Einsammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Landkreis Harburg ab 2012

Landkreis Harburg, Der Landrat

Einsammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen (aus privaten Haushalten, öffentlichen Einrichtungen und Gewerbebetrieben, für die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entsorgungspflichtig ist) im Landkreis Harburg ab 2012. Im Einzelnen: Durchführung von 3 mobilen Schadstoffsammlungen jährlich, monatliche Einsammlung von Leuchtstoff- und Energiesparlampen bei bestimmten Annahmestellen, Durchführung der jährlichen Schulchemikaliensammlung, regelmäßige Abholung der gefährlichen Abfälle bei den stationären Sammelstellen, Gestellung zugelassener Abfallbehälter für gefährliche Abfälle, Entsorgung der gefährlichen Abfälle, Erstellung von Sortieranweisungen für die Mitarbeiter der stationären Sammelstellen, Betrieb und Leitung des Problemabfall-Zwischenlagers Hittfeld durch den Auftragnehmer, Gestellung eines Gefahrgutbeauftragten, jährliche Durchführung einer Fortbildungsmassnahme gem. TRGS 520 Pkt. 4.4 für Mitarbeiter des Auftraggebers.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-02-18 Auftragsbekanntmachung
2011-07-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-02-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammeln von kommunalem Müll
Menge oder Umfang:
Ca. 270 Mg/Jahr gefährliche Abfälle einsammeln und entsorgen sowie ca. 24.000 Stück/Jahr Leuchtstofflampen gerade Form, ca. 1 700 Stück/Jahr Leuchtstofflampen Sonderformen und ca. 9 600 Stück/Jahr Energiesparlampen einsammeln und zu einer vom Auftraggeber bestimmten Übergabestelle transportieren.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einsammeln von kommunalem Müll 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Schlossplatz 6
Postleitzahl: 21423
Postort: Winsen/Luhe
Kontakt
E-Mail: f.sameluck@lkharburg.de 📧
Telefon: +49 4171693-673 📞
Fax: +49 4171693-637 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-02-18 📅
Einreichungsfrist: 2011-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-02-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 36-059022
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
— Für den Fall, dass sich der Bieter zum Beleg seiner Eignung (III.2) auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i.S. von § 7 Abs. 9 EG VOL/A zu führen (z.B. Verpflichtungserklärung, siehe Formular in den Vergabeunterlagen), — Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die unter III.2.1 genannten Allgemeinen Nachweise / Nachweise der Zuverlässigkeit beibringen. Die unter III.2.2 und III.2.3 genannten Nachweise der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit werden in Summe bewertet, — Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten sind in einer amtlich anerkannten Übersetzung beizufügen, — Beizubringende Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter sein als oben jeweils angegeben. In Fällen, in denen die Gültigkeit des Nachweises - aus dem Nachweisdokument erkennbar - bis zum Ablauf der Angebotsfrist noch fortbesteht, kann der Nachweis auch früher als 6 Monate vor Angebotsabgabe ausgestellt sein, — Erklärungen und Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden; der Auftraggeber kann, soweit er dies für erforderlich hält, zur näheren Überprüfung das Original verlangen. Folgende Unterlagen sind noch nicht mit dem Angebot abzugeben, können aber von der Vergabestelle ergänzend angefordert werden: — Vollmacht zum Nachweis der Vertretungsbefugnis (Hinweis: Die Anforderung einer Vollmacht zum Nachweis der Vertretungsbefugnis kommt dann in Betracht, wenn sich die Vertretungsbefugnis nicht bereits aus dem Handelsregisterauszug ergibt).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Einsammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen (aus privaten Haushalten, öffentlichen Einrichtungen und Gewerbebetrieben, für die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entsorgungspflichtig ist) im Landkreis Harburg ab 2012. Im Einzelnen: Durchführung von 3 mobilen Schadstoffsammlungen jährlich, monatliche Einsammlung von Leuchtstoff- und Energiesparlampen bei bestimmten Annahmestellen, Durchführung der jährlichen Schulchemikaliensammlung, regelmäßige Abholung der gefährlichen Abfälle bei den stationären Sammelstellen, Gestellung zugelassener Abfallbehälter für gefährliche Abfälle, Entsorgung der gefährlichen Abfälle, Erstellung von Sortieranweisungen für die Mitarbeiter der stationären Sammelstellen, Betrieb und Leitung des Problemabfall-Zwischenlagers Hittfeld durch den Auftragnehmer, Gestellung eines Gefahrgutbeauftragten, jährliche Durchführung einer Fortbildungsmassnahme gem. TRGS 520 Pkt. 4.4 für Mitarbeiter des Auftraggebers.
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Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Leistungszeitraum einmal durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um ein Jahr bis zum 31.12.2014 zu verlängern.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 18 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Polizeiliches Führungszeugnis des Geschäftsführers (nicht älter als 3 Monate),
— Benennung der Anzahl und Qualifikation des für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Personals,
— Mindestens eine Referenz (nicht älter als 2 Jahre) eines kommunalen Auftraggebers über die Durchführung einer mobilen Schadstoffsammlung zur Erfassung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Privathaushalten für > 100 000 Einwohner pro Auftrag (Angaben der Rechnungswerte, Leistungszeiten, Ansprechpartner).
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Darüber hinaus sind Eigenerklärungen nach Maßgabe des Angebotsschreibens abzugeben.
Folgende Unterlagen sind noch nicht mit dem Angebot abzugeben, können aber von der Vergabestelle ergänzend angefordert werden:
— Aktueller, beglaubigter Handelsregisterauszug oder einen entsprechenden Firmenregisterauszug (nicht älter als 3 Monate),
— Bescheinigung des zuständigen Unfallversicherungsträgers (z.B. § 114 SGB VII) über die Mitgliedschaft des Bieters und die regelmäßige Entrichtung von Beiträgen (nicht älter als 3 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger, Bescheinigung der Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind (nicht älter als 3 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 1 Jahr).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Unterlagen sind noch nicht mit dem Angebot abzugeben, können aber von der Vergabestelle ergänzend angefordert werden:
— Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre, incl. Gewinn- und Verlustrechnung, soweit deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das jeweilige Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist (Hinweis: sollte der Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr noch nicht vorliegen, sind die vorgehenden Jahresabschlüsse vorzulegen).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Nachweis über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gem. § 52 KrW-/AbfG oder eines gleichwertigen Nachweises jeweils für die einzelnen, zu erbringenden Leistungen,
— Darstellung der für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstungen (Schadstoffmobil, Fahrzeuge, Container, Benennung der Entsorgungsanlage/n/ ggf. des Zwischenlagers.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Entfällt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach Maßgabe der Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Der Betrag ist zum Zeitpunkt der Anforderung der Vergabeunterlagen fällig und auf das Konto des Auftraggebers (Kto.Nr. 7 019 540, BLZ 207 500 00) bei der Sparkasse Harburg-Buxtehude unter Angabe der Debitor-Nr. 180 000/811 und des Verwendungszweckes "Vergabe Sonderabfallentsorgung 2012" zu überweisen. Bei Verwendung eines Verrechnungsschecks sind ebenfalls die o.g. Angaben erforderlich. Der Einzahlungs-/ Überweisungsbeleg bzw. der Verrechnungsscheck ist der Abforderung der Vergabeunterlagen beizufügen.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-05-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Harburg, Der Landrat
Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Harburg, Abfallwirtschaft
Herrn Sameluck
Name: Landkreis Harburg, Der Landrat, Submissionsstelle
Kontaktperson: Submissionsstelle
Frau Muuß
Telefon: +49 4171693-736 📞

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2013-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
— Für den Fall, dass sich der Bieter zum Beleg seiner Eignung (III.2) auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i.S. von § 7 Abs. 9 EG VOL/A zu führen (z.B. Verpflichtungserklärung, siehe Formular in den Vergabeunterlagen),
— Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die unter III.2.1 genannten Allgemeinen Nachweise / Nachweise der Zuverlässigkeit beibringen. Die unter III.2.2 und III.2.3 genannten Nachweise der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit werden in Summe bewertet,
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— Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten sind in einer amtlich anerkannten Übersetzung beizufügen,
— Beizubringende Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter sein als oben jeweils angegeben. In Fällen, in denen die Gültigkeit des Nachweises - aus dem Nachweisdokument erkennbar - bis zum Ablauf der Angebotsfrist noch fortbesteht, kann der Nachweis auch früher als 6 Monate vor Angebotsabgabe ausgestellt sein,
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— Erklärungen und Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden; der Auftraggeber kann, soweit er dies für erforderlich hält, zur näheren Überprüfung das Original verlangen.
Folgende Unterlagen sind noch nicht mit dem Angebot abzugeben, können aber von der Vergabestelle ergänzend angefordert werden:
— Vollmacht zum Nachweis der Vertretungsbefugnis (Hinweis: Die Anforderung einer Vollmacht zum Nachweis der Vertretungsbefugnis kommt dann in Betracht, wenn sich die Vertretungsbefugnis nicht bereits aus dem Handelsregisterauszug ergibt).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1335 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I, Seite 2114), zuletzt geändert durch Art. 13 Abs. 21 des Gesetzes vom 25.5.2009 (BGBl. I, Seite 1102) Anwendung.
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Nach § 107 Abs. 3 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden:
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist demnach ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht unverzüglich nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr.1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens 10 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
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Quelle: OJS 2011/S 036-059022 (2011-02-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-07-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 236 407,30 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Winsen / Luhe

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-07-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-07-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 131-217143
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 36-059022
ABl. S-Ausgabe: 131

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-05-17 📅
Postanschrift: Ellerholzweg 18 - 28
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21107
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Telefon: +49 4131-151335 📞
Fax: +49 4131-152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist demnach ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht unverzüglich nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens 10 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2011/S 131-217143 (2011-07-08)