Errichtung eines dynamischen Fahrgastinformationssystems in Landshut an 8 Standorten. Zur Stärkung der Attraktivität des ÖPNV soll im Stadtgebiet Landshut an mehreren verkehrswichtigen Haltestellen die Fahrgastinformation dynamisch angezeigt werden. Hierzu sind die Ortungsinformationen (Funktelegramme der Fahrzeuge) des bestehenden Betriebsinformationssystems (RBI) und der LSA-Beeinflussung für die Information der Fahrgäste über die aktuelle Verkehrssituation zu nutzten. Das anzubietende DFI-System umfasst die Errichtung einer DFI-Zentrale zur Ansteuerung aller DFI-Anzeiger mit Einrichtung eines technischen Störungsmanagements, Berechnung der Prognosedaten der Fahrten aus der Übernahme der Fahrzeugdatentelegramme aus dem anzubindenden Bestands-RBI und den an den Haltestellen empfangenen LSA-Telegrammen sowie der Ausstattung von acht Haltestellen im Stadtgebiet Landshut. Hierbei werden sechs Haltestellen mit DFI-Anzeigern ausgestattet und zwei weitere Haltestellen für eine regelmäßige temporäre Verlegung von zwei DFI-Anzeigern von einem der sechs zuvor genannten Standorte vorbereitet. Die DFI-Anzeiger samt Mast und die Fundamente sind für die temporäre Verlegung duch die Stadtwerke Landshut zu konzipieren. Die Kommunikation ist einzurichten. Sie erfolgt mittels DSL-Verbindungen über das bestehende Steuerkabelnetz und eine lokale Kommunikation je Standort per Funk. Die Leistungen umfassen alle Tiefbauarbeiten an den acht Standorten, die für die Installation der DFI-Anzeiger, deren Energieversorgung und deren Anbindung an das Datenkabelnetz notwendig sind. Zu diesen Leistungen zählen insbesondere die Fundamenterstellung, die Energiesäulenerrichtung und die Herstellung der Leerrohr- und Kabelverbindungen. Das DFI-System bestehend aus Steuerungszentrale, Kommunikationseinrichtung und den im Folgenden genannten DFI-Anzeigern ist zu liefern, zu montieren und in Betrieb zu nehmen. 1 Stk. Übersichtsanzeiger 14-zeilig, inkl. Mast; 6 Stk. Bussteiganzeiger 4-zeilig, inkl. Mast; 4 Stk. Bussteiganzeiger 6-zeilig, inkl. Mast; 1 Stk. Bussteiganzeiger 8-zeilig, inkl. Mast. Alle DFI-Anzeiger sind mit Vorleseeinrichtungen, einschließlich Taster, Lautsprecher und Steuerrechner inklusive Software auzustatten. Es ist ein Anschluss zur Echtzeitdatenlieferung an das Durchgängig Elektronische Fahrgastinformations- und Anschlusssicherungs-System Bayern (DEFAS) mittels geeigneter Schnittstellen (VDV 453 / VDV 454) herzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Passagierinformationssystem
Menge oder Umfang: Siehe Ziffer II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Passagierinformationssystem📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Landshut Verkehrsbetrieb
Postanschrift: Christoph-Dorner-Str. 9
Postleitzahl: 84028
Postort: Landshut
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-landshut.de/🌏
E-Mail: c.nussrainer@stadtwerke-landshut.de📧
Telefon: +49 8711436-2700📞
Fax: +49 8711436-2715 📠
Es sind zunächst Teilnahmeanträge einzureichen. Anhand dieser findet eine Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Verhandlung aufgefordert werden statt. Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer:
3. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Anzahl der Bewerber, die zur Verhandlung aufgerufen werden, erfolgt gemäß SektVO §20 anhand der folgenden Kriterien. Hierbei werden je Kriterium Punkte vergeben. Es können insgesamt 100 Punkte erreicht werden und gleichzeitig in allen Kriterien Punkte gesammelt werden. Die 3 Bewerber deren Teilnahmeantrag die meisten Punkten erhalten, werden anschließend zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. (1.) Referenzen über vergleichbare Projekte: max. 45 Punkte. Es werden die Referenzen aus Ziffer III.2.3 herangezogen. Für jedes nachgewiesene vergleichbare Projekt werden bis zu 10 Punkte vergeben. Wird eine Referenz mit sehr gut bewertet, erhält der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft 10 Punkte. Eine Bewertung mit gut führt zu 8 Punkte, eine Bewertung mit befriedigend zu 6 Punkten, eine Bewertung mit ausreichend zu 4 Punkten, eine Bewertung mit mangelhaft zu 0 Punkten. Ein Projekt ist vergleichbar, wenn mindestens die folgenden Eigenschaften für dieses Projekt zutreffen: (a.) Mindestens 12 DFI-Anzeiger (b.) an mindestens 6 Standorten (c.) Errichtung einer DFI-Steuerungszentale (d.) Errichtung von Vorleseeinrichtungen (e.) Dynamische Darstellung der Prognoseabfahrtszeit auf Grundlage von RBL-Telegrammen oder LSA-Telegrammen Nur für den Fall, dass sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis des Kriteriums (1.) anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedient, bedarf es einer Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft die Mittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. In diesem Fall werden die Angaben des Nachunternehmers zusammen mit den Angaben des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft gewertet. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Teilnehmer der Bewerbergemeinschaft zusammen bewertet. (2.) Umsatzentwicklung an vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren: max. 5 Punkte. Es werden die Referenzen aus Ziffer III.2.2 herangezogen. Für eine konstante oder steigende Umsatzentwicklung an vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren werden 5 Punkte vergeben, bei Umsatzrückgang in einem der Jahre um mehr als 10 % 3 Punkte, bei Umsatzrückgang um mehr als 20% 2 Punkte, bei Rückgang um mehr als 30% 1 Punkte.
Bei Neugründungen, die noch keine 3 Jahre Geschäftstätigkeit nachweisen können, ist bei Auswertung der Businesspläne oder sonstiger geeigneter Nachweise bis zu 1 Punkt möglich. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Teilnehmer der Bewerbergemeinschaft zusammen bewertet. Angaben zu Nachunternehmer werden nicht gewertet. (3.) Mitarbeiterentwicklung: max. 5 Punkte. Für eine konstante oder steigende Mitarbeiteranzahl der für vergleichbare Leistungen eingesetzten Mitarbeitern in den letzten drei Jahren werden 5 Punkte vergeben, bei Mitarbeiterrückgang in einem der Jahre um mehr als 10 % 3 Punkte, bei Mitarbeiterrückgang um mehr als 20% 2 Punkte, bei Mitarbeiterrückgang um mehr als 30% 1 Punkt. Bei Neugründungen, die noch keine 3 Jahre Geschäftstätigkeit nachweisen können, ist bei Auswertung der Businesspläne oder sonstiger geeigneter Nachweise bis zu 1 Punkt möglich. Die Mitarbeiterentwicklung über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ist im Teilnahmeantrag auszuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Teilnehmer der Bewerbergemeinschaft zusammen bewertet. Angaben zu Nachunternehmer werden nicht gewertet.
(4.) Qualifikation des Projektleiters: max. 10 Punkte. Der vorgesehene Projektleiter ist im Teilnahmeantrag zu bennen und persönliche Referenzen sind auszuweisen. Für jedes nachgewiesene vergleichbare Projekt als persönliche Referenz des Projektleiters werden bis zu 5 Punkte vergeben. Wird eine Referenz mit sehr gut bewertet, erhält der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft 5 Punkte. Eine Bewertung mit gut führt zu 4 Punkten, eine Bewertung mit befriedigend zu 3 Punkten, eine Bewertung mit ausreichend zu 2 Punkten, eine Bewertung mit mangelhaft zu 0 Punkten. (5.) Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die im Unternehmen des Bieters mit vergleichbaren Tätigkeiten beschäftigt werden: max. 10 Punkte. Es werden die Angaben aus Ziffer III.2.3 herangezogen. Je genanntem Mitarbeiter (anonymisiert) werden 0,5 Punkte vergeben, wenn diese einen der folgenden Abschlüsse haben und mindestens über eine fünfjährige Berufserfahrung verfügen:
(a.) Ingenieur (Universität, Fachhochschule oder vergleichbar) (b.) Informatiker (Universität, Fachhochschule oder vergleichbar) (c.) Elektrotechniker (d.) IT-/Netzwerktechniker (e.) Monteur/Servicetechniker. Nur für den Fall, dass sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis des Kriteriums (5.) anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedient, bedarf es einer Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft die Mittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. In diesem Fall werden die Angaben des Nachunternehmers zusammen mit den Angaben des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft gewertet. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Teilnehmer der Bewerbergemeinschaft zusammen bewertet. (6.) Qualitätssicherung: max. 10 Punkte. Angabe zum Qualitätssicherungskonzept des Bewerbers (Kopie einer ISO-Zertifizierung oder einer vergleichbaren Zertifizierung oder mindestens zwei und max. 5 Seiten DIN A4 Textdarstellung). Falls eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2000 oder einer vergleichbaren unabhängigen Zertifizierung vorgelegt wird, erhält der Bewerber 10 Punkte. Bewerber ohne offizielles Zertifikat können ihre Maßnahmen und ihr System zur Gewährleistung der Qualität darlegen und erhalten je nach Ausführung der Darstellung ebenfalls in einem Bereich von 0 Punkten (ungenügende Darstellung) bis zu 10 Punkten (sehr gute Darstellung). Bei
Bewerbergemeinschaften werden alle Teilnehmer der Bewerbergemeinschaft zusammen bewertet. Angaben zu Nachunternehmer werden nicht gewertet. (7.) Erreichbarkeit: max. 15 Punkte. Für einen 2012 vorhandenen Stützpunkt im Umkreis von 100 km Entfernung von Landshut werden 15 Punkte vergeben, für einen Standort im Einzugsbereich von 300 km werden 12 Punkte und für einen Standort >300 km und <500 km werden 5 Punkte vergeben. Sollte der nächstgelegene Stützpunkt mehr als 500 km entfernt sein, werden 0 Punkte vergeben. Nurfür den Fall, dass sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis des Kriteriums (7.) anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedient, bedarf es einer Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft die Mittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. In diesem Fall werden die Angaben des Nachunternehmers zusammen mit den Angaben des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft gewertet. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Teilnehmer der Bewerbergemeinschaft zusammen bewertet.
Der Teilnahmeantrag muss der unter I.1) benannten Kontaktstelle bis zu der unter IV.3.4) benannten Frist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Teilnahmeantrag DFI-Landshut - Bitte nicht öffnen" vorliegen.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge einzureichen. Anhand dieser findet eine Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Verhandlung aufgefordert werden statt. Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer:
3. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Anzahl der Bewerber, die zur Verhandlung aufgerufen werden, erfolgt gemäß SektVO §20 anhand der folgenden Kriterien. Hierbei werden je Kriterium Punkte vergeben. Es können insgesamt 100 Punkte erreicht werden und gleichzeitig in allen Kriterien Punkte gesammelt werden. Die 3 Bewerber deren Teilnahmeantrag die meisten Punkten erhalten, werden anschließend zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. (1.) Referenzen über vergleichbare Projekte: max. 45 Punkte. Es werden die Referenzen aus Ziffer III.2.3 herangezogen. Für jedes nachgewiesene vergleichbare Projekt werden bis zu 10 Punkte vergeben. Wird eine Referenz mit sehr gut bewertet, erhält der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft 10 Punkte. Eine Bewertung mit gut führt zu 8 Punkte, eine Bewertung mit befriedigend zu 6 Punkten, eine Bewertung mit ausreichend zu 4 Punkten, eine Bewertung mit mangelhaft zu 0 Punkten. Ein Projekt ist vergleichbar, wenn mindestens die folgenden Eigenschaften für dieses Projekt zutreffen: (a.) Mindestens 12 DFI-Anzeiger (b.) an mindestens 6 Standorten (c.) Errichtung einer DFI-Steuerungszentale (d.) Errichtung von Vorleseeinrichtungen (e.) Dynamische Darstellung der Prognoseabfahrtszeit auf Grundlage von RBL-Telegrammen oder LSA-Telegrammen Nur für den Fall, dass sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis des Kriteriums (1.) anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedient, bedarf es einer Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft die Mittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. In diesem Fall werden die Angaben des Nachunternehmers zusammen mit den Angaben des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft gewertet. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Teilnehmer der Bewerbergemeinschaft zusammen bewertet. (2.) Umsatzentwicklung an vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren: max. 5 Punkte. Es werden die Referenzen aus Ziffer III.2.2 herangezogen. Für eine konstante oder steigende Umsatzentwicklung an vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren werden 5 Punkte vergeben, bei Umsatzrückgang in einem der Jahre um mehr als 10 % 3 Punkte, bei Umsatzrückgang um mehr als 20% 2 Punkte, bei Rückgang um mehr als 30% 1 Punkte.
