Erfüllung eines Verkehrsvertrages zum Betrieb eines Mitarbeitershuttle Services: Durchführung des laufenden Verkehrsbetriebes der Linien für den Mitarbeitershuttle Service für Beschäftigte der am Flughafen ansässigen bzw. tätigen Unternehmen, Behörden und sonstigen Organisationen

Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH

Der neue Flughafen Berlin Brandenburg wird mit Inbetriebnahme über 22 Mio. Passagiere jährlich abfertigen. Mit Eröffnung wird er damit für bis zu 19.000 Arbeitnehmer im Tages- wie auch im Nacht- und Schichtdienst an 7 Tagen der Woche der Beschäftigungsort.
Die FBS als Betreiber des neuen Flughafen Berlin Brandenburg beabsichtigt hierfür einen Linienbusservice (Mitarbeitershuttle) zur Abdeckung der Verteilungsverkehre der Mitarbeiter auf dem Flughafenareal einzuführen. Die Linienführung befindet sich hierbei ausschließlich im öffentlich zugänglichen Bereich des Flughafens.
Ziel des Mitarbeitershuttles am Flughafen Berlin Brandenburg ist es, den hier Beschäftigten an den festgelegten Aufnahmestellen (Haltestellen) an 7 Tagen der Woche, 24 Std./ Tag, einen den Einsatzzeiten der Beschäftigten entsprechenden Zubringer/ und Aufnahmeservice lückenlos und ausfallsicher zur Verfügung zu stellen. Das Mitarbeitershuttle wird hierbei außerhalb der Fahrrouten und Services des ebenfalls existierenden ÖPNV Streckennetzes (reguläre, entgeltliche Buslinien) zu betreiben sein. Der Mitarbeitershuttle ist hierbei ausschließlich für am Flughafen Beschäftigte durchzuführen. Die Aufnahme und Beförderung von anderen Personengruppen und / oder (Flug)Passagieren ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Das Flughafenumfeld ist ein dynamischer Einsatzbereich. Saison bedingt (Ferienzeiten), Ereignis bezogen (Messen, Groß(stadt) Veranstaltungen) wie in Relation zu den Veränderungen des Luftverkehrsmarktes (Passagierzuwächse etc.) ist das Arbeitsumfeld der am Flughafen tätigen Unternehmen ebenfalls einer ständigen Anpassung an die sich ergebenden Arbeitsbedingungen (Zeit, Häufigkeit, Besetzung etc.) unterworfen. Für den Betrieb des Mitarbeitershuttle ist daher ein sich ständig anpassender Fahrplan (Frequenzhäufung zu Spitzenzeiten) betriebsnotwendig.
Neben dem Einsatzumfeld stellt der Betrieb des Mitarbeitershuttle auch aufgrund der heterogenen Zusammensetzung der Beschäftigten hohe Anforderungen an die Fahrzeuge wie auch an das zum Einsatz kommende Personal. Der tägliche Betrieb der Mitarbeitershuttle Buslinie wird dabei über voraussichtlich 7 feste Haltestellen verfügen, welche in einem ca. 5,9 Km (Tag) bis ca. 4,1 Km (Nacht) langen Umlaufverkehr anzufahren sind – hierbei sollen Fahrzeuge zum Einsatz kommen, welche sowohl den wirtschaftlichen, ökologischen wie vor allem auch den sicheren und Kunden orientierten Betrieb des Mitarbeitershuttles gewährleisten können. Das zum Einsatz kommende Fahrzeugpersonal muss hierbei sowohl Tagesverlauf abhängig wie auch in Nachtdiensten die Aspekte Sauberkeit, Sicherheit, Kontrolle und Information neben dem eigentlichen fahrerischen Einsatz abdecken können. Darüberhinaus ist im Rahmen des Auftrages die Beschaffung und Aufstellung der Haltestellenschilder (nach StVO) wie auch die Beschaffung, Bestückung und regelmäßige Pflege der Haltestelleninformationsmittel (Fahrplananschläge/ Kästen) beinhaltet, respektive zu leisten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-12-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-12-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bedarfspersonenbeförderung
Menge oder Umfang:
Die Gesamtmenge des Auftrages wird in Nutzwagenkilometer (NwKm) beziffert und beläuft sich (Fahrplan unabhängig) auf ca. 170 000 NwKm per annum; die Erbringung erstreckt sich hierbei auf einen Tag- und Nachtfahrdienst auf einer festgelegten, vordefinierten Route.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bedarfspersonenbeförderung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH
Postanschrift: Flughafen Berlin Schönefeld, Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 - Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 306091-8121 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-16 📅
Einreichungsfrist: 2012-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 245-398329
ABl. S-Ausgabe: 245
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch. 2. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen losweise um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. 3. Sie werden gebeten, sich unter einkauf@berlin-airport.de unter Angabe des oben unter Ziff. IV.3.1) genannten Aktenzeichens sowie Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren sowie den in dieser Bekanntmachung genannten Abschnitt I.1 (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen), zu beziehen. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir Ihnen gegebenenfalls weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren geben können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage (KT) vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziff. I.1 bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Erst auf die Registrierung unter der oben genannten E-Mail Adresse können wir Ihnen die in dieser Bekanntmachung erwähnten Formblätter zur Verfügung stellen. Eine Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen verwendet, ausgefüllt und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. 5. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach in deutscher Sprache einzureichen. Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden, als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber/Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens sowohl auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird als auch im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen. 6. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und/oder gewertet werden. 7. Sollten geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise fehlen, so behält sich der Auftraggeber ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 8. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziff. III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens EA-2011-269 beim Auftraggeber einzureichen. 9. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren: Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen (Ziff. III.2.1, III.2.2, III.2.3), Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. der Einhaltung der Mindestanforderungen, Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die 5 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Wertungstabelle verwenden, die die technische Leistungsfähigkeit (vgl. Ziff. III.2.3) anhand der eingereichten Unternehmensreferenzen, gemäß Ziff. III.2.3, widerspiegelt. Die Anlage „Wertungstabelle“ ist unter der im Abschnitt VI.3, Abs. genannten Stelle zu beziehen. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber auf Platz 5 werden auch mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt. Hierbei kann ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft maximal 1.000 Punkte erreichen, die sich, wie folgt, verteilen: Der Auftraggeber wird bei der Punktevergabe die 4 vom Bewerber vorgelegten Referenzen bewerten. Legt der Bewerber mehr als 4 Referenzen vor, so hat er die für die Bewertung maßgeblichen Referenzen zu benennen. Fehlt die Benennung, so wählt der Auftraggeber aus den vorgelegten Referenzen frei aus. Die Verteilung der Punkte wird hierbei nach folgendem Schlüssel vorgenommen: a.) Verteilung der Jahresleistung (NwKM) auf die Auftragsart Genehmigungsinhaber/ Auftragnehmer wird wie folgt bewertet: für die höchste Jahresleistung (NwKm) werden 300 Punkte vergeben, danach linear absteigend, b.) Verteilung der Jahresleistung (NwKM) auf die Verkehrsart (Stadt, Umland, Überland, Werksverkehr) wird wie folgt bewertet: für Stadtfahrten werden für die höchste Jahresleistung (NwKm) in dieser Verkehrsart 250 Punkte vergeben, danach linear absteigend, c.) Verteilung der Jahresleistung (NwKm) auf die Verkehrsart (Werksverkehr) wird wie folgt bewertet: die höchste Jahresleistung (NwKm) erhält 100 Punkte, d.) Verteilung des Jahresumsatzes (EUR/Netto) auf die Verkehrsarten Stadt, Werksverkehr, Umland wird wie folgt bewertet: für den höchsten Umsatz der Verkehrsart Stadt werden 200 Punkte vergeben, danach linear absteigend, für den höchsten Umsatz der Verkehrsart Werksverkehr 100 Punkte vergeben, danach linear absteigend, für den höchsten Umsatz der Verkehrsart Umland werden 50 Punkte vergeben, danach linear absteigend. Die Angaben sind in die Anlage „Wertungstabelle“ einzupflegen und den Teilnahmeanträgen beizufügen. Die Anlage „Wertungstabelle“ ist unter der im Abschnitt VI.3, Abs. 3 sowie I.1 (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle zu beziehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 2
Kurze Beschreibung:
Der neue Flughafen Berlin Brandenburg wird mit Inbetriebnahme über 22 Mio. Passagiere jährlich abfertigen. Mit Eröffnung wird er damit für bis zu 19.000 Arbeitnehmer im Tages- wie auch im Nacht- und Schichtdienst an 7 Tagen der Woche der Beschäftigungsort.
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Die FBS als Betreiber des neuen Flughafen Berlin Brandenburg beabsichtigt hierfür einen Linienbusservice (Mitarbeitershuttle) zur Abdeckung der Verteilungsverkehre der Mitarbeiter auf dem Flughafenareal einzuführen. Die Linienführung befindet sich hierbei ausschließlich im öffentlich zugänglichen Bereich des Flughafens.
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Ziel des Mitarbeitershuttles am Flughafen Berlin Brandenburg ist es, den hier Beschäftigten an den festgelegten Aufnahmestellen (Haltestellen) an 7 Tagen der Woche, 24 Std./ Tag, einen den Einsatzzeiten der Beschäftigten entsprechenden Zubringer/ und Aufnahmeservice lückenlos und ausfallsicher zur Verfügung zu stellen. Das Mitarbeitershuttle wird hierbei außerhalb der Fahrrouten und Services des ebenfalls existierenden ÖPNV Streckennetzes (reguläre, entgeltliche Buslinien) zu betreiben sein. Der Mitarbeitershuttle ist hierbei ausschließlich für am Flughafen Beschäftigte durchzuführen. Die Aufnahme und Beförderung von anderen Personengruppen und / oder (Flug)Passagieren ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
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Das Flughafenumfeld ist ein dynamischer Einsatzbereich. Saison bedingt (Ferienzeiten), Ereignis bezogen (Messen, Groß(stadt) Veranstaltungen) wie in Relation zu den Veränderungen des Luftverkehrsmarktes (Passagierzuwächse etc.) ist das Arbeitsumfeld der am Flughafen tätigen Unternehmen ebenfalls einer ständigen Anpassung an die sich ergebenden Arbeitsbedingungen (Zeit, Häufigkeit, Besetzung etc.) unterworfen. Für den Betrieb des Mitarbeitershuttle ist daher ein sich ständig anpassender Fahrplan (Frequenzhäufung zu Spitzenzeiten) betriebsnotwendig.
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Neben dem Einsatzumfeld stellt der Betrieb des Mitarbeitershuttle auch aufgrund der heterogenen Zusammensetzung der Beschäftigten hohe Anforderungen an die Fahrzeuge wie auch an das zum Einsatz kommende Personal. Der tägliche Betrieb der Mitarbeitershuttle Buslinie wird dabei über voraussichtlich 7 feste Haltestellen verfügen, welche in einem ca. 5,9 Km (Tag) bis ca. 4,1 Km (Nacht) langen Umlaufverkehr anzufahren sind – hierbei sollen Fahrzeuge zum Einsatz kommen, welche sowohl den wirtschaftlichen, ökologischen wie vor allem auch den sicheren und Kunden orientierten Betrieb des Mitarbeitershuttles gewährleisten können. Das zum Einsatz kommende Fahrzeugpersonal muss hierbei sowohl Tagesverlauf abhängig wie auch in Nachtdiensten die Aspekte Sauberkeit, Sicherheit, Kontrolle und Information neben dem eigentlichen fahrerischen Einsatz abdecken können. Darüberhinaus ist im Rahmen des Auftrages die Beschaffung und Aufstellung der Haltestellenschilder (nach StVO) wie auch die Beschaffung, Bestückung und regelmäßige Pflege der Haltestelleninformationsmittel (Fahrplananschläge/ Kästen) beinhaltet, respektive zu leisten.
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Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer einmal um zwölf Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: EA-2011-269
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Brandenburg BER.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anfragen zu überprüfen:
Die nachstehenden Erklärungen, Angaben und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung, vorzulegen.
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1. Rechtsverbindlich unterzeichnete Bewerbung (Teilnahmeantrag) mit Bezeichnung des Bewerberunternehmens (oder Bewerbergemeinschaft) mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
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2. Darlegung der Unternehmensstruktur sowie gegebenenfalls die Einbindung des Unternehmens in die Konzernstruktur.
3. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
4. Unterschriebene Eigenerklärungen gem. § 21 Abs. 1, 4 SektVO sowie - soweit anwendbar - § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
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5. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1)-2.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Verpflichtungserklärung).
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Die entsprechenden Formblätter können beim Auftraggeber angefordert werden, vgl. Ziff. VI.3. dieser Bekanntmachung.
6. Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.3 dieser Bekanntmachung), die Namen sämtlicher Mitglieder, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
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Das entsprechende Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ kann beim Auftraggeber angefordert werden, vgl. Ziff. VI.3. dieser Bekanntmachung.
7. Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs durch Vorlage der entsprechenden erforderlichen gütlichen Genehmigungen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anfragen zu überprüfen (falls zutreffend):
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
1. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssumme.
2. Angaben zum Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2009, 2010 und 2011 endeten.
Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
3. Angaben zum Umsatz (netto) des Unternehmens mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2009, 2010 und 2011 endeten.
„Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind solche gemäß Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung.
Das entsprechende Formblatt "Eigenerklärung" ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziff. VI.3. dieser Bekanntmachung.
Hierbei gilt als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb folgender mittlerer Jahresumsatz (netto, exkl. Umsatzsteuer) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft: EUR 1.800.000. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Ziff. VI.3 Nr. 9 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
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Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zu addieren. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1)-2.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Verpflichtungserklärung).
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Die entsprechenden Formblätter können beim Auftraggeber angefordert werden, vgl. Ziff. VI.3. dieser Bekanntmachung.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. anzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Hinsichtlich der Auswahl der vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft einzureichenden Referenzen in Bezug auf eine ggf. notwendige Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen unter Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung. Dies gilt für alle nachfolgend geforderten Unterlagen / Nachweise / Darstellungen. Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
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1) Referenzen
Es sind 4 Referenzen zu existierenden Linien- bzw. Personenverkehren (z.B. Werksverkehre) mit folgenden Angaben zu benennen:
Angaben zum Linienverlauf und Länge; Angaben zur Verkehrsart (Stadt, Umland, Überland, Werkverkehr); ggfs. die Liniennummer bzw. Bezeichnung des (Werks-)Verkehrs; die Auftragsart (als Genehmigungsinhaber oder als Subunternehmer); die Benennung des Auftraggebers bzw. Aufgabenträgers mit Ansprechpartner und Kontaktdaten; Angaben zur Jahresleistung (in Km per Nutzwagen = NwKm); dem Jahresumsatz in Abhängigkeit zur Verkehrsart sowie der Laufzeit. Mindestvoraussetzung ist, dass davon mindestens 1 Referenz als Genehmigungsinhaber /Hauptauftragnehmer (Auftragsart) auszuweisen ist. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Die Angaben sind in einer vom Auftraggeber erstellten Tabelle einzutragen und mit der Bewerbung einzureichen. Dieses Formblatt „Wertungstabelle“ ist beim Auftraggeber anzufordern. Mit der Bewerbung erklärt sich der Bewerber einverstanden, dass mit den Referenzgebern Kontakt aufgenommen wird.
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Mindestvoraussetzung ist, dass die als Unternehmensreferenzen benannten Leistungen sich auf Leistungen beziehen, welchein den Jahren 2009, 2010 und 2011 erbracht wurden oder in diesen endeten.. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Ziff. VI.3 Nr. 9 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
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Als weitere Mindestvoraussetzung für die Zulassung zum Teilnehmerwettbewerb ist zu beachten, dass es sich bei den einzureichenden Referenzen um mindestens zwei unterschiedliche Auftraggeber handeln muss; sowie eine Mindestjahresleistung von nicht weniger als 500 000 NwKm in den letzten 3 Jahren insgesamt erbracht wurde. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Ziff. VI.3 Nr. 9 der Bekanntmachung wird verwiesen.
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Die Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit für die Ziffer 1 sind in die Anlage „Referenzen“ einzutragen. Die Anlage „Referenzen“ ist unter der im Abschnitt VI.3, Abs. 3 sowie I.1 (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle zu beziehen.
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2) Mitarbeiter:
Zeigen Sie für die Berufsgruppe des Fahrpersonals (Fahrer mit Fahrerlaubnis der Klasse D) auf, wie die Mindestfahrerbesetzung für die Fahrzeuge unter Einhaltung der höchstzulässigen Tageslenkzeit, inkl. der Darstellung der erforderlichen Lenkzeitunterbrechungen wie auch der Wochenendruhezeiten nach der Fahrpersonalverordung (Verordnung der EWG Nr. 3280/85) in Ihrem Unternehmen sichergestellt wurde. Zeigen Sie die Gesamtzahl der beschäftigten Fahrer im Verhältnis zu den NwKm (gem. Punkt 1, Referenzen) auf.
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Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Angaben der Bewerbung auch für die Angebotsinhalte und Verhandlungen Bestand haben müssen. Änderungen der Angaben veranlassen den Auftraggeber gegebenenfalls in eine Neubewertung der Eignung einzusteigen und können bei Nichteinhaltung der Vorgaben zur Nichtberücksichtigung im weiteren Verfahren führen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Durchführung der Dienstleistung zur Erfüllung eines Verkehrsvertrages zum Betrieb eines Mitarbeitershuttle Services am Flughafen Berlin Brandenburg unterliegt gem. §42 PBefG einer Genehmigungspflicht.(genehmigungspflichtige Linienführung).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Personenbeförderungsgesetz (PbefG) i.V.m. der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Mandy Begoihn
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661617 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
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§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Quelle: OJS 2011/S 245-398329 (2011-12-16)