbeleg oder Verrechnungsscheck) angefordert werden.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-10-14 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Parchim
Kontakt
Kontaktperson: Herr Hergert

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 6810/L/02-11/ö

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: J.-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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§ 107 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Quelle: OJS 2011/S 089-145381 (2011-05-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-09-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Putlitzer Straße 25
Kontakt
Telefon: +49 3871722226 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-09-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-09-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 175-286919
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 89-145381
ABl. S-Ausgabe: 175

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Parchim.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-08-30 📅
Postanschrift: Frank-Schweitzer-Straße 3
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Hergert

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Telefon: +49 3855885813 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschuss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2011/S 175-286919 (2011-09-09)