Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen auf den Strecken: — SB33 Dresden-Neustadt – Königsbrück, — SB34 Dresden Hbf – Kamenz, — SB71 Pirna – Neustadt/Sa. – Sebnitz – Bad Schandau, — SB72 Heidenau – Altenberg und, — SE19 Dresden Hbf – Heidenau – Altenberg in einem Umfang von insgesamt ca. 1 700 000 Zugkm pro Jahr auf allen Strecken. Dabei sind Fahrzeuge einzusetzen, die mindestens den Standards derjenigen Fahrzeuge entsprechen, welche derzeit auf den vorgenannten Strecken eingesetzt werden. Diese Standards können den Verdingungsunterlagen für das frühere Vergabeverfahren (2009/S 229-329188) entnommen werden, welche bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle abgefordert werden können. Die Standards sind im Übrigen in den Verdingungsunterlagen für das vorliegende Vergabeverfahren weiter präzisiert, welche mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang: Ca. 1 700 000 Zugkm pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe
Postanschrift: Leipziger Straße 120
Postleitzahl: 01127
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.vvo-online.de🌏
E-Mail: dieselnetz@vvo-online.de📧
Telefon: +49 351-8526533📞
Fax: +49 351-8526569 📠
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer erhalten die Verdingungsunterlagen mit einer Aufforderung zur Angebotsabgabe nur gegen Vorlage eines Teilnahmeantrages bei der in vorstehender Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle.
Der Teilnahmeantrag muss schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem deutlich sichtbaren Vermerk "Teilnahmeantrag SPNV-Vergabe VVO-Dieselnetz" auf dem Umschlag eingereicht werden.
Mit dem Teilnahmeantrag müssen sämtliche in vorstehender Ziffer III.2) genannten Teilnahmebedingungen durch Vorlage der dort aufgeführten Eignungsnachweise erfüllt sein.
Der Teilnahmeantrag ist bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. vorstehende Ziffer IV.3.4) einzureichen.
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen ist zulässig. Bestehen nach Auswertung aller eingereichten Nachweise und Erklärungen Zweifel an der Eignung des Wirtschaftsteilnehmers, kann der Wirtschaftsteilnehmer zur Erläuterung der von ihm eingereichten Nachweise und Erklärungen und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter Unterlagen aufgefordert werden. Im übrigen behält sich der Auftraggeber Nachforderungen gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A vor.
Alle Wirtschaftsteilnehmer, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag stellen und alle geforderten Eignungsnachweise vorlegen, erhalten bis zum 31.1.2012 eine Aufforderung zur Angebotsabgabe mit sämtlichen Verdingungsunterlagen.
Zu vorstehender Ziffer IV.1.1):
Das Verfahren wird als beschränkte Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Regelungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A und der §§ 8, 15 Absatz 10 und 23 EG VOL/A durchgeführt. Einzelheiten zum Verfahrensablauf ergeben sich aus dem Aufforderungsschreiben zur Angebotsabgabe. Hingewiesen wird darauf, dass insoweit ausschließlich die unter Ziffer VI.3) "Zusätzliche Angaben" und nicht die unter vorstehender Ziffer IV.1.1) "Verfahrensart" angegebene Verfahrensart maßgeblich ist. Die Angabe "Nichtoffenes Verfahren" unter vorstehender Ziffer IV.1.1) ist nur erfolgt, da das Amt für amtliche Veröffentlichungen die Bekanntmachung bei Offenlassen der Ziffer IV.1.1) als unvollständig zurückweist.
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer erhalten die Verdingungsunterlagen mit einer Aufforderung zur Angebotsabgabe nur gegen Vorlage eines Teilnahmeantrages bei der in vorstehender Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle.
Der Teilnahmeantrag muss schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem deutlich sichtbaren Vermerk "Teilnahmeantrag SPNV-Vergabe VVO-Dieselnetz" auf dem Umschlag eingereicht werden.
Mit dem Teilnahmeantrag müssen sämtliche in vorstehender Ziffer III.2) genannten Teilnahmebedingungen durch Vorlage der dort aufgeführten Eignungsnachweise erfüllt sein.
Der Teilnahmeantrag ist bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. vorstehende Ziffer IV.3.4) einzureichen.
