Errichtung und Betrieb eines Recyclingshofes auf einem dem Auftraggeber abzukaufenden Grundstück

Gemeinde Wadersloh

Die Gemeinde Wadersloh vergibt einen Auftrag zur Errichtung und zum Betrieb eines Recyclingshofes. Hierzu hat der erfolgreiche Bieter von der Gemeinde Wadersloh ein Grundstück im Gewerbegebiet "Wadersloh Süd I" zu kaufen und nach den städtebaulichen Vorgaben der Gemeinde Wadersloh sowie den eigenen verbindlichen Angaben zu bebauen, die vom Bieter auf die funktionale Leistungsbeschreibung angeboten wurden. Anschließend ist der Recyclingshof im Auftrag der Gemeinde Wadersloh für die Dauer von 20 Jahren zu betreiben.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-20.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-09-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-09-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen für Recyclinganlagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen für Recyclinganlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Wadersloh
Postanschrift: Liesborner Straße 5
Postleitzahl: 59329
Postort: Wadersloh
Kontakt
Internetadresse: http://Wadersloh.de 🌏
E-Mail: boris.krumtuenger@wadersloh.de 📧
Telefon: +49 2523950-0 📞
Fax: +49 2523950-2110 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-09-20 📅
Einreichungsfrist: 2011-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-09-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 182-298090
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen

“Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Unterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern.”
Quelle: OJS 2011/S 182-298090 (2011-09-20)