IFD sind ein wichtiges Instrument des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (SGB IX), um Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit einer Behinderung zu fördern und zu sichern. Sie werden im Auftrag des Integrationsamtes im Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) tätig, um die Zielstellung der begleitenden Hilfe nach § 102 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX zu verwirklichen. Sie übernehmen nach § 110 SGB IX Aufgaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Ein niederschwelliger Zugang zu den IFD ist dabei für schwerbehinderte Menschen, Arbeitgeber sowie die Kooperationspartner aus den Bereichen der beruflichen, Medizinischen und schulischen Rehabilitation zu gewährleisten. Die örtliche Zuständigkeit der jeweiligen IFD richtet sich nach den Arbeitsagenturbezirken. Hauptort der Dienstleistung entspricht den jeweiligen Standorten der einzurichtenden IFD: Los 1: Chemnitz/Annaberg (NUTS-Code: DED11/DED14); Los 2: Zwickau (NUTS-Code: DED13); Los 3: Plauen (NUTS-Code: DED12); Los 4: Dresden/Pirna (NUTS-Code: DED21/Pirna); Los 5: Bautzen (NUTS-Code: DED24); Los 6: Oschatz (NUTS-Code: DED36: Torgau/Oschatz); Sitz der Fachaufsicht zur Auftragsausführung ist Kommunaler Sozialverband Sachsen, Außenstelle Chemnitz, Fachbereich 4 - Integrationsamt, Reichsstr. 3, 09112 Chemnitz, DEUTSCHLAND (NUTS-Code: DED11). Die Beauftragung erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-07-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-05-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Menge oder Umfang: Vertragslaufzeit: 3 Jahre; Leistungsumfang: 6 IFD.5 250 000
Gesamtwert des Auftrags: 1 300 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen📦
Kostenfreier Download der Unterlagen nicht möglich.
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Beginn: 1.1.2012.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
IFD sind ein wichtiges Instrument des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (SGB IX), um Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit einer Behinderung zu fördern und zu sichern. Sie werden im Auftrag des Integrationsamtes im Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) tätig, um die Zielstellung der begleitenden Hilfe nach § 102 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX zu verwirklichen. Sie übernehmen nach § 110 SGB IX Aufgaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Ein niederschwelliger Zugang zu den IFD ist dabei für schwerbehinderte Menschen, Arbeitgeber sowie die Kooperationspartner aus den Bereichen der beruflichen, Medizinischen und schulischen Rehabilitation zu gewährleisten. Die örtliche Zuständigkeit der jeweiligen IFD richtet sich nach den Arbeitsagenturbezirken. Hauptort der Dienstleistung entspricht den jeweiligen Standorten der einzurichtenden IFD: Los 1: Chemnitz/Annaberg (NUTS-Code: DED11/DED14); Los 2: Zwickau (NUTS-Code: DED13); Los 3: Plauen (NUTS-Code: DED12); Los 4: Dresden/Pirna (NUTS-Code: DED21/Pirna); Los 5: Bautzen (NUTS-Code: DED24); Los 6: Oschatz (NUTS-Code: DED36: Torgau/Oschatz); Sitz der Fachaufsicht zur Auftragsausführung ist Kommunaler Sozialverband Sachsen, Außenstelle Chemnitz, Fachbereich 4 - Integrationsamt, Reichsstr. 3, 09112 Chemnitz, DEUTSCHLAND (NUTS-Code: DED11). Die Beauftragung erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag.
IFD sind ein wichtiges Instrument des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (SGB IX), um Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit einer Behinderung zu fördern und zu sichern. Sie werden im Auftrag des Integrationsamtes im Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) tätig, um die Zielstellung der begleitenden Hilfe nach § 102 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX zu verwirklichen. Sie übernehmen nach § 110 SGB IX Aufgaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Ein niederschwelliger Zugang zu den IFD ist dabei für schwerbehinderte Menschen, Arbeitgeber sowie die Kooperationspartner aus den Bereichen der beruflichen, Medizinischen und schulischen Rehabilitation zu gewährleisten. Die örtliche Zuständigkeit der jeweiligen IFD richtet sich nach den Arbeitsagenturbezirken. Hauptort der Dienstleistung entspricht den jeweiligen Standorten der einzurichtenden IFD: Los 1: Chemnitz/Annaberg (NUTS-Code: DED11/DED14); Los 2: Zwickau (NUTS-Code: DED13); Los 3: Plauen (NUTS-Code: DED12); Los 4: Dresden/Pirna (NUTS-Code: DED21/Pirna); Los 5: Bautzen (NUTS-Code: DED24); Los 6: Oschatz (NUTS-Code: DED36: Torgau/Oschatz); Sitz der Fachaufsicht zur Auftragsausführung ist Kommunaler Sozialverband Sachsen, Außenstelle Chemnitz, Fachbereich 4 - Integrationsamt, Reichsstr. 3, 09112 Chemnitz, DEUTSCHLAND (NUTS-Code: DED11). Die Beauftragung erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Arbeitsagenturbezirk Chemnitz/Annaberg.
Dauer: 36 Monate
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Arbeitsagenturbezirk Zwickau.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Arbeitsagenturbezirk Plauen.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Arbeitsagenturbezirk Dresden/Pirna.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Arbeitsagenturbezirk Bautzen.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Arbeitsagenturbezirk Oschatz.
Menge oder Umfang: Vertragslaufzeit: 3 Jahre; Leistungsumfang: 6 IFD.
Referenznummer: 120-045.010/FB4-2011-1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 00000 Sachsen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: U.a. Eigenerklärung gemäß § 6 EG Abs. 4 VOL/A (Formblatt Anlage 2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Bieter können bei dem öffentlichen Auftraggeber die entsprechenden Vordrucke und Unterlagen, welche ihnen die Abgabe eines vollständigen Angebotes erleichtern, bei Nennung von Firma, Ansprechpartner, Adresse, Tel.- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse unter vergabe@ksv-sachsen.de abfordern. - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften (Formblatt Anlage 3); Eigenerklärung zu Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (Formblatt Anlage 4); Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation (Formblatt Anlage 5); Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A (Formblatt Anlage 6); Formblatt Verzeichnis der Unterauftragnehmer (Formblatt Anlage 7); Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (Formblatt Anlage 8); Formblatt Erklärung zu den Komplementärangeboten (Formblatt Anlage 11).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Bieter können bei dem öffentlichen Auftraggeber die entsprechenden Vordrucke und Unterlagen, welche ihnen die Abgabe eines vollständigen Angebotes erleichtern, bei Nennung von Firma, Ansprechpartner, Adresse, Tel.- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse unter vergabe@ksv-sachsen.de abfordern. - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften (Formblatt Anlage 3); Eigenerklärung zu Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (Formblatt Anlage 4); Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation (Formblatt Anlage 5); Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A (Formblatt Anlage 6); Formblatt Verzeichnis der Unterauftragnehmer (Formblatt Anlage 7); Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (Formblatt Anlage 8); Formblatt Erklärung zu den Komplementärangeboten (Formblatt Anlage 11).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Aktueller Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung; aktueller Nachweis über die Anzahl der Beschäftigten; aktueller Nachweis über die Qualifikation der Beschäftigten im Zusammenhang mit der psychosozialen Betreuung in dem Integrationsfachdienst; Erklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Verteilung auf verschiedene Fachrichtungen sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich sind; Erklärung über Namen und Qualifikation der Leistungserbringer einschl. Beschreibung der Projektorganisation, insbesondere wie die Leistungen unter Berücksichtigung der Behinderungen der einzelnen Personen durch professionell ausgebildete Mitarbeiter erbracht werden, die über entsprechende Erfahrungen im ausgeschrieben Bereich verfügen; Nachweis von Kenntnissen über die Kooperationsstrukturen und Netzwerke, die im Hinblick auf die Ausführungen des Auftrages relevant sind; Nachweis von Erfahrungen in der Arbeit mit schwerbehinderten Menschen; Nachweis über bereits vorhandene regionale Verankerungen in der Arbeit mit schwerbehinderten Menschen durch die Nennung entsprechender Referenzpersonen; Aufzeigen der Kenntnisse des regionalen Arbeitsmarktes, der Netzwerkpartner im Bereich der beruflichen und medizinischen Rehabilitation sowie der Partner in der Behindertenhilfe durch die konkrete Nennung von Referenzgebern; detaillierte Referenzliste und Beschreibung vergleichbarer Leistungen (Referenzprojekte) in den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer - Es werden nur Referenzen gewertet, mit denen eine mehrjährige Erfahrung in der vergleichbaren Leistung nachgewiesen wird. - Angaben zur Struktur und den bisherigen Tätigkeitsfeldern des Bewerbers unter Angabe der Fachkundenachweise, insbesondere der Nachweise über die qualifizierte Arbeit mit schwerbehinderten Menschen; Nachweis über die Beherrschung der Gebärdensprache; polizeiliches Führungszeugnis des Geschäftsführers, nicht älter als 3 Monate; Vorlage einer allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten für den Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und die Nachunternehmer; Nachweis über die baulichen Gegebenheiten der Räumlichkeiten, in denen der Integrationsfachdienst betrieben werden soll, insbesondere Nachweis der behindertengerechten Ausstattung und Erreichbarkeit der Räumlichkeiten; ggf. Nachweis, dass auch bei den Komplementärangeboten des Bieters im Falle einer Betriebsstörung die Versorgung der Integrationsfachdienste gesichert ist; Darstellung der Leitungshierarchie in Bezug auf die vorgesehene Anbindung des IFD.