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen ist zulässig. Bestehen nach Auswertung aller eingereichten Nachweise und Erklärungen Zweifel an der Eignung des Wirtschaftsteilnehmers, kann der Wirtschaftsteilnehmer zur Erläuterung der von ihm eingereichten Nachweise und Erklärungen und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter Unterlagen aufgefordert werden. Im übrigen behält sich der Auftraggeber Nachforderungen gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A vor.
Alle Wirtschaftsteilnehmer, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag stellen und alle geforderten Eignungsnachweise vorlegen, erhalten bis zum 31.1.2012 eine Aufforderung zur Angebotsabgabe mit sämtlichen Verdingungsunterlagen.
Zu vorstehender Ziffer IV.1.1):
Das Verfahren wird als beschränkte Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Regelungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A und der §§ 8, 15 Absatz 10 und 23 EG VOL/A durchgeführt. Einzelheiten zum Verfahrensablauf ergeben sich aus dem Aufforderungsschreiben zur Angebotsabgabe. Hingewiesen wird darauf, dass insoweit ausschließlich die unter Ziffer VI.3) "Zusätzliche Angaben" und nicht die unter vorstehender Ziffer IV.1.1) "Verfahrensart" angegebene Verfahrensart maßgeblich ist. Die Angabe "Nichtoffenes Verfahren" unter vorstehender Ziffer IV.1.1) ist nur erfolgt, da das Amt für amtliche Veröffentlichungen die Bekanntmachung bei Offenlassen der Ziffer IV.1.1) als unvollständig zurückweist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen auf den Strecken:
— SB33 Dresden-Neustadt – Königsbrück,
— SB34 Dresden Hbf – Kamenz,
— SB71 Pirna – Neustadt/Sa. – Sebnitz – Bad Schandau,
— SB72 Heidenau – Altenberg und,
— SE19 Dresden Hbf – Heidenau – Altenberg in einem Umfang von insgesamt ca. 1 700 000 Zugkm pro Jahr auf allen Strecken.
Dabei sind Fahrzeuge einzusetzen, die mindestens den Standards derjenigen Fahrzeuge entsprechen, welche derzeit auf den vorgenannten Strecken eingesetzt werden. Diese Standards können den Verdingungsunterlagen für das frühere Vergabeverfahren (2009/S 229-329188) entnommen werden, welche bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle abgefordert werden können. Die Standards sind im Übrigen in den Verdingungsunterlagen für das vorliegende Vergabeverfahren weiter präzisiert, welche mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendet werden.
Dabei sind Fahrzeuge einzusetzen, die mindestens den Standards derjenigen Fahrzeuge entsprechen, welche derzeit auf den vorgenannten Strecken eingesetzt werden. Diese Standards können den Verdingungsunterlagen für das frühere Vergabeverfahren (2009/S 229-329188) entnommen werden, welche bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle abgefordert werden können. Die Standards sind im Übrigen in den Verdingungsunterlagen für das vorliegende Vergabeverfahren weiter präzisiert, welche mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendet werden.
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland, Sachsen, Region Dresden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Wirtschaftsteilnehmer muss zuverlässig sein. Der Wirtschaftsteilnehmer gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Wirtschaftsteilnehmer auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Der Wirtschaftsteilnehmer muss zuverlässig sein. Der Wirtschaftsteilnehmer gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Wirtschaftsteilnehmer auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Deshalb legt der Wirtschaftsteilnehmer mit seinem Teilnahmeantrag folgende Eignungsnachweise vor:
a) Nachweis, dass gegen sämtliche für die Führung der Geschäfte bestellten Personen keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt oder wiederholte rechtskräftige Verurteilungen wegen eines Vergehens vorliegen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass die vorgenannten Verstöße nicht vorliegen, oder durch Auszüge aus öffentlichen Registern, in denen die vorgenannten Verstöße registriert sind;
a) Nachweis, dass gegen sämtliche für die Führung der Geschäfte bestellten Personen keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt oder wiederholte rechtskräftige Verurteilungen wegen eines Vergehens vorliegen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass die vorgenannten Verstöße nicht vorliegen, oder durch Auszüge aus öffentlichen Registern, in denen die vorgenannten Verstöße registriert sind;
b) Nachweis, dass keine von den zuständigen Gerichten und Behörden bestandskräftig festgestellten schweren und wiederholten Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Pflichten, einschließlich der Pflichten aus dem Arbeitsschutzrecht, im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften, Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes oder der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen, sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende steuerrechtliche Pflichten und die Umwelt schützende Vorschriften vorliegen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass die vorgenannten Verstöße nicht vorliegen, oder durch Auszüge aus öffentlichen Registern, in denen die vorgenannten Verstöße registriert sind.
