Endlager für radioaktive Abfälle ASSE - Sachverständigenleistungen in Anlehnung an § 20 AtG im Rahmen der Überwachung des praktischen Strahlenschutzes
Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden wie Sachverständige im Sinne des § 20 AtG für die Endlagerüberwachung des Bundesamtes für Strahlenschutz tätig. Der Sachverständige berät die Endlagerüberwachung in allen Fragen der Überwachung des praktischen Strahlenschutzes auf der Schachtanlage Asse II. Bedarf besteht im Wesentlichen an der strahlenschutzfachlichen Prüfung betrieblicher Arbeitsfreigaben für Tätigkeiten innerhalb von Strahlenschutzbereichen und Verdachtsflächen; der Prüfung strahlenschutzfachlicher Fragen in Verfahren zur Erteilung bergrechtlicher Betriebspläne; die Bearbeitung von Fragen im Rahmen atom- und strahlenschutzrechtlicher Verfahren zur Änderung mit Bezug zum praktischen Strahlenschutz (z.B. Einrichtung und Aufhebung von Strahlenschutzbereichen), insbes. die Unterstützung der Prüfung einer Veränderung auf ihre Wesentlichkeit im Sinne der § 9 Abs. 1 Satz 2 AtG und § 7 Abs. 1 Satz 2 StrlSchV; der Aufklärung und Bewertung von besonderen Vorkommnissen, insbes. von meldepflichtigen Ereignissen; Funktions- und Abnahmeprüfungen zur strahlenschutztechnischen Eignung von Anlagenteilen, Systemen und Komponenten mit Ausnahme der Strahlenschutzinstrumentierung.
Im Einzelfall umfasst die Leistung die fachliche Prüfung von Unterlagen und Daten, die der Endlagerüberwachung im Zusammenhang mit Fragen des praktischen Strahlenschutzes vorgelegt werden. Die Unterlagen und Daten sind auf ihre inhaltliche Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche Richtigkeit zu prüfen. Die Ergebnisse sämtlicher Prüfungen sollen jeweils in einem Gutachten dargestellt werden. Die jeweilige Form des Gutachtens (Prüfbericht, Stellungnahme, Protokoll o.ä.) wird mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Der Auftraggeber behält sich vor, zu Fragestellungen, die einer Klärung vor Ort bedürfen, den Sachverständigen zur Unterstützung hinzuzuziehen. Insbesondere zur Begeleitung der Funktions- und Abnahmeprüfungen ist es erforderlich, die Schachtanlage Asse II zu befahren. Daher ist mit mehreren Anfahrten zur Schachtanlage Asse II während des Auftragszeitraums zu rechnen.
Eignung:
Für die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringenden Leistungen muss der Bewerber/Bieter ausreichend qualifiziertes Personal (Qualifikation i. S. v. Berufserfahrung, wissenschaftlicher Werdegang, Arbeitsschwerpunkte, Referenzprojekte und ggf. Spezialkenntnisse etc.) zur Verfügung stellen. Die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde ist anhand von Nachweisen zu belegen. Die für die Beauftragung der Arbeiten geforderten Kenntnisse und Erfahrungen sind anhand von mindestens 4 Referenzprojekten, jeweils unter Angabe einer Kontaktperson (inkl. Kontaktdaten), nachzuweisen. Nachweise zur technischen und personellen Ausrüstung (Kapazität) sind ebenfalls beizubringen. Erworbene Kenntnisse, Erfahrungen und Qualifikationen sind durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Unterauftragnehmer und Bietergemeinschaften:
Eine Teilnahme von Bietergemeinschaften und das Hinzuziehen von Unterauftragnehmer sind grundsätzlich gestattet. Dies ist bereits im Teilnahmeantrag anzugeben. Entsprechende Nachweise zur Eignung (Kenntnisse, Fähigkeiten, Qualifikationen – s.o.) der Unterauftragnehmer bzw. Teile der Bietergemeinschaft sind mit der Abgabe der Teilnahmeanträge zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2011-12-01
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Auftragsbekanntmachung
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2012-05-25
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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