Errichtung einer Beruflichen Oberschule (FOS/BOS) mit Mehrfachsporthalle in Unterschleißheim - Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß § 38 HOAI
Errichtung einer Beruflichen Oberschule (FOS/BOS) mit Mehrfachsporthalle in Unterschleißheim. Unter dem Dach der Beruflichen Oberschule sind die Schularten Fachoberschule (FOS) und Berufsoberschule (BOS) vereinigt. Die Berufliche Oberschule baut auf einem mittleren Schulabschluss auf und vermittelt Allgemeinbildung, Fachtheorie und fachpraktische Bildung unter Einbeziehung berufspraktischer Erfahrungen. Zielsetzung ist es, auf ein Studium vorzubereiten. Sowohl das Fachabitur (allgemeine Fachhochschulreife) als auch das Abitur (als fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife) können als Abschluss erworben werden. Die Berufliche Oberschule mit ihren 4 Ausbildungsrichtungen (Technik / Wirtschaft / Sozialwesen / Gestaltung) soll langfristig die Erfüllung der Anforderungen einer flexiblen Nutzung – aufgrund von Änderungen um Praxisbetrieb der Schule – gerecht werden. Das vorliegende Raumprogramm der Schule (ohne Sporthalle) umfasst insgesamt ca. 8 446 m² HNF und beinhaltet folgende Räume: 36 Klassenzimmer (in Summe ca. 2 376 m² HNF), 10 Räume für Vorbereitung und Sammlung (in Summe ca. 250 m² HNF), 4 Ausweichräume (in Summe ca. 200 m² HNF), 1 Mehrzweck-/ Musikraum (ca. 100 m² HNF), 12 naturwissenschaftliche Räume für Physik, Technologie, Technisch Zeichnen sowie Informatik (in Summe ca. 907 m² HNF), 16 Fachräume für die fachpraktische Ausbildung Technik (in Summe ca. 995 m² HNF), 27 Fachräume für die fachpraktische Ausbildung Gestaltung (in Summe ca. 1 111 m² HNF), 12 fachräume für Unterricht Gestaltung (in Summe ca. 512 m² HNF), 2 Räume für die Bibliothek und Lehrkräfte (in Summe ca. 525 m² HNF), 13 Verwaltungsräume (in Summe ca. 360 m² HNF), 7 Räume des allgemeinen Bereiches (in Summe ca. 960 m² HNF) sowie 3 Mensen bzw. Cafeterien (in Summe ca. 150 m² HNF). Für die Sporthalle sind voraussichtlich ca. 1 728 m² HNF vorgesehen. Die Größe des allgemeinen Außenbereiches umfasst ca. 9 500 m². Seitens des Auftraggebers ist vorgesehen, den Planungsauftrag Ende 2011 zu vergeben, so dass Anfang 2012 mit der Planung begonnen werden kann. Als Nutzungsbeginn ist der Herbst 2014 vorgesehen. Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß § 38 HOAI.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Menge oder Umfang:
Errichtung einer Beruflichen Oberschule (FOS/BOS) mit Mehrfachsporthalle in Unterschleißheim.Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß § 38 HOAI, Leistungsphasen 2-9.Stufenweise Beauftragung:Zunächst werden die Leistungsphasen 2-4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden nach Vorliegen der finanziellen Absicherung beauftragt.Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Errichtung einer Beruflichen Oberschule (FOS/BOS) mit Mehrfachsporthalle in Unterschleißheim.Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß § 38 HOAI, Leistungsphasen 2-9.Stufenweise Beauftragung:Zunächst werden die Leistungsphasen 2-4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden nach Vorliegen der finanziellen Absicherung beauftragt.Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Postanschrift: Mariahilfplatz 17
Postleitzahl: 81541
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-muenchen.de🌏
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de, Fax: +49 8925559511 angefordert werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de, Fax: +49 8925559511 angefordert werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Errichtung einer Beruflichen Oberschule (FOS/BOS) mit Mehrfachsporthalle in Unterschleißheim.
Unter dem Dach der Beruflichen Oberschule sind die Schularten Fachoberschule (FOS) und Berufsoberschule (BOS) vereinigt. Die Berufliche Oberschule baut auf einem mittleren Schulabschluss auf und vermittelt Allgemeinbildung, Fachtheorie und fachpraktische Bildung unter Einbeziehung berufspraktischer Erfahrungen. Zielsetzung ist es, auf ein Studium vorzubereiten. Sowohl das Fachabitur (allgemeine Fachhochschulreife) als auch das Abitur (als fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife) können als Abschluss erworben werden. Die Berufliche Oberschule mit ihren 4 Ausbildungsrichtungen (Technik / Wirtschaft / Sozialwesen / Gestaltung) soll langfristig die Erfüllung der Anforderungen einer flexiblen Nutzung – aufgrund von Änderungen um Praxisbetrieb der Schule – gerecht werden.