b) Nachweis, dass keine von den zuständigen Gerichten und Behörden bestandskräftig festgestellten schweren und wiederholten Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Pflichten, einschließlich der Pflichten aus dem Arbeitsschutzrecht, im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften, Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes oder der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen, sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende steuerrechtliche Pflichten und die Umwelt schützende Vorschriften vorliegen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass die vorgenannten Verstöße nicht vorliegen, oder durch Auszüge aus öffentlichen Registern, in denen die vorgenannten Verstöße registriert sind.
Die Nachweise sollen vom Tag der Abgabe des Teilnahmeantrags an gerechnet nicht älter als 3 Monate sein.
Des Weiteren legen die Wirtschaftsteilnehmer mit dem Teilnahmeantrag einen unbeglaubigten Handelsregisterauszug vor, der bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate sein soll.
Weiterhin erklären diejenigen Wirtschaftsteilnehmer, die unmittelbar oder mittelbar im (teilweisen) Eigentum der Kommunen stehen, dass ihre Teilnahme an der Ausschreibung kommunalrechtlich zulässig ist. Die Erklärung erfolgt durch eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsichtsbehörde oder, falls diese nicht rechtzeitig erlangt werden kann, durch eine Eigenerklärung unter Darlegung der unternommenen Bemühungen zur Erlangung einer Stellungnahme.
Weiterhin erklären diejenigen Wirtschaftsteilnehmer, die unmittelbar oder mittelbar im (teilweisen) Eigentum der Kommunen stehen, dass ihre Teilnahme an der Ausschreibung kommunalrechtlich zulässig ist. Die Erklärung erfolgt durch eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsichtsbehörde oder, falls diese nicht rechtzeitig erlangt werden kann, durch eine Eigenerklärung unter Darlegung der unternommenen Bemühungen zur Erlangung einer Stellungnahme.
Bei der Vorlage der vorgenannten Nachweise und Erklärungen handelt es sich um Mindestbedingungen. Nachweise können in Form von einfachen Kopien, Erklärungen müssen in Schriftform im Original eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Wirtschaftsteilnehmer muss leistungsfähig sein. Der Wirtschaftsteilnehmer gilt als leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er seine finanziellen Verpflichtungen inklusive der finanziellen Verpflichtungen für den vergabegegenständlichen Auftrag erfüllt. Die Leistungsfähigkeit ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Wirtschaftsteilnehmer muss leistungsfähig sein. Der Wirtschaftsteilnehmer gilt als leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er seine finanziellen Verpflichtungen inklusive der finanziellen Verpflichtungen für den vergabegegenständlichen Auftrag erfüllt. Die Leistungsfähigkeit ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Deshalb legt der Wirtschaftsteilnehmer mit seinem Teilnahmeantrag folgende Eignungsnachweise vor:
a) Jahresabschluss (inklusive Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterungsteil, Anhang zum Jahresabschluss gemäß §§ 284 ff. HGB und – soweit der Bieter einen entsprechenden Bericht erstellt – Lagebericht gemäß §§ 289 bzw. 315 HGB) oder Vermögensübersicht, die dem Auftraggeber für den Stichtag des Jahresabschlusses bzw. der Vermögensübersicht jeweils die Prüfung folgender Merkmale ermöglichen: Beim Wirtschaftsteilnehmer verfügbare Finanzmittel, Eigenkapital, Verbindlichkeiten;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Jahresabschluss (inklusive Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterungsteil, Anhang zum Jahresabschluss gemäß §§ 284 ff. HGB und – soweit der Bieter einen entsprechenden Bericht erstellt – Lagebericht gemäß §§ 289 bzw. 315 HGB) oder Vermögensübersicht, die dem Auftraggeber für den Stichtag des Jahresabschlusses bzw. der Vermögensübersicht jeweils die Prüfung folgender Merkmale ermöglichen: Beim Wirtschaftsteilnehmer verfügbare Finanzmittel, Eigenkapital, Verbindlichkeiten;
b) Alternativ zu den unter a) genannten Nachweisen: Prüfungsbericht oder andere geeignete Unterlagen einer Bank, einer öffentlichen Sparkasse, eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eines Steuerberaters oder eines vereidigten Buchprüfers. In diesem Falle müssen die Nachweise ebenfalls die Prüfung der unter a) genannten Merkmale ermöglichen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Alternativ zu den unter a) genannten Nachweisen: Prüfungsbericht oder andere geeignete Unterlagen einer Bank, einer öffentlichen Sparkasse, eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eines Steuerberaters oder eines vereidigten Buchprüfers. In diesem Falle müssen die Nachweise ebenfalls die Prüfung der unter a) genannten Merkmale ermöglichen;
c) Alternativ zu unter a) und b) genannten Nachweisen kann der Wirtschaftsteilnehmer die Höhe der bei ihm verfügbaren Finanzmittel, seines Eigenkapitals und seiner Verbindlichkeiten auch in einer Eigenerklärung benennen. Eine entsprechende Erklärung ist zwingend durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft zu machen. Eine behördliche oder notarielle Beglaubigung der Unterschrift unter der eidesstattlichen Versicherung ist ausreichend. In Staaten, in denen es eine eidesstattliche Versicherung nicht gibt, kann diese durch eine eidesstattliche oder eine feierliche Erklärung ersetzt werden;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Alternativ zu unter a) und b) genannten Nachweisen kann der Wirtschaftsteilnehmer die Höhe der bei ihm verfügbaren Finanzmittel, seines Eigenkapitals und seiner Verbindlichkeiten auch in einer Eigenerklärung benennen. Eine entsprechende Erklärung ist zwingend durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft zu machen. Eine behördliche oder notarielle Beglaubigung der Unterschrift unter der eidesstattlichen Versicherung ist ausreichend. In Staaten, in denen es eine eidesstattliche Versicherung nicht gibt, kann diese durch eine eidesstattliche oder eine feierliche Erklärung ersetzt werden;
d) Erklärung, ob dem Wirtschaftsteilnehmer in der Vergangenheit zugeflossene Zuwendungen der öffentlichen Hand Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Europäische Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten sind oder waren;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
d) Erklärung, ob dem Wirtschaftsteilnehmer in der Vergangenheit zugeflossene Zuwendungen der öffentlichen Hand Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Europäische Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten sind oder waren;
e) Nachweis, dass der Wirtschaftsteilnehmer sich nicht in einem Insolvenz-, Liquidations- und sonstigen Auflösungsverfahren befindet, seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat und gegen ihn kein Insolvenzverfahren eröffnet oder kein Insolvenzantrag gestellt wurde, der nicht innerhalb von 4 Wochen wieder zurückgenommen oder abgelehnt wurde. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass ein solches Ereignis nicht stattgefunden hat, oder durch Auszüge aus öffentlichen Registern, in denen diese Ereignisse registriert sind;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
e) Nachweis, dass der Wirtschaftsteilnehmer sich nicht in einem Insolvenz-, Liquidations- und sonstigen Auflösungsverfahren befindet, seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat und gegen ihn kein Insolvenzverfahren eröffnet oder kein Insolvenzantrag gestellt wurde, der nicht innerhalb von 4 Wochen wieder zurückgenommen oder abgelehnt wurde. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass ein solches Ereignis nicht stattgefunden hat, oder durch Auszüge aus öffentlichen Registern, in denen diese Ereignisse registriert sind;
f) Erklärung, dass keine Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Die Nachweise sollen – mit Ausnahme des Jahresabschlusses bzw. Prüfungsberichts o.ä. – vom Tag der Abgabe des Teilnahmeantrags an gerechnet nicht älter als 3 Monate sein. Der Jahresabschluss bzw. Prüfbericht o.ä. ist für die Jahre 2009 und 2010 vorzulegen. Es ist sicherzustellen, dass die Eigentümer oder Gesellschafter des Wirtschaftsteilnehmers aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Nachweise sollen – mit Ausnahme des Jahresabschlusses bzw. Prüfungsberichts o.ä. – vom Tag der Abgabe des Teilnahmeantrags an gerechnet nicht älter als 3 Monate sein. Der Jahresabschluss bzw. Prüfbericht o.ä. ist für die Jahre 2009 und 2010 vorzulegen. Es ist sicherzustellen, dass die Eigentümer oder Gesellschafter des Wirtschaftsteilnehmers aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich sind.
