Die Oberfinanzdirektion Magdeburg beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Abhol-, Beförderungs- und Zustelldienstleistungen sowie über die Rücksendung unzustellbarer Schreiben nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung für Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 1.000 g. Die Postsendungen richten sich an Steuerpflichtige und Bezügeempfänger. Ungefähr 90 % der Sendungen werden im Land Sachsen-Anhalt zugestellt, ca. 9 % der Sendungen gehen ins übrige Bundesgebiet und zu 1 % ins Ausland. Die Kommunikation erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen. Aufgrund der enorm hohen Sensibilität dieser Briefsendungen (Steuergeheimnis, Datenschutz u.s.w.) ist der Auftraggeber darauf angewiesen, Briefdienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber nimmt keine Vorsortierung der Postsendungen nach Postleitzahlen bzw. Leitregionen vor. Der Auftrag soll in 5 Losen vergeben werden. Los 1: Finanzamt Bitterfeld-Wolfen. Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 600 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2010/2011 zugrunde liegen. Los 2: Finanzamt Magdeburg. Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 800 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2010 zugrunde liegen. Los 3: Finanzamt Quedlinburg. Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 800 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2010 zugrunde liegen. Los 4: Finanzamt Stendal. Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 400 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2010 zugrunde liegen. Los 5: Die Oberfinanzdirektion Magdeburg, Geschäftsstelle der Bezügestelle Dessau und Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt versendet Mitteilungen über die Bezüge und Gehälter der Bediensteten des Landes Sachsen-Anhalt sowie Mitteilungen der Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt. Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 700 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2010 zugrunde liegen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-25.
Auftragsbekanntmachung (2011-07-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Straße 4
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ofd.sachsen-anhalt.de🌏
E-Mail: alf.braunschweig@sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 3915453169 📠
1. Das bezeichnete Formblatt Eignungsangaben ist von dem Bieter ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Das Formblatt wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt,
2. Nachunternehmer sind zu benennen. Soweit der Bieter auf Ressourcen von Nachunternehmern zurückgreifen will, sind die Erklärungen und Nachweise (Punkt III.2.1) + III.2.2) + III.2.3)) in Bezug auf die Nachunternehmer auf Anforderung durch den Auftraggeber vorzulegen,
3. Bezüglich Mindeststandards unter III.2.2) kann beim Einsatz von Nachunternehmern der geforderte Mindestumsatz nur durch den Umsatz beim Hauptunternehmer erfüllt werden. Bei Bietergemeinschaften ist die Summe der Umsätze der einzelnen Bietergemeinschaftspartner entscheidend,
4. Vor Zuschlagserteilung muss der vom Auftraggeber aufgeforderte Bieter eine Kopie der Entgeltgenehmigung vorlegen. Wird eine Kopie der Entgeltgenehmigung nicht vorgelegt, wird auf das Angebot des betreffenden Bieters kein Zuschlag erteilt, es sei denn, es ist keine Entgeltgenehmigung erforderlich,
5. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 15.8.2011 - 14:00 Uhr (bei dem Auftraggeber eingehend) darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen,
6. Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme soll der Bieter einen Ansprechpartner für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie eine verbindliche Telefon- und Telefaxnummer und eine E-Mail-Adresse angeben,
7. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot oder die Erklärung der ARGE nicht ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Liegen andere einzureichende Unterlagen nicht fristgemäß vor, kann das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
1. Das bezeichnete Formblatt Eignungsangaben ist von dem Bieter ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Das Formblatt wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt,
2. Nachunternehmer sind zu benennen. Soweit der Bieter auf Ressourcen von Nachunternehmern zurückgreifen will, sind die Erklärungen und Nachweise (Punkt III.2.1) + III.2.2) + III.2.3)) in Bezug auf die Nachunternehmer auf Anforderung durch den Auftraggeber vorzulegen,
3. Bezüglich Mindeststandards unter III.2.2) kann beim Einsatz von Nachunternehmern der geforderte Mindestumsatz nur durch den Umsatz beim Hauptunternehmer erfüllt werden. Bei Bietergemeinschaften ist die Summe der Umsätze der einzelnen Bietergemeinschaftspartner entscheidend,
4. Vor Zuschlagserteilung muss der vom Auftraggeber aufgeforderte Bieter eine Kopie der Entgeltgenehmigung vorlegen. Wird eine Kopie der Entgeltgenehmigung nicht vorgelegt, wird auf das Angebot des betreffenden Bieters kein Zuschlag erteilt, es sei denn, es ist keine Entgeltgenehmigung erforderlich,
5. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 15.8.2011 - 14:00 Uhr (bei dem Auftraggeber eingehend) darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen,
6. Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme soll der Bieter einen Ansprechpartner für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie eine verbindliche Telefon- und Telefaxnummer und eine E-Mail-Adresse angeben,
7. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot oder die Erklärung der ARGE nicht ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Liegen andere einzureichende Unterlagen nicht fristgemäß vor, kann das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Oberfinanzdirektion Magdeburg beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Abhol-, Beförderungs- und Zustelldienstleistungen sowie über die Rücksendung unzustellbarer Schreiben nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung für Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 1.000 g. Die Postsendungen richten sich an Steuerpflichtige und Bezügeempfänger. Ungefähr 90 % der Sendungen werden im Land Sachsen-Anhalt zugestellt, ca. 9 % der Sendungen gehen ins übrige Bundesgebiet und zu 1 % ins Ausland.
Die Oberfinanzdirektion Magdeburg beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Abhol-, Beförderungs- und Zustelldienstleistungen sowie über die Rücksendung unzustellbarer Schreiben nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung für Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 1.000 g. Die Postsendungen richten sich an Steuerpflichtige und Bezügeempfänger. Ungefähr 90 % der Sendungen werden im Land Sachsen-Anhalt zugestellt, ca. 9 % der Sendungen gehen ins übrige Bundesgebiet und zu 1 % ins Ausland.
Die Kommunikation erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen. Aufgrund der enorm hohen Sensibilität dieser Briefsendungen (Steuergeheimnis, Datenschutz u.s.w.) ist der Auftraggeber darauf angewiesen, Briefdienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber nimmt keine Vorsortierung der Postsendungen nach Postleitzahlen bzw. Leitregionen vor.
Die Kommunikation erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen. Aufgrund der enorm hohen Sensibilität dieser Briefsendungen (Steuergeheimnis, Datenschutz u.s.w.) ist der Auftraggeber darauf angewiesen, Briefdienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber nimmt keine Vorsortierung der Postsendungen nach Postleitzahlen bzw. Leitregionen vor.
Der Auftrag soll in 5 Losen vergeben werden.
Los 1:
Finanzamt Bitterfeld-Wolfen. Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 600 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2010/2011 zugrunde liegen.
Los 2:
Finanzamt Magdeburg. Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 800 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2010 zugrunde liegen.
Los 3:
Finanzamt Quedlinburg. Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 800 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2010 zugrunde liegen.
Los 4:
Finanzamt Stendal. Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 400 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2010 zugrunde liegen.
Los 5:
Die Oberfinanzdirektion Magdeburg, Geschäftsstelle der Bezügestelle Dessau und Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt versendet Mitteilungen über die Bezüge und Gehälter der Bediensteten des Landes Sachsen-Anhalt sowie Mitteilungen der Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt. Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 700 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2010 zugrunde liegen.
Die Oberfinanzdirektion Magdeburg, Geschäftsstelle der Bezügestelle Dessau und Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt versendet Mitteilungen über die Bezüge und Gehälter der Bediensteten des Landes Sachsen-Anhalt sowie Mitteilungen der Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt. Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 700 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2010 zugrunde liegen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Bitterfeld-Wolfen.
Kurze Beschreibung:
Das Finanzamt Bitterfeld-Wolfen ist in einem Objekt in Bitterfeld-Wolfen…
… untergebracht.Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
… untergebracht.
Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Magdeburg.
Kurze Beschreibung:
Das Finanzamt Magdeburg ist in einem Objekt in Magdeburg…
… untergebracht.Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
… untergebracht.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Quedlinburg.
Kurze Beschreibung:
Das Finanzamt Quedlinburg ist in einem Objekt in Quedlinburg…
… untergebracht.Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
… untergebracht.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Stendal.
Kurze Beschreibung:
Das Finanzamt Stendal ist in einem Objekt in Stendal…
… untergebracht.Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
… untergebracht.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Oberfinanzdirektion Magdeburg, Geschäftsstelle der Bezügestelle Dessau und Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt.
Kurze Beschreibung:
Die Oberfinanzdirektion Magdeburg, Geschäftsstelle der Bezügestelle Dessau und Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt sind in einem Objekt in Dessau-Roßlau untergebracht und versendet Mitteilungen über die Bezüge und Gehälter der Bediensteten des Landes Sachsen-Anhalt sowie Mitteilungen der Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt.
Die Oberfinanzdirektion Magdeburg, Geschäftsstelle der Bezügestelle Dessau und Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt sind in einem Objekt in Dessau-Roßlau untergebracht und versendet Mitteilungen über die Bezüge und Gehälter der Bediensteten des Landes Sachsen-Anhalt sowie Mitteilungen der Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt.
Beschreibung der Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit endet zunächst am 31.12.2013. Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Die Ausübung der Option muss spätestens bis zum 31.8.2013 für das Optionsjahr 2014 bzw. bis zum 31.8.2014 für das Optionsjahr 2015 erklärt werden.
Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit endet zunächst am 31.12.2013. Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Die Ausübung der Option muss spätestens bis zum 31.8.2013 für das Optionsjahr 2014 bzw. bis zum 31.8.2014 für das Optionsjahr 2015 erklärt werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Magdeburg, Bitterfeld-Wolfen, Quedlinburg, Stendal, Dessau-Roßlau.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister (siehe Formblatt Eignungsangaben),
2. Nachweis einer Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen gemäß § 5 PostG (Kopie),
3. Eigenerklärung, dass seit dem 1.1.2008 kein Lizenzentziehungsverfahren eingeleitet wurde (siehe Formblatt Eignungsangaben),
4. Eigenerklärung zur Entgeltgenehmigung (siehe Angebot). Vor Zuschlagserteilung muss der vom Auftraggeber aufgeforderte Bieter eine Kopie der Entgeltgenehmigung vorlegen. Eine dem Bieter schon vorliegende Entgeltgenehmigung bitten wir zusammen mit dem Angebot einzureichen,
4. Eigenerklärung zur Entgeltgenehmigung (siehe Angebot). Vor Zuschlagserteilung muss der vom Auftraggeber aufgeforderte Bieter eine Kopie der Entgeltgenehmigung vorlegen. Eine dem Bieter schon vorliegende Entgeltgenehmigung bitten wir zusammen mit dem Angebot einzureichen,
5. a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der im § 6 EG Abs. 4 a-g VOL/A genannten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe Formblatt Eignungsangaben);
b) Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich nicht in Liquidation befindet (siehe Formblatt Eignungsangaben);
b) Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich nicht in Liquidation befindet (siehe Formblatt Eignungsangaben);
c) Erklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (siehe Formblatt Eignungsangaben);
d) Erklärung über die Mitgliedschaft in einer zuständigen Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt Eignungsangaben);
e) Erklärung, dass der Bieter wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist (siehe Formblatt Eignungsangaben);
e) Erklärung, dass der Bieter wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist (siehe Formblatt Eignungsangaben);
f) Erklärung, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch – (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes) einzuhalten (siehe Formblatt Eignungsangaben).
f) Erklärung, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch – (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes) einzuhalten (siehe Formblatt Eignungsangaben).
6. Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Angebot einzureichen; mit dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Erklärung der ARGE).
6. Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Angebot einzureichen; mit dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Erklärung der ARGE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (siehe Formblatt Eignungsangaben),
2. Angabe der durchschnittlichen Anzahl des beschäftigten Personals unter Nennung der Anzahl der Zusteller in den Jahren 2009 und 2010 (siehe Formblatt Eignungsangaben).