Aktueller Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung; aktueller Nachweis über die Anzahl der Beschäftigten; aktueller Nachweis über die Qualifikation der Beschäftigten im Zusammenhang mit der psychosozialen Betreuung in dem Integrationsfachdienst; Erklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Verteilung auf verschiedene Fachrichtungen sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich sind; Erklärung über Namen und Qualifikation der Leistungserbringer einschl. Beschreibung der Projektorganisation, insbesondere wie die Leistungen unter Berücksichtigung der Behinderungen der einzelnen Personen durch professionell ausgebildete Mitarbeiter erbracht werden, die über entsprechende Erfahrungen im ausgeschrieben Bereich verfügen; Nachweis von Kenntnissen über die Kooperationsstrukturen und Netzwerke, die im Hinblick auf die Ausführungen des Auftrages relevant sind; Nachweis von Erfahrungen in der Arbeit mit schwerbehinderten Menschen; Nachweis über bereits vorhandene regionale Verankerungen in der Arbeit mit schwerbehinderten Menschen durch die Nennung entsprechender Referenzpersonen; Aufzeigen der Kenntnisse des regionalen Arbeitsmarktes, der Netzwerkpartner im Bereich der beruflichen und medizinischen Rehabilitation sowie der Partner in der Behindertenhilfe durch die konkrete Nennung von Referenzgebern; detaillierte Referenzliste und Beschreibung vergleichbarer Leistungen (Referenzprojekte) in den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer - Es werden nur Referenzen gewertet, mit denen eine mehrjährige Erfahrung in der vergleichbaren Leistung nachgewiesen wird. - Angaben zur Struktur und den bisherigen Tätigkeitsfeldern des Bewerbers unter Angabe der Fachkundenachweise, insbesondere der Nachweise über die qualifizierte Arbeit mit schwerbehinderten Menschen; Nachweis über die Beherrschung der Gebärdensprache; polizeiliches Führungszeugnis des Geschäftsführers, nicht älter als 3 Monate; Vorlage einer allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten für den Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und die Nachunternehmer; Nachweis über die baulichen Gegebenheiten der Räumlichkeiten, in denen der Integrationsfachdienst betrieben werden soll, insbesondere Nachweis der behindertengerechten Ausstattung und Erreichbarkeit der Räumlichkeiten; ggf. Nachweis, dass auch bei den Komplementärangeboten des Bieters im Falle einer Betriebsstörung die Versorgung der Integrationsfachdienste gesichert ist; Darstellung der Leitungshierarchie in Bezug auf die vorgesehene Anbindung des IFD.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß VOL/A (Näheres siehe Vertragsunterlagen).
Sonstige besondere Bedingungen:
Gemäß VOL/A (Näheres siehe Vertragsunterlagen); insbesondere Nachweis der Erfahrung in der Arbeit mit schwerbehinderten Menschen und bereits vorhandene regionale Verankerungen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Sozialpädagogen oder Personen mit vergleichbarer Ausbildung und Berufserfahrung, siehe auch Personalanforderungen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-02-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunaler Sozialverband Sachsen
Kontakt
Kontaktperson: Frau Dochow
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2011-05-21 📅
2010-11-09 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 120-045.010/FB4-2011-1
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 98-160652
2010/S 217-332278
Zusätzliche Informationen
Kostenfreier Download der Unterlagen nicht möglich.
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Beginn: 1.1.2012.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419771040📞
Internetadresse: http://www.ldl.sachsen.de🌏
Fax: +49 9771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d.h. dem Kommunaler Sozialverband Sachsen. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Kommunalen Sozialverband Sachsen zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Kommunalen Sozialverband Sachsen geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Kommunale Sozialverband Sachsen dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Braustr. 2, 04107 Leipzig, Fax: +49 3419771049, Tel.: +49 9771040, zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d.h. dem Kommunaler Sozialverband Sachsen. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Kommunalen Sozialverband Sachsen zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Kommunalen Sozialverband Sachsen geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Kommunale Sozialverband Sachsen dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Braustr. 2, 04107 Leipzig, Fax: +49 3419771049, Tel.: +49 9771040, zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Kommunaler Sozialverband Sachsen (Auftraggeber); 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Quelle: OJS 2011/S 108-178651 (2011-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5 626 680,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-09-15 📅
Name: Soziales Förderwerk e. V.
Postanschrift: Kanzlerstraße 4
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland 🇩🇪
5️⃣
Name: Malteser Hilfsdienst e. V.
Postanschrift: Leipziger Straße 33
Postleitzahl: 01097
6️⃣
Name: Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen e. V.
Postanschrift: Industriestraße 21
Postleitzahl: 01129
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Braustraße 2
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Über das Vergabeverfahren gegen über dem öffentlichen Auftraggeber, d.h. dem Kommunaler Sozialverband Sachsen. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Kommunalen Sozialverband Sachsen zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Über das Vergabeverfahren gegen über dem öffentlichen Auftraggeber, d.h. dem Kommunaler Sozialverband Sachsen. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Kommunalen Sozialverband Sachsen zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Kommunalen Sozialverband Sachsen geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 - 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Kommunalen Sozialverband Sachsen geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt der Kommunalverband Sachsen dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, DEUTSCHLAND (Telefax: +49 341977-1049, Tel.: +49 341977-1040) zustellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Kommunalverband Sachsen dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, DEUTSCHLAND (Telefax: +49 341977-1049, Tel.: +49 341977-1040) zustellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gem. § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gem. § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.