Beabsichtigt der Wirtschaftsteilnehmer, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (z.B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers) zu berufen, so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Wirtschaftsteilnehmer in diesem Fall mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel für die Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beabsichtigt der Wirtschaftsteilnehmer, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (z.B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers) zu berufen, so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Wirtschaftsteilnehmer in diesem Fall mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel für die Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Bei der Vorlage der vorgenannten Nachweise und Erklärungen handelt es sich um Mindestbedingungen. Nachweise können in Form von einfachen Kopien, Erklärungen müssen in Schriftform im Original eingereicht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Wirtschaftsteilnehmer muss fachkundig (technisch leistungsfähig) sein. Der Wirtschaftsteilnehmer gilt als fachkundig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Wirtschaftsteilnehmer bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags oder mit Angebotsabgabe über technische bzw. personelle Mittel verfügt, die ihn in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen, muss nicht erbracht werden; Personal und Ausrüstung können während der Ausführungsfrist beschafft werden.
Der Wirtschaftsteilnehmer muss fachkundig (technisch leistungsfähig) sein. Der Wirtschaftsteilnehmer gilt als fachkundig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Wirtschaftsteilnehmer bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags oder mit Angebotsabgabe über technische bzw. personelle Mittel verfügt, die ihn in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen, muss nicht erbracht werden; Personal und Ausrüstung können während der Ausführungsfrist beschafft werden.
Deshalb legt der Wirtschaftsteilnehmer mit seinem Teilnahmeantrag folgende Eignungsnachweise vor:
a) Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 AEG oder Erklärung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird;
b) Nachweis, dass die für die Führung der Geschäfte bestellten Personen gemäß § 2 Abs. 2 oder 3 der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung in ihrer jeweiligen Fassung bestätigt sind, bzw. Darlegung, wie diese Bestätigung bis zur Betriebsaufnahme für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen erreicht wird. Ein nach § 2 Abs. 2 oder 3 der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung bestätigter Betriebsleiter gilt als eine für die Führung der Geschäfte bestellte Person. Als Nachweis gilt auch die Bescheinigung einer entsprechenden Qualifikation durch die zuständige Behörde eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union. Alternativ kann der Wirtschaftsteilnehmer den Nachweis durch Vorlage einer Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG erbringen;
b) Nachweis, dass die für die Führung der Geschäfte bestellten Personen gemäß § 2 Abs. 2 oder 3 der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung in ihrer jeweiligen Fassung bestätigt sind, bzw. Darlegung, wie diese Bestätigung bis zur Betriebsaufnahme für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen erreicht wird. Ein nach § 2 Abs. 2 oder 3 der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung bestätigter Betriebsleiter gilt als eine für die Führung der Geschäfte bestellte Person. Als Nachweis gilt auch die Bescheinigung einer entsprechenden Qualifikation durch die zuständige Behörde eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union. Alternativ kann der Wirtschaftsteilnehmer den Nachweis durch Vorlage einer Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG erbringen;
c) Aussagen zum schienenverkehrsspezifischen Know-how des Wirtschaftsteilnehmers;
d) Aussagen zu den Erfahrungen des Personals des Wirtschaftsteilnehmers mit der Erbringung von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr;
e) Referenzen über Art und Umfang der von ihm in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen im SPNV, mindestens im Umfang von 1 000 000 Zugkm. Der Wirtschaftsteilnehmer legt hierzu eine Liste mit Angaben zu Leistungsumfang, Leistungszeit und Auftraggeber (privat wie öffentlich) vor;
e) Referenzen über Art und Umfang der von ihm in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen im SPNV, mindestens im Umfang von 1 000 000 Zugkm. Der Wirtschaftsteilnehmer legt hierzu eine Liste mit Angaben zu Leistungsumfang, Leistungszeit und Auftraggeber (privat wie öffentlich) vor;
f) Aussagen zu den Erfahrungen des Wirtschaftsteilnehmers mit Verkehrs- und Tarifkooperationen;
g) Detaillierte Darlegung, wie die benötigten Fahrzeuge, die den in vorstehender Ziffer II.1) beschriebenen Standards entsprechen, bis zur Betriebsaufnahme beschafft werden können (z.B. durch Erklärung vom Wirtschaftsteilnehmer über das Vorhandenseins von Fahrzeugen oder durch Zusagen von Fahrzeugherstellern oder Fahrzeugvermietern über die fristgemäße Bereitstellung der Fahrzeuge) u.a. anhand von zu erreichenden Meilensteinen mit Zeitleiste.
g) Detaillierte Darlegung, wie die benötigten Fahrzeuge, die den in vorstehender Ziffer II.1) beschriebenen Standards entsprechen, bis zur Betriebsaufnahme beschafft werden können (z.B. durch Erklärung vom Wirtschaftsteilnehmer über das Vorhandenseins von Fahrzeugen oder durch Zusagen von Fahrzeugherstellern oder Fahrzeugvermietern über die fristgemäße Bereitstellung der Fahrzeuge) u.a. anhand von zu erreichenden Meilensteinen mit Zeitleiste.
Beabsichtigt der Wirtschaftsteilnehmer, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (z.B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers) zu berufen, so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen. Darüber hinaus hat der Wirtschaftsteilnehmer mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Leistungen oder Einrichtungen des Dritten für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Beabsichtigt der Wirtschaftsteilnehmer, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (z.B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers) zu berufen, so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen. Darüber hinaus hat der Wirtschaftsteilnehmer mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Leistungen oder Einrichtungen des Dritten für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Bei der Vorlage der vorgenannten Nachweise und Erklärungen handelt es sich um Mindestbedingungen. Nachweise können in Form von einfachen Kopien, Erklärungen müssen in Schriftform im Original eingereicht werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sicherheitsleistung gemäß Verdingungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen eine jährliche Vergütung und monatliche Abschlagszahlungen. Einzelheiten ergeben sich aus den Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Zuschlagserteilung an eine Bietergemeinschaft ist durch diese bis zur Betriebsaufnahme eine gemeinsame Kapitalgesellschaft zu gründen, welche dann Vertragspartner des Z-VOE wird. Es muss sichergestellt sein, dass die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Mitglieder der Bietergemeinschaft dem gemeinsamen Unternehmen uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Hierzu kann der Z-VOE entsprechende Bürgschaften, Garantien u.ä. Sicherheiten der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu Gunsten des Gemeinschaftsunternehmens anfordern. Bietergemeinschaften können nur bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmeanträge gebildet werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei Zuschlagserteilung an eine Bietergemeinschaft ist durch diese bis zur Betriebsaufnahme eine gemeinsame Kapitalgesellschaft zu gründen, welche dann Vertragspartner des Z-VOE wird. Es muss sichergestellt sein, dass die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Mitglieder der Bietergemeinschaft dem gemeinsamen Unternehmen uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Hierzu kann der Z-VOE entsprechende Bürgschaften, Garantien u.ä. Sicherheiten der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu Gunsten des Gemeinschaftsunternehmens anfordern. Bietergemeinschaften können nur bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmeanträge gebildet werden.
Der Koordinierungsaufwand für Bietergemeinschaften darf nicht beim Auftraggeber liegen. Deshalb ist durch die Bietergemeinschaft ein verantwortlicher Federführer zu benennen, der als Ansprechpartner gegenüber dem Auftraggeber fungiert. Die Bietergemeinschaft haftet gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. Bei Teilnahmeanträgen von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied und die Nachweise der fachlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der fachlichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der Fahrbetriebsleistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/ einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Der Teilnahmeantrag der Bietergemeinschaft ist gültig, wenn dieser von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschrieben wurde oder eine Originalvollmacht aller Mitglieder der Bietergemeinschaft lautend auf einen Vertreter der Bietergemeinschaft mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorgelegt wird. Bietergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung über deren kartellrechtliche Zulässigkeit vorlegen (Mindestbedingung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Koordinierungsaufwand für Bietergemeinschaften darf nicht beim Auftraggeber liegen. Deshalb ist durch die Bietergemeinschaft ein verantwortlicher Federführer zu benennen, der als Ansprechpartner gegenüber dem Auftraggeber fungiert. Die Bietergemeinschaft haftet gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. Bei Teilnahmeanträgen von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied und die Nachweise der fachlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der fachlichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der Fahrbetriebsleistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/ einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Der Teilnahmeantrag der Bietergemeinschaft ist gültig, wenn dieser von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschrieben wurde oder eine Originalvollmacht aller Mitglieder der Bietergemeinschaft lautend auf einen Vertreter der Bietergemeinschaft mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorgelegt wird. Bietergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung über deren kartellrechtliche Zulässigkeit vorlegen (Mindestbedingung).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Erbringung der Dienstleistung ist Eisenbahnverkehrsunternehmen vorbehalten, die über eine Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG verfügen oder diese nach den dort genannten Voraussetzungen nicht benötigen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Die Erbringung der Dienstleistung ist Eisenbahnverkehrsunternehmen vorbehalten, die über eine Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG verfügen oder diese nach den dort genannten Voraussetzungen nicht benötigen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-01-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-12-14 📅
Datum des Endes: 2024-12-14 📅
Zusätzliche Informationen
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer erhalten die Verdingungsunterlagen mit einer Aufforderung zur Angebotsabgabe nur gegen Vorlage eines Teilnahmeantrages bei der in vorstehender Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle.
Der Teilnahmeantrag muss schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem deutlich sichtbaren Vermerk "Teilnahmeantrag SPNV-Vergabe VVO-Dieselnetz" auf dem Umschlag eingereicht werden.
Mit dem Teilnahmeantrag müssen sämtliche in vorstehender Ziffer III.2) genannten Teilnahmebedingungen durch Vorlage der dort aufgeführten Eignungsnachweise erfüllt sein.
Der Teilnahmeantrag ist bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. vorstehende Ziffer IV.3.4) einzureichen.
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen ist zulässig. Bestehen nach Auswertung aller eingereichten Nachweise und Erklärungen Zweifel an der Eignung des Wirtschaftsteilnehmers, kann der Wirtschaftsteilnehmer zur Erläuterung der von ihm eingereichten Nachweise und Erklärungen und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter Unterlagen aufgefordert werden. Im übrigen behält sich der Auftraggeber Nachforderungen gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A vor.
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen ist zulässig. Bestehen nach Auswertung aller eingereichten Nachweise und Erklärungen Zweifel an der Eignung des Wirtschaftsteilnehmers, kann der Wirtschaftsteilnehmer zur Erläuterung der von ihm eingereichten Nachweise und Erklärungen und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter Unterlagen aufgefordert werden. Im übrigen behält sich der Auftraggeber Nachforderungen gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A vor.
Alle Wirtschaftsteilnehmer, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag stellen und alle geforderten Eignungsnachweise vorlegen, erhalten bis zum 31.1.2012 eine Aufforderung zur Angebotsabgabe mit sämtlichen Verdingungsunterlagen.
Zu vorstehender Ziffer IV.1.1):
Das Verfahren wird als beschränkte Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Regelungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A und der §§ 8, 15 Absatz 10 und 23 EG VOL/A durchgeführt. Einzelheiten zum Verfahrensablauf ergeben sich aus dem Aufforderungsschreiben zur Angebotsabgabe. Hingewiesen wird darauf, dass insoweit ausschließlich die unter Ziffer VI.3) "Zusätzliche Angaben" und nicht die unter vorstehender Ziffer IV.1.1) "Verfahrensart" angegebene Verfahrensart maßgeblich ist. Die Angabe "Nichtoffenes Verfahren" unter vorstehender Ziffer IV.1.1) ist nur erfolgt, da das Amt für amtliche Veröffentlichungen die Bekanntmachung bei Offenlassen der Ziffer IV.1.1) als unvollständig zurückweist.
Das Verfahren wird als beschränkte Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Regelungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A und der §§ 8, 15 Absatz 10 und 23 EG VOL/A durchgeführt. Einzelheiten zum Verfahrensablauf ergeben sich aus dem Aufforderungsschreiben zur Angebotsabgabe. Hingewiesen wird darauf, dass insoweit ausschließlich die unter Ziffer VI.3) "Zusätzliche Angaben" und nicht die unter vorstehender Ziffer IV.1.1) "Verfahrensart" angegebene Verfahrensart maßgeblich ist. Die Angabe "Nichtoffenes Verfahren" unter vorstehender Ziffer IV.1.1) ist nur erfolgt, da das Amt für amtliche Veröffentlichungen die Bekanntmachung bei Offenlassen der Ziffer IV.1.1) als unvollständig zurückweist.
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens außerdem nur dann zulässig, wenn der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens außerdem nur dann zulässig, wenn der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat.
Quelle: OJS 2011/S 190-310293 (2011-09-29)
Ergänzende Angaben (2011-10-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 130 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Unbestimmt