Bei Neugründungen, die noch keine 3 Jahre Geschäftstätigkeit nachweisen können, ist bei Auswertung der Businesspläne oder sonstiger geeigneter Nachweise bis zu 1 Punkt möglich. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Teilnehmer der Bewerbergemeinschaft zusammen bewertet. Angaben zu Nachunternehmer werden nicht gewertet. (3.) Mitarbeiterentwicklung: max. 5 Punkte. Für eine konstante oder steigende Mitarbeiteranzahl der für vergleichbare Leistungen eingesetzten Mitarbeitern in den letzten drei Jahren werden 5 Punkte vergeben, bei Mitarbeiterrückgang in einem der Jahre um mehr als 10 % 3 Punkte, bei Mitarbeiterrückgang um mehr als 20% 2 Punkte, bei Mitarbeiterrückgang um mehr als 30% 1 Punkt. Bei Neugründungen, die noch keine 3 Jahre Geschäftstätigkeit nachweisen können, ist bei Auswertung der Businesspläne oder sonstiger geeigneter Nachweise bis zu 1 Punkt möglich. Die Mitarbeiterentwicklung über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ist im Teilnahmeantrag auszuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Teilnehmer der Bewerbergemeinschaft zusammen bewertet. Angaben zu Nachunternehmer werden nicht gewertet.
(4.) Qualifikation des Projektleiters: max. 10 Punkte. Der vorgesehene Projektleiter ist im Teilnahmeantrag zu bennen und persönliche Referenzen sind auszuweisen. Für jedes nachgewiesene vergleichbare Projekt als persönliche Referenz des Projektleiters werden bis zu 5 Punkte vergeben. Wird eine Referenz mit sehr gut bewertet, erhält der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft 5 Punkte. Eine Bewertung mit gut führt zu 4 Punkten, eine Bewertung mit befriedigend zu 3 Punkten, eine Bewertung mit ausreichend zu 2 Punkten, eine Bewertung mit mangelhaft zu 0 Punkten. (5.) Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die im Unternehmen des Bieters mit vergleichbaren Tätigkeiten beschäftigt werden: max. 10 Punkte. Es werden die Angaben aus Ziffer III.2.3 herangezogen. Je genanntem Mitarbeiter (anonymisiert) werden 0,5 Punkte vergeben, wenn diese einen der folgenden Abschlüsse haben und mindestens über eine fünfjährige Berufserfahrung verfügen:
(a.) Ingenieur (Universität, Fachhochschule oder vergleichbar) (b.) Informatiker (Universität, Fachhochschule oder vergleichbar) (c.) Elektrotechniker (d.) IT-/Netzwerktechniker (e.) Monteur/Servicetechniker. Nur für den Fall, dass sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis des Kriteriums (5.) anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedient, bedarf es einer Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft die Mittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. In diesem Fall werden die Angaben des Nachunternehmers zusammen mit den Angaben des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft gewertet. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Teilnehmer der Bewerbergemeinschaft zusammen bewertet. (6.) Qualitätssicherung: max. 10 Punkte. Angabe zum Qualitätssicherungskonzept des Bewerbers (Kopie einer ISO-Zertifizierung oder einer vergleichbaren Zertifizierung oder mindestens zwei und max. 5 Seiten DIN A4 Textdarstellung). Falls eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2000 oder einer vergleichbaren unabhängigen Zertifizierung vorgelegt wird, erhält der Bewerber 10 Punkte. Bewerber ohne offizielles Zertifikat können ihre Maßnahmen und ihr System zur Gewährleistung der Qualität darlegen und erhalten je nach Ausführung der Darstellung ebenfalls in einem Bereich von 0 Punkten (ungenügende Darstellung) bis zu 10 Punkten (sehr gute Darstellung). Bei
Bewerbergemeinschaften werden alle Teilnehmer der Bewerbergemeinschaft zusammen bewertet. Angaben zu Nachunternehmer werden nicht gewertet. (7.) Erreichbarkeit: max. 15 Punkte. Für einen 2012 vorhandenen Stützpunkt im Umkreis von 100 km Entfernung von Landshut werden 15 Punkte vergeben, für einen Standort im Einzugsbereich von 300 km werden 12 Punkte und für einen Standort >300 km und <500 km werden 5 Punkte vergeben. Sollte der nächstgelegene Stützpunkt mehr als 500 km entfernt sein, werden 0 Punkte vergeben. Nurfür den Fall, dass sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis des Kriteriums (7.) anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedient, bedarf es einer Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft die Mittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. In diesem Fall werden die Angaben des Nachunternehmers zusammen mit den Angaben des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft gewertet. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Teilnehmer der Bewerbergemeinschaft zusammen bewertet.
Der Teilnahmeantrag muss der unter I.1) benannten Kontaktstelle bis zu der unter IV.3.4) benannten Frist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Teilnahmeantrag DFI-Landshut - Bitte nicht öffnen" vorliegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Errichtung eines dynamischen Fahrgastinformationssystems in Landshut an 8 Standorten.
Zur Stärkung der Attraktivität des ÖPNV soll im Stadtgebiet Landshut an mehreren verkehrswichtigen Haltestellen die Fahrgastinformation dynamisch angezeigt werden. Hierzu sind die Ortungsinformationen (Funktelegramme der Fahrzeuge) des bestehenden Betriebsinformationssystems (RBI) und der LSA-Beeinflussung für die Information der Fahrgäste über die aktuelle Verkehrssituation zu nutzten.
Zur Stärkung der Attraktivität des ÖPNV soll im Stadtgebiet Landshut an mehreren verkehrswichtigen Haltestellen die Fahrgastinformation dynamisch angezeigt werden. Hierzu sind die Ortungsinformationen (Funktelegramme der Fahrzeuge) des bestehenden Betriebsinformationssystems (RBI) und der LSA-Beeinflussung für die Information der Fahrgäste über die aktuelle Verkehrssituation zu nutzten.
Das anzubietende DFI-System umfasst die Errichtung einer DFI-Zentrale zur Ansteuerung aller DFI-Anzeiger mit Einrichtung eines technischen Störungsmanagements, Berechnung der Prognosedaten der Fahrten aus der Übernahme der Fahrzeugdatentelegramme aus dem anzubindenden Bestands-RBI und den an den Haltestellen empfangenen LSA-Telegrammen sowie der Ausstattung von acht Haltestellen im Stadtgebiet Landshut. Hierbei werden sechs Haltestellen mit DFI-Anzeigern ausgestattet und zwei weitere Haltestellen für eine regelmäßige temporäre Verlegung von zwei DFI-Anzeigern von einem der sechs zuvor genannten Standorte vorbereitet. Die DFI-Anzeiger samt Mast und die Fundamente sind für die temporäre Verlegung duch die Stadtwerke Landshut zu konzipieren. Die Kommunikation ist einzurichten. Sie erfolgt mittels DSL-Verbindungen über das bestehende Steuerkabelnetz und eine lokale Kommunikation je Standort per Funk.
Das anzubietende DFI-System umfasst die Errichtung einer DFI-Zentrale zur Ansteuerung aller DFI-Anzeiger mit Einrichtung eines technischen Störungsmanagements, Berechnung der Prognosedaten der Fahrten aus der Übernahme der Fahrzeugdatentelegramme aus dem anzubindenden Bestands-RBI und den an den Haltestellen empfangenen LSA-Telegrammen sowie der Ausstattung von acht Haltestellen im Stadtgebiet Landshut. Hierbei werden sechs Haltestellen mit DFI-Anzeigern ausgestattet und zwei weitere Haltestellen für eine regelmäßige temporäre Verlegung von zwei DFI-Anzeigern von einem der sechs zuvor genannten Standorte vorbereitet. Die DFI-Anzeiger samt Mast und die Fundamente sind für die temporäre Verlegung duch die Stadtwerke Landshut zu konzipieren. Die Kommunikation ist einzurichten. Sie erfolgt mittels DSL-Verbindungen über das bestehende Steuerkabelnetz und eine lokale Kommunikation je Standort per Funk.
Die Leistungen umfassen alle Tiefbauarbeiten an den acht Standorten, die für die Installation der DFI-Anzeiger, deren Energieversorgung und deren Anbindung an das Datenkabelnetz notwendig sind. Zu diesen Leistungen zählen insbesondere die Fundamenterstellung, die Energiesäulenerrichtung und die Herstellung der Leerrohr- und Kabelverbindungen.
Die Leistungen umfassen alle Tiefbauarbeiten an den acht Standorten, die für die Installation der DFI-Anzeiger, deren Energieversorgung und deren Anbindung an das Datenkabelnetz notwendig sind. Zu diesen Leistungen zählen insbesondere die Fundamenterstellung, die Energiesäulenerrichtung und die Herstellung der Leerrohr- und Kabelverbindungen.
Das DFI-System bestehend aus Steuerungszentrale, Kommunikationseinrichtung und den im Folgenden genannten DFI-Anzeigern ist zu liefern, zu montieren und in Betrieb zu nehmen.
1 Stk. Übersichtsanzeiger 14-zeilig, inkl. Mast;
6 Stk. Bussteiganzeiger 4-zeilig, inkl. Mast;
4 Stk. Bussteiganzeiger 6-zeilig, inkl. Mast;
1 Stk. Bussteiganzeiger 8-zeilig, inkl. Mast.
Alle DFI-Anzeiger sind mit Vorleseeinrichtungen, einschließlich Taster, Lautsprecher und Steuerrechner inklusive Software auzustatten.
Es ist ein Anschluss zur Echtzeitdatenlieferung an das Durchgängig Elektronische Fahrgastinformations- und Anschlusssicherungs-System Bayern (DEFAS) mittels geeigneter Schnittstellen (VDV 453 / VDV 454) herzustellen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Dauer: 8 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Landshut.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 SektVO Abs. 1 und 2.
(2) Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 SektVO Abs. 4.
Die Eigenerklärungen nach den Ziffern (1.) bis (2.) sind zu unterschreiben und im Original vorzulegen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eigenerklärungen nach Ziffern (1.) bis (2.) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaften vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Bewerber haben die folgenden Nachweise als Eigenerklärung zu erbringen:
(1) Angaben zum Umsatz an vergleichbaren Leistungen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(3) Sofern das Unternehmen noch keine drei Jahre besteht, ist mindestens über drei Projekte vergleichbaren Umfangs zu berichten.
Die Eigenerklärungen nach den Ziffern (1.) bis (3.) sind zu unterschreiben und im Original vorzulegen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind Eigenerklärungen nach Ziffern (1.) bis (3.) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaften vorzulegen.
Nur für den Fall, dass sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedient, muss der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des oder der anderen Unternehmen nachweisen, dass ihm oder ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. In diesem Fall sind die vorstehenden Eigenerklärungen nach den Ziffern (1.) bis (3.) auch für dieses oder diese Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nur für den Fall, dass sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedient, muss der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des oder der anderen Unternehmen nachweisen, dass ihm oder ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. In diesem Fall sind die vorstehenden Eigenerklärungen nach den Ziffern (1.) bis (3.) auch für dieses oder diese Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(I.) Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat nachzuweisen, dass er/sie vergleichbare Arbeiten bereits anderweitig mit Erfolg ausgeführt hat. Eine Referenzliste ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat mindestens drei zu der Leistung gemäß Ziffer II.1.5 vergleichbare Leistungen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Referenzen werden nur dann gewertet, wenn die folgenden Angaben vorhanden sind:
(I.) Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat nachzuweisen, dass er/sie vergleichbare Arbeiten bereits anderweitig mit Erfolg ausgeführt hat. Eine Referenzliste ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat mindestens drei zu der Leistung gemäß Ziffer II.1.5 vergleichbare Leistungen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Referenzen werden nur dann gewertet, wenn die folgenden Angaben vorhanden sind:
(1) Bezeichnung der Leistung
(2) Auftraggeber mit Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner
(3) Ort der Ausführung
(4) Ausführungszeit (Baubeginn und Fertigstellungstermin)
(5) Beschreibung der Art und des Umfangs der Leistung
(6) Finanzielles Projektvolumen.
Durch die vorgelegten Referenzen sind mindestens die folgenden Leistungsbestandteile nachzuweisen, wobei es ausreicht jeden Leistungsbestandteil durch mindestens eine Referenz, die nicht älter als 3 Jahre ist, nachzuweisen. Die Leistungsbestandteile können also durch unterschiedliche Referenzen nachgewiesen und müsen nicht alle in jeder Referenz enthalten sein:
Durch die vorgelegten Referenzen sind mindestens die folgenden Leistungsbestandteile nachzuweisen, wobei es ausreicht jeden Leistungsbestandteil durch mindestens eine Referenz, die nicht älter als 3 Jahre ist, nachzuweisen. Die Leistungsbestandteile können also durch unterschiedliche Referenzen nachgewiesen und müsen nicht alle in jeder Referenz enthalten sein:
(a) Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von DFI-Anzeiger in LED-Technik
(b) Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Vorleseeinrichtungen an den DFI-Anzeigern
(c) Dynamische Darstellung der Prognoseabfahrtszeiten mittels RBL-Telegrammen im Linienbusbetrieb
(d) Realisierung von Prognosen mittels LSA-Telegrammen im Linienbusbetrieb
(e) Realisierung der Anbindung eines DFI-Systems zur Bereitstellung von Abfahrtsinformationen über VDV453 oder VDV454 an eine Datenplattform oder benachtbarte RBL-Systeme
(f) Realisierung der Übernahme von Fahrten aus einer Datendrehscheibe zur gemeinsamen Darstellung auf einem Anzeiger mit Fahrten aus dem eigenen DFI-System. Alternativ: Gemeinsame Darstellung von Fahrten aus unterschiedlichen Quellsystemen (z.B. Darstellung von Fahrten aus einem RBL ergänzt um Fahrten, die mittels einer Prognose aus LSA-Telegrammen erzeugt werden).
(f) Realisierung der Übernahme von Fahrten aus einer Datendrehscheibe zur gemeinsamen Darstellung auf einem Anzeiger mit Fahrten aus dem eigenen DFI-System. Alternativ: Gemeinsame Darstellung von Fahrten aus unterschiedlichen Quellsystemen (z.B. Darstellung von Fahrten aus einem RBL ergänzt um Fahrten, die mittels einer Prognose aus LSA-Telegrammen erzeugt werden).
(II.) Eigenerklärung zu Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die im Unternehmen des Bewerbers mit vergleichbaren Tätigkeiten beschäftigt werden, aufgeschlüsselt nach den folgenden Berufsgruppen.
(a) Ingenieur (Universität, Fachhochschule oder vergleichbar)
(b) Informatiker (Universität, Fachhochschule oder vergleichbar)
(c) Elektrotechniker
(d) IT-/Netzwerktechniker
(e.) Monteur/Servicetechniker.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung nach Ziffern (II.) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Nur für den Fall, dass sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedient, muss der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des oder der anderen Unternehmen nachweisen, dass ihm oder ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. In diesem Fall sind die vorstehenden Eigenerklärungen nach Ziffer (II.) auch für dieses oder diese Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Referenzen nach Ziffer (I.) werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam gewertet, so dass für alle Unternehmen einer Bewerbergemeinschaft zusammen insgesamt mindestens drei Referenzen gemäß Ziffer (I.) nachzuweisen sind. Die Referenzen nach Ziffer (I.) werden bei Nachunternehmen gemeinsam mit den Referenzen des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft gewertet, so dass für den Bewerber/Bewerbergemeinschaft und den Nachunternehmer (soweit erforderlich) zusammen insgesamt mindestens drei Referenzen gemäß Ziffer (I.) nachzuweisen sind.
Nur für den Fall, dass sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedient, muss der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des oder der anderen Unternehmen nachweisen, dass ihm oder ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. In diesem Fall sind die vorstehenden Eigenerklärungen nach Ziffer (II.) auch für dieses oder diese Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Referenzen nach Ziffer (I.) werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam gewertet, so dass für alle Unternehmen einer Bewerbergemeinschaft zusammen insgesamt mindestens drei Referenzen gemäß Ziffer (I.) nachzuweisen sind. Die Referenzen nach Ziffer (I.) werden bei Nachunternehmen gemeinsam mit den Referenzen des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft gewertet, so dass für den Bewerber/Bewerbergemeinschaft und den Nachunternehmer (soweit erforderlich) zusammen insgesamt mindestens drei Referenzen gemäß Ziffer (I.) nachzuweisen sind.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
(1) Vertragserfüllungsbürgschaft 5 % der Auftragssumme.
(2) Gewährleistungsbürgschaft 3 % der Abrechnungssumme.
(3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Leistungsbeschreibung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
(1) Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag eine E-Mail Adresse anzugeben, über die die elektronische Korrespondenz in dieser Angelegenheit geführt wird.
(2) Die gesamte Projektkommunikation und Projektabwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Alle Projektdokumente sind in deutscher Sprache zu erstellen.
(3) Die enthaltenen Tiefbauleistungen sind ausschließlich durch Unternehmen auszuführen die als Tiefbauer oder Straßenbauer in der Handwerksrolle eingetragen sind.