Einsammlung und Transport verschiedener Abfallfraktionen sowie Vertrieb von Banderolen, Aufklebemarken und amtlichen Abfallsäcken des ZASO im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Leistungsgegenstand ist die Einsammlung und der Transport verschiedener Abfallfraktionen (bei Los 1: Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, bei Los 2: Sperrmüll einschließlich Altfenster und -türen, Elektro- und Elektronikatlgeräte sowie Restschrott), sofern die Abfälle der in der Abfallwirtschaftssatzung des ZASO geregelten Anschluss- und Benutzungspflicht unterliegen, sowie die Errichtung und der Betrieb eines Vertriebsnetzes und der Verkauf von Banderolen, Aufklebemarken und amtlichen Abfallsäcken des ZASO (bei Los 1). Die Leistung ist dabei in die aufgeführten Fachlose aufgeteilt. Jedes Los erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Die Leistungen der Einsammlung und des Transports von Abfällen schließen deren Anlieferung an die vom ZASO benannten Beseitigungs- und Verwertungsanlagen ein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-02-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abholung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Der von Los 1 umfasste Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfall belief sich in 2010 zuletzt auf 18 455 t. Angaben zu den Leerungszahlen, bezogen auf die jeweiligen Behältergrößen, lassen sich der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnehmen. Die dort angegebenen Leerungszahlen entsprechen der Anzahl der verkauften Banderolen und Aufklebemarken sowie amtlichen Abfallsäcke, deren Vertrieb ebenfalls vom Leistungsspektrum des Loses 1 erfasst ist.Der Umfang der Leistungserbringung bei Los 2 richtet sich nach der durch Abrufkarten der Bürger bestimmten Abholung von Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten und Restschrott. Die Abrufe von Sperrmüll einschließlich Altfenstern und -türen beliefen sich zuletzt in 2010 auf 8 586. Eine Entwicklung seit dem Jahr 2007 lässt sich der Leistungsbeschreibung entnehmen. Für Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Restschrott insgesamt waren zuletzt in 2010, 4 660 Abrufe zu verzeichnen. Auch für diese Abfallfraktion lässt sich der Leistungsbeschreibung eine Entwicklung der Abrufe und Mengen seit 2007 entnehmen.
Der von Los 1 umfasste Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfall belief sich in 2010 zuletzt auf 18 455 t. Angaben zu den Leerungszahlen, bezogen auf die jeweiligen Behältergrößen, lassen sich der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnehmen. Die dort angegebenen Leerungszahlen entsprechen der Anzahl der verkauften Banderolen und Aufklebemarken sowie amtlichen Abfallsäcke, deren Vertrieb ebenfalls vom Leistungsspektrum des Loses 1 erfasst ist.Der Umfang der Leistungserbringung bei Los 2 richtet sich nach der durch Abrufkarten der Bürger bestimmten Abholung von Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten und Restschrott. Die Abrufe von Sperrmüll einschließlich Altfenstern und -türen beliefen sich zuletzt in 2010 auf 8 586. Eine Entwicklung seit dem Jahr 2007 lässt sich der Leistungsbeschreibung entnehmen. Für Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Restschrott insgesamt waren zuletzt in 2010, 4 660 Abrufe zu verzeichnen. Auch für diese Abfallfraktion lässt sich der Leistungsbeschreibung eine Entwicklung der Abrufe und Mengen seit 2007 entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abholung von Siedlungsabfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Wohlfarthstraße 7
Postleitzahl: 07381
Postort: Pößneck
Kontakt
Internetadresse: http://www.zaso-online.de🌏
E-Mail: zaso.graessner@t-online.de📧
Telefon: +49 3647441720/724📞
Fax: +49 3647441744 📠
Bei der Wertung der Angebote sollen entsprechend den näheren Festlegungen der Vergabeunterlagen neben dem Wertungspreis auch Aspekte der Qualität und der Umweltfreundlichkeit der Leistungserbringung bewertet werden. Zu diesen Kriterien werden in den Vergabeunterlagen genauere Ausführungen gemacht. Der Bieter kann in seinem Angebot eine besondere Qualität und Umweltfreundlichkeit der Leistungserbringung bieten und hat dazu nach Maßgabe der Vergabeunterlagen ausführliche Angaben zu machen. Darauf sei bereits an dieser Stelle hingewiesen.