Unter dem Dach der Beruflichen Oberschule sind die Schularten Fachoberschule (FOS) und Berufsoberschule (BOS) vereinigt. Die Berufliche Oberschule baut auf einem mittleren Schulabschluss auf und vermittelt Allgemeinbildung, Fachtheorie und fachpraktische Bildung unter Einbeziehung berufspraktischer Erfahrungen. Zielsetzung ist es, auf ein Studium vorzubereiten. Sowohl das Fachabitur (allgemeine Fachhochschulreife) als auch das Abitur (als fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife) können als Abschluss erworben werden. Die Berufliche Oberschule mit ihren 4 Ausbildungsrichtungen (Technik / Wirtschaft / Sozialwesen / Gestaltung) soll langfristig die Erfüllung der Anforderungen einer flexiblen Nutzung – aufgrund von Änderungen um Praxisbetrieb der Schule – gerecht werden.
Das vorliegende Raumprogramm der Schule (ohne Sporthalle) umfasst insgesamt ca. 8 446 m² HNF und beinhaltet folgende Räume:
36 Klassenzimmer (in Summe ca. 2 376 m² HNF), 10 Räume für Vorbereitung und Sammlung (in Summe ca. 250 m² HNF), 4 Ausweichräume (in Summe ca. 200 m² HNF), 1 Mehrzweck-/ Musikraum (ca. 100 m² HNF), 12 naturwissenschaftliche Räume für Physik, Technologie, Technisch Zeichnen sowie Informatik (in Summe ca. 907 m² HNF), 16 Fachräume für die fachpraktische Ausbildung Technik (in Summe ca. 995 m² HNF), 27 Fachräume für die fachpraktische Ausbildung Gestaltung (in Summe ca. 1 111 m² HNF), 12 fachräume für Unterricht Gestaltung (in Summe ca. 512 m² HNF), 2 Räume für die Bibliothek und Lehrkräfte (in Summe ca. 525 m² HNF), 13 Verwaltungsräume (in Summe ca. 360 m² HNF), 7 Räume des allgemeinen Bereiches (in Summe ca. 960 m² HNF) sowie 3 Mensen bzw. Cafeterien (in Summe ca. 150 m² HNF).
36 Klassenzimmer (in Summe ca. 2 376 m² HNF), 10 Räume für Vorbereitung und Sammlung (in Summe ca. 250 m² HNF), 4 Ausweichräume (in Summe ca. 200 m² HNF), 1 Mehrzweck-/ Musikraum (ca. 100 m² HNF), 12 naturwissenschaftliche Räume für Physik, Technologie, Technisch Zeichnen sowie Informatik (in Summe ca. 907 m² HNF), 16 Fachräume für die fachpraktische Ausbildung Technik (in Summe ca. 995 m² HNF), 27 Fachräume für die fachpraktische Ausbildung Gestaltung (in Summe ca. 1 111 m² HNF), 12 fachräume für Unterricht Gestaltung (in Summe ca. 512 m² HNF), 2 Räume für die Bibliothek und Lehrkräfte (in Summe ca. 525 m² HNF), 13 Verwaltungsräume (in Summe ca. 360 m² HNF), 7 Räume des allgemeinen Bereiches (in Summe ca. 960 m² HNF) sowie 3 Mensen bzw. Cafeterien (in Summe ca. 150 m² HNF).
Für die Sporthalle sind voraussichtlich ca. 1 728 m² HNF vorgesehen.
Die Größe des allgemeinen Außenbereiches umfasst ca. 9 500 m².
Seitens des Auftraggebers ist vorgesehen, den Planungsauftrag Ende 2011 zu vergeben, so dass Anfang 2012 mit der Planung begonnen werden kann. Als Nutzungsbeginn ist der Herbst 2014 vorgesehen.
Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß § 38 HOAI.
Menge oder Umfang:
Errichtung einer Beruflichen Oberschule (FOS/BOS) mit Mehrfachsporthalle in Unterschleißheim.
Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß § 38 HOAI, Leistungsphasen 2-9.
Stufenweise Beauftragung:
Zunächst werden die Leistungsphasen 2-4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden nach Vorliegen der finanziellen Absicherung beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Referenznummer: FOS+BOS Unterschleißheim - Freianlagenplanung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Unterschleißheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF)
b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF).
c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF nicht vorliegen.
Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens zu bestätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ein Nachweis der entsprechenden Berufshaftpflicht-versicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
Mindeststandards:
Geforderte Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung:
Für Personenschäden: 1 500 000,--EUR.
Für sonstige Schäden: 1 500 000,--EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.2.3.1 - Fachliche Qualifikation:
Darstellung von maximal 5 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen (Freianlagenplanung gem.§ 38 HOAI) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2006-2010) (§ 5 Abs. 5b VOF):
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Referenzprojekt ist aus dem Bereich Freianlagen für Schulbauten,
— mindestens Leistungsphasen 2-8 (gem. § 38 HOAI) wurden dem Bewerber beauftragt,
— derzeitiger Projektstand mindestens Leistungsphase 8 oder abgeschlossen.
Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers zu belegen.
Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 5 Referenzprojekte benannt werden. Darüber hinausgehende Referenzen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
III.2.3.2 - Personelle Besetzung:
Angabe der technischen Leitung.
Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 4 Referenzen angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 4 Referenzen angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen Stellvertreter Erfahrung bei der Planung von vergleichbaren Projekten vorherrscht.
Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter wurden mindestens die Leistungsphasen 2-5 bzw. 6-8 (gem. § 38 HOAI) erbracht.
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist durch Vorlage von Studiennachweisen / Ausbildungsnachweisen o. ä. nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung.
Für Personenschäden: 1 500 000,--EUR.
Für sonstige Schäden: 1 500 000,--EUR.
Bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI (gültige Fassung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und/ oder „Architekt“ berechtigt sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens:
— Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.1) hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 12 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 5 Projekten können insgesamt 60 Punkte erzielt werden. (5 Referenzprojekte x max. 12 Punkte = max. 60 Punkte) Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen:
— Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.1) hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 12 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 5 Projekten können insgesamt 60 Punkte erzielt werden. (5 Referenzprojekte x max. 12 Punkte = max. 60 Punkte) Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen:
—— Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Freianlagen für Schulbauten? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt dem Bereich Freianlagen für Schulbauten zuzuordnen ist (z. B. Freianlagen für anderen Gebäudetypus) werden 1,5 Punkte vergeben,
—— Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Freianlagen für Schulbauten? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt dem Bereich Freianlagen für Schulbauten zuzuordnen ist (z. B. Freianlagen für anderen Gebäudetypus) werden 1,5 Punkte vergeben,
—— Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 20 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) bzw. Kosten der Kgr. 500 > 1 500 000 EUR brutto)? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (20 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700) bzw. 1 500 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 500)) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 20 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) bzw. 1 500 000 EUR brutto (Kgr. 500) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 10 000 000 EUR werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 10 000 000 EUR / 20 000 000 EUR x 3,0 Punkte),
—— Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 20 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) bzw. Kosten der Kgr. 500 > 1 500 000 EUR brutto)? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (20 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700) bzw. 1 500 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 500)) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 20 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) bzw. 1 500 000 EUR brutto (Kgr. 500) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 10 000 000 EUR werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 10 000 000 EUR / 20 000 000 EUR x 3,0 Punkte),
—— Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 38 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 94 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 1,76 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 55 v. H. / 94 v. H. x 3,0 Punkte),
—— Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 38 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 94 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 1,76 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 55 v. H. / 94 v. H. x 3,0 Punkte),
—— Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben,
— Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2) hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 5 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 4 Projekten für den Projektleiter und 4 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden. (2 x 4 Referenzprojekte x max. 5 Punkte = max. 40 Punkte) Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen:
— Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2) hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 5 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 4 Projekten für den Projektleiter und 4 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden. (2 x 4 Referenzprojekte x max. 5 Punkte = max. 40 Punkte) Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen:
—— Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters…
… aus dem Bereich Freianlagen für Schulbauten? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt dem Bereich Freianlagen für Schulbauten zuzuordnen ist (z. B. Freianlagen für anderen Gebäudetypus) werden 1,0 Punkte vergeben,
… vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 20 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) bzw. Kosten der Kgr. 500 > 1 500 000 EUR brutto)? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (20 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700) bzw. 1 500 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 500)) werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 20 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) bzw. 1 500 000 EUR brutto (Kgr. 500) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 10 000 000 EUR werden 0,75 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 10 000 000 EUR / 20 000 000 EUR x 1,5 Punkte),
—— Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-5 bzw. 6-8 (gem. § 38 HOAI) durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter erbracht? Wenn die Leistungsphasen 2-5 bzw. 6-8 erbracht wurden, werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-5 = 55 v. H. bzw. LPH 6-8 = 39 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-3 erbracht. Hier werden 0,68 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 25 v. H. / 55 v. H. x 1,5 Punkte) Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.
—— Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-5 bzw. 6-8 (gem. § 38 HOAI) durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter erbracht? Wenn die Leistungsphasen 2-5 bzw. 6-8 erbracht wurden, werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-5 = 55 v. H. bzw. LPH 6-8 = 39 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-3 erbracht. Hier werden 0,68 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 25 v. H. / 55 v. H. x 1,5 Punkte) Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2011-12-28 📅
Datum des Endes: 2014-09-15 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: FOS+BOS Unterschleißheim - Freianlagenplanung
Zusätzliche Informationen
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de, Fax: +49 8925559511 angefordert werden.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de, Fax: +49 8925559511 angefordert werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Internetadresse: http://www.regierung-oberbayern.de🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis München
Postanschrift: Mariahilfplatz 17
Postleitzahl: 81541
Quelle: OJS 2011/S 160-264481 (2011-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-03-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).