Mindeststandards:
1. Erklärung zum Umsatz des Unternehmens zu Postdienstleistungen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre ohne Umsatzsteuer (siehe Formblatt Eignungsangaben). Hinsichtlich des mittleren Jahresumsatzes gelten folgende Mindestanforderungskriterien:
Los 1: 300 000,00 EUR pro Jahr,
Los 2: 300 000,00 EUR pro Jahr,
Los 3: 300 000,00 EUR pro Jahr,
Los 4: 150 000,00 EUR pro Jahr,
Los 5: 250 000,00 EUR pro Jahr.
Der geforderte Mindestumsatz kann beim Einsatz von Nachunternehmern nur durch den Umsatz beim Hauptunternehmer erfüllt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben zur technischen Ausrüstung (Vorhandensein der erforderlichen Produktionssysteme (Frankiermaschinen usw.), Vorhandensein der erforderlichen EDV-Technik sowie Transportmittel),
2. Angaben zur räumlichen Ausstattung (Einrichtungen für Verteilung und Zustellung),
3. Zustellgebiet: Auflistung, welche Postleitzahlenbezirke oder Teilgebiete aus den Postleitzahlenbezirken im Land Sachsen-Anhalt weder durch den Bieter noch durch Nachunternehmer bedient werden. Die DPAG gilt im Fall der Auflieferung nicht als Nachunternehmer,
3. Zustellgebiet: Auflistung, welche Postleitzahlenbezirke oder Teilgebiete aus den Postleitzahlenbezirken im Land Sachsen-Anhalt weder durch den Bieter noch durch Nachunternehmer bedient werden. Die DPAG gilt im Fall der Auflieferung nicht als Nachunternehmer,
4. 3 Referenzen über die Ausführung von Briefdienstleistungen für öffentlich-rechtliche Einrichtungen seit dem 1.1.2008. Notwendige Angaben: Auftraggeber mit Anschrift/Ansprechpartner mit Telefonnummer/Auftragsgegenstand/Leistungszeit/Auftragssumme (siehe Formblatt Eignungsangaben),
4. 3 Referenzen über die Ausführung von Briefdienstleistungen für öffentlich-rechtliche Einrichtungen seit dem 1.1.2008. Notwendige Angaben: Auftraggeber mit Anschrift/Ansprechpartner mit Telefonnummer/Auftragsgegenstand/Leistungszeit/Auftragssumme (siehe Formblatt Eignungsangaben),
5. Erklärung, dass alle Service-, Zustell- und Ansprechpartner die deutsche Sprache sprechen und verstehen (siehe Formblatt Eignungsangaben),
6. Erklärung, dass alle für das Projekt vorgesehenen Zusteller keine Eintragung wegen für den Zustelldienst relevanter Straftatbestände (insbesondere Verstöße gegen das Postgeheimnis und den Datenschutz; Eigentums-, Vermögensdelikte; Verkehrsstraftaten) in ihrem Führungszeugnis aufweisen (siehe Formblatt Eignungsangaben),
6. Erklärung, dass alle für das Projekt vorgesehenen Zusteller keine Eintragung wegen für den Zustelldienst relevanter Straftatbestände (insbesondere Verstöße gegen das Postgeheimnis und den Datenschutz; Eigentums-, Vermögensdelikte; Verkehrsstraftaten) in ihrem Führungszeugnis aufweisen (siehe Formblatt Eignungsangaben),
7. Erklärung zur Bereitschaft, dem Auftraggeber eine Besichtigungsmöglichkeit eines Verteilerzentrums vor Zuschlagserteilung einzuräumen (siehe Formblatt Eignungsangaben).
Mindeststandards:
1. Eigene Zustellung durch Bieter/Bietergemeinschaftspartner bzw. Nachunternehmer in mindestens 90 % der Fläche der Zustellbezirke des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Eine Auflieferung erfüllt dieses Kriterium nicht (siehe Formblatt Eignungsangaben).
Der Auftragnehmer darf maximal 10 % der jährlichen Sendungsmenge mittels Auflieferung befördern lassen, es sei denn, ihm gelingt der Nachweis, dass sich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zugrunde gelegte Prognose bezüglich der Zustellgebiete maßgeblich geändert hat (ca. 90 % der Sendungen ins Land Sachsen-Anhalt, ca. 9 % der Sendungen ins übrige Bundesgebiet, ca. 1 % der Sendungen ins Ausland).
