Die IHK Region Stuttgart plant den Neubau eines Verwaltungs- und Veranstaltungsgebäudes, da die vorhandene Bausubstanz den heutigen Ansprüchen nicht mehr genügt. Die dortigen Bestandsgebäude aus den 50-er, 80-er und 90-er Jahren werden zu einem großen Teil abgebrochen, um Platz für den Neubau zu schaffen. Nach Abschluss der Abbrucharbeiten sind die erforderlichen Erd- und Verbauarbeiten vor Beginn der Rohbauarbeiten durchzuführen. Aufgrund der Hanglage wird ein gestaffelter Bohrpfahlverbau erstellt. Zudem wird entlang einer Baustraße/Rampe ein Bohrträgerverbau vorgesehen. Die Baugrube hat verschiedene Sohlhöhen, zwischen denen zum grossen Teil geböscht werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-02-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
Menge oder Umfang: — Aushubarbeiten ca. 25 000 cbm,— Verbauarbeiten ca. 1 100 qm.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Neubau IHK Region Stuttgart
Postanschrift: Kronenstrasse 25
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: erd-verbauarbeiten@pkmserver.de📧
Telefon: +49 7112005304📞
Fax: +49 711200560304 📠
Der Auftraggeber wird die Erd- und Verbauarbeiten voraussichtlich nur beauftragen, d. h. nur den Auftrag erteilen, wenn sichergestellt ist, dass auf dem Grundstück der geplante Neubau errichtet werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die Landeshauptstadt Stuttgart eine Baugenehmigung für den geplanten Neubau erteilt. Der Auftraggeber behält sich deshalb vor, diese Ausschreibung aufzuheben, wenn die Baugenehmigung für den geplanten Neubau nicht bis zum 30.4.2012 erteilt ist. In diesem Fall bestehen keinerlei Ansprüche der Interessenten und Bieter gegenüber dem Auftraggeber. Ausgeschlossen sind insbesondere Schadensersatzansprüche aufgrund der Aufhebung der Ausschreibung.
Zur Angebotsbearbeitung sind die Formulare zu verwenden, die auf dem Bieterserver "IHK Region Stuttgart" heruntergeladen werden können. Die Internetadresse lautet: https://www.pkmserver.de/ihk-erd-verbau.
Es werden ausschließlich schriftliche Rückfragen (per E-Mail) beantwortet, die an folgende Adresse zu richten sind: erd-verbauarbeiten@pkmserver.de. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Angebotsfrist kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 1.2.2012, 14:00 Uhr, eingehen.
Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers rechtzeit vor Ablauf der Angebotsfrist möglich ist. Hinweis: Unterlagen können jederzeit per PKM abgerufen werden.
Der Auftraggeber wird die Erd- und Verbauarbeiten voraussichtlich nur beauftragen, d. h. nur den Auftrag erteilen, wenn sichergestellt ist, dass auf dem Grundstück der geplante Neubau errichtet werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die Landeshauptstadt Stuttgart eine Baugenehmigung für den geplanten Neubau erteilt. Der Auftraggeber behält sich deshalb vor, diese Ausschreibung aufzuheben, wenn die Baugenehmigung für den geplanten Neubau nicht bis zum 30.4.2012 erteilt ist. In diesem Fall bestehen keinerlei Ansprüche der Interessenten und Bieter gegenüber dem Auftraggeber. Ausgeschlossen sind insbesondere Schadensersatzansprüche aufgrund der Aufhebung der Ausschreibung.
Zur Angebotsbearbeitung sind die Formulare zu verwenden, die auf dem Bieterserver "IHK Region Stuttgart" heruntergeladen werden können. Die Internetadresse lautet: https://www.pkmserver.de/ihk-erd-verbau.
Es werden ausschließlich schriftliche Rückfragen (per E-Mail) beantwortet, die an folgende Adresse zu richten sind: erd-verbauarbeiten@pkmserver.de. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Angebotsfrist kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 1.2.2012, 14:00 Uhr, eingehen.
Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers rechtzeit vor Ablauf der Angebotsfrist möglich ist. Hinweis: Unterlagen können jederzeit per PKM abgerufen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die IHK Region Stuttgart plant den Neubau eines Verwaltungs- und Veranstaltungsgebäudes, da die vorhandene Bausubstanz den heutigen Ansprüchen nicht mehr genügt. Die dortigen Bestandsgebäude aus den 50-er, 80-er und 90-er Jahren werden zu einem großen Teil abgebrochen, um Platz für den Neubau zu schaffen. Nach Abschluss der Abbrucharbeiten sind die erforderlichen Erd- und Verbauarbeiten vor Beginn der Rohbauarbeiten durchzuführen.
Die IHK Region Stuttgart plant den Neubau eines Verwaltungs- und Veranstaltungsgebäudes, da die vorhandene Bausubstanz den heutigen Ansprüchen nicht mehr genügt. Die dortigen Bestandsgebäude aus den 50-er, 80-er und 90-er Jahren werden zu einem großen Teil abgebrochen, um Platz für den Neubau zu schaffen. Nach Abschluss der Abbrucharbeiten sind die erforderlichen Erd- und Verbauarbeiten vor Beginn der Rohbauarbeiten durchzuführen.
Aufgrund der Hanglage wird ein gestaffelter Bohrpfahlverbau erstellt. Zudem wird entlang einer Baustraße/Rampe ein Bohrträgerverbau vorgesehen. Die Baugrube hat verschiedene Sohlhöhen, zwischen denen zum grossen Teil geböscht werden kann.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
— Aushubarbeiten ca. 25 000 cbm,
— Verbauarbeiten ca. 1 100 qm.
Referenznummer: IHK 002
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerkärung zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister,
2. Detailierte Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und/oder ein Ausschluss nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz rechtfertigt,
3. Eigenerklärung, ob die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden,
4. Eigenerklärung zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft.
Welche Angaben im Einzelnen zu machen sind, ist in den Vergabeunterlagen geregelt. Unternehmen, die in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind, können anstelle der Eigenerklärungen auch ihre Präqualifikationsnummer angeben. Sollte ein Angebot in die engere Wahl kommen, sind auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle geeignete Nachweise zu den Eigenerklärungen vorzulegen.
Welche Angaben im Einzelnen zu machen sind, ist in den Vergabeunterlagen geregelt. Unternehmen, die in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind, können anstelle der Eigenerklärungen auch ihre Präqualifikationsnummer angeben. Sollte ein Angebot in die engere Wahl kommen, sind auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle geeignete Nachweise zu den Eigenerklärungen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Detailierte Eigenerklärung, zu den im Zeitraum 2008 bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Angebote erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Erforderlich sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte, davon muss mindestens ein Referenzprojekt einen Bohrpfalverbau umfassen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Detailierte Eigenerklärung, zu den im Zeitraum 2008 bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Angebote erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Erforderlich sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte, davon muss mindestens ein Referenzprojekt einen Bohrpfalverbau umfassen,
2. Eigenerklärung zum jährlichen Umsatz in den Jahren 2008 bis 2010,
3. Eigenerklärung zur Anzahl der in den Jahren 2008 bis 2010 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und des technischen Leitungspersonals,
4. Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt, eröffnet oder abgelehnt wurde und ob ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorliegt,
5. Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
Welche Angabe im Einzelnen zu machen sind, ist in den Vergabeunterlagen geregelt. Unternehmen, die in die Liste des Vereins für die Präqualifikation in e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind, können anstelle der Eigenerklärungen Nr. 2 bis 5 auch ihre Präqualifikationsnummer angeben. Die Eigenerklärung Nr. 1 muss auch von präqualifizierten Unternehmen abgegeben werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Welche Angabe im Einzelnen zu machen sind, ist in den Vergabeunterlagen geregelt. Unternehmen, die in die Liste des Vereins für die Präqualifikation in e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind, können anstelle der Eigenerklärungen Nr. 2 bis 5 auch ihre Präqualifikationsnummer angeben. Die Eigenerklärung Nr. 1 muss auch von präqualifizierten Unternehmen abgegeben werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheiten für die Vertragserfüllung und Mängelansprüche werden gefordert gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vorgaben in den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-05-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-04-30 📅
Öffnungsort: IHK Stuttgart, Kronenstrasse 25, 70174 Stuttgart, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: IHK Stuttgart, Kronenstrasse 25, 70174 Stuttgart, DEUTSCHLAND.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren:
Bei der Öffnung der Angebote dürfen nur die Bieter und ihre Bevollmächtigten anwesend sein.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: 0
Kontakt
Kontaktperson: Frau Sabine Novak
Postanschrift: Charlottenstraße 29/31
Postleitzahl: 70182
Kontaktperson: download Ausschreibungsunterlagen unter: https://www.pkmserver.de/ihk-erd-verbau
Sonja Schmuker
Telefon: +49 71124891739📞
Fax: +49 71124891717 📠
Postanschrift: Obere Waldplätze 13
Postleitzahl: 70569
Kontaktperson: Christian Albrings
Telefon: +49 7111317158📞
Fax: +49 711131740158 📠
URL der Dokumente: https://www.pkmserver.de/ihk-erd-verbau🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-05-21 📅
Datum des Endes: 2013-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2010-11-27 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: IHK 002
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2010/S 231-353293
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber wird die Erd- und Verbauarbeiten voraussichtlich nur beauftragen, d. h. nur den Auftrag erteilen, wenn sichergestellt ist, dass auf dem Grundstück der geplante Neubau errichtet werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die Landeshauptstadt Stuttgart eine Baugenehmigung für den geplanten Neubau erteilt. Der Auftraggeber behält sich deshalb vor, diese Ausschreibung aufzuheben, wenn die Baugenehmigung für den geplanten Neubau nicht bis zum 30.4.2012 erteilt ist. In diesem Fall bestehen keinerlei Ansprüche der Interessenten und Bieter gegenüber dem Auftraggeber. Ausgeschlossen sind insbesondere Schadensersatzansprüche aufgrund der Aufhebung der Ausschreibung.
Der Auftraggeber wird die Erd- und Verbauarbeiten voraussichtlich nur beauftragen, d. h. nur den Auftrag erteilen, wenn sichergestellt ist, dass auf dem Grundstück der geplante Neubau errichtet werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die Landeshauptstadt Stuttgart eine Baugenehmigung für den geplanten Neubau erteilt. Der Auftraggeber behält sich deshalb vor, diese Ausschreibung aufzuheben, wenn die Baugenehmigung für den geplanten Neubau nicht bis zum 30.4.2012 erteilt ist. In diesem Fall bestehen keinerlei Ansprüche der Interessenten und Bieter gegenüber dem Auftraggeber. Ausgeschlossen sind insbesondere Schadensersatzansprüche aufgrund der Aufhebung der Ausschreibung.
Zur Angebotsbearbeitung sind die Formulare zu verwenden, die auf dem Bieterserver "IHK Region Stuttgart" heruntergeladen werden können. Die Internetadresse lautet: https://www.pkmserver.de/ihk-erd-verbau.
Es werden ausschließlich schriftliche Rückfragen (per E-Mail) beantwortet, die an folgende Adresse zu richten sind: erd-verbauarbeiten@pkmserver.de. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Angebotsfrist kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 1.2.2012, 14:00 Uhr, eingehen.
Es werden ausschließlich schriftliche Rückfragen (per E-Mail) beantwortet, die an folgende Adresse zu richten sind: erd-verbauarbeiten@pkmserver.de. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Angebotsfrist kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 1.2.2012, 14:00 Uhr, eingehen.
Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers rechtzeit vor Ablauf der Angebotsfrist möglich ist. Hinweis: Unterlagen können jederzeit per PKM abgerufen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76240
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219264049📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange der Auftraggeber noch kein wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange der Auftraggeber noch kein wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2011/S 245-397633 (2011-12-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 545 884,95 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: IHK Region Stuttgart
Postanschrift: Jägerstraße 30
Der Auftraggeber wird die Erd- und Verbauarbeiten voraussichtlich nur beauftragen, d.h. nur den Auftrag erteilen, wenn sichergestellt ist, dass auf dem Grundstück der geplante Neubau errichtet werden kann.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Landeshauptstadt Stuttgart eine Baugenehmigung für den geplanten Neubau erteilt. Der Auftraggeber behält sich deshalb vor, diese Ausschreibung aufzuheben, wenn die Baugenehmigung für den geplanten Neubau nicht bis zum 30.4.2012 erteilt ist. In diesem Fall bestehen keinerlei Ansprüche der Interessenten und Bieter gegenüber dem Auftraggeber. Ausgeschlossen sind insbesondere Schadensersatzansprüche aufgrund der Aufhebung der Ausschreibung. Zur Angebotsbearbeitung sind die Formulare zu verwenden, die auf dem Bieterserver "IHK Region Stuttgart" heruntergeladen werden können. Die Internetadresse lautet: https://www.pkmserver.de/ihk-erd-verbau. Es werden ausschließlich schriftliche Rückfragen (per E-Mail) beantwortet, die an folgende Adresse zu richten sind: erd-verbauarbeiten@pkmserver.de. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Angebotsfrist kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 1.2.2012, 14:00 Uhr, eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers rechtzeit vor Ablauf der Angebotsfrist möglich ist. Hinweis: Unterlagen können jederzeit per PKM abgerufen werden.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Offizielle Bezeichnung: Neubau IHK Region Stuttgart.
Der Auftraggeber wird die Erd- und Verbauarbeiten voraussichtlich nur beauftragen, d.h. nur den Auftrag erteilen, wenn sichergestellt ist, dass auf dem Grundstück der geplante Neubau errichtet werden kann.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Landeshauptstadt Stuttgart eine Baugenehmigung für den geplanten Neubau erteilt. Der Auftraggeber behält sich deshalb vor, diese Ausschreibung aufzuheben, wenn die Baugenehmigung für den geplanten Neubau nicht bis zum 30.4.2012 erteilt ist. In diesem Fall bestehen keinerlei Ansprüche der Interessenten und Bieter gegenüber dem Auftraggeber. Ausgeschlossen sind insbesondere Schadensersatzansprüche aufgrund der Aufhebung der Ausschreibung. Zur Angebotsbearbeitung sind die Formulare zu verwenden, die auf dem Bieterserver "IHK Region Stuttgart" heruntergeladen werden können. Die Internetadresse lautet: https://www.pkmserver.de/ihk-erd-verbau. Es werden ausschließlich schriftliche Rückfragen (per E-Mail) beantwortet, die an folgende Adresse zu richten sind: erd-verbauarbeiten@pkmserver.de. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Angebotsfrist kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 1.2.2012, 14:00 Uhr, eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers rechtzeit vor Ablauf der Angebotsfrist möglich ist. Hinweis: Unterlagen können jederzeit per PKM abgerufen werden.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Offizielle Bezeichnung: Neubau IHK Region Stuttgart.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-03-23 📅
Name: Karl Fischer GmbH & Co. OHG
Postanschrift: Untere Rainstraße 32
Postort: Weilheim
Postleitzahl: 73235
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-4049📞
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange der Auftraggeber noch kein wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange der Auftraggeber noch kein wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).