Leistungsgegenstand ist die Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) von jährlich ca. 30 500 bis 50 000 Mg gemischter Siedlungsabfälle (AVV 200 301) und ca. 3 300 bis 4 100 Mg Sperrmüll zur Beseitigung (AVV 200 307), ab dem 1.1.2012. Es handelt sich um Restabfälle, die der Landeshauptstadt Potsdam als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassen werden. Die Sammlung der Restabfälle und die Beförderung zur Entsorgungsanlage sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Der Abfalltransport wird unabhängig vom Standort der Behandlungsanlage durch die Landeshauptstadt Potsdam sichergestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) von jährlich ca. 30 500 bis 50 000 Mg gemischter Siedlungsabfälle (AVV 200 301) und ca. 3 300 bis 4 100 Mg Sperrmüll zur Beseitigung (AVV 200 307). Leistungszeitraum: 1.1.2012 bis 31.5.2015.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 79/81
Postleitzahl: 14469
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.potsdam.de🌏
Fax: +49 3312893776 📠
Leistungsgegenstand ist die Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) von jährlich ca. 30 500 bis 50 000 Mg gemischter Siedlungsabfälle (AVV 200 301) und ca. 3 300 bis 4 100 Mg Sperrmüll zur Beseitigung (AVV 200 307), ab dem 1.1.2012. Es handelt sich um Restabfälle, die der Landeshauptstadt Potsdam als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassen werden. Die Sammlung der Restabfälle und die Beförderung zur Entsorgungsanlage sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Der Abfalltransport wird unabhängig vom Standort der Behandlungsanlage durch die Landeshauptstadt Potsdam sichergestellt.
Leistungsgegenstand ist die Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) von jährlich ca. 30 500 bis 50 000 Mg gemischter Siedlungsabfälle (AVV 200 301) und ca. 3 300 bis 4 100 Mg Sperrmüll zur Beseitigung (AVV 200 307), ab dem 1.1.2012. Es handelt sich um Restabfälle, die der Landeshauptstadt Potsdam als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassen werden. Die Sammlung der Restabfälle und die Beförderung zur Entsorgungsanlage sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Der Abfalltransport wird unabhängig vom Standort der Behandlungsanlage durch die Landeshauptstadt Potsdam sichergestellt.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Leistungszeitrum einmal um 11 Monate bis zum 30.4.2016 zu verlängern.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 29 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Potsdam.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Eigenerklärung des Bieters, dass:
— über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
2.) Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A.
3.) Erklärung der Bietergemeinschaft, dass:
— das bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
— alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften,
— im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden.
4.) Angaben über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen, ggf. auch als Unterauftragnehmer (soweit bekannt), bedienen wird.
5.) Übersicht mit Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschl. Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses.
6.) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung:
Über mindestens 5 000 000 EUR für Personen-/Sachschäden und mindestens 1 000 000 EUR für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also zweifach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Der Nachweis kann auch durch die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung erbracht werden.
Über mindestens 5 000 000 EUR für Personen-/Sachschäden und mindestens 1 000 000 EUR für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also zweifach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Der Nachweis kann auch durch die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung erbracht werden.
7.) Hinweise auf bestehende Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
8.) Hinweise auf bestehende gewerbliche Schutzrechte.
Folgende Unterlagen sind noch nicht mit dem Angebot abzugeben, können aber von der Vergabestelle ergänzend angefordert werden:
— Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs oder eines entsprechenden Firmenregisterauszugs, jeweils nicht älter als sechs Monate,
— Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialabgaben, Behördenbestätigung nicht älter als drei Monate,
— Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
— Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmung entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung bzw. anderer nach § 10 Abs. 2 UmweltHG zulässiger Vorsorgenachweise,
— Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und die Umsätze betr. der Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren,
— Vorlage einer qualifizierten Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Bruttoauftragssumme nach den Besonderen Vertragsbedingungen.
Folgende Unterlagen sind noch nicht mit dem Angebot abzugeben, können aber von der Vergabestelle ergänzend angefordert werden:
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 7 EG Abs. 2 lit. c) VOL/A.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Nachweis über die Zertifizierung gem. § 52 KrW-/AbfG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung / Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen.
2.) Referenzangaben zu Leistungen, die mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistung muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen.
2.) Referenzangaben zu Leistungen, die mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistung muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen.
Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefon-Nr.),
— Beschreibung des Leistungsumfanges,
— Auftragssumme (netto),
— Ausführungszeitraum.
3.) Angaben und Nachweise zur Logistik:
— Nachvollziehbare textliche und grafische Darstellung des Betriebsregimes der Abfallanlieferung an der Behandlungsanlage durch den Bieter,
— Nachweis der ermittelten Transportentfernung zur Behandlungsanlage mit einem Ausdruck des Routenplaners, wobei der Ausdruck eine detaillierte Beschreibung der Wegstrecke, der Entfernung und der erforderlichen Zeit enthalten muss.
4.) Angaben und Nachweise zu der/den vorgesehenen Entsorgungsanlage(n).
5.) Angaben und Nachweise zur Abfallentsorgung:
a) Behandlung.
Durch den Bieter sind folgende Informationen/Unterlagen zu übergeben:
— Ausgefüllte Technische Datenblätter,
— Nachvollziehbare textliche Beschreibung und graphische Darstellung…
… (Sankey-Diagramm) der für die vom Auftraggeber überlassenen Abfälle vorgesehenen Entsorgungswege. Die Beschreibung ist für jeden einzelnen Entsorgungsweg einzureichen, sofern in Abhängigkeit der Abfallart oder der Aufteilung von Abfallmengen verschiedene Entsorgungswege vorgesehen sind. Die Beschreibung umfasst neben der Abfallbehandlung auch die weiterführenden Beseitigungs- und Verwertungswege,
… aller für den Anlagenbetrieb der Abfallbehandlung wesentlichen Verfahrensschritte und Anlagenkomponenten. Die für den Anlagenbetrieb wesentlichen Anlagenkomponenten umfassen auch Anlagen der Abluft- bzw. Abgasreinigung,
— Bei der Beschreibung ist auch die Flexibilität gegenüber Schwankungen in der Abfallmenge oder in der Abfallzusammensetzung sowie der Umgang mit Störstoffen bzw. gefährlichen Abfällen aufzuzeigen. Angaben zu wesentlichen Anlagenkomponenten nach Maßgabe der Verdingungsunterlagen,
— Bei der Beschreibung ist auch die Flexibilität gegenüber Schwankungen in der Abfallmenge oder in der Abfallzusammensetzung sowie der Umgang mit Störstoffen bzw. gefährlichen Abfällen aufzuzeigen. Angaben zu wesentlichen Anlagenkomponenten nach Maßgabe der Verdingungsunterlagen,
— Nachvollziehbare textliche Beschreibung und graphische Darstellung der Stoffströme innerhalb der Behandlung sowie der aus der Behandlung resultierenden Stoffströme mit Angabe der Bezeichnung gemäß AVV (Stoffstromschema).
Bei den aus der Behandlung resultierenden Stoffströmen sind zu berücksichtigen:
— Stoffströme, die im Rahmen des regulären Anlagenbetriebs anfallen [zur Deponierung bzw. zur Verwertung vorgesehene Stoffströme],
— Stoffströme, die im Rahmen der Qualitätskontrolle anfallen [Stoffströme die bzw. die nicht die geforderten Annahme- bzw. Zuordnungskriterien erfüllen].
In der Beschreibung sind Angaben über den prozentualen Anteil der jeweiligen Teilströme an der gesamten Input-Menge zu machen. Weiterhin sind für jeden Teilstrom die für den nachfolgenden Behandlungsschritt oder die nachfolgende Verwertung bzw. Beseitigung relevanten Stoffparameter anzugeben.
In der Beschreibung sind Angaben über den prozentualen Anteil der jeweiligen Teilströme an der gesamten Input-Menge zu machen. Weiterhin sind für jeden Teilstrom die für den nachfolgenden Behandlungsschritt oder die nachfolgende Verwertung bzw. Beseitigung relevanten Stoffparameter anzugeben.
— Nachvollziehbare textliche Beschreibung und graphische Darstellung aller für die Verwertung und Beseitigung von Abfallmengen vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungswege incl. Aussagen zu den Stoffströmen in geeigneter Weise.
b) Beseitigung.
Zum Nachweis der Sach- und Fachkunde sowie Zuverlässigkeit gem. § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG für den Beseitigungsbetrieb sind folgende Nachweise und Angaben vorzulegen:
— Verbindliche Erklärung des Beseitigungsbetriebs zur Abnahme und Beseitigung der zur Beseitigung anfallenden Abfälle für den gesamten Leistungszeitraum.
Die Erklärung hat Angaben über die zu beseitigende Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung über den Abschluss eines entsprechenden Beseitigungsvertrags bei Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten,
— Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Beseitigungsanlage, aus dem die genehmigte Kapazität, ggf. das Einzugsgebiet, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden Abfallarten hervorgehen,
— Angabe der zur Beseitigung angenommenen Abfallmengen der letzten drei Jahre.
c) Verwertung.
Zum Nachweis der Sach- und Fachkunde sowie Zuverlässigkeit gemäß § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG für den Verwertungsbetrieb sind folgende Nachweise und Angaben vorzulegen:
— Verbindliche Erklärung des Verwertungsbetriebs oder der Verwertungsbetriebe zur Annahme und Verwertung der jeweils zur Verwertung anfallenden Abfälle für den gesamten Leistungszeitraum.
Die Erklärung hat Angaben über die zu verwertenden Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung über den Abschluss eines entsprechenden Verwertungsvertrags bei Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten.
— Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden Abfallarten hervorgehen,
— Angabe der zur Verwertung angenommenen Abfallmengen der letzten drei Jahre.
6.) Nachweise und Angaben zur Nachvollziehbarkeit der Gewährleistung der Entsorgungssicherheit.
— Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Behandlungsanlage, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, die zur Annahme genehmigten Abfallarten gemäß AVV, die aus der Behandlung resultierenden Abfallarten gemäß AVV, die immissionsschutzrechtlich und für den Anlagenbetrieb relevanten Genehmigungsauflagen sowie der Genehmigungszeitraum hervorgehen,
— Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Behandlungsanlage, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, die zur Annahme genehmigten Abfallarten gemäß AVV, die aus der Behandlung resultierenden Abfallarten gemäß AVV, die immissionsschutzrechtlich und für den Anlagenbetrieb relevanten Genehmigungsauflagen sowie der Genehmigungszeitraum hervorgehen,
— Angabe zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme,
— Verbindliche Angaben zu den freien Behandlungskapazitäten über den gesamten Zeitraum der Leistungserbringung. Weiterhin sind verbindliche Angaben über Behandlungskapazitäten einzureichen, die bereits vertraglich gebunden sind, über die Absichtserklärungen bestehen oder die im Rahmen anderer Ausschreibungen angeboten werden,
— Verbindliche Angaben zu den freien Behandlungskapazitäten über den gesamten Zeitraum der Leistungserbringung. Weiterhin sind verbindliche Angaben über Behandlungskapazitäten einzureichen, die bereits vertraglich gebunden sind, über die Absichtserklärungen bestehen oder die im Rahmen anderer Ausschreibungen angeboten werden,
— Angaben/Nachweise zur Einhaltung der Deponiezuordnungskriterien gem. DepV für die zu deponierenden Stoffströme aus der Vorbehandlung in den letzten drei Jahren,
— Angaben/Nachweise zur Einhaltung der Annahmekriterien der vorgesehenen Verwertungsanlagen für die zu verwertenden Stoffströme aus der Behandlung. Der Nachweis ist für die letzten drei Jahre zu führen, wenn sich die angebotene Behandlungsanlage seit mindestens drei Jahren im Dauerbetrieb befindet. Sofern sich die Anlage nicht seit drei Jahren im Betrieb befindet, sind die entsprechend verfügbaren Nachweise einzureichen,
— Angaben/Nachweise zur Einhaltung der Annahmekriterien der vorgesehenen Verwertungsanlagen für die zu verwertenden Stoffströme aus der Behandlung. Der Nachweis ist für die letzten drei Jahre zu führen, wenn sich die angebotene Behandlungsanlage seit mindestens drei Jahren im Dauerbetrieb befindet. Sofern sich die Anlage nicht seit drei Jahren im Betrieb befindet, sind die entsprechend verfügbaren Nachweise einzureichen,
— Darstellung der Qualitätskontrolle zur Gewährleistung der Einhaltung der Deponiezuordnungskriterien bzw. der Annahmekriterien zur Verwertung,
— Darstellung des Stoffstrommanagements zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit,
— bei Nichteinhaltung der Deponiezuordnungskriterien bzw. der Annahmekriterien zur Verwertung,
— bei etwaigen Störungen des Anlagenbetriebs, auch der nachgeschalteten Beseitigungs- bzw. Verwertungswege,
— bei Revisionszeiten, auch der nachgeschalteten Beseitigungs- bzw. Verwertungswege andere Anstriche, ggf. durch Aufzeigen von Verbundlösungen bzw. Abnahmeerklärungen anderer Anlagen.
Bei noch in Bau befindlichen Anlagen (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) sind verbindliche Angaben nachzuweisen zur Fertigstellung sowie zur Aufnahme des regulären Dauerbetriebs spätestens zum 30.6.2011. Zur Nachvollziehbarkeit des Zeitplans sind Angaben zu vergleichbaren Anlagen einzureichen, aus denen der Nachweis der Funktionstüchtigkeit der vorgesehenen Anlage hervorgeht.
Bei noch in Bau befindlichen Anlagen (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) sind verbindliche Angaben nachzuweisen zur Fertigstellung sowie zur Aufnahme des regulären Dauerbetriebs spätestens zum 30.6.2011. Zur Nachvollziehbarkeit des Zeitplans sind Angaben zu vergleichbaren Anlagen einzureichen, aus denen der Nachweis der Funktionstüchtigkeit der vorgesehenen Anlage hervorgeht.
Folgende Unterlagen sind noch nicht mit dem Angebot abzugeben, können aber von der Vergabestelle ergänzend angefordert werden:
— Vorlage von Auftraggeberbestätigungen i.S.v. § 7 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A zu den im Angebot angebenen Referenzen,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Sicherheit zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft gem. § 18 VOL/B in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme gemäß Verdingungsunterlagen zu stellen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Monatliche Rechnungstellung nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Verdingungsunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Per Überweisung auf die Bankverbindung der Landeshauptstadt Potsdam bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam, BLZ 16050000, Kto.Nr. 3502221536, unter Angabe des Verwendungszweckes (OV-3-387/07/11). Die Vergabeunterlagen werden nur versandt, wenn ein Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Der Betrag wird nicht erstattet.
Per Überweisung auf die Bankverbindung der Landeshauptstadt Potsdam bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam, BLZ 16050000, Kto.Nr. 3502221536, unter Angabe des Verwendungszweckes (OV-3-387/07/11). Die Vergabeunterlagen werden nur versandt, wenn ein Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Der Betrag wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-09-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-06-08 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Potsdam
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Jens Wiedemann (LHP) Bereich Umwelt und Natur
Name: Landeshauptstadt Potsdam
Postanschrift: Druckereiservice
Postleitzahl: 14461
Kontaktperson: Druckereiservice
Fax: +49 3312892986 📠
Postanschrift: Hegelallee 6-10
Postleitzahl: 14467
Kontaktperson: Submissionsstelle der Landeshauptstadt Potsdam, Haus 1, Zimmer 217-220
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-05-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661799📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de🌏
Fax: +49 331866583 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der.
Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I, Seite 2114), zuletzt geändert durch Art. 13 Abs. 21 des Gesetzes vom 25.5.2009 (BGBl. I, Seite 1102) Anwendung. Nach § 107 Abs. 3 GWB ist hiernach ein Antrag auf.
Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
4. mehr als 15 Kalendertage anch Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist demnach ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eienr Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird.
Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens sieben Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.
Postanschrift: Mittelstr. 5
Postort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
E-Mail: info@abst-brandenburg.de📧
Telefon: +49 303744607-0📞
Internetadresse: http://www.abst-brandenburg.de🌏
Fax: +49 303744607-21 📠
Quelle: OJS 2011/S 074-121657 (2011-04-13)
Ergänzende Angaben (2011-06-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: OV-3-387/07/11
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen aufgeführt sind. (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-11-04 📅
Name: Bietergemeinschaft Recon GmbH/Recon-T Recycling-Energy-Consulting-Trading GmbH
Postanschrift: Forststraße 20 - 24
Postort: Schwedt (Oder)
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Jens Wiedemann (LHP Bereich Umwelt und Natur)
E-Mail: info@abst-brandenburg.de📧
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I, S. 2114), zuletzt geändert durch Art. 13 Abs. 21 des Gesetzes vom 25.5.2009 (BGBl. I. S. 1102) Anwendung. Nach § 107 Abs. 3 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I, S. 2114), zuletzt geändert durch Art. 13 Abs. 21 des Gesetzes vom 25.5.2009 (BGBl. I. S. 1102) Anwendung. Nach § 107 Abs. 3 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
Vergangen sind.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist demnach ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird.
Die Rechtsbehelfs- und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Mittelstraße 5
Quelle: OJS 2011/S 228-369606 (2011-11-22)