Entwicklung und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie für den deutschen Meeresnaturschutz

Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) die für den Gesetzesvollzug in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zuständige Behörde. Insbesondere aus der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), Vogelschutzrichtlinie (VRL) und Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) der EU ergeben sich in diesem Zusammenhang zahlreiche Aufgaben für das BfN. Im Rahmen der FFH-RL und VRL umfassen diese insbesondere die Erarbeitung von Managementplänen für die marinen Natura 2000-Gebiete in der deutschen AWZ und für Schweinswale in der deutschen Nord- und Ostsee bis 2014 sowie eine Mitarbeit an der Erstellung von Schutzgebietsverordnungen für die marinen FFH-Gebiete. Im Rahmen der MSRL müssen bis 2012 der „Gute Umweltzustand“ (GES) und Umweltziele festgelegt sowie bis 2014 Monitoringprogramme und bis 2015 Maßnahmenprogramme entwickelt werden.
Grundlage für die erfolgreiche Meeresnaturschutzarbeit des BfN, insbesondere in Bezug auf die oben beschriebenen Aufgaben, ist eine umfassende und zielorientierte Information der Öffentlichkeit. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Vorgaben durch die o.g. Richtlinien ist die Entwicklung und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie für den deutschen Meeresnaturschutz erforderlich. Dies umfasst einerseits eine Fortführung und Aktualisierung bestehender Aktivitäten des BfN-Fachgebietes Meeres- und Küstennaturschutz auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit, andererseits eine Entwicklung von Moderationsverfahren und von Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit (z.B. bei der Entwicklung und Umsetzung von Managementmaßnahmen und Schutzgebietsverordnungen) sowie weitere Aufgaben, die sich teilweise erst im Verlauf der Umsetzung der o.g. Richtlinien ergeben werden.
Da die oben beschriebenen Aufgaben im Jahr 2014 nicht abgeschlossen sein werden und ggf. mit dem Hinzukommen weiterer öffentlichkeitsrelevanter Vollzugsaufgaben zu rechnen ist, handelt es sich um eine Daueraufgabe, deren Fortsetzung nach Ablauf der Projektlaufzeit (Oktober 2014) in Form eines neu zu vergebenden Nachfolgeprojektes angestrebt wird.
Das Aufgabenspektrum gliedert sich in Rahmen- bzw. Koordinierungsleistungen sowie spezifische Teilaufgaben. Bei den Rahmen- bzw. Koordinierungsleistungen wird überwiegend die Sicherstellung einer vollständigen und optimalen Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums verlangt – insbesondere auch die sinnvolle Zusammenführung der Beiträge zu Teilaufgaben von potentiellen Nachunternehmern, die sich bereits im Antrag widerspiegeln sollte. Bei den Teilaufgaben handelt es sich um in sich geschlossene Projekte.
Umfang und Komplexität der insgesamt zu erbringenden Leistungen sprechen aus Sicht des Auftraggebers für eine gemeinschaftliche Leistungserbringung, wobei sich auch eine Beauftragung von Nachunternehmern durch den Auftragnehmer für die Erfüllung einzelner oder mehrerer der u.g. Teilaufgaben anbietet.
Bewerber sind aufgefordert, einen knappen, aber aussagekräftigen Vorschlag zur Strukturierung und Durchführung aller Rahmenaufgaben bzw. Koordinierungsleistungen sowie der Teilaufgaben vorzulegen.
Bewerber haben für alle in den Ziffern II.1.5.1. und II.1.5.2. geforderten Leistungen kurz darzulegen, wie sie sich die konkrete Umsetzung vorstellen und welche Teilaufgaben durch welche Nachunternehmer übernommen werden sollen.
Voraussichtlich wird für den gesamten Aufgaben-Cluster (einschließlich aller Rahmen- bzw. Koordinierungsleistungen und Teilaufgaben) für den Projektzeitraum ein maximales Budget (einschließlich USt. und sämtlicher Nebenkosten) in Höhe von insgesamt ungefähr 62.000 € für das Jahr 2011, 75 000 EUR für das Jahr 2012, 150 000 EUR für das Jahr 2013 sowie 125 000 EUR für das Jahr 2014 zur Verfügung stehen.
Der Auftraggeber beabsichtigt den Erwerb des ausschließlichen Nutzungsrechts an allen im Rahmen des Auftrags zu erstellenden Ergebnissen und Produkten. Dies schließt nicht aus, dass zu einem späteren Zeitpunkt nach vertraglicher Vereinbarung einzelne Ergebnisse und Produkte durch den Auftragnehmer - in Absprache und ggf. unter Beteiligung des BfN - veröffentlicht werden dürfen.
Aufgabenspektrum.
II.1.5.1. Rahmen- bzw. Koordinierungsleistungen:
II.1.5.1.1.
Entwicklung und Umsetzung eines allgemeinen Konzeptes für die Information der Öffentlichkeit über die Meeresnatur der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee (in Zusammenarbeit mit dem Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) auch unter Zuhilfenahme diverser Medien und Vermittlungsmethoden und aufbauend auf bereits bestehenden Produkten zur Öffentlichkeitsarbeit des BfN.
II.1.5.1.2.
Entwicklung und Umsetzung eines speziellen Rahmenkonzeptes zur Darstellung der Meeresnaturschutzaktivitäten und –anliegen des BfN in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee und angrenzenden Meeresgebieten mit Schwerpunkt auf den Schutzgebieten.
II.1.5.1.3.
Entwicklung effizienter Beantwortungsroutinen für regelmäßig auftretende und ähnliche Anfragen an das BfN in Bezug auf die Aktivitäten des BfN im Meeresnaturschutz (insbes. im Rahmen der Umsetzung der FFH-RL, VRL und MSRL) sowie Anwendung dieser Routinen in enger Kooperation mit den parallel laufenden BfN-Clustern "Managementpläne" und "MSRL“; Erarbeitung von häufigen Fragen und Antworten fürs Internet.
II.1.5.1.4.
Aufbau und Koordinierung einer mit Beginn des Vorhabens zu etablierenden projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) zu Fragen der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit unter Beteiligung der mit Teilaufgaben betrauten Institutionen und der betroffenen Organisationseinheiten des BfN (z.B. Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - PrÖa -) sowie bedarfsorientiert von Koordinatoren der parallel laufenden Cluster zur Koordinierung und fachlichen Begleitung der Aufgabe.
II.1.5.1.5.
Bedarfsorientierte Organisation, Durchführung und Auswertung der (i.d.R. beim BfN, Außenstelle Insel Vilm stattfindenden) Treffen der PAG.
II.1.5.1.6.
Bedarfsorientierte Beteiligung an (i.d.R. beim BfN, Außenstelle Insel Vilm stattfindenden) Treffen der PAG's parallel laufender Cluster, um eine Übernahme relevanter Inhalte in die unter 5.2.1. genannten Produkte zu gewährleisten.
II.1.5.1.7.
Ständige Verfügbarkeit einer Koordinatorin/eines Koordinators als Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für das BfN und Bereitschaft, bei Bedarf auch mehrmals für längere Zeit Aufgaben und Arbeiten direkt beim BfN (Außenstelle Vilm) zu erledigen.
II.1.5.1.8.
Kontinuierliche Unterstützung und Zuarbeit für das BfN, insbesondere bei aktuellen Anfragen aus der Öffentlichkeit mit Bezug zum Meeresnaturschutz und bei besonderen Erfordernissen bezüglich der Öffentlichkeitsarbeit in diesem Arbeitsbereich.
II.1.5.1.9.
Kontinuierliche Unterstützung der parallel laufenden Cluster bei der Erstellung von Produkten für die Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Bücher, Broschüren, Flyer, Ausstellungen, Tagungen, Präsentationen, Internetbeiträge), insbesondere der Cluster "Managementpläne" und "MSRL".
II.1.5.1.10.
Entwurf von Teilbeiträgen zu Pressemitteilungen mit Bezug zum Meeresnaturschutz in Rücksprache mit dem BfN-Fachbetreuer und dem BfN-Referat PrÖa.
II.1.5.1.11.
Entwicklung und Intensivierung von Kooperationen mit Einrichtungen, Informationszentren und ggf. Verbänden, um die ökologische Bedeutung von Meeresnaturschutzanliegen in Nord- und Ostsee, aber auch im Nordostatlantik und weltweit stärker in deren bestehende Informationsarbeit zu integrieren.
II.1.5.1.12.
Ausführung bzw. Koordinierung aller unter II 1.5.2. aufgeführten Teilaufgaben.
II.1.5.1.13.
Endredaktion bei der Erstellung der unter II.1.5.2.1. genannten Produkte (jeweils in deutscher und englischer Sprache) – dies umfasst in jedem Fall auch eine Rücksprache mit dem Fachbetreuer und evtl. mit Koordinatoren parallel laufender Cluster sowie ggf. eine inhaltliche und gestalterische Abstimmung zwischen verschiedenen Produkten.
II.1.5.2. Teilaufgaben:
II.1.5.2.1.
Weiterführung und Neuerstellung von Internetseiten, Broschüren, Faltblättern, Postern, CDs oder DVDs sowie Rundfunk- und Fernsehberichten zu Anliegen des Meeresnaturschutzes in Rücksprache mit dem BfN-Fachbetreuer und dem BfN-Referat PrÖa.
II.1.5.2.2.
Entwicklung und Durchführung einer Ausstellung zum Thema Meeresnaturschutz mit Schwerpunkt auf den Schutzgebieten in der deutschen AWZ sowie deren laufende Aktualisierung in Abstimmung mit dem BfN-Fachbetreuer und unter Rücksprache mit dem BfN-Referat PrÖa.
Zeitpunkt, Ort, Art und Umfang dieser Ausstellung werden im Rahmen der Ausführung des abzuschließenden Vertrages festgelegt und sind abhängig von aktuellen Erfordernissen und neuen Erkenntnissen. Ort, Art und Umfang sind außerdem abhängig von der Verfügbarkeit von Mitteln für diese Teilaufgabe: Falls für andere Teilaufgaben weniger Mittel benötigt werden als ursprünglich geplant, kann die Ausstellung entsprechend besser finanziell ausgestattet und z.B. aufwendiger oder umfangreicher gestaltet werden. Umgekehrt kann diese Teilaufgabe bei zu knappen Finanzmitteln oder Schwierigkeiten bezüglich der Terminfindung auch wegfallen.
II.1.5.2.3.
Fortsetzung und Vertiefung von Einzelthemen aus der vorhandenen Broschüre "Aktiv für den Meeresnaturschutz" mit Kurzfilm, wobei folgende Inhalte eine besondere Bedeutung haben: (i) OSPAR-HELCOM-Schutzgebietsnetzwerke und (ii) Einbindung der deutschen Meeresschutzgebiete in ein weltweites Netzwerk von Schutzgebieten sowie in das europäische Netzwerk Natura 2000.
II.1.5.2.4.
Entwicklung und Umsetzung von Konzepten für Konsultationsprozesse und Beteiligung der Öffentlichkeit "vor Ort" (z.B. Fischerei, Tourismus, Sand- und Kiesabbau, Schifffahrt), auf nationaler und internationaler Ebene, während der Entwicklung der Managementpläne und Schutzgebietsverordnungen für die Natura-2000-Schutzgebiete in der deutschen AWZ und den Schweinswal in der deutschen Nord- und Ostsee in enger Kooperation mit dem Cluster "Managementpläne", sowie bei der Entwicklung von Maßnahmen zum Fischereimanagement in enger Kooperation mit dem Cluster "Fischereimanagement".
II.1.5.2.5.
Durchführung von Moderations- und Mediationsverfahren sowie von "Runden Tischen" und Gesprächskreisen bei Konflikten zwischen Interessenvertretern im Zuge der o.g. Konsultationsprozesse gemeinsam mit den Clustern "Managementpläne" und "Fischereimanagement".
II.1.5.2.6.
Mit Beginn 2012: Vorbereitung und Ausrichtung von nationalen und internationalen Fachtagungen, Seminaren und/oder Workshops zu spezifischen Fragen des Meeresnaturschutzes, Redaktion von Tagungsbänden.
Zeitpunkt, Ort, Art und Umfang der Veranstaltungen werden im Rahmen der Ausführung des abzuschließenden Vertrages festgelegt und sind abhängig von aktuellen Erfordernissen und neuen Erkenntnissen. Ort, Art und Umfang sind außerdem abhängig von der Verfügbarkeit von Mitteln für diese Teilaufgabe: Falls für andere Teilaufgaben weniger Mittel benötigt werden als ursprünglich geplant, können die Fachtagungen/Seminare/Workshops entsprechend besser finanziell ausgestattet und z.B. aufwendiger oder umfangreicher gestaltet werden. Umgekehrt kann diese Teilaufgabe bei zu knappen Finanzmitteln oder Schwierigkeiten bezüglich der Terminfindung auch wegfallen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-02.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-08-02 Auftragsbekanntmachung
2013-02-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge