Endlager für radioaktive Abfälle ASSE - Sachverständigenleistungen in Anlehnung an § 20 AtG im Rahmen der Überwachung der Strahlenschutzinstrumentierung

Bundesamt für Strahlenschutz

Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden wie Sachverständige im Sinne des § 20 AtG für die Endlagerüberwachung des Bundesamtes für Strahlenschutz (Endlagerüberwachung) tätig. Der Sachverständige berät die Endlagerüberwachung in Fragen der Überwachung der Strahlenschutzinstrumentierung der Schachtanlage Asse II. Zu den in diesem Bereich zu erbringenden Sachverständigenleistungen gehören unter anderem die Bearbeitung von Fragen im Rahmen atom- und strahlenschutzrechtlicher Verfahren zur Änderung der Strahlenschutzinstrumentierung, insbes. die Unterstützung der Prüfung einer Veränderung auf ihre Wesentlichkeit im Sinne der § 9 Abs. 1 Satz 2 AtG und § 7 Abs. 1 Satz 2 StrlSchV; die Begleitung Wiederkehrender Prüfungen an Anlagenteilen, Systemen und Komponenten der Strahlenschutzinstrumentierung.
Im Einzelfall umfasst die Leistung die Prüfung von Unterlagen und Daten, die der Endlagerüberwachung vorgelegt werden. Die Unterlagen und Daten sind auf ihre inhaltliche Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche Richtigkeit zu prüfen. Die Ergebnisse sämtlicher Prüfungen sollen jeweils in einem Gutachten dargestellt werden. Die jeweilige Form des Gutachtens (Prüfbericht, Stellungnahme, Protokoll o.ä.) wird mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Der Auftraggeber behält sich vor, zu Fragestellungen, die einer Klärung vor Ort bedürfen, den Sachverständigen zur Unterstützung hinzuzuziehen. Insbesondere zur Begleitung Wiederkehrender Prüfungen kann es erforderlich sein, die Schachtanlage Asse II zu befahren. Daher ist mit mehreren Anfahrten zur Schachtanlage Asse II während des Auftragszeitraums zu rechnen.
Eignung:
Für die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringenden Leistungen muss der Bewerber/Bieter ausreichend qualifiziertes Personal (Qualifikation i. S. v. Berufserfahrung, wissenschaftlicher Werdegang, Arbeitsschwerpunkte, Referenzprojekte und ggf. Spezialkenntnisse etc.) zur Verfügung stellen. Die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde ist anhand von Nachweisen zu belegen. Die für die Beauftragung der Arbeiten geforderten Kenntnisse und Erfahrungen sind anhand von mindestens vier Referenzprojekten, jeweils unter Angabe einer Kontaktperson (inkl. Kontaktdaten), nachzuweisen. Nachweise zur technischen und personellen Ausrüstung (Kapazität) sind ebenfalls beizubringen. Erworbene Kenntnisse, Erfahrungen und Qualifikationen sind durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Unterauftragnehmer und Bietergemeinschaften:
Eine Teilnahme von Bietergemeinschaften und das Hinzuziehen von Unterauftragnehmer sind grundsätzlich gestattet. Dies ist bereits im Teilnahmeantrag anzugeben. Entsprechende Nachweise zur Eignung (Kenntnisse, Fähigkeiten, Qualifikationen – s.o.) der Unterauftragnehmer bzw. Teile der Bietergemeinschaft sind mit der Abgabe der Teilnahmeanträge zu erbringen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-01.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-12-01 Auftragsbekanntmachung
2012-05-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge