Die Bieter haben sich vor Abgabe des Angebots über die örtlichen Verhältnisse zu informieren, so dass kein Zweifel an Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung besteht. Die Teilnahme an den Ortsterminen ist verpflichtend. Ortstermine an den Standorten werden wie folgt angeboten (Anmeldung über den unter I.1) benannten Kontakt, 1 Termin pro Bieter auswählen): Berlin 11.7. oder 13.7., jeweils 1 400 h; Bonn 11.7. oder 12.7., jeweils 1 400 h; Frankfurt 11.7. oder 13.7., jeweils 1 400 h.