Erteilung einer Dienstleistungskonzession über die Nutzung des Hallenfreibades Höntrop für die Dauer von mind. 10 Jahren ab 2013

Stadt Bochum

Erteilung einer Dienstleistungskonzession über die Nutzung des Hallenfreibades Höntrop ab dem Jahr 2013 für mind. 10 Jahre.
Der Rat der Stadt Bochum hat im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) in seiner Sitzung im Dezember 2009 beschlossen, für das kommunale Hallenfreibad Höntrop im Bochumer Stadtteil Wattenscheid-Höntrop einen Wechsel in der Trägerschaft anzustreben.
Ziel der Stadt Bochum ist es, den Badbetrieb zu optimieren und die an dem attraktiven Standort inmitten des Bochumer Südparks bestehenden großen Potentiale zu nutzen.
Gedacht ist auch im Hinblick auf den demographischen Wandel an ein Angebot zur Gesunderhaltung oder auch Rehabilitation der immer älter werdenden Bochumer Bevölkerung. Gewünscht ist daher eine Anlage, die neben dem Volkssport Schwimmen auch der Wiederherstellung der körperlichen Leistungsfähigkeit oder auch der Beibehaltung körperlicher Fitness bis ins hohe Alter Rechnung trägt.
Die Vorgaben aus dem HSK für einen solchen Trägerwechsel sind, dass sowohl das Hallen- als auch das Freibad weiter betrieben, Wasserzeiten für den Schul- und Vereinssport angeboten werden und dass für die Öffentlichkeit ein Schwimmangebot zu sozial verträglichen Eintrittspreisen (orientiert an den Eintrittspreisen der städt. Bäder) vorgehalten wird.
Eine Veräußerung des Geländes und der Gebäude ist nicht beabsichtigt. Es wird angestrebt, eine Dienstleistungskonzession über mind. 10 Jahre zu erteilen.
Weitere Nutzungsvorgaben werden in diesem Interessenbekundungsverfahren nicht gemacht.
Durch die Dienstleistungskonzession überträgt die Stadt Bochum dem Konzessionär das Recht zur alleinigen kostenlosen Nutzung des Hallenfreibades Höntrop. Der Konzessionär erhält als Gegenleistung für die Erbringung der Dienste statt einer Vergütung das Recht zur kommerziellen Nutzung. Der Konzessionär trägt dabei das wirtschaftliche Nutzungsrisiko.
Es ist beabsichtigt, die Dienstleistungskonzession in Form eines Vertrages mit folgendem Mindestinhalt abzuschließen:
— Vertragsdauer,
— Vertragsgegenstand,
— Rechte und Pflichten des Betreibers,
— Rechte und Pflichten der Stadt Bochum.
Verfahren:
Es handelt sich um ein Interessenbekundungsverfahren (Öffentlicher Teilnahmewettbewerb) mit anschließendem Verhandlungsverfahren. Das Verfahren wird in analoger Anwendung der Vorschriften der VOL/A durchgeführt.
Der Teilnahmewettbewerb dient der Abfrage des Interesses, der Erfahrungen und erster Nutzungsvorstellungen der Interessenten.
Die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist kostenlos. Eine Vergütung wird nicht gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen.
Die Bewerber werden gebeten, ihre Vorstellungen und Ideen zur zukünftigen Nutzung in Form eines Teilnahmeantrages schriftlich und ausschließlich per Post an die Stadt Bochum, ZD 21, 44777 Bochum mit dem Hinweis StBo ZD 21 ÖT - VhV 16_2011 Dienstleistungskonzession Hallenfreibad Höntrop zu senden.
Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-07-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-06-17.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-06-17 Auftragsbekanntmachung
2012-01-23 Ergänzende Angaben