Im Landkreisgebiet Ansbach können an den Wertstoffhöfen der 57 Gemeinden die Frak-tionen Altholz (Kategorie A1 bis A4), Trockenbatterien, Schuhen, Medikamente, Flaschenkorken und CD/DVD (Kleinfraktionen) abgegeben werden. Für die Übernahme und Verwertung / Entsorgung dieser Fraktionen sind folgende Leis-tungen erforderlich: — Gestellung der Sammelcontainer für die Altholzsammlung, — Übernahme, Transport und Verwertung der Altholzmengen, — Gestellung der Sammelbehältnisse für die Kleinfraktionen, — Übernahme, Transport und Verwertung / Entsorgung der Kleinfraktionen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Der Landkreis Ansbach beabsichtigt, die Übernahme und Verwertung der vorgenannten Fraktionen ab dem 1.1.2012 für zunächst 5 Jahre auf dem Wege einer EU-weiten öf-fentlichen Ausschreibung zu vergeben.Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:— Gestellung der Sammelcontainer für die Erfassung des Altholzes (Kategorie A I bis A IV) an 57 Wertstoffhöfen,—— 12 Stk. Sammelcontainer (38 m³ Fassungsvermögen),—— 18 Stk. Sammelcontainer (20 m³ Fassungsvermögen),—— 40 Stk. Sammelcontainer (10 m³ Fassungsvermögen),— Übernahme des Altholzes (Kategorie A I bis A IV) an den 57 Wertstoffhöfen und Transport zur Verwertungseinrichtung des AN (inkl. Verwiegung),—— ca. 4.550 Mg/a,— Vermarktung / Verwertung der Altholzmengen - ca. 4 550 Mg/a,— Gestellung der Sammelbehältnisse für die Kleinfraktionen an den Wertstoffhöfen,—— ca. 450 Stk./a Kartons à 30 Liter für Trockenbatterien,—— ca. 350 Stk./a Säcke à 40 Liter für Schuhe,—— ca. 230 Stk./a Fässer à 50 Liter für Medikamente,—— ca. 60 Stk./a Kartons à 40 Liter für Flaschenkorken,—— ca. 80 Stk./a Spannringfässer à 50 Liter für CD/DVD,— Übernahme und Verwertung / Entsorgung der Kleinfraktionen Trockenbatterien, Schuhe, Medikamente, Flaschenkorken, CD/DVD.Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hinge-wiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Verdingungsordnung für Leis-tungen - ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
Der Landkreis Ansbach beabsichtigt, die Übernahme und Verwertung der vorgenannten Fraktionen ab dem 1.1.2012 für zunächst 5 Jahre auf dem Wege einer EU-weiten öf-fentlichen Ausschreibung zu vergeben.Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:— Gestellung der Sammelcontainer für die Erfassung des Altholzes (Kategorie A I bis A IV) an 57 Wertstoffhöfen,—— 12 Stk. Sammelcontainer (38 m³ Fassungsvermögen),—— 18 Stk. Sammelcontainer (20 m³ Fassungsvermögen),—— 40 Stk. Sammelcontainer (10 m³ Fassungsvermögen),— Übernahme des Altholzes (Kategorie A I bis A IV) an den 57 Wertstoffhöfen und Transport zur Verwertungseinrichtung des AN (inkl. Verwiegung),—— ca. 4.550 Mg/a,— Vermarktung / Verwertung der Altholzmengen - ca. 4 550 Mg/a,— Gestellung der Sammelbehältnisse für die Kleinfraktionen an den Wertstoffhöfen,—— ca. 450 Stk./a Kartons à 30 Liter für Trockenbatterien,—— ca. 350 Stk./a Säcke à 40 Liter für Schuhe,—— ca. 230 Stk./a Fässer à 50 Liter für Medikamente,—— ca. 60 Stk./a Kartons à 40 Liter für Flaschenkorken,—— ca. 80 Stk./a Spannringfässer à 50 Liter für CD/DVD,— Übernahme und Verwertung / Entsorgung der Kleinfraktionen Trockenbatterien, Schuhe, Medikamente, Flaschenkorken, CD/DVD.Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hinge-wiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Verdingungsordnung für Leis-tungen - ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Crailsheimstr. 1
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-ansbach.de🌏
E-Mail: klaus.schmalfuss@landratsamt-ansbach.de📧
Telefon: +49 981468-3500📞
Fax: +49 981468-3519 📠
Im Landkreisgebiet Ansbach können an den Wertstoffhöfen der 57 Gemeinden die Frak-tionen Altholz (Kategorie A1 bis A4), Trockenbatterien, Schuhen, Medikamente, Flaschenkorken und CD/DVD (Kleinfraktionen) abgegeben werden.
