Menge oder Umfang
Die zu vergebende Leistung beinhaltet die Einsammlung und die Verwertung an den von den Landkreisbetrieben vorgegebenen Anfallstellen im Landkreisgebiet. Für die erfassten pflanzlichen Abfälle ist folgendes Leistungsbild erforderlich:LOS 1 – Aufnahme, Übernahme, Transport und Verwertung von Baum- und Strauchschnitt.Die zu vergebene Leistung beinhaltet die Aufnahme, die Übernahme, den Transport und die eigenständige Verwertung des im Landkreisgebiet Neuburg-Schrobenhausen anfallenden Baum- und Strauchschnitts aus Haushaltungen, welcher auf 20 Standorten im Landkreisgebiet im Bringsystem erfasst wird.Die Erfassung des Baum- und Strauchschnitts erfolgt lose auf dem Boden (Annahmeflächen vorhanden). Die maximale Lagermenge von Baum- und Strauchschnitt auf den Annahmeflächen beträgt pro Annahmestelle 200 - 400 m³. Die Aufnahme des Materials muss durch den AN geregelt werden (z.B. Greifer am LKW), da keine Radlader oder Bagger auf den Wertstoffhöfen zur Verfügung stehen. Ebenso muss der Abtransport des Materials durch den AN geregelt werden (z. B. durch Abrollcontainer). Der AG stellt hierfür keine Container zur Verfügung.Bei dem zu entsorgenden Baum- und Strauchschnitt handelt es sich um Material aus dem Bringsystem Wertstoffhof.In 2011 werden an den 20 Annahmestellen im Landkreis eine Menge von ca. 1 500 Mg Baum- und Strauchschnitt erfasst. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.LOS 2 – Containergestellung, Aufnahme, Transport und Abladung von Grünabfällen.Zur Einsammlung der Grünabfälle sind vom AN in der angegebenen Anzahl an den im Anhang 2 genannten Wertstoffhöfen Wechselcontainer (Absetzmulden) mit einem Volumen von mindestens 7 m³, flüssigkeitsdicht, auf den Wertstoffhöfen für die Vertragsdauer bereitzustellen.Diese sind vom AN zu Leistungsbeginn in erforderlicher Anzahl gemäß Anhang 2 anzutransportieren und aufzustellen. Nach Leistungsende (Vertragsende) sind alle vom AN aufgestellten Container wieder abzuziehen.Einzusetzender Muldentyp: Absetzmulde, symmetrisch, nach DIN 30 720 T1, geschlossen, Volumen: mind. 7 m³, max. Einwurfhöhe: 110 cm.An den in Anhang 2 genannten Wertstoffhöfen können Grünabfälle von den Bürgerinnen und Bürgern abgegeben werden. Die Abholung der Container durch den AN ist wöchentlich jeweils Montag bzw. Dienstag bis 15:30 Uhr durchzuführen.Ausnahmen hiervon sind:— bei den Wertstoffhöfen „Bittenbrunn“ (Neuburg/ Donau), „Krautgasse“ (Neuburg/Donau) und „Mühlried“ (Schrobenhausen) ist die Abholung der Container durch den AN wöchentlich jeweils Montag und Donnerstag bis 15:30 Uhr durchzuführen,— bei den nachfolgend genannten Wertstoffhöfen findet grundsätzlich nur eine 14-tägliche Abfuhr statt: Schrobenhausen/Hörzhausen, Berg im Gau, Brunnen, Königsmoos und Rohrenfels. Es ist dem AG vorbehalten, den Abfuhrrhythmus bei Bedarf zu ändern.Im Falle einer außerordentlichen Anforderung durch den AG sind Container jeweils spätestens am Folgetag abzuholen.Nach Abholung sind die Container zum Kompostplatz Königslachen zu transportieren und die Grünabfälle dort abzuladen. Eine Zwischenlagerung auf einem für diese Abfälle zugelassenen Grundstück des AN, um Transportvorgänge zu optimieren, ist erlaubt. Für dieses Grundstück muss eine Genehmigung vorliegen, in der die Ausstattung hinsichtlich Befestigung, Sickerwassersammlung und -entsorgung, Einzäunung, etc. festgelegt ist. Die Genehmigung ist dem AG vorzulegen.LOS 3 – Aufnahme, Übernahme, Transport zur Verwertung und Verwertung von Grünabfällen.— Aufnahme, Übernahme des gelagerten Grüngutes auf der Kompostanlage Königslachen, Transport der Grünabfälle von der Anlage Königslachen zur Verwertung,— Aufnahme, Übernahme von auf den Anlagen Neuburg und Königslachen von Bürgern angelieferten und frei/lose gelagerten Grünabfällen und Transport zur Verwertung,— Die Aufnahme des Materials muss durch den AN geregelt werden. Ebenso muss der Abtransport des Materials durch den AN geregelt werden. Der AG stellt hierfür keine Container oder Gerätschaften zur Verfügung,— Verwertung von Grünabfällen gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen. 2011 werden an den vom Landkreis bereitgestellten Wertstoffhöfen ca. 700 Mg (1 Mg entspricht etwa 2,5 m³), an der Kompostanlage Königslachen ca. 2 600 m³ und an der Kompostanlage Neuburg ca. 4 700 m³ Grünabfälle erfasst,— Für die Verwertung der Grünabfälle sind dem Bieter folgende Möglichkeiten freigestellt:— Transport zum und Verwertung/Kompostierung der Grünabfälle auf dem Kompostplatz Königslachen:Zur Durchführung der Kompostierung wird dem AN eine ausreichend große Fläche auf dem Kompostplatz Königslachen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Entsorgung ggf. auftretender Sickerwässer wird vom AG kostenfrei übernommen. Alle weiteren Kosten des Betriebes sowie die Durchführung der Kompostierung verbleiben im Verantwortungsbereich des AN. Die kompostierten Grünabfälle sind vom AN zum Ende des Leistungszeitraums vom Kompostplatz Königslachen zu entfernen.— Transport zur und Verwertung in der Anlage des Bieters/AN.Die angegebenen Mengen können sich ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen – VOL, Teil A und B in der jeweils neuesten Fassung.