EPZA Zensus 2011 für das StLA Sachsen

StLA Sachsen - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Aufgabengebiet Haushalt, Beschaffung, Auftragswesen

Ausführung und elektronische Erfassung der förmlichen Zustellungen im Rahmen des Zensus 2011 für das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-07-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-05-12 Auftragsbekanntmachung
2011-07-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-05-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Postzustellung
Menge oder Umfang:
Zustellung und Erfassung der ca. 150 000 förmlichen Postzustellungsaufträge des StLA im Rahmen des Zensus 2011 im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach den jeweils geltenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Gegenstand ist ferner die Bereitstellung von Zustellungsformularen, die Bereitstellung entsprechender Transportbehälter, werktägliche Abholung der Sendungen, die nachfolgend beschriebene elektronische Erfassung der Angaben der Zustellungsurkunden, die werktägliche Bereitstellung der nach den Vorgaben des StLA erzeugten Datensätze, die Bereitstellung einer Bilddatei der vollständig erfassten Zustellungsurkunde, die gebündelte Rückführung der an einem Tag verarbeiteten Zustellungsurkunden an die in der Leistungsbeschreibung genannte Poststelle des StLA.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postzustellung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Postanschrift: Postfach 1105
Postleitzahl: 01911
Postort: Kamenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.statistik.sachsen.de 🌏
E-Mail: haushalt@statistik.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3578331214 📞
Fax: +49 3578331299 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-05-12 📅
Einreichungsfrist: 2011-07-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-05-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 99-162499
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Weitere Auskünfte erteilen: Siehe Anhang A.I.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausführung und elektronische Erfassung der förmlichen Zustellungen im Rahmen des Zensus 2011 für das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen.
Referenznummer: 12-0233.90/4/2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Statistisches Landesamt 01917 Kamenz, DEUTSCHLAND.
NUTS-Code DED00.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen vom Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 4 VOL/A: rechtskräftige Verurteilung wegen Bildung von krimminellen oder terroristischen Vereinigungen, krimminelle oder terroristische Vereinigungen im Ausland, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betrug und Subventionsbetrug als Straftaten gegen den Haushalt der EG oder der von ihr verwalteten Haushalte, Bestechung, Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr oder Steuerhinterziehung sowie Erlärung, dass die genannten Ausschlussgründe auch für etwaig eingesetzte Unterauftragnehmer nicht zutreffen; Eigenerklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen vom Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A: Konkurs, Insolvenz bzw. Liquidation, nachweislich schwere Verfehlungen, Nichterfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie Steuern und Abgaben, vorsätzliche Abgabe unzutreffender Erklärungen zur Eignung im Vergabeverfahren - Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen für jedes beteiligte Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung Umsatz (Vordruck); Handelsregisterauszug oder gleichwertige Bescheinigung (nicht älter als 6 Monate); Erklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern (Vordruck) und Verpflichtungserklärung des/der Unterauftragnehmer (Vordruck), soweit zutreffend; Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Vordruck); Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen; vollständige Entgeltgenehmigung; Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherungsdeckung über mind. 1 000 000 EUR pro Schadensfall und mind. 5 000 000 EUR pro Versicherungsjahr. - Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise für jedes beteiligte Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzliste (Vordruck) der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit folgenden Angaben: Bezeichnung des Auftrags, Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner), vertragliche Bindung, Ausführungszeitraum, Benennung der im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsteile, Auftragswert; Zertifikat nach DIN ISO 9001 bzw. vergleichbare Zertifizierung; Darstellung des Unternehmens; Erklärung zum Datenschutz (Vordruck); Erklärung zur Bereitstellung elektronischer Daten im geforderten Datensatzformat (Vordruck) - Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise für jedes beteiligte Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend; der bevollmächtigte Vertreter dieser Bietergemeinschaft als auch die Mitglieder sind zu benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Lizenz gemäß § 5 PostG.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-08-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: StLA Sachsen - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Aufgabengebiet Haushalt, Beschaffung, Auftragswesen
Kontakt
Kontaktperson: Bosco Scholze
Internetadresse: www.statistik.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2011-08-01 📅
Datum des Endes: 2012-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 12-0233.90/4/2
Zusätzliche Informationen
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Weitere Auskünfte erteilen:
Siehe Anhang A.I.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Außenstelle Leipzig
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419771040 📞
Internetadresse: www.ldl.sachsen.de 🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
Mehr anzeigen
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2011/S 099-162499 (2011-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-07-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Postfach 11 05
Kontakt
E-Mail: haushalt@statistik.sachsen.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-07-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 143-237006
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 99-162499
ABl. S-Ausgabe: 143

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Statistisches Landesamt, 01917 Kamenz, DEUTSCHLAND.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Qualität (40)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-07-13 📅
Postanschrift: Hallesches Ufer 60
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.deutschepost.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Bosco Scholze

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Außenstelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Internetadresse: http://www.ldl.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 GWB (Einleitung, Antrag) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinenRechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 108 GWB (Form) lautet:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereichdieses Gesetzes zu benennen,
Mehr anzeigen
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2011/S 143-237006 (2011-07-26)
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