Für die Übernahme und Verwertung / Entsorgung dieser Fraktionen sind folgende Leis-tungen erforderlich:
— Gestellung der Sammelcontainer für die Altholzsammlung,
— Übernahme, Transport und Verwertung der Altholzmengen,
— Gestellung der Sammelbehältnisse für die Kleinfraktionen,
— Übernahme, Transport und Verwertung / Entsorgung der Kleinfraktionen.
Menge oder Umfang:
Der Landkreis Ansbach beabsichtigt, die Übernahme und Verwertung der vorgenannten Fraktionen ab dem 1.1.2012 für zunächst 5 Jahre auf dem Wege einer EU-weiten öf-fentlichen Ausschreibung zu vergeben.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
— Gestellung der Sammelcontainer für die Erfassung des Altholzes (Kategorie A I bis A IV) an 57 Wertstoffhöfen,
— Übernahme des Altholzes (Kategorie A I bis A IV) an den 57 Wertstoffhöfen und Transport zur Verwertungseinrichtung des AN (inkl. Verwiegung),
—— ca. 4.550 Mg/a,
— Vermarktung / Verwertung der Altholzmengen - ca. 4 550 Mg/a,
— Gestellung der Sammelbehältnisse für die Kleinfraktionen an den Wertstoffhöfen,
—— ca. 450 Stk./a Kartons à 30 Liter für Trockenbatterien,
—— ca. 350 Stk./a Säcke à 40 Liter für Schuhe,
—— ca. 230 Stk./a Fässer à 50 Liter für Medikamente,
—— ca. 60 Stk./a Kartons à 40 Liter für Flaschenkorken,
—— ca. 80 Stk./a Spannringfässer à 50 Liter für CD/DVD,
— Übernahme und Verwertung / Entsorgung der Kleinfraktionen Trockenbatterien, Schuhe, Medikamente, Flaschenkorken, CD/DVD.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hinge-wiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hinge-wiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Verdingungsordnung für Leis-tungen - ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragsdauer kann als Option um bis zu 2 mal 1 Jahr verlängert werden, sofern der abzuschließende Vertrag nicht spätestens 10 Monate vor Ablauf vom Auftragnehmer oder Auftraggeber gekündigt wird. Für die Wirksamkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an.
Die Vertragsdauer kann als Option um bis zu 2 mal 1 Jahr verlängert werden, sofern der abzuschließende Vertrag nicht spätestens 10 Monate vor Ablauf vom Auftragnehmer oder Auftraggeber gekündigt wird. Für die Wirksamkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreisgebiet Ansbach.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebots-erklärung gemäß VOL/A § 7 (1) EG folgende Unterlagen vom Bieter / der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Sub-unternehmern beizulegen:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebots-erklärung gemäß VOL/A § 7 (1) EG folgende Unterlagen vom Bieter / der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Sub-unternehmern beizulegen:
— Soweit vorhanden ist der Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft vorzulegen. Bei Einschaltung von Subunterneh-mern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen,
— Soweit vorhanden ist der Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft vorzulegen. Bei Einschaltung von Subunterneh-mern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen,
— Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, zur Mitgliedschaft des AN in Berufsgenos-senschaft,
— Für die Übernahme und Verwertung / Entsorgung der ausgeschriebenen Fraktio-nen ist vor Beginn der Leistungserbringung die Vorlage der Kopie(n) der Zulas-sung(en) als Entsorgungsfachbetrieb für die zu erbringende(n) Dienstleistung(en) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorzulegen. Bei Einschaltung von Subunter-nehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzule-gen (siehe auch Formblatt F001 der Verdingungsunterlagen),
— Für die Übernahme und Verwertung / Entsorgung der ausgeschriebenen Fraktio-nen ist vor Beginn der Leistungserbringung die Vorlage der Kopie(n) der Zulas-sung(en) als Entsorgungsfachbetrieb für die zu erbringende(n) Dienstleistung(en) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorzulegen. Bei Einschaltung von Subunter-nehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzule-gen (siehe auch Formblatt F001 der Verdingungsunterlagen),
— Firmendarstellung der / des Unternehmens mit Angaben über Größe, Mitarbeiter-anzahl, die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung und Konzernzugehörigkeit.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die oben genannten bzw. nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es gemäß VOL/A §7 EG (5) seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom AG für geeignet erachtete Belege nachweisen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die oben genannten bzw. nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es gemäß VOL/A §7 EG (5) seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom AG für geeignet erachtete Belege nachweisen.
Bei Bietergemeinschaften müssen die Unternehmen für die jeweils übertragenden Auf-gaben erforderlichen Nachweise erbringen und vorlegen sowie eine Erklärung der Bie-tergemeinschaften zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorlegen.
Bei Bietergemeinschaften müssen die Unternehmen für die jeweils übertragenden Auf-gaben erforderlichen Nachweise erbringen und vorlegen sowie eine Erklärung der Bie-tergemeinschaften zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorlegen.
Der AG behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Bei Auftragsvergabe ist vom AN die Kalkulations-grundlage in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag beim AG für den Be-darfsfall zu hinterlegen.
Der AG behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Bei Auftragsvergabe ist vom AN die Kalkulations-grundlage in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag beim AG für den Be-darfsfall zu hinterlegen.
Wird für die Leistung nach immissionsrechtlichen, baurechtlichen, gewerberechtlichen oder nach sonstigen Vorschriften eine zusätzliche Genehmigung erforderlich, so hat sie der AN herbeizuführen und die notwendigen Unterlagen zu erstellen.
Die Nachweise sollen vollständig dem Angebot beigelegt werden bzw. innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch den AG oder dessen Vertreter vorgelegt werden. Angebote die nicht die geforderten Nachweise enthalten bzw. in der vor-genannten Frist vorgelegt werden, werden nach VOL/A §19 EG von der Wertung aus-geschlossen. Die Nachweise sind gemäß VOL/A §9 EG (4) entsprechend der Gliede-rung im Anhang 1 vorzulegen. Weitergehende Anlagen sind mit Verweis auf die ent-sprechenden Kapitel der Leistungsbeschreibung eindeutig zu kennzeichnen. Anlagen ohne eindeutige Kennzeichnung der Zuordnung zur Leistungsbeschreibung werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt.
Die Nachweise sollen vollständig dem Angebot beigelegt werden bzw. innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch den AG oder dessen Vertreter vorgelegt werden. Angebote die nicht die geforderten Nachweise enthalten bzw. in der vor-genannten Frist vorgelegt werden, werden nach VOL/A §19 EG von der Wertung aus-geschlossen. Die Nachweise sind gemäß VOL/A §9 EG (4) entsprechend der Gliede-rung im Anhang 1 vorzulegen. Weitergehende Anlagen sind mit Verweis auf die ent-sprechenden Kapitel der Leistungsbeschreibung eindeutig zu kennzeichnen. Anlagen ohne eindeutige Kennzeichnung der Zuordnung zur Leistungsbeschreibung werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu ü-berprüfen (Möglicherweise geforderte Mindeststandards):
— Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er…
… über die zur Leistungserbringung er-forderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt (Formblatt F001 der Verdingungsunterlagen),
… die in Deutschland geltenden Min-destlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leihar-beitskräfte bezahlt (Formblatt F001 der Verdingungsunterlagen),
— Weitere siehe Formblatt F001 der Verdingungsunterlagen.
Die Nachweise sollen vollständig dem Angebot beigelegt werden bzw. innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch den AG oder dessen Vertreter vor-gelegt werden. Angebote die nicht die geforderten Nachweise enthalten bzw. in der vor-genannten Frist vorgelegt werden, werden nach VOL/A §19 EG von der Wertung aus-geschlossen. Die Nachweise sind gemäß VOL/A §9 EG (4) entsprechend der Gliede-rung im Anhang 1 vorzulegen. Weitergehende Anlagen sind mit Verweis auf die ent-sprechenden Kapitel der Leistungsbeschreibung eindeutig zu kennzeichnen. Anlagen ohne eindeutige Kennzeichnung der Zuordnung zur Leistungsbeschreibung werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Nachweise sollen vollständig dem Angebot beigelegt werden bzw. innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch den AG oder dessen Vertreter vor-gelegt werden. Angebote die nicht die geforderten Nachweise enthalten bzw. in der vor-genannten Frist vorgelegt werden, werden nach VOL/A §19 EG von der Wertung aus-geschlossen. Die Nachweise sind gemäß VOL/A §9 EG (4) entsprechend der Gliede-rung im Anhang 1 vorzulegen. Weitergehende Anlagen sind mit Verweis auf die ent-sprechenden Kapitel der Leistungsbeschreibung eindeutig zu kennzeichnen. Anlagen ohne eindeutige Kennzeichnung der Zuordnung zur Leistungsbeschreibung werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu über-prüfen (Möglicherweise geforderte Mindeststandards):
— Angabe einer Liste an Referenzprojekten bezüglich der zu erbringenden Leistun-gen unter Angabe des Umfangs, des Umsatzes sowie Angaben zum AG (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestäti-gung der Zuverlässigkeit herangezogen werden,
— Angabe einer Liste an Referenzprojekten bezüglich der zu erbringenden Leistun-gen unter Angabe des Umfangs, des Umsatzes sowie Angaben zum AG (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestäti-gung der Zuverlässigkeit herangezogen werden,
— Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er…
… die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung die geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmi-gungen besitzt (Formblatt F001 der Verdingungsunterlagen),
… sich verpflichtet qualitätsfördernde Maßnahmen regelmäßig durchzuführen und anzuregen (z.B. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff oder anderes),
— Detaillierte Beschreibungen und schlüssige Darstellung der Entsorgungs- und Verwertungskonzepte für die ausgeschriebenen Teilleistungen zur Entsor-gung/Verwertung der ausgeschriebenen Abfälle und Wertstoffe (vgl. Leistungsbe-schreibungen) zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit,
— Detaillierte Beschreibungen und schlüssige Darstellung der Entsorgungs- und Verwertungskonzepte für die ausgeschriebenen Teilleistungen zur Entsor-gung/Verwertung der ausgeschriebenen Abfälle und Wertstoffe (vgl. Leistungsbe-schreibungen) zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit,
— Benennung des Standorts /der Standorte (Genehmigungssituation) für die Verwiegung.
Die Nachweise sollen vollständig dem Angebot beigelegt werden bzw. innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch den AG oder dessen Vertreter vor-gelegt werden. Angebote die nicht die geforderten Nachweise enthalten bzw. in der vor-genannten Frist vorgelegt werden, werden nach VOL/A §19 EG von der Wertung aus-geschlossen. Die Nachweise sind gemäß VOL/A §9 EG (4) entsprechend der Gliede-rung im Anhang 1 vorzulegen. Weitergehende Anlagen sind mit Verweis auf die entsprechenden Kapitel der Leistungsbeschreibung eindeutig zu kennzeichnen. Anlagen ohne eindeutige Kennzeichnung der Zuordnung zur Leistungsbeschreibung werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt.
Die Nachweise sollen vollständig dem Angebot beigelegt werden bzw. innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch den AG oder dessen Vertreter vor-gelegt werden. Angebote die nicht die geforderten Nachweise enthalten bzw. in der vor-genannten Frist vorgelegt werden, werden nach VOL/A §19 EG von der Wertung aus-geschlossen. Die Nachweise sind gemäß VOL/A §9 EG (4) entsprechend der Gliede-rung im Anhang 1 vorzulegen. Weitergehende Anlagen sind mit Verweis auf die entsprechenden Kapitel der Leistungsbeschreibung eindeutig zu kennzeichnen. Anlagen ohne eindeutige Kennzeichnung der Zuordnung zur Leistungsbeschreibung werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung gemäß § 18 VOL/B in Höhe von 5 % der Auftragssumme (aufgrund von Entgeltzahlungen ist als Auftragssumme die Bruttosumme des Betrags von Erlösen und Vergütungen anzusetzen).
Versicherung, Haftung.
(1) Betriebshaftpflichtversicherung:
Der AN verpflichtet sich zur Abdeckung seiner Haftung eine ausreichende Versiche-rung abzuschließen (Betriebshaftpflicht mit mindestens einer Deckungssumme von 1 500 000 EUR je geschädigte Person für Personen- und Sachschäden sowie einer De-ckungssumme von 50 000 EUR je geschädigte Person für Vermögensschäden). Dem AG ist auf Verlangen ein Nachweis über das Vorliegen der Versicherungen vorzulegen und während des Vertragszeitraums aufrecht zu erhalten.
Der AN verpflichtet sich zur Abdeckung seiner Haftung eine ausreichende Versiche-rung abzuschließen (Betriebshaftpflicht mit mindestens einer Deckungssumme von 1 500 000 EUR je geschädigte Person für Personen- und Sachschäden sowie einer De-ckungssumme von 50 000 EUR je geschädigte Person für Vermögensschäden). Dem AG ist auf Verlangen ein Nachweis über das Vorliegen der Versicherungen vorzulegen und während des Vertragszeitraums aufrecht zu erhalten.
(2) Umwelthaftpflichtversicherung:
Der Bieter verpflichtet sich, zur Abdeckung seiner Haftung eine ausreichende Versi-cherung abzuschließen. Dem AG ist auf Verlangen ein Nachweis über das Vorliegen der Versicherungen vorzulegen und während des Vertragszeitraums aufrecht zu erhalten.
(3) Der vertragliche oder gesetzliche Umfang der Haftung des AN wird durch dessen Haftpflichtversicherung weder eingeschränkt noch auf die Versicherungssumme beschränkt.
(4) Hat der AG aufgrund gesetzlicher Vorschriften Erfüllungsgehilfen des AN Schadens-ersatz zu leisten, so steht ihm der Rückgriff gegen den AN zu, wenn der Schaden durch Verschulden des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Hat ein Verschulden des AG oder seines Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, so findet § 254 BGB Anwendung.
(4) Hat der AG aufgrund gesetzlicher Vorschriften Erfüllungsgehilfen des AN Schadens-ersatz zu leisten, so steht ihm der Rückgriff gegen den AN zu, wenn der Schaden durch Verschulden des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Hat ein Verschulden des AG oder seines Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, so findet § 254 BGB Anwendung.
(5) Der AN haftet für Verunreinigungen oder Beschädigungen an Bodenflächen, Gebäu-den, Bepflanzungen oder sonstigen Einrichtungen, die durch sein Personal oder seine Fahrzeuge verursacht werden.
(6) Der AN haftet nicht für Eingriffe in die regelmäßige Arbeitsleistung durch höhere Ge-walt als auch für Abnutzung und Beschädigungen, die bei allgemein betriebsüblicher Handhabung und bei allgemein betriebsüblichen Transport der Container entstehen. Im Übrigen richtet sich die Haftung, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wur-de, nach den gesetzlichen Vorschriften.
(6) Der AN haftet nicht für Eingriffe in die regelmäßige Arbeitsleistung durch höhere Ge-walt als auch für Abnutzung und Beschädigungen, die bei allgemein betriebsüblicher Handhabung und bei allgemein betriebsüblichen Transport der Container entstehen. Im Übrigen richtet sich die Haftung, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wur-de, nach den gesetzlichen Vorschriften.
Weiteres siehe Leistungsbeschreibung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.
Die Abrechnung der Vergütung erfolgt monatlich im Nachhinein der durchgeführten Leistung. Die Rechnung ist in zweifacher Ausführung zusammen mit Vorlage der Wie-gescheine (Vorort-Verwiegung und Verwiegung bei der Annahme- bzw. Verwertungs-stelle) dem AG vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Abrechnung der Vergütung erfolgt monatlich im Nachhinein der durchgeführten Leistung. Die Rechnung ist in zweifacher Ausführung zusammen mit Vorlage der Wie-gescheine (Vorort-Verwiegung und Verwiegung bei der Annahme- bzw. Verwertungs-stelle) dem AG vorzulegen.
Weiteres siehe Leistungsbeschreibung/Formblätter.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, indem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß VOL/A § 6 EG (2) zuläs-sig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertre-ter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, indem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß VOL/A § 6 EG (2) zuläs-sig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertre-ter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Ange-botsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Ange-botsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen.
Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, diesen zu benennen und die-sen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen dem AN und AG vereinbart. Eine nachträgliche Änderung eines Nach- bzw. Subunternehmers oder die Einschaltung von Nach – bzw. Subunternehmern nach Auftragserteilung kann nur nach Nachweis der Leistungsfähigkeit mit Zustimmung des AG erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, diesen zu benennen und die-sen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen dem AN und AG vereinbart. Eine nachträgliche Änderung eines Nach- bzw. Subunternehmers oder die Einschaltung von Nach – bzw. Subunternehmern nach Auftragserteilung kann nur nach Nachweis der Leistungsfähigkeit mit Zustimmung des AG erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen.
Die Nachunternehmer müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Für die Vervielfältigung und Zustellung der Verdingungsunterlagen wird eine Gebühr in Höhe von 65,- € als Vorauszahlung erhoben. Dem Antrag ist eine Kopie des Überwei-sungsträgers beizulegen.
Vermerk: Ausschreibung AN-Altholz.
Kontoverbindung:
— Kontoinhaber: ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen,
— Bank: Commerzbank München,
— Konto-Nr.: 25 50 002,
— BLZ: 700 400 41,
— IBAN: DE97 7004 0041 0255 0002 00,
— SWIFT-BIC: COBADEFFXXX.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-08-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Ansbach, Abfallwirtschaft
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Klaus Schmalfuss
Internetadresse: www.landkreis-ansbach.de🌏
Name: ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen
Postanschrift: Gotzinger Straße 48/50
Postort: München
Postleitzahl: 81371
Kontaktperson: Herrn Meisinger
Telefon: +49 8918935-0📞
E-Mail: meisinger@ia-gmbh.de📧
Fax: +49 8918935-199 📠
URL für weitere Informationen: www.ia-gmbh.de🌏
URL der Dokumente: www.ia-gmbh.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern - Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2011/S 080-131961 (2011-04-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-11-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Ansbach