Bei der Wertung der Angebote sollen entsprechend den näheren Festlegungen der Vergabeunterlagen neben dem Wertungspreis auch Aspekte der Qualität und der Umweltfreundlichkeit der Leistungserbringung bewertet werden. Zu diesen Kriterien werden in den Vergabeunterlagen genauere Ausführungen gemacht. Der Bieter kann in seinem Angebot eine besondere Qualität und Umweltfreundlichkeit der Leistungserbringung bieten und hat dazu nach Maßgabe der Vergabeunterlagen ausführliche Angaben zu machen. Darauf sei bereits an dieser Stelle hingewiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Einsammlung und der Transport verschiedener Abfallfraktionen (bei Los 1: Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, bei Los 2: Sperrmüll einschließlich Altfenster und -türen, Elektro- und Elektronikatlgeräte sowie Restschrott), sofern die Abfälle der in der Abfallwirtschaftssatzung des ZASO geregelten Anschluss- und Benutzungspflicht unterliegen, sowie die Errichtung und der Betrieb eines Vertriebsnetzes und der Verkauf von Banderolen, Aufklebemarken und amtlichen Abfallsäcken des ZASO (bei Los 1). Die Leistung ist dabei in die aufgeführten Fachlose aufgeteilt. Jedes Los erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Die Leistungen der Einsammlung und des Transports von Abfällen schließen deren Anlieferung an die vom ZASO benannten Beseitigungs- und Verwertungsanlagen ein.
Leistungsgegenstand ist die Einsammlung und der Transport verschiedener Abfallfraktionen (bei Los 1: Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, bei Los 2: Sperrmüll einschließlich Altfenster und -türen, Elektro- und Elektronikatlgeräte sowie Restschrott), sofern die Abfälle der in der Abfallwirtschaftssatzung des ZASO geregelten Anschluss- und Benutzungspflicht unterliegen, sowie die Errichtung und der Betrieb eines Vertriebsnetzes und der Verkauf von Banderolen, Aufklebemarken und amtlichen Abfallsäcken des ZASO (bei Los 1). Die Leistung ist dabei in die aufgeführten Fachlose aufgeteilt. Jedes Los erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Die Leistungen der Einsammlung und des Transports von Abfällen schließen deren Anlieferung an die vom ZASO benannten Beseitigungs- und Verwertungsanlagen ein.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Einsammlung und Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall sowie Einrichtung und Betrieb eines Vertriebsnetzes von Banderolen, Aufklebemarken und amtlichen Abfallsäcken
Kurze Beschreibung:
Los 1 umfasst Einsammlung und Transport von:— in privaten Haushaltungen anfallenden Abfällen (Restmüll), die zum Einfüllen in die zugelassenen Abfallgefäße geeignet sind, und keiner gesonderten Entsorgung bedürfen,— in anderen Herkunftsbereichen als Haushaltungen anfallenden Abfällen (hausmüllähnlicher Gewerbeabfall), die nach Art und Menge gemeinsam mit oder wie Hausmüll entsorgt werden können.(im Folgenden werden diese Fraktionen insgesamt als "Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfall" bezeichnet), jeweils aus dem Gebiet des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Vom Los 1 umfasst sind Einsammlung und Transport einschließlich der Anlieferung des Abfalls am Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck.Die Leistung bei Los 1 umfasst zudem die Einrichtung und den Betrieb eines Vertriebsnetzes für den Verkauf von Banderolen, Aufklebemarken und amtlichen Abfallsäcken im Auftrag und im Namen des ZASO.
Los 1 umfasst Einsammlung und Transport von:— in privaten Haushaltungen anfallenden Abfällen (Restmüll), die zum Einfüllen in die zugelassenen Abfallgefäße geeignet sind, und keiner gesonderten Entsorgung bedürfen,— in anderen Herkunftsbereichen als Haushaltungen anfallenden Abfällen (hausmüllähnlicher Gewerbeabfall), die nach Art und Menge gemeinsam mit oder wie Hausmüll entsorgt werden können.(im Folgenden werden diese Fraktionen insgesamt als "Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfall" bezeichnet), jeweils aus dem Gebiet des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Vom Los 1 umfasst sind Einsammlung und Transport einschließlich der Anlieferung des Abfalls am Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck.Die Leistung bei Los 1 umfasst zudem die Einrichtung und den Betrieb eines Vertriebsnetzes für den Verkauf von Banderolen, Aufklebemarken und amtlichen Abfallsäcken im Auftrag und im Namen des ZASO.
Los 1 umfasst Einsammlung und Transport von:
— in privaten Haushaltungen anfallenden Abfällen (Restmüll), die zum Einfüllen in die zugelassenen Abfallgefäße geeignet sind, und keiner gesonderten Entsorgung bedürfen,
— in anderen Herkunftsbereichen als Haushaltungen anfallenden Abfällen (hausmüllähnlicher Gewerbeabfall), die nach Art und Menge gemeinsam mit oder wie Hausmüll entsorgt werden können.
(im Folgenden werden diese Fraktionen insgesamt als "Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfall" bezeichnet), jeweils aus dem Gebiet des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Vom Los 1 umfasst sind Einsammlung und Transport einschließlich der Anlieferung des Abfalls am Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck.
(im Folgenden werden diese Fraktionen insgesamt als "Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfall" bezeichnet), jeweils aus dem Gebiet des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Vom Los 1 umfasst sind Einsammlung und Transport einschließlich der Anlieferung des Abfalls am Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck.
Die Leistung bei Los 1 umfasst zudem die Einrichtung und den Betrieb eines Vertriebsnetzes für den Verkauf von Banderolen, Aufklebemarken und amtlichen Abfallsäcken im Auftrag und im Namen des ZASO.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Einsammlung und Transport von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie Restschrott
Kurze Beschreibung:
Los 2 umfasst Einsammlung und Transport von:— Sperrmüll (Siedlungsabfall, der aufgrund seiner Sperrigkeit oder seines Gewichtes nicht über die für Siedlungsabfall zugelassenen Behälter entsorgt werden kann und nicht zu Wertstoffen, Elektroaltgeräten, Bauabfällen, Grünabfällen oder gefährlichen Abfällen zählt). Unter dem Begriff des Sperrmülls werden auch Altfenster und -türen bestehend aus Fensterflügeln und Rahmen sowie Türblatt und Zarge verstanden, soweit hierfür nicht besondere Ausführungen gemacht werden,— Elektro- und Elektronikaltgeräte (Elektroklein- und Elektrogroßgeräte mit Möglichkeit zum Stromanschluss, wie Haushaltsgroßgeräte, Haushaltskleingeräte, Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, Geräte der Unterhaltungselektronik) gemäß ElektroG,— Restschrott (getrennt erfasste metallische Abfälle aus Haushaltungen, die durch Metallaufbereitung verwertet werden können – wie Fahrräder, Öfen, Metalleinsätze aus Kachelöfen, Metallbadewannen, Metallfässer (ohne Inhalt), Antennenteile, Eimer, Töpfe, Rohre und Regenrinnen aus Metall bis 2,50 m, Kabel, Buntmetalle ....).Satzungsgemäß werden die vorgenannten Abfallfraktionen auf Abruf der Abfallerzeuger erfasst. Das Leistungsspektrum bei Los 2 beinhaltet ferner die Anlieferung der erfassten Abfallfraktionen an den vom Zweckverband benannten Anlieferstellen.
Los 2 umfasst Einsammlung und Transport von:— Sperrmüll (Siedlungsabfall, der aufgrund seiner Sperrigkeit oder seines Gewichtes nicht über die für Siedlungsabfall zugelassenen Behälter entsorgt werden kann und nicht zu Wertstoffen, Elektroaltgeräten, Bauabfällen, Grünabfällen oder gefährlichen Abfällen zählt). Unter dem Begriff des Sperrmülls werden auch Altfenster und -türen bestehend aus Fensterflügeln und Rahmen sowie Türblatt und Zarge verstanden, soweit hierfür nicht besondere Ausführungen gemacht werden,— Elektro- und Elektronikaltgeräte (Elektroklein- und Elektrogroßgeräte mit Möglichkeit zum Stromanschluss, wie Haushaltsgroßgeräte, Haushaltskleingeräte, Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, Geräte der Unterhaltungselektronik) gemäß ElektroG,— Restschrott (getrennt erfasste metallische Abfälle aus Haushaltungen, die durch Metallaufbereitung verwertet werden können – wie Fahrräder, Öfen, Metalleinsätze aus Kachelöfen, Metallbadewannen, Metallfässer (ohne Inhalt), Antennenteile, Eimer, Töpfe, Rohre und Regenrinnen aus Metall bis 2,50 m, Kabel, Buntmetalle ....).Satzungsgemäß werden die vorgenannten Abfallfraktionen auf Abruf der Abfallerzeuger erfasst. Das Leistungsspektrum bei Los 2 beinhaltet ferner die Anlieferung der erfassten Abfallfraktionen an den vom Zweckverband benannten Anlieferstellen.
Los 2 umfasst Einsammlung und Transport von:
— Sperrmüll (Siedlungsabfall, der aufgrund seiner Sperrigkeit oder seines Gewichtes nicht über die für Siedlungsabfall zugelassenen Behälter entsorgt werden kann und nicht zu Wertstoffen, Elektroaltgeräten, Bauabfällen, Grünabfällen oder gefährlichen Abfällen zählt). Unter dem Begriff des Sperrmülls werden auch Altfenster und -türen bestehend aus Fensterflügeln und Rahmen sowie Türblatt und Zarge verstanden, soweit hierfür nicht besondere Ausführungen gemacht werden,
— Sperrmüll (Siedlungsabfall, der aufgrund seiner Sperrigkeit oder seines Gewichtes nicht über die für Siedlungsabfall zugelassenen Behälter entsorgt werden kann und nicht zu Wertstoffen, Elektroaltgeräten, Bauabfällen, Grünabfällen oder gefährlichen Abfällen zählt). Unter dem Begriff des Sperrmülls werden auch Altfenster und -türen bestehend aus Fensterflügeln und Rahmen sowie Türblatt und Zarge verstanden, soweit hierfür nicht besondere Ausführungen gemacht werden,
— Elektro- und Elektronikaltgeräte (Elektroklein- und Elektrogroßgeräte mit Möglichkeit zum Stromanschluss, wie Haushaltsgroßgeräte, Haushaltskleingeräte, Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, Geräte der Unterhaltungselektronik) gemäß ElektroG,
— Elektro- und Elektronikaltgeräte (Elektroklein- und Elektrogroßgeräte mit Möglichkeit zum Stromanschluss, wie Haushaltsgroßgeräte, Haushaltskleingeräte, Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, Geräte der Unterhaltungselektronik) gemäß ElektroG,
— Restschrott (getrennt erfasste metallische Abfälle aus Haushaltungen, die durch Metallaufbereitung verwertet werden können – wie Fahrräder, Öfen, Metalleinsätze aus Kachelöfen, Metallbadewannen, Metallfässer (ohne Inhalt), Antennenteile, Eimer, Töpfe, Rohre und Regenrinnen aus Metall bis 2,50 m, Kabel, Buntmetalle ....).
— Restschrott (getrennt erfasste metallische Abfälle aus Haushaltungen, die durch Metallaufbereitung verwertet werden können – wie Fahrräder, Öfen, Metalleinsätze aus Kachelöfen, Metallbadewannen, Metallfässer (ohne Inhalt), Antennenteile, Eimer, Töpfe, Rohre und Regenrinnen aus Metall bis 2,50 m, Kabel, Buntmetalle ....).
Satzungsgemäß werden die vorgenannten Abfallfraktionen auf Abruf der Abfallerzeuger erfasst. Das Leistungsspektrum bei Los 2 beinhaltet ferner die Anlieferung der erfassten Abfallfraktionen an den vom Zweckverband benannten Anlieferstellen.
Menge oder Umfang:
Der von Los 1 umfasste Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfall belief sich in 2010 zuletzt auf 18 455 t. Angaben zu den Leerungszahlen, bezogen auf die jeweiligen Behältergrößen, lassen sich der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnehmen. Die dort angegebenen Leerungszahlen entsprechen der Anzahl der verkauften Banderolen und Aufklebemarken sowie amtlichen Abfallsäcke, deren Vertrieb ebenfalls vom Leistungsspektrum des Loses 1 erfasst ist.
Der von Los 1 umfasste Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfall belief sich in 2010 zuletzt auf 18 455 t. Angaben zu den Leerungszahlen, bezogen auf die jeweiligen Behältergrößen, lassen sich der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnehmen. Die dort angegebenen Leerungszahlen entsprechen der Anzahl der verkauften Banderolen und Aufklebemarken sowie amtlichen Abfallsäcke, deren Vertrieb ebenfalls vom Leistungsspektrum des Loses 1 erfasst ist.
Der Umfang der Leistungserbringung bei Los 2 richtet sich nach der durch Abrufkarten der Bürger bestimmten Abholung von Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten und Restschrott. Die Abrufe von Sperrmüll einschließlich Altfenstern und -türen beliefen sich zuletzt in 2010 auf 8 586. Eine Entwicklung seit dem Jahr 2007 lässt sich der Leistungsbeschreibung entnehmen. Für Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Restschrott insgesamt waren zuletzt in 2010, 4 660 Abrufe zu verzeichnen. Auch für diese Abfallfraktion lässt sich der Leistungsbeschreibung eine Entwicklung der Abrufe und Mengen seit 2007 entnehmen.
Der Umfang der Leistungserbringung bei Los 2 richtet sich nach der durch Abrufkarten der Bürger bestimmten Abholung von Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten und Restschrott. Die Abrufe von Sperrmüll einschließlich Altfenstern und -türen beliefen sich zuletzt in 2010 auf 8 586. Eine Entwicklung seit dem Jahr 2007 lässt sich der Leistungsbeschreibung entnehmen. Für Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Restschrott insgesamt waren zuletzt in 2010, 4 660 Abrufe zu verzeichnen. Auch für diese Abfallfraktion lässt sich der Leistungsbeschreibung eine Entwicklung der Abrufe und Mengen seit 2007 entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag für jedes Los verlängert sich um 2 Jahre bis zum 31.12.2018, wenn er nicht jeweils bis zum 31.5.2016 vom ZASO gekündigt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
—— der Bieter im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
—— über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
—— er sich nicht in Liquidation befindet,
—— er nicht eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
—— der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— Die Vertreter des Bieters sollen ferner Erklärungen darüber vorlegen, dass sie nicht wegen der in § 6 Abs. 4 VOL/A-EG aufgeführten Straftaten bzw. entsprechender Straftaten rechtskräftig in einem anderen Staat verurteilt worden sind.
Erst auf audrückliche Aufforderung des Auftraggebers sind Fremdnachweise zu den Erklärungen vorzulegen (z. B. Bundeszentralregisterauszug, Bestätigung der Sozialversicherungsträger).
— Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister, bei Bietern aus nicht deutschsprachigen EU-Ländern mit amtlich anerkannter Übersetzung,
— Erklärung zum Mindestlohn i. S. d. Bewerbungsbedingungen,
— Wird das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben: Erklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Bestimmung des geschäftsführenden Mitglieds, zur Bevollmächtigung des geschäftsführenden Mitgliedes und zu dessen Ermächtigung für die Entgegennahme von Zahlungen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie die Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung für den Fall der Zuschlagserteilung,
— Wird das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben: Erklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Bestimmung des geschäftsführenden Mitglieds, zur Bevollmächtigung des geschäftsführenden Mitgliedes und zu dessen Ermächtigung für die Entgegennahme von Zahlungen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie die Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung für den Fall der Zuschlagserteilung,
— Bieter und Bietergemeinschaften aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Eigenerklärungen des Bieters müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden. [Dem Bieter steht es frei, sich im Rahmen des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen.] Die aufgeführten Nachweise werden auch für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits feststehenden Unterauftragnehmer erbeten, ebenso eine Verpflichtungserklärung. Der behält sich die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen im Sinne von § 19 Abs. 2 VOL/A-EG vor. Die vorgenannten allgemeinen Bestimmungen gelten auch für die nachfolgenden Angaben unter III.2.2 und III.2.3.
— Bieter und Bietergemeinschaften aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Eigenerklärungen des Bieters müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden. [Dem Bieter steht es frei, sich im Rahmen des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen.] Die aufgeführten Nachweise werden auch für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits feststehenden Unterauftragnehmer erbeten, ebenso eine Verpflichtungserklärung. Der behält sich die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen im Sinne von § 19 Abs. 2 VOL/A-EG vor. Die vorgenannten allgemeinen Bestimmungen gelten auch für die nachfolgenden Angaben unter III.2.2 und III.2.3.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2 000 000 EUR für Personen-und Sachschäden sowie 500 000,00 EUR für Vermögensschäden bzw. Bereitschaftserklärung eines Versicherungsunternehmens, diese in geforderter Höhe im Auftragsfall abzuschließen. Gibt der Bieter ein Angebot für beide Lose ab, reicht es zum Nachweis des angemessenen Schutzes für jedes Los aus, wenn die genannte Deckungshöhe bei einer zweifachen Maximierung pro Jahr besteht,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2 000 000 EUR für Personen-und Sachschäden sowie 500 000,00 EUR für Vermögensschäden bzw. Bereitschaftserklärung eines Versicherungsunternehmens, diese in geforderter Höhe im Auftragsfall abzuschließen. Gibt der Bieter ein Angebot für beide Lose ab, reicht es zum Nachweis des angemessenen Schutzes für jedes Los aus, wenn die genannte Deckungshöhe bei einer zweifachen Maximierung pro Jahr besteht,
— Nur auf Aufforderung der Vergabestelle einzureichen,
— unverbindliche Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts, zur Sicherheitsleistung (vgl. oben III.1.1) i. S. d. Bewerbungsbedingungen sowie,
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft und den Umsatz bezüglich der auf dem Gebiet der Abfallentsorgung erbrachten Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW-/AbfG i. V. m. Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung für die ausgeschriebene Leistung (oder gleichwertige Nachweise des jeweiligen Landes) durch Vorlage der Fotokopie des aktuellen Zertifikates,
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW-/AbfG i. V. m. Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung für die ausgeschriebene Leistung (oder gleichwertige Nachweise des jeweiligen Landes) durch Vorlage der Fotokopie des aktuellen Zertifikates,
— Übersicht über die einzusetzenden Fahrzeuge (jeweils für Los 1 und für Los 2) nach genauer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen und § 18 VOL/B zu stellen (Höhe: 5 % der Bruttoauftragssumme für die Grundlaufzeit des Vertrages vom 1.1.2012 bis 31.12.2016, zur Berechnung der Bruttoauftragssumme vgl. die dafür geltenden Bestimmungen im Entwurf des Entsorgungsvertrags/der Besonderen Vertragsbedingungen für das jeweilige Los).
Der Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen und § 18 VOL/B zu stellen (Höhe: 5 % der Bruttoauftragssumme für die Grundlaufzeit des Vertrages vom 1.1.2012 bis 31.12.2016, zur Berechnung der Bruttoauftragssumme vgl. die dafür geltenden Bestimmungen im Entwurf des Entsorgungsvertrags/der Besonderen Vertragsbedingungen für das jeweilige Los).
Es ist eine den ersten 5 Jahren der Vertragslaufzeit entsprechende Anzahl an Bürgschaftserklärungen (also 5 insgesamt), jeweils über einen entsprechenden Teilbetrag von 1/5 der insgesamt abgesicherten Summe vorzulegen.
Während des Vergabeverfahrens ist – auf Anforderung des ZASO – die unverbindliche Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen, aufgeführt. Vom Bieter wird die Vorlage einer Urkalkulation verlangt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bieter müssen sich schriftlich verpflichten, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den Ausführungen der Leistungen im Auftragsfalle nicht unter den Mindestregelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) zu entlohnen. Maßgeblich sind jeweils die geltenden Bestimmungen der entsprechenden Tarifverträge in Verbindung mit den Allgemeinverbindlichkeitserklärungen.
Die Bieter müssen sich schriftlich verpflichten, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den Ausführungen der Leistungen im Auftragsfalle nicht unter den Mindestregelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) zu entlohnen. Maßgeblich sind jeweils die geltenden Bestimmungen der entsprechenden Tarifverträge in Verbindung mit den Allgemeinverbindlichkeitserklärungen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Beifügung eines Verrechnungsschecks mit schriftlicher Abforderung der Unterlagen beim ZASO. Der Verrechnungsscheck soll auf den Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO) ausgestellt sein.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO)
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Büttner/Frau Gräßner
Internetadresse: www.zaso-online.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Freistaat Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages vor der Vergabekammer die Voraussetzungen insbesondere des § 107 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist,
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle geht jedenfalls bei Rügen, die später als sieben Tage nach Kenntnis des vermeintlichen Vergaberechtsverstoßes erhoben werden, davon aus, dass diese nicht mehr unverzüglich erfolgt sind im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO)
Postanschrift: Wohlfarthstraße 7
Postort: Pößneck
Postleitzahl: 07381
E-Mail: zaso.graessner@t-online.de📧
Telefon: +49 3647441720/724📞
Internetadresse: www.zaso-online.de🌏
Fax: +49 3647441744 📠
Quelle: OJS 2011/S 029-048151 (2011-02-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5 100 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-07-11 📅
Postanschrift: Hammerecke 4
Postort: Arnstadt
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Postanschrift: Altsaale 10
Postort: Uhlstädt-Kirchhasel / OT Kirchhasel
Postleitzahl: 07407
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
8
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Büttner / Frau Gräßner
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Wohlfahrthstraße 7
Quelle: OJS 2011/S 163-268780 (2011-08-23)