Der Auftragnehmer darf maximal 10 % der jährlichen Sendungsmenge mittels Auflieferung befördern lassen, es sei denn, ihm gelingt der Nachweis, dass sich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zugrunde gelegte Prognose bezüglich der Zustellgebiete maßgeblich geändert hat (ca. 90 % der Sendungen ins Land Sachsen-Anhalt, ca. 9 % der Sendungen ins übrige Bundesgebiet, ca. 1 % der Sendungen ins Ausland).
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-09-26 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, dieses vertreten durch den Oberfinanzpräsidenten als Leiter der Oberfinanzdirektion Magdeburg
Kontakt
Kontaktperson: Oberfinanzdirektion Magdeburg Zentrale Vergabestelle
Herrn Alf Braunschweig
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2013-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-06-03 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 106-173878
Zusätzliche Informationen
1. Das bezeichnete Formblatt Eignungsangaben ist von dem Bieter ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Das Formblatt wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt,
2. Nachunternehmer sind zu benennen. Soweit der Bieter auf Ressourcen von Nachunternehmern zurückgreifen will, sind die Erklärungen und Nachweise (Punkt III.2.1) + III.2.2) + III.2.3)) in Bezug auf die Nachunternehmer auf Anforderung durch den Auftraggeber vorzulegen,
2. Nachunternehmer sind zu benennen. Soweit der Bieter auf Ressourcen von Nachunternehmern zurückgreifen will, sind die Erklärungen und Nachweise (Punkt III.2.1) + III.2.2) + III.2.3)) in Bezug auf die Nachunternehmer auf Anforderung durch den Auftraggeber vorzulegen,
3. Bezüglich Mindeststandards unter III.2.2) kann beim Einsatz von Nachunternehmern der geforderte Mindestumsatz nur durch den Umsatz beim Hauptunternehmer erfüllt werden. Bei Bietergemeinschaften ist die Summe der Umsätze der einzelnen Bietergemeinschaftspartner entscheidend,
3. Bezüglich Mindeststandards unter III.2.2) kann beim Einsatz von Nachunternehmern der geforderte Mindestumsatz nur durch den Umsatz beim Hauptunternehmer erfüllt werden. Bei Bietergemeinschaften ist die Summe der Umsätze der einzelnen Bietergemeinschaftspartner entscheidend,
4. Vor Zuschlagserteilung muss der vom Auftraggeber aufgeforderte Bieter eine Kopie der Entgeltgenehmigung vorlegen. Wird eine Kopie der Entgeltgenehmigung nicht vorgelegt, wird auf das Angebot des betreffenden Bieters kein Zuschlag erteilt, es sei denn, es ist keine Entgeltgenehmigung erforderlich,
4. Vor Zuschlagserteilung muss der vom Auftraggeber aufgeforderte Bieter eine Kopie der Entgeltgenehmigung vorlegen. Wird eine Kopie der Entgeltgenehmigung nicht vorgelegt, wird auf das Angebot des betreffenden Bieters kein Zuschlag erteilt, es sei denn, es ist keine Entgeltgenehmigung erforderlich,
5. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 15.8.2011 - 14:00 Uhr (bei dem Auftraggeber eingehend) darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen,
5. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 15.8.2011 - 14:00 Uhr (bei dem Auftraggeber eingehend) darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen,
6. Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme soll der Bieter einen Ansprechpartner für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie eine verbindliche Telefon- und Telefaxnummer und eine E-Mail-Adresse angeben,
7. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot oder die Erklärung der ARGE nicht ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Liegen andere einzureichende Unterlagen nicht fristgemäß vor, kann das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
7. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot oder die Erklärung der ARGE nicht ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Liegen andere einzureichende Unterlagen nicht fristgemäß vor, kann das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle an der Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: viola.ueberfeldt@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141536📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB gilt für den Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Sämtliche vorgenannte Fristen sind für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten.