Einsatzfahrzeuge für die Polizei, Funkstreifenwagen (FuStW)

Zentralstelle für Polizeitechnik Rheinland-Pfalz

Beschafft werden Fahrzeuge für den polizeilichen Einsatz zum Transport von 5 Personen und deren Schutzausstattung. Weiterhin werden Materialien zur Absicherung und Absperrung von Unfallstellen ständig mitgeführt.
Ausführung der Fahrzeuge in silber-blau inklusive Funkausrüstung, Dachwarnbalken und weitere polizeispezifische Ausrüstung gemäß Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber hat einen Bedarf von ca. 234 Fahrzeugen. Optional ist eine Beschaffung von bis zu 20 % über dem Bedarf möglich.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-07-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-06-01.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-06-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-06-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Polizeifahrzeuge
Menge oder Umfang:
“Ca. 234 Polizeieinsatzfahrzeuge, verteilt auf 2 Lose.5 100 000,006 000 000,00”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Polizeifahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften
Postanschrift: Rheinland-Pfalz, Zentralstelle für Polizeitechnik, Hechtsheimer Straße 2
Postleitzahl: 55131
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://polizei.rlp.de/zpt 🌏
E-Mail: zpt.z3.beschaffung@polizei.rlp.de 📧
Telefon: +49 613165-1134 📞
Fax: +49 613165-1009 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-06-01 📅
Einreichungsfrist: 2011-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-06-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 107-175525
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen

“Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Vergabe unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel steht.”
Quelle: OJS 2011/S 107-175525 (2011-06-01)
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